Wann muss man blinken und wie macht man es richtig?
Blinken ist mehr als eine Formalität. Es ist ein zentrales Verständigungsmittel im Straßenverkehr. Wer falsch oder gar nicht blinkt, gefährdet andere und riskiert Bußgelder. Der ADAC erklärt, wann Sie blinken müssen und welche typischen Fehler man beim Blinken machen kann.
Bei abknickender Vorfahrtstraße muss man blinken
Rechtzeitig blinken hilft anderen
Blinken ist Pflicht beim Verlassen des Kreisverkehrs
Blinken ist Pflicht, wenn Sie abbiegen, die Spur wechseln oder überholen
Im Kreisverkehr gilt: Beim Einfahren nicht blinken, beim Ausfahren immer blinken
Falsches oder fehlendes Blinken ist eine Ordnungswidrigkeit und kann Bußgelder sowie Mitschuld bei Unfällen nach sich ziehen
Richtig blinken im Straßenverkehr: Warum ist das so wichtig?
Wer die Fahrtrichtung ändert oder die Spur wechselt, muss den sogenannten Fahrtrichtungsanzeiger benutzen. Bei den meisten Fahrzeugen gibt es dafür einen Blinker. Radfahrende müssen Handzeichen geben. Andere Verkehrsteilnehmende können dann frühzeitig reagieren und die Verkehrsabläufe besser einschätzen.
Wann müssen Sie blinken?
Oberste Regel: Rechtzeitig blinken, damit sich andere in Ruhe auf die Richtungsänderung einstellen können. Es gibt keine pauschale Meterangabe, ab wann man blinken muss, es kommt immer auf den Einzelfall an.
Zwei Beispiele

Bei Links- und Rechtsabbiegerspuren muss der Blinker schon vor dem Einordnen und bis zum tatsächlichen Abbiegen eingeschaltet sein.
Wer vor dem Abbiegen an einer roten Ampel wartet, sollte schon beim Heranfahren an die Ampel blinken und nicht erst beim Anfahren. So können die Nachfahrenden rechtzeitig die Spur wechseln.
Wie blinken Sie richtig beim Abbiegen?
Wer abbiegt, muss blinken. Abbiegen ist jede Richtungsänderung, bei der Sie die bisher benutzte Fahrbahn verlassen und aus dem gleichgerichteten Verkehr herausfahren. Fahren Sie in eine andere Straße, einen Parkplatz oder ein Grundstück ein, biegen Sie ab und müssen den Blinker setzen. Die Blinkpflicht gilt übrigens auch auf Fahrbahnen mit Richtungspfeilen.
Sie müssen so lange blinken, bis der Abbiegevorgang beendet ist, also bis die alte Fahrbahn verlassen und der neue Verkehrsraum erreicht ist. Wenn sich der Blinker vorher automatisch zurückgesetzt hat und das Abbiegen noch nicht beendet ist, müssen Sie den Blinker noch einmal setzen.
Müssen Sie bei abknickender Vorfahrt blinken?

Wenn Sie dem Verlauf einer Vorfahrtsstraße folgen, müssen Sie den Blinker setzen. Möchten Sie also einer Vorfahrtsstraße nach links folgen, müssen Sie links blinken. Verlassen Sie die Vorfahrtsstraße geradeaus, brauchen Sie keinen Blinker zu setzen, denn die natürliche Fahrtrichtung ändert sich nicht.
Wann müssen Sie im Kreisverkehr blinken?
Die Fahrzeuge im Kreisverkehr haben Vorfahrt. Darauf weisen die Schilder "Vorfahrt gewähren" und "Kreisverkehr" hin. Stehen vor dem Kreisverkehr keine Verkehrsschilder, gilt rechts vor links.
Wer in den Kreisverkehr einfährt, darf nicht blinken.
Beim Verlassen des Kreisverkehrs dagegen ist das Blinken Pflicht.
Vorsicht: Beim unechten Kreisverkehr müssen Sie auch beim Einfahren blinken. Was Sie beim Befahren eines Kreisverkehrs beachten müssen.
Überholen und Spurwechsel: Wann ist Blinken Pflicht?
Wer andere Verkehrsteilnehmer überholen möchte, muss vor dem Ausscheren und vor dem Wiedereinordnen blinken. Der Blinker muss nicht während des gesamten Überholvorgangs gesetzt sein. Vor allem auf Autobahnen ist es wichtig, rechtzeitig zu blinken, damit sich andere Verkehrsteilnehmende darauf einstellen können.
Wer die Spur wechselt, auf die Autobahn einfährt oder diese verlässt, muss blinken. Autofahrende, die ohne Vorwarnung die Spur wechseln, riskieren schwere Unfälle.
Muss man bei Hindernisse auf der Fahrbahn blinken?
Wer an Hindernissen oder parkenden Fahrzeugen auf der Fahrbahn vorbeifahren möchte, muss darauf achten, dass der Gegenverkehr zuerst fahren darf. Vor dem Ausscheren muss der Blinker gesetzt werden. Nach der Rückschau dürfen Sie am Hindernis vorbeifahren. Zum Wiedereinordnen müssen Sie ebenfalls blinken.
Typische Fehler beim Blinken
Viele Verkehrsteilnehmende blinken zu spät, gar nicht oder falsch. Häufige Fehler sind zum Beispiel den Blinker erst während des Abbiegens zu setzen, ihn nach dem Spurwechsel nicht wieder auszuschalten oder im Kreisverkehr bereits beim Einfahren zu blinken. Auch an abknickenden Vorfahrtsstraßen wird das Blinken oft vergessen. Solche Fehler führen schnell zu Missverständnissen und gefährlichen Situationen.
Was droht, wenn man nicht oder falsch blinkt?
Wer nicht oder nicht rechtzeitig blinkt, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Kommt es dadurch zu einem Unfall oder werden andere gefährdet, wird ein Verwarnungsgeld von 35 Euro fällig. Wer rechts oder links blinkt, aber trotzdem geradeaus fährt und dann mit einem anderen Verkehrsteilnehmer zusammenstößt, trägt eine Mitschuld an dem Unfall.
