Wann muss man blinken und wie macht man es richtig?
Abbiegen, Spurwechsel, Überholen: Die wenigsten Autofahrer setzen den Blinker immer korrekt. Die ADAC Juristen erklären, in welchen Situationen Verkehrsteilnehmer blinken müssen.
Bei abknickender Vorfahrtstraße muss man blinken
Blinker rechtzeitig setzen ist wichtig für Andere
Beim Verlassen des Kreisverkehrs ist Blinken Pflicht
Wer die Fahrtrichtung oder die Spur wechselt, muss den sogenannten Fahrtrichtungsanzeiger benutzen. Bei den meisten Fahrzeugen gibt es dafür einen Blinker. Andere Verkehrsteilnehmer können dann frühzeitig reagieren und die Verkehrsabläufe besser einschätzen. Wer mit einem Fahrzeug ohne Fahrtrichtungsanzeige unterwegs ist, muss ebenfalls die Fahrtrichtung anzeigen. Radfahrende müssen deshalb Handzeichen geben.
Abbiegen: Was gilt fürs Blinken?
Wer abbiegt, muss blinken. Abbiegen ist jede Richtungsänderung, bei der die bisher benutzte Fahrbahn verlassen und aus dem gleichgerichteten Verkehr herausgefahren wird. Fahren Sie in eine andere Straße, einen Parkplatz oder ein Grundstück ein, biegen Sie ab und müssen den Blinker setzen. Die Blinkpflicht gilt übrigens auch auf Fahrbahnen mit Richtungspfeilen.
Sie müssen so lange blinken, bis der Abbiegevorgang beendet ist, also bis die alte Fahrbahn verlassen und der neue Verkehrsraum erreicht ist. Wenn sich der Blinker vorher automatisch zurückgesetzt hat und das Abbiegen noch nicht beendet ist, müssen Sie den Blinker noch einmal setzen.
Abknickende Vorfahrt: Wer muss blinken?
Wenn Sie dem Verlauf einer Vorfahrtsstraße folgen, müssen Sie den Blinker setzen. Möchten Sie also einer Vorfahrtsstraße nach links folgen, müssen Sie links blinken. Verlassen Sie die Vorfahrtsstraße geradeaus, brauchen Sie keinen Blinker zu setzen, denn die natürliche Fahrtrichtung ändert sich nicht.
Kreisverkehr: Wann blinkt man richtig?
Die Fahrzeuge im Kreisverkehr haben Vorfahrt. Darauf weisen die Schilder "Vorfahrt gewähren" und "Kreisverkehr" hin. Stehen vor dem Kreisverkehr keine Verkehrsschilder, gilt rechts vor links.
Wer in den Kreisverkehr einfährt, darf nicht blinken.
Beim Verlassen dagegen ist das Blinken Pflicht.
Richtiges Verhalten im Kreisverkehr
Vorsicht: Beim unechten Kreisverkehr muss auch beim Einfahren geblinkt werden. Was Sie beim Befahren eines Kreisverkehrs beachten müssen.
Überholen und Fahrstreifenwechsel
Wer andere Verkehrsteilnehmer überholen möchte, muss vor dem Ausscheren und vor dem Wiedereinordnen blinken. Der Blinker muss nicht während des gesamten Überholvorgangs gesetzt sein. Vor allem auf Autobahnen ist es wichtig, rechtzeitig zu blinken, damit sich andere Verkehrsteilnehmer darauf einstellen können.
Wer die Spur wechselt, auf die Autobahn einfährt oder diese verlässt, muss blinken. Autofahrende, die ohne Vorwarnung die Spur wechseln, riskieren schwere Unfälle.
Hindernisse auf der Fahrbahn: Blinken?
Wer an Hindernissen oder parkenden Fahrzeugen auf der Fahrbahn vorbeifahren möchte, muss darauf achten, dass der Gegenverkehr zuerst fahren darf. Vor dem Ausscheren muss der Blinker gesetzt werden. Nach der Rückschau dürfen Sie am Hindernis vorbeifahren. Zum Wiedereinordnen müssen Sie ebenfalls blinken.
Wie viele Meter vorher blinken?
Oberste Regel: Rechtzeitig blinken, damit sich andere in Ruhe auf die Richtungsänderung einstellen können. Es gibt keine pauschale Meterangabe, ab wann man blinken muss, es kommt immer auf den Einzelfall an.
Zwei Beispiele:
Bei Links- und Rechtsabbiegerspuren muss der Blinker schon vor dem Einordnen und bis zum tatsächlichen Abbiegen eingeschaltet sein.
Wer vor dem Abbiegen an einer roten Ampel wartet, sollte schon beim Heranfahren an die Ampel blinken und nicht erst beim Anfahren. So können die Nachfahrenden rechtzeitig die Spur wechseln.
Wie oft muss geblinkt werden?
Die Fahrtrichtung muss so lange angezeigt werden, bis der Abbiegevorgang beendet ist. Das ist dann der Fall, wenn die ursprüngliche Fahrbahn verlassen wird, und der neue Verkehrsraum erreicht ist. Wenn sich der Blinker bereits automatisch zur ückgesetzt hat, muss dieser erneut betätigt werden, wenn der Abbiegevorgang noch nicht beendet ist.
Ist es strafbar, nicht zu blinken?
Wer nicht oder nicht rechtzeitig blinkt, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Kommt es dadurch zu einem Unfall oder werden andere gefährdet, wird ein Verwarnungsgeld von 35 Euro fällig. Wer rechts oder links blinkt, aber trotzdem geradeaus fährt und dann mit einem anderen Verkehrsteilnehmer zusammenstößt, trägt eine Mitschuld an dem Unfall.