Rettungsgasse im europäischen Ausland

In Österreich muss die Rettungsgasse auf Autobahnen und Schnellstraßen mit mindestens zwei Fahrspuren je Richtung gebildet werden.
In Österreich muss die Rettungsgasse auf Autobahnen und Schnellstraßen mit mindestens zwei Fahrspuren je Richtung gebildet werden.© iStock.com/Kerrick

In Deutschland muss bereits bei stockendem Verkehr eine Rettungsgasse gebildet werden, und zwar zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen. Im Ausland gelten bezüglich der Rettungsgasse oft andere Regeln als hierzulande, manchmal gibt es sogar gar keine. Wir sagen Ihnen, wie es in unseren Nachbarländern aussieht.

  • Meist ist die Rettungsgasse zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen zu bilden

  • Keine besonderen Regelungen in Italien, Spanien und den Niederlanden

  • In Luxemburg darf man auf den Pannenstreifen ausweichen

Österreich

Die Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden, besteht auf Autobahnen und Schnellstraßen mit mindestens zwei Fahrspuren je Richtung. Auf zwei- oder mehrspurigen Fahrbahnen müssen sich alle Verkehrsteilnehmer bereits bei stockendem Verkehr auf der linken Spur so weit links wie möglich einordnen. Alle Fahrzeuge auf den anderen Spuren orientieren sich so weit wie möglich nach rechts.

Ungarn

Bei Stau muss für Rettungsfahrzeuge eine Fahrspur frei bleiben. Dabei gelten generell die gleichen Vorschriften wie in Österreich.

Belgien

Bei Stau muss eine Fahrspur für Rettungsfahrzeuge frei bleiben. Dabei gelten generell die gleichen Vorschriften wie bei der Bildung einer Rettungsgasse in Deutschland.

Frankreich

Eine Regelung wie in Deutschland gibt es nicht, allerdings müssen Sie Einsatzfahrzeugen die Möglichkeit geben, an den anderen Verkehrsteilnehmern vorbeizufahren.

Luxemburg

Auf einer zweispurigen Straße muss in der Mitte eine Rettungsgasse gebildet werden. Bei drei Fahrstreifen in einer Richtung wird sie zwischen der äußeren linken und den übrigen Spuren gebildet. Autofahrer dürfen dabei auch auf den Pannenstreifen ausweichen.

Italien

Hier gibt es keine speziellen Vorschriften.

Niederlande

Auch hier gibt es keine speziellen Vorschriften.

Schweiz

Auf Autobahnen mit zwei Fahrstreifen muss für Einsatzfahrzeuge eine Rettungsgasse in der Mitte der zwei Fahrstreifen frei bleiben. Bei drei- oder mehrspurigen Fahrbahnen ist die Gasse zwischen dem linken und dem zweiten Fahrstreifen von links zu bilden.

Slowakei

Die Rettungsgasse muss bei zwei Fahrspuren in der Mitte und in Abschnitten mit mehr als zwei Fahrspuren zwischen der linken und der angrenzenden Fahrspur gebildet werden.

Slowenien

Bei Stau muss für Rettungsfahrzeuge eine Fahrspur frei bleiben. Dabei gelten die gleichen Vorschriften wie in Österreich.

Spanien

Eine Regelung wie in Deutschland gibt es nicht, allerdings müssen Sie Einsatzfahrzeugen die Möglichkeit geben, an den anderen Verkehrsteilnehmern vorbeizufahren.

Tschechien

Auf Straßen mit zwei Fahrspuren verläuft die Rettungsgasse in der Mitte. Wie in Deutschland und Österreich muss sie bei mehrspurigen Fahrbahnen zwischen der linken und den anderen Spuren gebildet werden.

Polen

Bei einer zweispurigen Straße verläuft die Rettungsgasse in der Mitte. Gibt es mehr als zwei Fahrbahnen, muss die Rettungsgasse zwischen der linken und den übrigen Fahrbahnen gebildet werden.

Alle Infos zur Rettungsgasse in Deutschland und den Strafen bei Missachtung lesen Sie hier.