Fahren mit Blaulicht – welche Strafe droht?

Eine Frauenhand hält ein Blaulicht um es auf einem Autodach zu plazieren
Blaulicht und Martinshorn sind speziellen Institutionen vorbehalten© dpa/Armin Weigel

Man hat es eilig, aber steckt im Stau fest. Da könnte man auf die Idee kommen, sich ein Blaulicht auf das Dach zu stellen und dem Stau zu entfliehen. Doch ist das erlaubt?

  • Wer ein Blaulicht verwenden darf, ist gesetzlich klar geregelt

  • Ein Blaulicht unberechtigt zu verwenden, kann eine Straftat sein

  • Es drohen Geld- oder Freiheitsstrafe

Als Privatperson ein Blaulicht missbräuchlich zu verwenden, um vielleicht eine Rettungsgasse zu provozieren oder zu befahren, ist keine gute Idee. Eine solche Fahrt kann sogar vor dem Strafgericht enden und richtig teuer werden.

Darf man ein Blaulicht kaufen?

Es gibt verschiedene Anbieter, die Blaulichter zum Kauf anbieten. Der Kauf wäre also nicht das Problem, auch nicht der bloße Besitz eines Blaulichts.

Wer darf ein Blaulicht verwenden?

§ 38 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) bestimmt, in welchen Fällen ein Blaulicht zusammen mit einem Martinshorn genutzt werden darf.

Dies ist nur der Fall, wenn Menschenleben, schwere Gesundheitsschäden oder große Sachschäden drohen beziehungsweise, wenn die öffentliche Ordnung gefährdet ist. Auch flüchtige Personen dürfen mit Blaulicht und Einsatzhorn verfolgt werden.

Konkret heißt es weiter in § 38 Absatz 2 der StVO:

Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

Welche Institutionen ihre Fahrzeuge konkret mit einem Blaulicht ausstatten dürfen, erklärt § 52 Absatz 3 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO):

  • Polizei, Militärpolizei, Bundespolizei, Zolldienst etc.

  • Feuerwehr, Katastrophenschutz

  • Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe

  • Rettungsdienste

Im Umkehrschluss darf niemand, der nicht zu diesen Gruppen gehört, Blaulicht haben.

Fahren mit Blaulicht: Welches Bußgeld?

Bei illegalem Fahren mit einem Blaulicht auf Ihrem Auto droht als Strafe in jedem Fall ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro.

Begeht man eine Straftat?

Wer unberechtigt Blaulicht privat am Zivilfahrzeug nutzt, kann je nach Situation wegen einer Straftat, der so genannten Amtsanmaßung nach § 132 des Strafgesetzbuches (StGB) belangt werden. Das ist der Fall, wenn der Fahrer eine Handlung vornimmt, zu der nur Träger eines öffentlichen Amtes befugt sind.

Das Kammergericht Berlin entschied schon vor Jahren (Urteil vom 9.1.2013, 121 Ss 247/12 304/12), dass eine Amtsanmaßung bei einem Blaulicht auf dem Dach dann vorliegen kann, wenn das äußere Erscheinungsbild des Fahrzeuges auf den ersten Blick an ein Zivilfahrzeug der Polizei erinnert.

Im schwersten Fall kann dann eine hohe Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren folgen.

Was droht außerdem?

Wenn es bei der Blaulichtfahrt zur Nötigung, Gefährdung oder Schädigung anderer Verkehrsteilnehmer beziehungsweise zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung kommt, wird der Fahrer ebenfalls für diese Verstöße belangt. Was nur Polizei oder Feuerwehr gestattet ist, bleibt für den Fahrer auch dann verboten, wenn er sich illegal ein Blaulicht aufs Dach gesetzt hat.

Muss man zur MPU?

Neben der Gefahr, dass die illegale Verwendung eines Blaulichts als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat verfolgt wird, kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Einzelfall die Fahreignung angezweifelt wird. Dies kann dazu führen, dass die Führerscheinstelle zur Überprüfung der Fahreignung eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) anordnet. Erfahren Sie hier mehr zum Thema MPU.

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Kann das Blaulicht eingezogen werden?

In der Regel wird das Blaulicht ohne finanzielle Entschädigung von den Justizbehörden eingezogen, damit eine Wiederholungsgefahr möglichst ausgeschlossen ist.