Fahren mit Blaulicht – welche Strafe droht?
Man hat es eilig, aber steckt im Stau fest. Da könnte man auf die Idee kommen, sich ein Blaulicht auf das Dach zu stellen und dem Stau zu entfliehen. Doch ist das erlaubt?
Wer ein Blaulicht verwenden darf, ist gesetzlich klar geregelt
Ein Blaulicht unberechtigt zu verwenden, kann eine Straftat sein
Es drohen Geld- oder Freiheitsstrafe
Als Privatperson ein Blaulicht missbräuchlich zu verwenden, um schneller voran zu kommen oder vielleicht eine Rettungsgasse zu befahren, ist keine gute Idee. Eine solche Fahrt kann sogar vor dem Strafgericht enden und richtig teuer werden.
Darf man ein Blaulicht kaufen?
Es gibt verschiedene Anbieter, die Blaulichter zum Kauf anbieten. Der Kauf wäre also nicht das Problem, auch nicht der bloße Besitz eines Blaulichts.
Wer darf ein Blaulicht verwenden?

§ 38 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) bestimmt, in welchen Fällen die Nutzung von Blaulicht zusammen mit einem Martinshorn erlaubt ist. Dies ist nur der Fall, wenn Menschenleben, schwere Gesundheitsschäden oder große Sachschäden drohen beziehungsweise, wenn die öffentliche Ordnung gefährdet ist. Auch die Verfolgung flüchtiger Personen mit Blaulicht und Einsatzhorn ist erlaubt.
Konkret heißt es weiter in § 38 Absatz 2 der StVO:
Die Verwendung von blauem Blinklicht allein ist nur den damit ausgerüsteten Fahrzeugen vorbehalten und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden zulässig.
Welche Institutionen ihre Fahrzeuge konkret mit einem Blaulicht ausstatten dürfen, erklärt § 52 Absatz 3 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO):
Polizei, Militärpolizei, Bundespolizei, Zolldienst etc.
Feuerwehr, Katastrophenschutz
Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe
Rettungsdienste
Im Umkehrschluss darf niemand, der nicht zu diesen Gruppen gehört, Blaulicht am Fahrzeug haben.
Fahren mit Blaulicht: Bußgeld?
Bei illegalem Fahren mit einem Blaulicht auf Ihrem Auto droht als Strafe ein Bußgeld in Höhe von mindestens 70 Euro.
Begeht man eine Straftat?
Wer unberechtigt Blaulicht privat am Zivilfahrzeug nutzt, kann je nach Situation wegen einer Straftat, der so genannten Amtsanmaßung nach § 132 des Strafgesetzbuches (StGB) belangt werden. Das ist der Fall, wenn der Fahrer eine Handlung vornimmt, zu der nur Träger eines öffentlichen Amtes befugt sind.
Das Kammergericht Berlin entschied schon vor Jahren (Urteil vom 9.1.2013, 121 Ss 247/12 304/12), dass eine Amtsanmaßung bei einem Blaulicht auf dem Dach dann vorliegen kann, wenn das äußere Erscheinungsbild des Fahrzeuges auf den ersten Blick an ein Zivilfahrzeug der Polizei erinnert.
Im schwersten Fall kann dann eine hohe Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren folgen.
Was droht außerdem?
Wenn es bei der Blaulichtfahrt zur Nötigung, Gefährdung oder Schädigung anderer Verkehrsteilnehmender beziehungsweise zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung kommt, wird die Fahrerin oder der Fahrer ebenfalls für diese Verstöße belangt. Was nur Polizei oder Feuerwehr gestattet ist, bleibt für den Autofahrenden auch dann verboten, wenn er sich illegal ein Blaulicht aufs Dach gesetzt hat.
Muss man zur MPU?
Neben der Gefahr, dass die Behörden die illegale Verwendung eines Blaulichts als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat verfolgen, kann es im Einzelfall sogar zu Zweifeln an der Fahreignung kommen. Dies kann dazu führen, dass die Führerscheinstelle zur Überprüfung der Fahreignung eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) anordnet. Erfahren Sie hier mehr zum Thema MPU.
Kann das Blaulicht eingezogen werden?
In der Regel wird das Blaulicht ohne finanzielle Entschädigung von den Justizbehörden eingezogen, damit eine Wiederholungsgefahr möglichst ausgeschlossen ist.