Durchfahrt verboten: Was gilt?
Einige Verkehrsbereiche sind nicht für Fahrzeuge freigegeben. Die Durchfahrt ist in diesen Fällen ganz oder teilweise verboten. Welche Verkehrszeichen das Verbot anzeigen, und was es zu beachten gilt.
Verbotszeichen verbieten die Durchfahrt
Durch Zusatzzeichen gibt es Ausnahmen
Bei Verstößen drohen Bußgelder
"Durchfahrt verboten"-Schilder
Der Verkehrszeichenkatalog beinhaltet eine ganze Reihe dieser Verbotszeichen. Sie sind Teil der sogenannten Vorschriftszeichen. Die Schilder sind rund, haben einen roten Rand und eine weiße Innenfläche. Das Verbotszeichen 250 beispielsweise verbietet die Durchfahrt für alle Fahrzeuge. Es gilt für Pkw und Lkw, aber auch Motorräder und Fahrräder sind von dem Verbot umfasst. Wer zu Fuß unterwegs ist, darf den gesperrten Bereich jedoch passieren und dabei auch ein Fahrrad oder Motorrad schieben.
Schilder für einzelne Verkehrsteilnehmer
Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, einzelne Straßen oder Verkehrsbereiche für bestimmte Verkehrsteilnehmer auszuschließen. Auf der weißen Innenfläche werden dann Symbole eingefügt. Das Zeichen 260 gilt zum Beispiel für alle Kraftfahrzeuge, Radfahrende hingegen dürfen durchfahren. Mit den Zeichen 262 bis 266 wird die Durchfahrt für Fahrzeuge verboten, deren Maße oder Gewicht eine auf dem jeweiligen Zeichen angegebene tatsächliche Grenze überschreiten.
Eine Auswahl der "Durchfahrt verboten"-Zeichen sehen Sie hier:
"Durchfahrt verboten" und Zusatzzeichen
Durch Zusatzzeichen ist es möglich, das Durchfahrtsverbot weiter zu beschränken oder aber Ausnahmen zuzulassen. Das Zeichen 253 etwa wird oft mit dem Zusatzzeichen "Durchgangsverkehr" und "7,5t" angebracht. Das Verbot ist dann auf den Durchgangsverkehr mit Nutzfahrzeugen einschließlich ihrer Anhänger, mit einer zulässigen Gesamtmasse ab 7,5 Tonnen beschränkt. Mit dem Zusatzzeichen "Landwirtschaftlicher Verkehr frei" beim Zeichen 260 dürfen landwirtschaftliche Fahrzeuge durchfahren.
Das gilt bei "Anlieger frei"
Sehr häufig sieht man das Zusatzschild "Anlieger frei" zusammen mit dem Zeichen 250 "Durchfahrt verboten". Hier kommt es oft zu Unsicherheiten bei den Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern. Anlieger ist, wer ein an der Straße anliegendes Grundstück bewohnt oder zu einer Erledigung aufsuchen muss. Es genügt irgendeine Beziehung zum Anliegergrundstück. Sie dürfen dann den gesperrten Bereich befahren.
Verbot der Einfahrt
Alternativ zur Durchfahrt kann durch ein anderes Schild auch die Einfahrt verboten werden. In diesem Fall wird das Zeichen 267 aufgestellt. Es steht üblicherweise am Ende von Einbahnstraßen und soll sicherstellen, dass Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer nicht entgegen der Einbahnstraße fahren. Es gilt wie das Zeichen 250 für alle Fahrzeuge, damit dürfen auch Radfahrende nicht einfahren.
Das Schild ist zwar auch ein Verbotszeichen, anders als das Verbot der Durchfahrt gilt das Zeichen 267 allerdings nur in eine Richtung. Wird die Durchfahrt verboten, gilt dies normalerweise für beide Fahrtrichtungen.