Durchfahrt verboten: Was gilt?

Ein Einsatzfahrzeug der Polizei mit Blaulicht und Schriftzug hinter einer Absperrung
Mit einem Durchfahrt Verboten Schild werden Verkehrsbereiche gesperrt© imago images/Fotostand

Einige Verkehrsbereiche sind nicht für Fahrzeuge freigegeben. Die Durchfahrt ist in diesen Fällen ganz oder teilweise verboten. Welche Verkehrszeichen das Verbot anzeigen, und was es zu beachten gilt.

  • Verbotszeichen verbieten die Durchfahrt

  • Durch Zusatzzeichen gibt es Ausnahmen

  • Bei Verstößen drohen Bußgelder

"Durchfahrt verboten"-Schilder

Der Verkehrszeichenkatalog beinhaltet eine ganze Reihe dieser Verbotszeichen. Sie sind Teil der sogenannten Vorschriftszeichen. Die Schilder sind rund, haben einen roten Rand und eine weiße Innenfläche. Das Verbotszeichen 250 beispielsweise verbietet die Durchfahrt für alle Fahrzeuge. Es gilt für Pkw und Lkw, aber auch Motorräder und Fahrräder sind von dem Verbot umfasst. Wer zu Fuß unterwegs ist, darf den gesperrten Bereich jedoch passieren und dabei auch ein Fahrrad oder Motorrad schieben.

Schilder für einzelne Verkehrsteilnehmer

Absperrung, Schild, Verkehrszeichen Durchfahrt verboten, Verbot für Fußgänger, Verbot für Radfahrer, Brücke gesperrt
Das Durchfahrtsverbot kann auf einzelne Verkehrsteilnehmer beschränkt werden © imago images/Sebastian Geisler

Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, einzelne Straßen oder Verkehrsbereiche für bestimmte Verkehrsteilnehmende auszuschließen. Auf der weißen Innenfläche werden dann Symbole eingefügt. Das Zeichen 260 gilt zum Beispiel für alle Kraftfahrzeuge, Radfahrende hingegen dürfen durchfahren. Mit den Zeichen 262 bis 266 wird die Durchfahrt für Fahrzeuge verboten, deren Maße oder Gewicht eine auf dem jeweiligen Zeichen angegebene tatsächliche Grenze überschreiten.

Eine Auswahl der "Durchfahrt verboten"-Zeichen sehen Sie hier:

"Durchfahrt verboten" und Zusatzzeichen

Verkehrsschild Durchfahrt für Motorräder und PKW verboten - Landwirtschaftlicher Verkehr frei an einem Feldweg
Durch das Zusatzzeichen darf landwirtschaftlicher Verkehr den gesperrten Bereich befahren© dpa/Horst Galuschka

Durch Zusatzzeichen ist es möglich, das Durchfahrtsverbot weiter zu beschränken oder aber Ausnahmen zuzulassen. Das Zeichen 253 etwa wird oft mit dem Zusatzzeichen "Durchgangsverkehr" und "7,5t" angebracht. Das Verbot ist dann auf den Durchgangsverkehr mit Nutzfahrzeugen einschließlich ihrer Anhänger, mit einer zulässigen Gesamtmasse ab 7,5 Tonnen beschränkt. Mit dem Zusatzzeichen "Landwirtschaftlicher Verkehr frei" beim Zeichen 260 dürfen landwirtschaftliche Fahrzeuge weiterfahren.

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Das gilt bei "Anlieger frei"

Im Video erklärt ADAC Jurist Bastian Metzger, was der Begriff "Anlieger" bedeutet ∙ Bild: © ADAC/David Klein/Shutterstock, Video: © ADAC e.V.

Häufig sieht man das Zusatzschild "Anlieger frei" zusammen mit dem Zeichen 250 "Durchfahrt verboten". Hier kommt es oft zu Unsicherheiten bei den Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern. Anlieger ist, wer ein an der Straße anliegendes Grundstück bewohnt oder zu einer Erledigung aufsuchen muss. Es genügt irgendeine Beziehung zum Anliegergrundstück. Dann dürfen Sie den gesperrten Bereich befahren.

Verbot der Einfahrt

Ein Strassenschild mit der Bedeutung Einfahrt verboten
Das Zeichen 267 steht üblicherweise am Ende von Einbahnstraßen© Shutterstock/1stGallery

Alternativ zur Durchfahrt kann ein anderes Schild auch die Einfahrt verbieten. In diesem Fall wird das Zeichen 267 aufgestellt. Es steht üblicherweise am Ende von Einbahnstraßen und soll sicherstellen, dass Verkehrsteilnehmende nicht entgegen der Einbahnstraße fahren. Es gilt wie das Zeichen 250 für alle Fahrzeuge, damit dürfen auch Radfahrende nicht einfahren. Das Schild ist zwar auch ein Verbotszeichen, anders als das Verbot der Durchfahrt gilt das Zeichen 267 allerdings nur in eine Richtung. Wird die Durchfahrt verboten, gilt dies normalerweise für beide Fahrtrichtungen.

Diese Bußgelder drohen bei Verstoß

Bußgelder "Durchfahrt verboten"


Verstoß

Bußgeld in Euro

Durchfahrtverbot mit einem Kfz nicht beachtet

50

… mit einem Kfz mit Anhänger

55

… mit einem Bus

55

… mit einem Kfz über 3,5 t zGG (außer Pkw und Bus)

100

Durchfahrtverbot mit einem Rad oder Elektrokleinstfahrzeug (E-Scooter) missachtet

25

... mit Behinderung

30

... mit Gefährdung

35

... mit Unfallfolge

40

Durchfahrtverbot bei bestimmten Kfz-Abmessungen nicht beachtet (z.B. tatsächliches Gewicht, tatsächliche Breite)

40

Parken im Bereich, der für Fahrzeuge bestimmter Abmessungen gesperrt war (Zeichen 262, 263, 264, 265, 266)

20

Parken in einem durch ein Durchfahrtsverbotsschild gesperrten Bereich (Zeichen 250, 251, 253, 255 oder 260)

55

… mit Behinderung

70

… länger als 3 Stunden

70

Als Kfz-Führer das Verbot der Einfahrt missachtet (Zeichen 267)

50

… mit Unfallfolge

70

Als Radfahrer das Verbot der Einfahrt missachtet

20

… mit Behinderung

25

… mit Gefährdung

30

… mit Unfallfolge

35

Parken in einem Bereich, in dem die Einfahrt verboten war (Zeichen 267)

20