Bewohnerparkausweis: Welche Regeln gelten und warum es teurer wird
Immer mehr Kommunen erhöhen die Gebühren bei Parkplätzen für Menschen, die in der Nähe wohnen. Alle Informationen zum Bewohnerparkausweis und den steigenden Kosten.
So viel kostet ein Bewohnerparkausweis
Das ist bei der Beantragung zu beachten
Diese Strafen drohen beim Falschparken
Bis vor Kurzem war das Parken im Wohnumfeld nicht nur bequem, sondern auch relativ günstig. Doch das ändert sich vielerorts. Mitunter müssen Autofahrende bald bis zu einen Euro pro Tag zahlen. Kommunen begründen das damit, dass Parkraum begrenzt ist und deshalb effektiver genutzt werden muss. Außerdem sei der Verwaltungsaufwand gestiegen.
Was bringt ein Bewohnerparkausweis?
Ein Bewohnerparkausweis, umgangssprachlich oft auch Anwohnerparkausweis genannt, gilt in einer fest definierten Zone Ihrer Stadt oder Gemeinde. Damit ist Ihr Fahrzeug dort von der Höchstparkdauer und den Parkgebühren für "Besucher" befreit, die meist zwischen ein und drei Euro pro Stunde liegen. Den Bewohnerparkausweis gibt es mit Laufzeiten von mehreren Monaten bis zu zwei Jahren. Er gilt grundsätzlich nur für ein Fahrzeug und eine Parkzone. Anspruch auf einen konkreten Stellplatz besteht nicht.
Das Bewohnerparken zielt darauf ab, fremde Fahrzeuge aus Wohngebieten mit hohem Parkdruck fernzuhalten und den Menschen, die dort leben, vor allem über Nacht das Abstellen ihres Autos zu ermöglichen. Die Parkplätze sind allerdings nicht überall rund um die Uhr den bei der Kommune registrierten Anwohnerinnen und Anwohnern vorbehalten, sondern oft zeitlich beschränkt. Damit tagsüber auch andere leichter einen freien Parkplatz finden, dürfen in einer Bewohnerparkzone zwischen 9 und 18 Uhr maximal 50 Prozent der Stellflächen für Bewohner reserviert sein.
Warum steigen aktuell die Gebühren?
Seit Oktober 2020 haben die Bundesländer die Gebührenhoheit beim Bewohnerparken. Die bis dahin geltende bundesweite Obergrenze für Bewohnerparkausweise von 30,70 Euro pro Jahr ist abgeschafft worden. In vielen Ländern dürfen inzwischen auch die Kommunen eigene Gebühren festsetzen, die sich neben dem Verwaltungsaufwand am wirtschaftlichen Wert des öffentlichen Raums orientieren.
Als erstes Land hat Baden-Württemberg im Juli 2021 die Gebührenhoheit beim Bewohnerparken auf die Kommunen übertragen. Mehrere Städte und Gemeinden haben davon bereits Gebrauch gemacht und die Gebühren für Bewohnerparkausweise zum Teil deutlich angehoben. Viele Kommunen in anderen Bundesländern setzten danach ebenfalls Preiserhöhungen durch.
Diese Position vertritt der ADAC
Der ADAC empfiehlt den Bundesländern Preisobergrenzen für das Bewohnerparken. Die Städte und Gemeinden sind aufgefordert, im Fall einer Gebührenerhöhung verhältnismäßig und sozialverträglich vorgehen. Schließlich sind viele Menschen auf das Auto und kurze Wege vom Pkw zur Wohnung angewiesen. Der ADAC hält es für unangemessen, sich an der Stellplatzmiete für Dauerparker in Parkhäusern oder für private Tiefgaragen zu orientieren. "Nah am Wohnort zu parken, darf keine Frage des Einkommens sein", so die ADAC Position. Versuche, Menschen über die Kosten zum Verzicht auf das Auto zu zwingen, lehnt der Mobilitätsclub entschieden ab.
Die Bemessung der Parkgebühren nach den Fahrzeugabmessungen ist nach Meinung des ADAC sinnvoller als die Verwendung des Fahrzeuggewichts. Schließlich steht Letzteres nur in einem indirekten Zusammenhang zum beanspruchten Parkraum.
Nach Ansicht des ADAC kann es nicht der einzige Ansatz sein, den Parkraum zu verteuern. Um das Problem der zunehmenden Flächenkonkurrenz in den Kommunen zu lösen, müssen Parkmanagementkonzepte erstellt und umgesetzt werden. Dabei geht es auch um die Bereitstellung alternativer Park- und Mobilitätsangebote für Bewohner, Besucher und Einpendler: etwa Quartiersgaragen, Parkhäuser, P+R- und B+R-Plätze am Stadtrand sowie gute ÖPNV-Verbindungen in die Innenstadt.
Was kostet ein Bewohnerparkausweis?
In Deutschland ist mit den Neuregelungen zur Gebührenfestsetzung ein breites Preisspektrum entstanden. Während Städte wie Bochum (22 Euro) deutlich unter der alten Preisobergrenze von 30,70 Euro pro Jahr bleiben, müssen Autofahrende in Bonn inzwischen 360 Euro im Jahr zahlen. Folgende Großstädte haben in den Jahren 2023 und 2024 die Gebühren erhöht.
Stadt | Jahresgebühr |
---|---|
Bonn | 360 € |
Bremen | 75 € |
Frankfurt am Main | 120 € |
Freiburg im Breisgau | 200 € |
Koblenz | min. 100 € + Gebühr je nach Länge und Breite des Fahrzeugs |
Heidelberg | 120 € |
Kaiserslautern | 200 € |
Leverkusen | 60 € (ab 2026: 90 €) |
Ludwigshafen | 180 € |
Mannheim | 95,63 € (ab 2025: 127,50 €) |
Mülheim an der Ruhr | 150 € |
Münster | 260 € |
Neuss | 120 € |
Offenbach | 75 € |
Osnabrück | 90 € (ab 2025: 140 €) |
Trier | 200 € |
Ulm | 200 € |
Wiesbaden | 120 € |
Wolfsburg | 120 € |
In Bayern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein gibt es bislang keine Verteuerungen beziehungsweise neuen Gebührenordnungen. Dort liegen die Preise für Anwohnerparken noch bei gut 30 Euro pro Jahr oder darunter.
Anhebungen planen indes bald auch Großstädte wie Köln (100 bis 120 Euro), Berlin (120 Euro), Potsdam (120 Euro) und Dresden (120 bis 240 Euro). Düsseldorf und Göttingen haben geplante Erhöhungen hingegen ausgesetzt, weil das Bundesverwaltungsgericht im Sommer 2023 die Gebührenordnung der Stadt Freiburg gekippt hatte.
Bundesgericht kippt Anwohnerparkgebühren in Freiburg
Das Bundesverwaltungsgericht hat im Juni 2023 entschieden, dass die Satzung über die Bewohnerparkgebühren in Freiburg unwirksam ist (Aktenzeichen: BVerwG 9 CN 2.22). Eineinhalb Jahre zuvor hatte die Stadt im Breisgau ihre Gebühren für Bewohnerparkausweise neu geregelt – und deutlich verteuert. Laut dem Urteil hätte sie dabei allerdings anstelle einer Satzung eine Rechtsverordnung erlassen müssen.
Die Richter stuften auch die deutlichen Gebührensprünge zwischen den Fahrzeug-Kategorien als unzulässig ein. Für Autos, die kürzer als 4,21 Meter sind, fielen 240 Euro pro Jahr an, ab 4,7 Metern waren es 480 Euro. Ein Längenunterschied von 51 Zentimetern konnte somit zu einer Verdoppelung der Gebühren führen. Dies sei unangemessen und verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz. Zudem wurden Gebührenermäßigungen aus sozialen Gründen beanstandet.
Keine Bedenken hatte das Gericht bei der grundsätzlichen Höhe der Gebühren, die im Schnitt 360 Euro pro Jahr betragen sollte. Sie stünde nicht in einem völligen Missverhältnis zu den Zwecken, die mit der Erhebung verfolgt würden. Andere Städte können sich nun an dem Urteil orientieren. Freiburg musste seine Regeln ändern.
Wer kriegt einen Anwohnerparkausweis?
Um einen Bewohnerparkausweis zu bekommen, müssen Sie Ihren Wohnsitz in dem Lizenzgebiet haben und ein Fahrzeug besitzen, das auf Sie zugelassen ist oder nachweislich dauerhaft von Ihnen genutzt wird. Die meisten Kommunen setzen auch voraus, dass weder ein privater Stellplatz noch eine Garage zur Verfügung stehen. Jede Person erhält die Ausnahmegenehmigung in der Regel nur für ein Fahrzeug.
Wer Fahrzeuge von dritten Personen nutzt, einen Miet- oder Firmenwagen fährt oder ein Motorrad hat, kann auch einen Bewohnerparkausweis beantragen. Ist ein Fahrzeug nicht auf Sie zugelassen, muss die oder der Fahrzeughaltende schriftlich bestätigen, dass es dauerhaft von Ihnen genutzt wird. Bei Firmenwagen müssen Sie eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die Privatnutzung vorweisen.
Regeln für Mietwagen und Carsharing
Wer regelmäßig ein Auto von einer Mietwagenfirma leiht, kann in einigen Städten einen Bewohnerparkausweis mit dem Eintrag "wechselnde Fahrzeuge" erhalten. Das geht zum Beispiel in München, Hamburg und Bremen. Als Nachweis sind die Mietverträge des Vorjahres erforderlich. Die Fahrzeuge müssen immer einen Schriftzug oder Erkennungsmerkmal des Vermieters aufweisen.
Carsharing-Unternehmen informieren die Nutzerinnen und Nutzer in ihren Geschäftsbedingungen, wo sie Zwischenstopps einlegen dürfen und die Miete beenden beziehungsweise das Auto stehen lassen dürfen. Innerhalb von reinen Bewohnerparkzonen ist beides nicht immer erlaubt. Gelten die Anwohnerrechte nur für gewisse Stunden, dürfen Carsharing-Autos dort davor und danach parken.
Davon abgesehen ist es in Städten wie München, Frankfurt am Main, Köln und Bremen möglich, für bestimmte Lizenzgebiete einen Anwohnerparkausweis ohne festes Kennzeichen zu bekommen. Bei der Beantragung muss man nur den Vertrag mit der Carsharing-Organisation nachweisen. In Stuttgart können Carsharing-Autos bis Ende 2024 ohne Weiteres kostenlos in Bewohnerparkgebieten stehen.
Wie läuft die Beantragung ab?
Am einfachsten können Sie einen Bewohnerparkausweis online bei der zuständigen Behörde Ihrer Kommune beantragen und dann selbst zu Hause ausdrucken. Das kann die Kfz-Zulassungsstelle, die Straßenverkehrsbehörde oder das Ordnungsamt sein. Bei einem Neuantrag muss man die Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I und mitunter eine Meldebescheinigung des Wohnortes übermitteln.
Wenn das gemeldete Fahrzeug nicht auf Sie zugelassen ist, ist daneben eine Halterbestätigung nötig, dass Sie das Auto dauerhaft nutzen. Wer einen Anwohnerparkausweis verlängern oder auf ein neues Kennzeichen ändern möchte, muss die Nummer des aktuellen Dokuments parat haben. Es darf noch nicht abgelaufen sein. Die Gebühren müssen Sie überweisen oder mit Karte zahlen.
Was passiert bei Umzug oder Verlust?
Falls Sie Ihren Bewohnerparkausweis vor Ablauf der Gültigkeit verloren haben, müssen Sie bei Ihrer Kommune eine eidesstattliche Versicherung dazu abgeben und eine Zweitausfertigung beantragen. Für die Neuausstellung fällt meist eine Verwaltungsgebühr von 5 bis 20 Euro an. Wer das Dokument ursprünglich selbst ausgedruckt hatte, zahlt bei einer Verlustanzeige oft trotzdem für den Nachdruck.
Wenn Sie in ein anderes Bewohnerparkgebiet derselben Kommune umziehen, können Sie bei der Ummeldung Ihres Wohnsitzes den Anwohnerparkausweis gebührenpflichtig auf die neue Adresse umschreiben lassen. Das bisherige Dokument wird im Gegenzug einbehalten. Beim Wegzug aus der Bewohnerparkzone wird der Ausweis automatisch ungültig. Die gezahlte Gebühr gibt es nicht zurück.
Welche Strafen drohen bei Falschparken?
Wer in einer Bewohnerparkzone parkt, muss dafür den Ausweis gut sichtbar im abgestellten Fahrzeug auslegen. Wichtig ist, dass Kennzeichen und Gültigkeitszeitraum zu erkennen sind. Andernfalls droht ein Strafzettel. Die Höhe des Verwarngeldes hängt von der Beschilderung und der Dauer des Verstoßes ab. Zudem kommt es stets darauf an, ob andere Verkehrsteilnehmer durch das Falschparken beeinträchtigt worden sind.
Verstoß | Verwarngeld |
---|---|
Parken auf Sonderparkplatz mit Zusatzzeichen für "Bewohner mit besonderem Parkausweis" ohne sichtbaren Bewohnerausweis | 10 € |
… mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer | 15 € |
... länger als 3 Stunden | 20 € |
... länger als 3 Stunden mit Behinderung | 30 € |
Parken in eingeschränktem Halteverbot mit Zusatzzeichen für "Bewohner mit besonderem Parkausweis" ohne sichtbaren Anwohnerparkausweis | 25 € |
… mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer | 40 € |
… länger als 1 Stunde | 40 € |
… länger als 1 Stunde mit Behinderung | 50 € |
Das unberechtigte Parken in einer Zone, die für Bewohner mit besonderem Parkausweis reserviert ist, kann darüber hinaus dazu führen, dass das falsch parkende Fahrzeug abgeschleppt wird.