Einfahrt zugeparkt: Wann Sie Falschparker abschleppen lassen dürfen

Immer Ärger mit den Falschparkenden: So wird man sie wieder los ∙ Bild: © Imago Images/blickwinkel, Video: © ADAC e.V.

Wenn die Einfahrt zugeparkt ist, kann man das Auto abschleppen lassen. Wann das erlaubt ist und wer zuständig ist.

  • Vor dem Abschleppen: Beweisfotos machen

  • Falschparkende am Straßenrand: Polizei ist zuständig

  • Falsch geparktes Auto darf nicht blockiert werden

Falschparker abschleppen: Wer zuständig ist

Wenn das Fahrzeug auf der Straße steht, können Sie die Polizei anrufen, sie kann es abschleppen lassen. Steht das Auto aber hinter der Einfahrt, also bereits auf Privatgrund, müssen Sie das Abschleppunternehmen selbst anrufen. 

Wer die Abschleppkosten bezahlen muss

Zunächst geht die Rechnung an den Auftraggeber. Aus Beweisgründen sollten Sie deswegen aussagekräftige Fotos von der Situation machen. Wer die Abschleppkosten verauslagt hat, muss diese beim Falschparker geltend machen. Beim Abschleppen vom Privatgrund ist die Polizei nur für eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs zuständig.

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Falschparker auf Privatgrund: Das gilt

Wenn der angemietete Stellplatz oder die Garage auf Privatgrund von einem fremden Fahrzeug blockiert ist und man daher nicht wegfahren kann, darf man diesen Pkw abschleppen lassen.

Blockiert das fremde Auto das Einfahren in die eigene Einfahrt, müssen Sie einen freien Parkplatz in der Nähe suchen. Die Polizei wird in einem solchen Fall in der Regel nicht tätig.

Falschparker zuparken ist verboten

Wer ein falsch parkendes Auto – etwa vor der eigenen Garage – blockiert, muss mit einer Strafe rechnen. Der Grund: Sie dürfen niemanden in seiner Bewegungsfreiheit einschränken, auch dann nicht, wenn dieser den Parkplatz zu Unrecht in Anspruch nimmt. Das erfüllt sonst den Straftatbestand der Nötigung. Ausnahmen gibt es nur, wenn besondere Umstände vorliegen, etwa wenn man eine Gehbehinderung hat.

Abschleppen nur bei gravierender Einschränkung

Werden Sie von einem am Straßenrand abgestellten Auto blockiert, wird die Polizei vermutlich fragen, ob Sie unbedingt mit dem Auto wegfahren müssen. Wer nur Zigaretten kaufen will, kann das zu Fuß oder mit dem Fahrrad erledigen.

Wer aber gerade das Auto für den Campingurlaub gepackt hat und die Fähre erreichen muss, hat keine kostensparende Alternative. Generell gilt es, die Kosten gering zu halten – auch als Geschädigter oder Geschädigte.

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