Parkforderungen aus Kroatien: Was ist zu beachten?

Nach dem Urlaub Post aus Kroatien erhalten? Das sollten Sie über Schreiben von Inkassobüros, Rechtsanwälten und Gerichten wissen
Nach dem Urlaub Post aus Kroatien erhalten? Das sollten Sie über Schreiben von Inkassobüros, Rechtsanwälten und Gerichten wissen© Shutterstock/Rozhnovskaya Tanya

Seit Jahren erhalten deutsche Autofahrer und Autofahrerinnen Schreiben mit Parkforderungen aus Kroatien. Teilweise werden bis zu 500 Euro verlangt. ADAC Juristinnen und Juriten informieren, wie Betroffene reagieren können.

  • Parkforderungen sind auch in Deutschland vollstreckbar

  • Überhöhte Anwaltskosten sind unzulässig

  • Bei Erhalt von Schreiben umgehend Rechtsrat einholen

Parken: Das müssen Sie wissen

Gebührenpflichtige Parkzonen sind in Kroatien mit Schildern gekennzeichnet. Die Bezahlung erfolgt in bar am Parkautomaten oder auch per SMS. Private Firmen, wie z.B. Pula Parking, werden von der örtlichen Kommune beauftragt, die Parkplätze zu kontrollieren. Wer nicht ordnungsgemäß parkt oder die Parkzeit überschreitet, bekommt kein Bußgeld, sondern eine Rechnung mit einer zivilrechtlichen Forderung in Höhe von ca. 20 Euro. Diese findet sich dann an der Windschutzscheibe.

Wenn die Forderung nicht bezahlt wird

Die Parkraumüberwachungsfirmen beauftragen kroatische Anwaltskanzleien oder auch Inkassobüros mit der Ermittlung des Halters bzw. der Halterin und der Eintreibung der Forderung.

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Wie teuer kann der Parkverstoß werden?

Die Schreiben an die betroffenen Halter bzw. die Halterinnen des Fahrzeugs enthalten zusätzlich zu der geschuldeten Parkforderung hohe Anwalts- bzw. Inkassogebühren sowie Halterermittlungs- und Übersetzungskosten. Diese übersteigen bei Weitem den Betrag der eigentlichen Parkforderung. Hier können Forderungen bis zu 500 Euro entstehen.

Praxistipps, um Parkforderungen oder Inkassoschreiben zu vermeiden

  • Achten Sie genau auf die Beschilderung. Für Ortsunkundige sind gebührenpflichtige Parkplätze oft nicht leicht zu erkennen. Kurzparkzonen sind häufig blau gekennzeichnet und ausgeschildert.

  • Fotografieren Sie zur Beweissicherung Ihr Auto bzw. die Parksituation.

  • Wenn Sie einen Zahlschein am Auto haben und tatsächlich falsch geparkt haben, sollten Sie vor Ort bezahlen. So vermeiden Sie ein teures Verfahren. Bei der Zahlung müssen Sie Autokennzeichen, Datum, Ort, Betrag und Aktenzeichen angeben. Lassen Sie sich die Zahlung quittieren und bewahren Sie den Beleg unbedingt für mindestens fünf Jahre auf.

Wann verjährt die Parkforderung?

Sie verjährt fünf Jahre ab dem Tag des Parkvorgangs. Heben Sie deshalb Parkscheine mindestens fünf Jahre auf. Nur so können Sie später beweisen, dass Sie Ihr Auto ordnungsgemäß abgestellt haben.

Zahlungsaufforderung - was nun?

Gegen ein erstes Forderungsschreiben können Sie, soweit zutreffend, folgende Punkte vorbringen und Einspruch einlegen:

  • Die Parkforderung wurde bereits vor Ort oder nach der Rückkehr per Überweisung beglichen (Zahlungsbelege in Kopie beifügen).

  • Das Fahrzeug befand sich nicht vor Ort (Zeugenaussagen, Fotos, Belege beifügen).

  • Die Forderung ist verjährt.

Schreiben in kroatischer Sprache?

Sollten Sie ein offizielles Schreiben einer kroatischen Behörde, eines kroatischen Gerichts oder eines Anwaltsbüros bekommen, das für Sie unverständlich ist, wenden Sie sich am besten direkt an einen ADAC Vertrauensanwalt.

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, sollten Sie die Kostendeckung für den Anwalt vorab mit Ihrem Rechtsschutzversicherer klären.

Wie kann man sonst noch reagieren?

Sollten Sie zahlen und den Streit außergerichtlich endgültig beilegen wollen, dann nehmen Sie am besten mit dem Inkassobüro/der Kanzlei Kontakt auf. Bieten Sie einen Betrag zwischen 50 und 100 Euro als Vergleichsvorschlag an.

Rechtsprechung zur Kostenhöhe

Das Amtsgericht Pula hat am 11.2.2019 (GZ: 11 P1-62/2019-2) entschieden, dass die ursprüngliche Parkforderung (ca. 17 Euro), die Rechtsanwaltskosten (ca. 21 Euro) und die Gerichtsgebühren (ca. 14 Euro) begründet sind.

Die hohen Nebenkosten für die Halterermittlung, Übersetzungskosten zuzüglich weiterer Gerichtskosten (ca. 233 Euro) wurden als unbegründet abgelehnt.

Diese Entscheidung wurde in der zweiten Instanz durch das Berufungsgericht in Zagreb per Beschluss vom 5.7.2019 (Gz.: 52 Gz-2386/19-2) vollumfänglich bestätigt.

Strafzettel in Deutschland vollstreckbar?

Eine rechtskräftige, zivilrechtliche Entscheidung wegen eines Parkverstoßes kann in Deutschland durchgesetzt werden. Wichtig ist es deshalb, nach Erhalt gerichtlicher Schreiben oder Urteile oder eines Europäischen Zahlungsbefehls aus Kroatien unverzüglich Rechtsrat einzuholen.