Solarpflicht: Das müssen Hausbesitzer 2025 beachten

Die Bundesländer machen Druck: Mehr Solaranlagen auf den Dächern von Wohngebäuden sollen die Energiewende in Deutschland weiter vorantreiben
Die Bundesländer machen Druck: Mehr Solaranlagen auf den Dächern von Wohngebäuden sollen die Energiewende in Deutschland weiter vorantreiben© Shutterstock/geogif

Immer mehr Bundesländer führen eine Solarpflicht ein: Bei Neubauten und Dachsanierungen müssen Hausbesitzer eine Photovoltaik-Anlage installieren. Welche Regelungen wo gelten.

  • Überblick: Solarpflicht-Bestimmungen der einzelnen Bundesländer

  • Für Dächer mit weniger als 50 Quadratmetern gelten oft Ausnahmen

  • Bei Verstößen drohen Bußgelder in Höhe von mehreren Tausend Euro

Photovoltaik und Solarenergie sind für die Energiewende in Deutschland dringend notwendig. Daher treiben Bund und Länder mit Regelungen und Gesetzen den Ausbau umweltfreundlicher Alternativen zu fossilen Energieträgern voran. Dazu gehört auch eine sogenannte Solarpflicht.

Was bedeutet Solarpflicht?

Ein Einfamilienneubau mit Solarpanelen auf dem Dach
Bei neuen Wohnhäusern schreiben schon viele Bundesländer eine PV-Anlage vor© Shutterstock/Vadym Zaitsev

Gemeint sind gesetzliche Bestimmungen, die Besitzern von gewissen Gebäuden vorschreiben, Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen auf ihren Dächern zu installieren. Eine Solarpflicht gibt es schon in vielen Bundesländern in Deutschland – Tendenz steigend. Sie schreibt vielerorts vor, dass auch Privatpersonen auf Dächern von Neubauten und bei Dachsanierungen PV-Anlagen installieren müssen. Ziel ist es, mehr erneuerbare Energien zu nutzen, die Klimaschutzziele zu erreichen und die Energieversorgung nachhaltiger zu gestalten.

Gibt es einheitliche Regelungen?

Derzeit gibt es keine bundesweite Pflicht, Solaranlagen auf oder an bestimmten Immobilien zu installieren. Jedes Bundesland legt dazu eigene Vorschriften für Wohn- oder Nichtwohngebäude beziehungsweise für Neubauten oder Dachsanierungen fest. Die Details und Ausnahmen – etwa für die Mindestdachfläche – sind in speziellen Gesetzen oder den jeweiligen Bauordnungen formuliert.

Die Vorgaben der Bundesländer

Solarpflicht in Baden-Württemberg

Solarmodule auf dem Hausdach
Die Solarpflicht gilt je nach Bundesland für einen bestimmten Teil der Dachfläche© Shutterstock/AlyoshinE

Seit März 2022 müssen in Baden-Württemberg alle neu gebauten Wohngebäude eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach haben. Seit Januar 2023 gilt die Solarpflicht auch für grundlegende Dachsanierungen. Dabei müssen private Hausbesitzer mindestens 60 Prozent der relevanten Dachfläche nutzen. Statt einer PV-Anlage können sie auch eine solarthermische Anlage zur Wärmeerzeugung installieren.

Solarpflicht in Bayern

Eine Solarpflicht gilt in Bayern seit März 2023 nur für neue Gewerbe- und Industriegebäude sowie seit Juni 2023 für sonstige Nicht-Wohngebäude, deren Bau seither beantragt worden ist. Seit Januar 2025 gibt es zudem eine Soll-Vorschrift für PV-Anlagen auf neue Wohnhäuser und für bestehende Wohnhäuser, deren Dachhaut vollständig erneuert wird. Rechtlich verpflichtend ist diese nicht.

Solarpflicht in Berlin

Berlin schreibt seit Januar 2023 vor, dass private Eigentümer bei einem Neubau oder wesentlichen Dachumbauten an Bestandsgebäuden (Ausbau, Sanierung, Aufstockung) Photovoltaik installieren müssen. Bei neuen Wohngebäuden muss die PV-Anlage 30 Prozent oder mehr der Bruttodachfläche bedecken, bei wesentlichen Dachumbauten mindestens 30 Prozent der Nettodachfläche.

Solarpflicht in Brandenburg

Seit Juni 2024 müssen Neubauten in Brandenburg, die überwiegend öffentlich oder gewerblich genutzt werden und eine Dachfläche ab 50 Quadratmetern haben, zu mindestens 50 Prozent mit Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlagen ausgestattet werden. Dasselbe gilt für Dachsanierungen bei gewerblichen Bestandsgebäuden. Private Immobilien fallen nicht unter die Vorschrift.

Solarpflicht in Bremen

In Bremen gilt eine Solarpflicht seit Juli 2024 bei grundlegenden Dachsanierungen, die mindestens 80 Prozent der Fläche betreffen. Ausgenommen sind Dachflächen unter 25 Quadratmetern. Seit Juli 2025 betrifft sie auch alle neuen Wohngebäude mit einer Bruttodachfläche ab 50 Quadratmetern eine PV-Anlage haben. Mindestens die Hälfte der Dachfläche muss in diesen Fällen mit einer PV-Anlage ausgestattet sein. Ersatzweise kann man sich eine Solarthermie-Anlage anrechnen lassen.

Solarpflicht in Hamburg

Im Januar 2023 hat Hamburg eine Solarpflicht für Neubauten eingeführt. Diese seit 2024 gilt auch bei wesentlichen Dachumbauten an Bestandsgebäuden. Die Vorschrift umfasst alle Dächer mit einer Mindestfläche von 50 Quadratmetern – auch von Privathäuser. Für neue und bestehende Wohnhäuser, deren Dach saniert wird, gilt zudem eine Mindestbelegungsfläche mit Photovoltaik. Das sind das mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche beziehungsweise mindestens 30 Prozent der Nettodachfläche. Ersatzweise kann man sich eine solarthermische Anlage installieren lassen.

Solarpflicht in Hessen

In Hessen gibt es derzeit keine Solarpflicht für private Wohngebäude. Lediglich Gebäude im Besitz des Bundeslandes und neue Parkplätze unterliegen einer Regelung, Photovoltaik zu nutzen.

Solarpflicht in Niedersachsen

Eine Solarpflicht besteht in Niedersachsen schon seit 2023 für gewerbliche Neubauten mit einer Dachfläche von mehr als 75 Quadratmetern und seit 2024 auf öffentlichen Neubauten. Seit 2025 unterliegen auch neu errichtete Wohngebäude mit mehr als 50 Quadratmetern Dachfläche und grundlegende Dachsanierungen der Solarpflicht. Hier müssen Hausbesitzer mindestens die Hälfte der Dachfläche mit einer PV-Anlage belegen. Alternativ wird eine Solarthermie-Anlage akzeptiert.

Solarpflicht in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen müssen seit Januar 2024 alle neuen Nichtwohngebäude mit PV-Anlagen ausgestattet sein. Seit 2025 gilt auch beim Neubau von Wohngebäuden eine Solarpflicht, und ab 2026 für Dachsanierungen aller Bestandsgebäude. Ausgenommen sind Dächer, die kleiner als 50 Quadratmeter sind. Alternativ besteht die Möglichkeit, eine solarthermische Anlage zu installieren.

Solarpflicht in Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz schreibt eine Solarpflicht seit 2023 für alle neuen Gewerbebauten sowie seit 2024 bei Neubauten oder Dachsanierungen von öffentlichen Gebäuden vor. Neue Wohngebäude müssen seit 2024 bauliche Vorrichtungen für die Installation einer Solaranlage haben, also "PV-ready" sein. Diese Vorschrift gilt auch nach grundlegenden Dachsanierungen an bestehenden Wohngebäuden. Private Eigentümer sind bisher in beiden Fällen nicht verpflichtet, eine PV-Anlage zu betreiben.

Solarpflicht in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein gilt seit Ende März 2025 eine Solarpflicht für Wohngebäude. Beim Neubau und bei Dachrenovierungen, die mehr als zehn Prozent der Fläche betreffen, sind PV-Anlagen zu installieren und betreiben. Es gibt aber eine Übergangsfrist bis Ende März 2026: Die Solarpflicht für Wohngebäude gilt vorübergehend nicht, wenn Bauantrag oder -anzeige im Jahr nach Inkrafttreten der Neuregelungen eingereicht worden sind oder der Bau in diesem Zeitraum begonnen worden ist.

Bundesländer ohne Solarpflicht

In den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gibt es derzeit noch keine gesetzlichen Bestimmungen für eine Solarpflicht.

Was sollten Hausbesitzer tun?

Sonnenkollektor-Techniker bei der installation von Solarmodulen auf dem Dach
Wer ein Haus bauen oder das Dach sanieren will, sollte Solarfirmen kontaktieren© iStock.com/zstockphotos

Wer in einem Bundesland ein neues Haus baut, in dem eine Solarpflicht gilt, muss sich vorher über die Vorschriften vor Ort informieren. Dasselbe gilt, wenn man das Dach eines Bestandsgebäudes grundlegend sanieren möchte. Die Gesetze und Bauordnungen mit Solarpflicht verlangen meist Photovoltaik-Anlagen zur Stromerzeugung. In einigen Ländern genügen auch Solarthermie-Anlagen den Anforderungen.

Hausbesitzer sollten frühzeitig vor der Realisierung einer PV-Anlage mehrere Angebote von Solarteuren beziehungsweise Photovoltaik-Installateuren einholen. Die Preise variieren stark und betragen inklusive Wechselrichter, Befestigungs- und Installationsmaterial sowie der Montage zwischen 8000 und 17.000 Euro. Mit PV-Speicher muss man mit 11.000 bis 24.000 Euro rechnen.

Die Fachleute planen, installieren und warten die PV-Anlagen nach der Montage. Sie besichtigen im Vorfeld das Gebäude beziehungsweise die Baustelle, können detailliert beraten und auch bei der Anmeldung der PV-Anlage helfen. Eine frühzeitige Vorbereitung ist sinnvoll. Aufgrund der hohen Nachfrage sind Wartezeiten von mehreren Wochen oder Monaten bis zum Netzanschluss möglich.

Welche Ausnahmen gelten?

Das jeweilige Bundesland kann Ausnahmen bei der Solarpflicht gewähren. So können Besitzer von Wohngebäuden davon komplett oder teilweise befreit werden, wenn technische oder wirtschaftliche Gründe die Installation einer Solaranlage unzumutbar machen.

In den meisten Bundesländern fallen Dächer, die kleiner als 50 Quadratmeter sind, nicht unter die Solarpflicht. Auch kann beispielsweise eine sonnenarme Ausrichtung des Hauses nach Norden die entsprechende Dachfläche von einer Solarpflicht befreien.

Auch wenn unverhältnismäßig hohe Kosten bei der Anschaffung einer Solaranlage entstünden, weil etwa die Dachkonstruktion oder die Gegebenheiten vor Ort keine Standardlösungen zulassen, können Eigentümer eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Denkmalgeschützte Gebäude sind gegebenenfalls auch von der Solarpflicht befreit, wenn die baulichen Veränderungen das geschützte Erscheinungsbild stark verfremden.

Die Befreiung von der Solarpflicht muss man bei der zuständigen Behörde beantragen. Diese variiert von Bundesland zu Bundesland. In vielen Fällen gibt es Onlineformulare. Im Zweifel bei der jeweiligen Baurechtsbehörde nachfragen. Neben dem Befreiungsantrag sind Nachweise notwendig.

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Welche Strafen gibt es?

Wer die Solarpflicht bei seiner Immobilie nicht beachtet, muss mit empfindlichen Buß- oder Zwangsgeldern rechnen. Wie hoch diese ausfallen, bestimmt immer das zuständige Bundesland. Hauseigentümer sollten sich im Falle einer Dachsanierung oder eines Neubaus frühzeitig über die genauen Anforderungen der Solarpflicht informieren, um teure Strafen zu vermeiden.

Zum Beispiel kontrollieren in Berlin die Bauaufsichtsämter stichprobenhaft, ob Bauherren die Solarpflicht einhalten. Um sie vor Ort überprüfen zu können, müssen Hausbesitzer schriftlich dokumentieren und nachweisen, dass sie die rechtlichen Bestimmungen erfüllen. Bei Verstößen drohen bei Wohngebäuden bis zu 5000 Euro an Geldstrafen. Zudem besteht die Pflicht zur Nachrüstung innerhalb eines Jahres.

Baden-Württemberg fordert einen Nachweis zur Installation der PV-Anlage durch Registrierung im Marktstammdatenregister. Die Baurechtsbehörde kann eine Überprüfung vor Ort vornehmen, wenn es Anhaltspunkte für Verstöße gegen die Solarpflicht gibt. Kommt ein Bauherr der Aufforderung zur Nachrüstung nicht nach, kann ein Zwangsgeld von bis zu 50.000 Euro fällig werden.

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