Welche Versicherung schützt PV-Anlage und Balkonkraftwerk – und was kostet sie?

Eine defekte Solarzelle
Sturm und Hagel können beträchtliche Schäden an Solarmodulen verursachen – und die Frage aufwerfen: Zahlt die Versicherung?© Shutterstock/Parilov

Eine Versicherung für eine PV-Anlage oder ein Balkonkraftwerk ist zwar keine Pflicht. Angesichts zunehmender Extremwetter ist sie aber ratsam. Darauf müssen Sie achten.

  • Welche Versicherungen PV-Anlagen und Balkonkraftwerke absichern

  • Wie umfassend der Versicherungsschutz sein sollte

  • Was Photovoltaik-Policen bringen und kosten

Extreme Unwetter nehmen drastisch zu – und damit die Gefahren für Photovoltaikanlagen und Balkonkraftwerke. Sturm und Hagel können Solarmodule auf dem Dach zerstören, Hochwasser kann den Stromspeicher im Keller lahmlegen. Zum Sachschaden kommt meist ein Ertragsausfall. Bei Anschaffungskosten im fünfstelligen Bereich empfiehlt es sich, die PV-Anlage richtig zu versichern.

Müssen Solaranlagen versichert sein?

Für PV-Anlagen und Balkonkraftwerke besteht zwar keine Versicherungspflicht. Weil extreme Wetterereignisse aber zunehmen, raten Verbraucherschützer zu einer Versicherung. Die Kosten, die Schäden durch Hagel und Sturm an Wohn­gebäuden verursachen, haben sich allein von 2020 bis 2023 beinahe verdoppelt – von 0,92 auf 1,75 Milliarden Euro. Welche Versicherung und welcher Umfang ratsam ist, hängt davon ab, ob es um ein Balkonkraftwerk oder eine PV-Anlage geht.

Wie sind Balkonkraftwerke versichert?

Ein Balkonkraftwerk zu Hause am Balkon
Wer sich ein Balkonkraftwerk anschafft, sollte das der Haftpflicht- und Hausratversicherung melden© Shutterstock/nnattalli

Kleine Balkonkraftwerke mit bis zu 2 Kilowatt installierter Leistung und die dazugehörigen Stromspeicher können durch Versicherungen abgesichert werden, die viele Menschen ohnehin haben: Die Hausratversicherung greift bei Umweltschäden zum Beispiel durch Sturm oder Hagel sowie bei Schäden durch Feuer und Überspannungen durch Blitzschläge.

Wenn ein Sturm Teile des Balkonkraftwerks auf das Auto des Nachbarn weht, ist das ein Fall für die Haftpflichtversicherung. Sie ist besonders wichtig, weil der Schaden, den so eine Mini-PV-Anlage bei anderen Personen anrichten kann, schnell höher ist als ihr Wert. Versichert sind darüber auch Kurzschlüsse oder Schäden durch die fahrlässige Bedienung der Solartechnik.

Damit sie die Kosten für den Schaden beziehungsweise die Reparatur oder einen Ersatz wirklich nicht zahlen müssen, sollten Besitzerinnen und Besitzer ein neues Balkonkraftwerk unverzüglich ihrer Haftpflicht- und Hausratversicherung melden. Eine separate PV-Versicherung lohnt sich wegen der vergleichsweisen geringen Anschaffungskosten dagegen nicht.

Welche Versicherung für eine PV-Anlage?

Die größeren PV-Anlagen auf einem Hausdach oder an der Hausfassade lassen sich durch eine Wohngebäudeversicherung absichern. Sie zahlt bis zu einer vereinbarten Höchstgrenze für Schäden am Haus und an festem Inventar – unter anderem durch:

  • Feuer,

  • Überspannung durch Blitze,

  • Kurzschluss,

  • Leitungswasser

  • und weitere Naturgefahren wie Sturm, Hagel oder Schneedruck.

Der Schutz bestehender Wohngebäudeversicherungen deckt allerdings meistens nicht PV-Anlagen mit ab. Oft gibt es eigene Leistungsbausteine, die man gegen einen Aufpreis hinzufügen kann.

Sie sollten die Photovoltaik-Anlage dem Versicherer vor der Lieferung und Montage melden, um sie in den Schutz fürs Haus zu integrieren. Häufig genügt eine E-Mail mit den wichtigsten Angaben. Weiß dieser jedoch nichts davon, muss er im Schadenfall nicht zahlen. Auch Batteriespeicher sind nicht immer automatisch in einer Wohngebäudeversicherungen mitversichert. Doch der Schutz ist wichtig, weil Stromspeicher bei Überhitzung oder Explosionen enorme Schäden anrichten können.

Eigenständige Photovoltaik-Police

Alternativ können Sie eine eigenständige Photovoltaik-Police abschließen, falls bestimmte Risiken durch die Erweiterung der Wohngebäudeversicherung abgedeckt sind. Eine separate PV-Versicherung ist zum Beispiel notwendig, wenn ein umfassenderer Schutz gewünscht ist.

Etwa gegen Schäden durch:

  • Diebstahl,

  • Vandalismus,

  • Tierbisse,

  • Konstruktions- und Bedienfehler

  • oder Überspannung im Stromnetz.

Auch das finanzielle Risiko eines Ertragsausfalls, weil zum Beispiel schadenbedingt keine Vergütung für die Netzeinspeisung möglich ist, lässt sich so absichern.

Ausgeschlossen von Photovoltaik-Versicherungen sind in der Regel selbst montierte PV-Anlagen. Schäden zum Beispiel durch herunterfallende Module, kann man ähnlich wie bei Balkonkraftwerken meist ohne Aufpreis in der Privathaftpflicht einschließen. Eine spezielle Betreiberhaftpflicht ist für die PV-Anlage nicht nötig, wenn ein Fachbetrieb diese vorschriftsmäßig installiert hat.

Welche Risiken sollten abgedeckt sein?

Eine gute Versicherung sorgt dafür, dass sich die Investition in die eigene Stromerzeugung auch langfristig lohnt. Viele Photovoltaik-Hersteller versprechen zwar Laufzeiten von 20 bis 30 Jahren. Doch die damit verbundenen Garantien decken längst nicht alle Schäden ab. Zum Beispiel sind Unwetter oder Vandalismus nicht eingeschlossen. Gegen diese Risiken müssen Sie sich versichern.

Mindestschutz laut Stiftung Warentest

Diese Schäden sollte eine PV-Versicherung laut der Stiftung Warentest mindestens abdecken:

  • Brand, Blitzschlag, Überspannung, Kurzschluss, Leitungswasser, Sturm und Hagel

  • Überschwemmung, Rückstau, Schneedruck und Lawinen

  • Schäden durch Wasser, Feuchtigkeit, Frost und Eisgang

  • Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls

  • Bedienfehler, unsachgemäße Handhabung und Ungeschicklichkeit

  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler

  • Diebstahl und Einbruchdiebstahl

  • Tierbisse z.B. von Mardern

  • Ertragsausfälle

Nicht alle Szenarien sind über die normale Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Sie kommt vor allem für Elementarschäden auf – zum Beispiel durch Hagel und Sturm oder Schneedruck. Das sind auch die häufigsten Schadensfälle, und sie dürften wegen des Klimawandels noch zunehmen.

Der Einschluss der PV-Anlage kann die Versicherungsprämie verteuern. Wer sie aus Kostengründen schlecht oder unterversichert, muss im Schadenfall mit einer höheren Selbstbeteiligung rechnen. Es empfehlen sich daher Deckungssummen von mindestens 25.000 Euro für Elementarschäden.

Sind spezielle PV-Versicherungen sinnvoll?

Solarpanelen werden auf einem Hausdach angebracht
Wer seine PV-Anlage selbst installiert, für den gibt es eine Montageversicherung© imago images/Christian Ender

Prüfen Sie, ob Ihre Wohngebäudeversicherung spezifischere Schäden durch Bedienungsfehler, unsachgemäße Handhabung, Überspannung im Stromnetz, Diebstahl oder Tierbiss von Marder und Co. abdeckt. Ist das nicht der Fall und kein entsprechender, umfassender Leistungsbaustein für die bestehende Police hinzubuchbar, sollten Hausbesitzer den Schutz durch eine eigenständige PV-Versicherung erweitern.

Wer seine PV-Anlage selbst installiert, kann sich außerdem mit einer Montageversicherung gegen mögliche Schäden beim Einbau absichern. Macht das ein Fachbetrieb, haftet er für Folgeschäden.

Kosten einer Photovoltaik-Versicherung

Die Kosten einer reinen PV-Versicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab, etwa von Standort und Größe der Anlage sowie vom gewünschten Umfang der Versicherungsleistungen. Die zu zahlenden Prämien schwanken entsprechend stark, etwa zwischen 65 und 110 Euro jährlich.

Ein PV-Baustein für die Wohngebäudeversicherung kostet je nach Rahmenbedingungen 35 bis 120 Euro im Jahr zusätzlich zur bereits zu zahlenden Prämie. Einige davon enthalten umfassende Allgefahrenversicherungen, andere Tarife decken nur bestimmte Risiken wie Sturmschäden ab.

Ein Vergleich der verschiedenen Angebote kann helfen, die beste Wahl zu treffen. Dabei spielt auch die Höhe der Selbstbeteiligung eine wichtige Rolle. Wer einen höheren Selbstbehalt wählt, kann die Prämien senken, trägt aber im Schadensfall ein höheres finanzielles Risiko.

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Test: Das bieten PV-Versicherungen

2024 hat die Stiftung Warentest 80 Tarife von Photovoltaik-Versicherungen unter anderem nach Preis-Leistungs-Verhältnis und Umfang der Schadenübernahme verglichen. Dabei wurden zwar keine Noten vergeben, aber Mindestanforderungen für einen guten Schutz definiert.

Nur 33 der geprüften 80 Tarife erfüllten die Kriterien von Stiftung Warentest. Herkömmliche Wohngebäudeversicherungen schlossen eine Solaranlage bei vielen Schäden aus. Die Stiftung Warentest riet außerdem dazu, immer auch den PV-Speicher mitzuversichern.

Die besten Policen punkteten mit einer umfassenden Absicherung gegen Extremwetter wie Sturm oder Starkregen. Besonders wichtig waren den Verbraucherschützern hier hohe Deckungssummen von mindestens 25.000 Euro und der Schutz vor grober Fahrlässigkeit (mindestens 3000 Euro).

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