Barrierefreie Wohnung: Lösungen, Kosten und Förderungen

Ein barrierefrei gestaltetes Wohnumfeld ermöglicht Menschen mit Handicap und Älteren ein selbstbestimmtes Leben. Nicht immer muss man dafür etwa die Wohnung wechseln. Was es braucht, wie viel es kostet und wo man Hilfe erhält.
Worauf Sie bei barrierefreiem Wohnen achten sollten
Welche Förderprogramme und Zuschüsse es gibt
Was Mietende über ihre Rechte wissen sollten
Von Rollstuhlrampe und Treppenlift über eine geräumige Einrichtung bis zur begehbaren Dusche: Ein barrierearmes oder sogar barrierefrei gestaltetes Wohnumfeld trägt dazu bei, dass Personen mit körperlichen Einschränkungen und ältere Menschen unabhängig und selbstbestimmt den Alltag bewältigen können. Doch am Anfang stehen oft viele Fragen. Hier sind die wichtigsten Antworten.
Wie ist die Definition für Barrierefreiheit?
Barrierefrei ist ein geschützter Begriff. Nur wenn alle Kriterien der DIN-Norm 18040 umgesetzt sind, darf diese Bezeichnung verwendet werden. Dagegen lassen Formulierungen wie behinderten- oder seniorengerecht offen, was damit gemeint ist.
Achtung: Anders als im öffentlichen Bereich bedeutet im privaten Wohnbereich barrierefrei nicht gleichzeitig rollstuhlgerecht. Bei Interesse an einer Immobilie unbedingt nachfragen, welche Kriterien der Barrierefreiheit erfüllt sind.
Welche Anforderungen sind zu beachten?
In ein barrierefreies Badezimmer gehört eine Badewanne oder eine bodengleiche Dusche ohne Schwelle und mit Sitzmöglichkeit. Außerdem stabile Haltegriffe für die Badewanne, die Dusche und für die Toilette. Im gesamten Wohnbereich empfehlenswert: eine Türbreite von mindestens 80 Zentimetern – für Rollstuhlfahrer sind es 90 Zentimeter – sowie Rampen für eventuell vorhandene Schwellen oder Hürden (hier finden Sie aktuelle Informationen zu Rollstuhlrampen).
Das sind die wichtigsten Kriterien für Barrierefreiheit im privaten Wohnbereich:
Bewegungsflächen: in Fluren und Wohnungen mindestens 1,20 Meter x 1,20 Meter
Bodenbeläge: fest verlegt, rutschhemmend, kontrastierend gestaltet, nicht spiegelnd
Türen: mindestens 0,80 Meter breit und 2,05 Meter hoch
Türen, Fenster, Lichtschalter: im Sitzen leicht zu öffnen beziehungsweise zu bedienen
WC: mindestens 70 Zentimeter tief und 46 bis 48 Zentimeter hoch, gut erreichbare Armaturen
Wohn- und Schlafräume: Bewegungsflächen vor dem Bett von 1,20 Meter auf einer Seite

Auf ein nachlassendes Sehvermögen im Alter kann man sich mit einer guten Beleuchtung im Eingangsbereich sowie im gesamten Haus oder in der Wohnung einstellen. Barrierefreies Wohnen bedeutet auch, die Wohnräume nicht zu voll zu stellen und so einzurichten, dass wichtige Alltagsgegenstände jederzeit gut erreichbar sind.
Um Unfallrisiken im Alltag zu vermeiden, empfiehlt es sich, technische Geräte möglichst kabellos zu verbinden oder alle Kabel in dafür vorgesehenen Schächten oder Boxen zu verlegen.
Welche Kosten entstehen beim Umbau?
Barrierefreies Bauen und Umbauen wird in Zukunft immer wichtiger. Aufgrund der demografischen Entwicklung unserer Gesellschaft steigt der Bedarf an barrierefreiem Wohnraum. Die Kosten für den Umbau und Neubau sind sehr unterschiedlich und nicht pauschal bezifferbar. Ziemlich sicher ist hingegen: Die nötigen Anpassungen in Küche oder Bad können aufwendig und kostspielig sein. Für die Planung ist es gut zu wissen, dass sich manche Architekturbüros darauf spezialisiert haben.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) fand im Jahr 2017 in einer Studie heraus, dass die Umbaukosten für eine barrierefreie Wohnung im Durchschnitt etwa 19.000 Euro betragen. Das ist deutlich mehr als bei einem Neubau: Die Mehrkosten für die barrierefreie Planung und den Bau einer 75-Quadratmeter-Wohnung belaufen sich bei geschickter Planung auf rund 1600 Euro.
Welche Förderungen gibt es?
Für den Abbau von Barrieren in der Wohnung, im Haus oder für den Neubau eines barrierefreien Hauses gibt es verschiedene Fördermittel, Zuschüsse und Finanzierungsmöglichkeiten. Hier ein Überblick, wo es welche Hilfen gibt und welche Bedingungen dabei zu beachten sind:
Pflegekasse
Auf Antrag zahlt die Pflegekasse für Menschen mit Pflegegrad bis zu 4000 Euro als Zuschuss für Anpassungsmaßnahmen, die eine möglichst selbstständige Lebensführung der Betroffenen ermöglichen. Geld gibt es für Eingriffe in die Bausubstanz sowie den Ein- und Umbau von Mobiliar.
Krankenkassen
Die Krankenkassen finanzieren anerkannte Hilfsmittel, wenn ein Arzt sie verordnet. Zum Beispiel: einen Badewannenlift, Stützgriffe oder eine Toilettensitzerhöhung. Wichtig: Vor der Anschaffung braucht es die Hilfsmittelverordnung und die Bewilligung der jeweiligen Krankenkasse.
KfW-Bank
Die KfW-Bank fördert altersgerechtes Umbauen beziehungsweise den Abbau von Barrieren in Haus oder Wohnung. Über das KfW-Programm 159 sind Förderkredite bis 50.000 Euro beantragbar. Das KfW-Programm 455-B mit Zuschüssen zur Barrierereduzierung ist Ende 2024 ausgelaufen.
Landesförderprogramme
Jedes Bundesland hat eigene Förderprogramme für behindertengerechtes Bauen und Umbauen – meist sind das Zuschüsse und Darlehen, deren Höhe vom Einkommen des Haushalts abhängt. Ansprechpartner sind die Wohnraumförderstellen der Städte, Gemeinden oder Landkreise.
Wohn-Riester
Das Guthaben aus einem Riester-geförderten Bausparvertrag lässt sich zur Finanzierung nutzen. Dabei gibt es Vorgaben zu Investitionshöhe und Qualitätsstandards. Mindestens die Hälfte der Summe muss in Maßnahmen fließen, die den DIN-Vorgaben für barrierefreies Bauen entsprechen.
Agentur für Arbeit
Menschen, die Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) beziehen, können einen Umbau beim Grundsicherungsamt oder bei der Agentur für Arbeit beantragen. Es braucht einen Kostenvoranschlag und den Nachweis, dass nach einer barrierefreien Wohnung gesucht wurde.
Eingliederungshilfe
Die Sozialleistung soll Menschen mit einer Behinderung unterstützen, sich in die Gesellschaft einzugliedern und selbstständig zu leben. Anspruch haben schwerbehinderte Menschen. Es gibt Darlehen oder Zuschüsse für die Beschaffung, den Umbau und die Ausstattung von Wohnraum.
Was ist steuerlich absetzbar?
Selbst finanzierte Maßnahmen zur Barrierefreiheit können als Investitionskosten auch von der Steuer abgesetzt werden: Von Aufwendungen für Handwerkerleistungen erkennt der Fiskus bis zu 20 Prozent von 6000 Euro pro Jahr an, also maximal 1200 Euro. Besonders hohe Ausgaben für den barrierefreien Neubau oder Umbau lassen sich manchmal als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend machen. Das Finanzamt und Steuerberatungen können hier weiterhelfen.
Barrierefrei im Wohneigentum
Besonders der Generation 65plus, zu der mittlerweile etwa jede und jeder Fünfte in Deutschland gehören, ermöglichen barrierefreie Wohnungen und Eigenheime eine selbstbestimmte Zukunft. Fachleute raten, sich frühzeitig darum zu kümmern. Wer bereits im eigenen Haus lebt, kann bei der staatlichen KfW-Bank einen zinsgünstigen Kredit beantragen.
Barrierefrei in der Mietwohnung

Mieter haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine behindertengerechte Wohnung. Für die erforderlichen Umbauten müssen sie jedoch die Zustimmung des Vermieters einholen. Die Kosten sind in der Regel selbst zu tragen. Mieter können Unterstützung für die erforderlichen Umbaumaßnahmen beantragen, zum Beispiel bei ihrer Krankenkasse oder Pflegekasse.
In besonderen Fällen kann der Vermieter den Umbau verweigern. Das gilt bei Denkmalschutz oder im Fall eines möglichen Wertverlusts – was sehr unwahrscheinlich ist. Auch dürfen die Umbauten weder andere Mieter noch die Sicherheit einschränken. Zum Beispiel darf ein geplanter Treppenlift nicht die Fluchtwege versperren.
Tipps für Mieter:
Sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrem Vermieter und lassen Sie ihn die Umbaumaßnahmen prüfen.
Klären Sie, ob und welche Rückbaumaßnahmen bei Kündigung fällig wären (Rückbauklausel).
Lassen Sie sich die Vereinbarungen zur barrierefreien Wohnung stets schriftlich bestätigen.
Barrierefreiheit im Neubau und Altbau
Es ist sinnvoll, bei einem Neubau auf eine gewisse Barrierefreiheit oder -reduzierung zu setzen. Denn Menschen jeden Alters profitieren von einem gut geplanten Zuhause mit ausreichender Bewegungsfreiheit.
Die meisten Altbauten lassen sich auch barrierearm oder barrierefrei und behindertengerecht umgestalten. Allerdings sind unter Umständen einige Anpassungen und Sanierungsmaßnahmen im Altbau nachträglich nicht mehr möglich. Es kann sein, dass die Wasseranschlüsse einen barrierefreien Umbau verhindern und der nachträgliche Einbau eines Fahrstuhls aufgrund des zu engen Treppenhauses nicht machbar ist oder äußerst kostspielig wäre.