Barrierefreies Bad: Tipps und Förderungen für den Umbau

Barrierefreies Bad
Ein barrierefreies Bad ist im besten Fall auch rollstuhlgerecht© iStock.com/mgstudyo

Ein barrierefreies Badezimmer erleichtert Menschen mit Handicap und Älteren ein weitgehend unabhängiges Leben. Das müssen Sie zu den Umbaumöglichkeiten, der Planung und möglichen Förderungen wissen.

  • Das macht ein barrierefreies Bad aus

  • Darauf sollten Sie beim Umbau achten

  • Wo es Zuschüsse für den Badumbau gibt

Für ältere Personen, Menschen mit einer Behinderung und Rollstuhlfahrer ist ein barrierefreies Bad eine Voraussetzung, um langfristig in ihren gewohnten vier Wänden bleiben zu können. Es gibt viele Möglichkeiten, die das Waschen, Duschen und Baden erleichtern – einige lassen sich gut als Hilfsmittel ergänzen, andere setzen einen Umbau des heimischen Badezimmers voraus.

Das braucht ein barrierefreies Bad

"Barrierefrei" ist ein geschützter Begriff. Nur wenn alle Kriterien der DIN-Norm 18040 umgesetzt sind, darf diese Bezeichnung verwendet werden (siehe auch "Barrierefreie Wohnung"). Das gilt auch für den Neu- und Umbau von Bädern.

Hinter Formulierungen wie behinderten-, senioren- oder altersgerecht verbirgt sich oft ein Überraschungspaket. Barrierefrei meint nicht automatisch auch rollstuhlgerecht. Deshalb im Gespräch mit Handwerkern oder Architekten sowie bei der Planung eines Umbaus am besten immer nachfragen, ob und welche Kriterien der Barrierefreiheit erfüllt sind.

Basis für ein barrierefreies Bad

Das Badezimmer soll möglichst so eingerichtet sein, dass die Bewohnerinnen und Bewohner es problemlos und selbstbestimmt benutzen können. Sofern kein Rollstuhlbedarf besteht, bilden diese Maßnahmen eine gute Basis an Sicherheit und Bewegungsfreiheit – auch für Senioren:

  • Barrierefreie Badewanne oder eine bodengleiche Dusche ohne Schwelle. Mit einem Lift, der den oberen Wannenrand überfährt, lässt sich das Ein- und Aussteigen erleichtern.

  • Ein Duschsitz für die Badewanne beziehungsweise ein Duschhocker für die Dusche erleichtern die Körperhygiene ebenfalls.

  • Anti-Rutschmatten und sicher verschraubte Wannengriffe senken das Unfallrisiko.

  • Halte- und Stützgriffe fürs WC und gut erreichbare sowie leicht bedienbare Armaturen sorgen für einfachere Nutzung ohne fremde Hilfe.

  • Eine Toilettensitzerhöhung: Die für Toiletten empfohlene Sitzhöhe beträgt 46 bis 48 Zentimeter.

  • Eine gute Beleuchtung über dem Waschtisch sowie dem WC, Farbkontraste zwischen Boden, Wand und Einrichtungsgegenständen helfen bei der Orientierung.

Rollstuhlgerechtes Bad

Ein rollstuhlgerechtes oder auch behindertengerechtes Badezimmer zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass es möglichst viel Bewegungsfläche zwischen Toilette, Dusche und Waschbecken bietet, um sich problemlos auch mit Rollstuhl bewegen zu können. Als rollstuhlgeeignet gilt eine Bewegungsfläche von 150 x 150 Zentimetern.

Schwellenlose Türen, die sich nach außen hin öffnen, bringen noch mehr Sicherheit und Bewegungsfreiheit. Auch die Höhe der Armaturen und Schränke muss bedacht werden: Der Waschtisch sollte unterfahrbar sein und das Waschen im Sitzen ermöglichen. Seine empfohlene Einbauhöhe beträgt 80 bis 85 Zentimeter.

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Kosten für den Badumbau

Der Umbau eines Badezimmers kann sehr aufwendig und kostspielig sein, hängt aber auch stark von den Gegebenheiten vor Ort ab: zum Beispiel von der Grundrissgröße oder der gewünschten Ausstattung. So lässt sich mit dem Einbau von Halte- und Stützgriffen schon mit wenigen Hundert Euro für deutlich mehr Sicherheit im Bad sorgen.

Soll das Bad rollstuhlgerecht werden, sind meistens weitreichendere Maßnahmen nötig. Die Kosten für einen Umbau mit Grundrissänderung, neuen Fliesen, WC, Dusche sowie Keramik und Armaturen schätzen Fachleute auf einen fünfstelligen Betrag.

Für die Planung gut zu wissen: Krankenkasse, Pflegekasse oder auch die KfW-Bank bezuschussen und unterstützen den Umbau finanziell. Manche Architekturbüros haben sich auch auf barrierefreien Badumbau spezialisiert.

Umbau in der Mietwohnung

Mieterinnen und Mieter haben einen gesetzlichen Anspruch auf bauliche Veränderungen für eine behindertengerechte Wohnung. Dazu gehört auch das Badezimmer. Für die erforderlichen Umbauten müssen sie jedoch die Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters einholen und die Kosten in der Regel selbst tragen. Finanzielle Unterstützung für die erforderlichen Umbaumaßnahmen kann man bei der Kranken- oder Pflegekasse beantragen.

Tipp: Halten Sie die Zustimmung Ihres Vermieters beziehungsweise Ihrer Vermieterin am besten schriftlich mit Datum und Unterschrift fest.

Förderungen und Zuschüsse

Für den Umbau des Badezimmers und den Abbau von Barrieren gibt es verschiedene Förderungen, Zuschüsse und Möglichkeiten der Finanzierung. Hier ist ein kurzer Überblick über die wichtigsten:

  • Pflegekassen

Auf Antrag zahlt die Pflegekasse für Menschen mit Pflegegrad bis zu 4000 Euro als Zuschuss für Anpassungsmaßnahmen, die eine möglichst selbstständige Lebensführung der Betroffenen ermöglichen. Geld gibt es für Eingriffe in die Bausubstanz sowie den Ein- und Umbau von Mobiliar.

  • Krankenkassen

Die Kosten für Hilfsmittel wie Badewannenlift, Stützgriffe oder eine Toilettensitzerhöhung werden von der Krankenkasse übernommen, wenn sie von einem Arzt verordnet wurden. Wichtig: Vor der Anschaffung braucht es die Hilfsmittelverordnung und Bewilligung der Krankenkasse.

  • KfW-Bank

Die KfW-Bank bezuschusst über das Förderprogramm 455-B alle, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren wollen. Bei bei Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung im Badezimmer übernimmt sie zehn Prozent der förderfähigen Kosten – bis zu 2500 Euro. Zum Beispiel für Änderungen beim Grundriss, den Einbau ebenerdiger Duschen oder das Modernisieren von Sanitärobjekten.

  • Landesförderprogramme

Jedes Bundesland hat eigene Förderprogramme für behindertengerechtes Bauen und Umbauen – meist sind das Zuschüsse und Darlehen, deren Höhe vom Einkommen des Haushalts abhängt. Ansprechpartner sind die Wohnraumförderstellen der Städte, Gemeinden oder Landkreise.

Autorin: Kirsten Khaschei