Barrierefreies Bad: Das ist beim Umbau wichtig

Barrierefreies Bad
Ein barrierefreies Bad ist im besten Fall auch rollstuhlgerecht© iStock.com/mgstudyo

Ein barrierefreies Badezimmer erleichtert Menschen auch im Alter ein weitgehend unabhängiges Leben. Umbaumöglichkeiten, Kosten und Zuschüsse im Überblick.

  • Das macht ein barrierefreies Bad aus

  • Kosten für den Badumbau einschätzen

  • Badumbau: Darauf sollten Sie achten

Für ältere Personen, Menschen mit einer Behinderung und Rollstuhlfahrer ist ein barrierefreies Bad eine Voraussetzung, um langfristig in ihren gewohnten vier Wänden bleiben zu können. Es gibt viele Hilfsmittel und Umbauten, die das Waschen, Duschen und Baden erleichtern – einige lassen sich gut ergänzen, andere setzen einen Umbau voraus.

Das braucht ein barrierefreies Bad

"Barrierefrei" ist ein geschützter Begriff. Nur wenn alle Kriterien der Deutschen Industrienorm (DIN) 18040 umgesetzt sind, darf diese Bezeichnung verwendet werden (siehe auch "Barrierefreie Wohnung"). Das gilt auch für den Neu- und Umbau von Bädern.

Hinter Formulierungen wie behinderten-, senioren- oder altersgerecht verbirgt sich oft ein Überraschungspaket. Barrierefrei meint nicht automatisch auch rollstuhlgerecht. Deshalb im Gespräch mit Handwerkern oder Architekten sowie bei der Planung eines barrierefreien Badezimmers am besten immer ganz genau nachfragen, ob und welche Kriterien der Barrierefreiheit erfüllt sind.

Basis für ein barrierefreies Bad

Das Badezimmer soll möglichst so eingerichtet sein, dass die Bewohnerinnen und Bewohner es problemlos und selbstbestimmt benutzen können. Sofern kein Rollstuhlbedarf besteht, bilden diese Maßnahmen eine ausreichende Basis an Sicherheit und Bewegungsfreiheit – auch für Senioren:

  • Barrierefreie Badewanne oder eine bodengleiche Dusche ohne Schwelle. Mit einem Lift, der den oberen Wannenrand überfährt, lässt sich das Ein- und Aussteigen erleichtern.

  • Ein Duschsitz für die Badewanne beziehungsweise ein Duschhocker für die Dusche erleichtern die Körperhygiene ebenfalls.

  • Anti-Rutschmatten und sicher verschraubte Wannengriffe senken das Unfallrisiko.

  • Halte- und Stützgriffe fürs WC und gut erreichbare sowie leicht bedienbare Armaturen sorgen für einfachere Nutzung ohne fremde Hilfe.

  • Eine Toilettensitzerhöhung: Die für Toiletten empfohlene Sitzhöhe beträgt 46 bis 48 Zentimeter.

  • Eine gute Beleuchtung über dem Waschtisch sowie dem WC, Farbkontraste zwischen Boden, Wand und Einrichtungsgegenständen helfen bei der Orientierung.

Rollstuhlgerechtes Bad

Ein rollstuhlgerechtes oder auch behindertengerechtes Badezimmer zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass es möglichst viel Bewegungsfläche zwischen Toilette, Dusche und Waschbecken bietet, um sich problemlos auch mit Rollstuhl bewegen zu können. Als rollstuhlgeeignet gilt eine Bewegungsfläche von 150 x 150 Zentimetern.

Schwellenlose Türen, die sich nach außen hin öffnen, bringen noch mehr Sicherheit und Bewegungsfreiheit. Auch die Höhe der Armaturen und Schränke muss bedacht werden: Der Waschtisch sollte unterfahrbar sein und das Waschen im Sitzen ermöglichen. Seine empfohlene Einbauhöhe beträgt 80 bis 85 Zentimeter.

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Kosten für den Badumbau

Der Umbau eines Badezimmers kann sehr aufwendig und kostspielig sein, hängt aber auch stark von den Gegebenheiten vor Ort ab: zum Beispiel von der Grundrissgröße oder der gewünschten Ausstattung. So lässt sich mit dem Einbau von Halte- und Stützgriffen schon mit wenigen Hundert Euro für deutlich mehr Sicherheit im Bad sorgen.

Soll das Bad rollstuhlgerecht eingerichtet werden, sind meistens weitreichendere Maßnahmen nötig. Die Kosten für einen Umbau mit Grundrissänderung, neuen Fliesen, WC, Dusche und Keramik sowie Armaturen schätzen Fachleute auf einen fünfstelligen Betrag. Für die Planung gut zu wissen: Krankenkasse, Pflegekasse oder auch die KfW-Bank bezuschussen und unterstützen den Umbau finanziell. Manche Architekturbüros haben sich auch auf barrierefreien Badumbau spezialisiert.

Umbau in der Mietwohnung

Mieterinnen und Mieter haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine behindertengerechte Wohnung. Dazu gehört auch das Badezimmer. Für die erforderlichen Umbauten müssen sie jedoch die Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters einholen und die Kosten in der Regel selbst tragen. Finanzielle Unterstützung für die erforderlichen Umbaumaßnahmen kann man bei der Kranken- oder Pflegekasse beantragen. Tipp: Halten Sie die Zustimmung Ihres Vermieters bzw. Ihrer Vermieterin am besten schriftlich mit Datum und Unterschrift fest. Die KfW empfiehlt eine Modernisierungsvereinbarung zwischen Vermieterin und Mieter nach Paragraf 554a.

Überblick: Zuschüsse für den Badumbau

Für den Umbau des Badezimmers gibt es verschiedene Zuschüsse und Möglichkeiten der Finanzierung. Hier ein kleiner Überblick über die wichtigsten Adressen:

Pflegekasse

Wer im Alltag in seiner Selbstständigkeit beeinträchtigt ist, kann bei der Pflegekasse seiner Krankenkasse eine Pflegestufe beantragen. Dazu wird in verschiedenen Bereichen des Alltags die Selbstständigkeit begutachtet und bewertet. Es gibt fünf unterschiedliche Pflegestufen von 1 (gering beeinträchtigt) bis 5 (schwerst beeinträchtigt). Egal, welche Pflegestufe vergeben wurde: Ein Badumbau gehört zum Leistungskatalog der Pflegekassen und wird bei allen fünf Pflegegraden mit bis zu 4000 Euro unterstützt.

Krankenkassen

Die Kosten für Hilfsmittel wie Badewannenlift, Stützgriffe oder eine Toilettensitzerhöhung werden von der Krankenkasse übernommen, wenn sie medizinisch verordnet wurden. Wichtig: Vor der Anschaffung braucht es die Hilfsmittelverordnung und Bewilligung der Krankenkasse.

KfW-Zuschüsse

Die KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) vergibt zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse für den Kauf, Bau oder Umbau von Immobilien. Das Programm 455-B ist auf altersgerechtes Umbauen zugeschnitten und bezuschusst zehn Prozent der förderfähigen Kosten – das sind bis zu 2500 Euro bei Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung im Badezimmer. Zum Beispiel werden Raumzuschnittsänderungen, der Einbau ebenerdiger Duschen oder das Modernisieren von Sanitärobjekten gefördert.

Landesförderprogramme

Jedes Bundesland hat zudem eigene Förderprogramme für behindertengerechtes Bauen und Umbauen – Ansprechpartnerinnen und -partner sind die Wohnraumförderstellen der Städte, Gemeinden oder Landkreise.

Autorin: Kirsten Khaschei