Wärmepumpe-Förderung 2026: Zuschüsse, Kredite und Steuerbonus

Wer eine Wärmepumpe kauft und zu Hause einbauen lässt, kann seit 21. Juli 2026 bis zu 80 Prozent staatliche Förderung erhalten. Insgesamt gibt es weniger Geld, veränderte Boni und neue Anforderungen.
Der Staat bezuschusst den Kauf und Einbau von Wärmepumpen auch 2026 weiterhin
Für Zuschuss werden maximal 28.000 Euro als förderfähige Kosten berücksichtigt
Für Wärmepumpen aus EU-Produktion gibt es bald einen neuen Förder-Bonus
Wie lange gibt es noch Förderung für Wärmepumpen?
Die KfW-Förderung für neue, klimafreundliche Heizungen bleibt zwar bis zum Jahr 2030 bestehen, wird aber wegen Einsparungen im Bundeshaushalt sozialer gestaffelt und schrittweise gekürzt. Das betrifft auch die Zuschüsse für Wärmepumpen. Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Konditionen für die staatliche Heizungsförderung im KfW-Programm 458. Während Geringverdiener und manche Familien mit Kindern davon profitieren, erhalten Haushalte mit zu versteuernden Jahreseinkommen ab 50.000 Euro wegen geänderter Förder-Boni oft Tausende Euro weniger.
Wegen der Umstellungen bei der gesamten Bundesförderung für effiziente Gebäude waren bis zum 20. Juli 2026 keine neuen Anträge möglich. Die KfW-Bank hat ihr Antragsportal angepasst und die Heizungsförderung zu den neuen Konditionen am 21. Juli 2026 wieder gestartet. Wer schon eine gültige Bestätigung zum Antrag hat, kann sie weiter nutzen, dann zu den neuen Bedingungen. Für Förderanträge, die vor dem 21. Juli 2026 bei der KfW gestellt wurden, gelten die alten Regeln.
So viel Förderung gibt es für Wärmepumpen aktuell

Die staatliche KfW-Bank bezuschusst Privathaushalte beim Kauf und Einbau einer förderfähigen Wärmepumpe in bestehenden Wohngebäuden – ob Einfamilienhaus oder Eigentumswohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Seit dem 21. Juli 2026 sind laut KfW Zuschüsse von 30 bis 80 Prozent der förderfähigen Kosten möglich.
Für die erste Wohneinheit berücksichtigt die KfW seit dem 21. Juli 2026 maximal 28.000 Euro förderfähige Kosten (zuvor 30.000 Euro). Für die zweite bis sechste Wohneinheit sind es je 15.000 Euro, ab der siebten Wohneinheit je 8000 Euro.
Die maximal förderfähigen Gesamtkosten, die die KfW beim Tausch der alten Heizung gegen eine neue Wärmepumpe anerkennt, sinken ab 1. Februar 2027 alle sechs Monate (zum 1. Februar und 1. August) um jeweils 750 Euro. Ab 1. August 2030 berücksichtigt sie für die erste Wohneinheit nur noch 22.000 Euro. Die Höhe des Zuschusses hängt also vom Zeitpunkt der Antragstellung ab.
| Zeitraum | Förderfähige Kosten erste Wohneinheit |
|---|---|
21.7.2026 bis 31.1.2027 | 28.000 Euro |
1.2.2027 bis 31.7.2027 | 27.250 Euro |
1.8.2027 bis 31.1.2028 | 26.500 Euro |
1.2.2028 bis 31.7.2028 | 25.750 Euro |
1.8.2028 bis 31.1.2029 | 25.000 Euro |
1.2.2029 bis 31.7.2029 | 24.250 Euro |
1.8.2029 bis 31.1.2030 | 23.500 Euro |
1.2.2030 bis 31.7.2030 | 22.750 Euro |
ab 1.8.2030 | 22.000 Euro |
Grundförderung und Bonusförderung für Wärmepumpen
Die Heizungsförderung setzt sich zusammen aus einer einheitlichen Grundförderung und zusätzlichen Bonusförderungen, die sich kombinieren lassen und sich zum 21. Juli 2026 geändert haben.
Grundförderung (erst 30 Prozent, ab Anfang 2027 nur noch 15 Prozent)
Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Sie gilt für alle Antragsberechtigten unabhängig vom Haushaltseinkommen und sinkt für Wärmepumpen zum ersten Quartal 2027 dauerhaft auf 15 Prozent.Klimageschwindigkeitsbonus (20 Prozent)
Den Bonus gibt es zusätzlich, wenn funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen oder mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizungen ersetzt werden. Er beträgt jetzt nur noch 16 Prozent für selbstnutzende Eigentümer, sinkt ab Februar halbjährlich um 4 Prozentpunkte und entfällt ab dem August 2028.
| Zeitraum | Klimageschwindigkeitsbonus |
|---|---|
21.7.2026 bis 31.1.2027 | 16 Prozent |
1.2.2027 bis 31.7.2027 | 12 Prozent |
1.8.2027 bis 31.1.2028 | 8 Prozent |
1.2.2028 bis 31.7.2028 | 4 Prozent |
ab 1.8.2028 | entfällt |
Einkommensbonus (10–40 Prozent)
Dieser zusätzliche Bonus richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen: Bis 30.000 Euro beträgt er 40 Prozent, bei über 30.000 bis 40.000 Euro liegt er bei 30 Prozent und bis 50.000 Euro gibt es 10 Prozent. Bei einem minderjährigen Kind im Haushalt reduziert sich das anzusetzende Einkommen durch einen neuen Familienzuschlag um 10.000 Euro.
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen | Einkommensbonus |
|---|---|
bis 30.000 Euro | 40 Prozent |
über 30.000 bis 40.000 Euro | 30 Prozent |
über 40.000 bis 50.000 Euro | 10 Prozent |
Wertschöpfungsbonus (15 Prozent)
Zum ersten Quartal 2027 soll für Wärmepumpen aus EU-Produktion ein Wertschöpfungsbonus von 15 Prozent eingeführt werden – als Ausgleich für die sinkende Grundförderung. Für Wärmepumpen von außerhalb der Europäischen Union gibt es den Wertschöpfungsbonus nicht.
Den früheren pauschalen Effizienzbonus von 5 Prozent für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln gibt es seit dem Neustart der KfW-Heizungsförderung zum 21. Juli 2026 nicht mehr.
Ein Hauseigentümer ersetzt seine 25 Jahre alte, noch funktionierende Ölheizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe. Die Gesamtkosten für Gerät, Installation, neue Heizkörper und Bohrung für Erdsonden betragen 40.000 Euro. Für die erste Wohneinheit berücksichtigt die KfW bis 31. Januar 2027 höchstens 28.000 Euro.
Mit 30 Prozent Grundförderung beträgt der Zuschuss derzeit 8.400 Euro. Kommt der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozentpunkten hinzu, steigt die Förderquote auf 46 Prozent und der Zuschuss auf 12.880 Euro. Beträgt das Jahreseinkommen des gesamten Haushalts nicht mehr als 30.000 Euro, kann die Wärmepumpen-Förderung der KfW bis zu 80 Prozent betragen, also aktuell maximal 22.400 Euro.
Anforderungen für KfW-Förderung der Wärmepumpe
Listung: Die KfW fördert nur Geräte, die in der Liste der förderfähigen Wärmepumpen des BAFA aufgeführt sind und die Anforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude erfüllen.
Effizienz: Das Gesamtsystem muss eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0 aufweisen.
Lautstärke: Seit 1. Januar 2026 werden Luft-Wasser-Wärmepumpen nur noch dann gefördert, wenn die Geräuschemissionen des Außengeräts mindestens 10 Dezibel (dB) unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte liegen. Bislang reichte ein Abstand von 5 dB. Je nach Leistung des Geräts gelten neue Maximalwerte zwischen 55 und 78 dB. Die strengeren Anforderungen gelten jedoch nur für Bestandsgebäude, nicht für Neubauten.
Klimaschutz: Förderfähig sind nur elektrisch angetriebene Wärmepumpen, die erneuerbare Energien im Gebäude oder in unmittelbarer Nähe nutzen. Gasbetriebene Wärmepumpen und Wärmepumpen, die Raumluft als Wärmequelle verwenden, sind nicht förderfähig.
Steuerbarkeit: Neu eingebaute Wärmepumpen müssen eine digitale Schnittstelle für die netzorientierte Steuerung haben und an ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) angebunden sein.
Kältemittel: Ab dem 1. Januar 2028 werden nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln gefördert. Dazu zählen Propan, Isobutan, Propen, Ammoniak, Wasser und Kohlendioxid.
Energiewende: Bei Wärmepumpen müssen die versorgten Wohneinheiten oder Flächen nach der Fördermaßnahme zu mindestens 65 Prozent durch erneuerbare Energien beheizt werden.
KfW fördert Wärmepumpe auch mit Krediten

Neben dem erwähnten KfW-Zuschuss (Programm 458) stehen mehrere Förderkredite zur Verfügung, die sich für den Kauf und Einbau einer Wärmepumpe nutzen lassen.
Je nachdem, ob Sie einen Heizungstausch planen oder nur einzelne Effizienzmaßnahmen rund ums Haus wie Dämmung oder Fenstertausch, ist für die Kreditvergabe die KfW-Bank oder das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Kombinationen von Zuschuss und Kredit sind möglich, solange jede Maßnahme nur einmal gefördert wird.
Weitere staatliche Investitionskostenzuschüsse für Effizienz-Einzelmaßnahmen in Wohngebäuden, also für Verbesserungen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung sowie für Gebäudenetze können Sie beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Das BAFA fördert 15 Prozent der Kosten.
KfW-Ergänzungskredit (Programm 358/359)
Bei der KfW gibt es einen Ergänzungskredit zur Finanzierung des Kaufs und Einbaus einer Wärmepumpe sowie weiterer Effizienzmaßnahmen. Für selbstnutzende Hauseigentümer mit einem Haushaltseinkommen bis zu 90.000 Euro im Jahr ist er vergünstigt. Maximal gibt es 120.000 Euro je Wohneinheit. Voraussetzung ist die Zusage für den KfW-Zuschuss im Programm 458.
KfW-Kredit für Komplettsanierung (Programm 261)
Es gibt einen KfW-Kredit bis zu 150.000 Euro für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus – sinnvoll, wenn die Wärmepumpe Teil einer umfassenden energetischen Sanierung ist. Von dem Förderkredit müssen Antragstellende nur einen Teil zurückzahlen, denn die KfW gewährt einen Tilgungszuschuss. Möglich ist eine Ersparnis bis zu 40 Prozent. Den zusätzlichen Bonus in Höhe von fünf Prozent für die Effizienzhaus-Stufen mit Erneuerbaren-Energien-Klasse gibt es nicht mehr.
KfW-Kredit für klimafreundlichen Neubau (Programm 297/298)
Wer sich im Neubau für eine Wärmepumpe entscheidet, kann einen zinsgünstigen KfW-Kredit bis 150.000 Euro erhalten. Voraussetzung: Das Wohnhaus wird nach Effizienzhausstandard 40 oder besser gebaut und nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt. Berücksichtigt werden die Bau- und Kaufkosten, die Nebenkosten sowie Planung und Begleitung durch Energieberater.
Regionale Förderprogramme für Wärmepumpen
Neben den Förderprogrammen des Bundes, die KfW und BAFA abwickeln, bieten auch viele Bundesländer, Kommunen oder Energieversorger eine Förderung für effiziente Wärmepumpen an. Zum Beispiel Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hamburg.
Um herauszufinden, wo es finanzielle Unterstützung gibt, können Sie den Fördernavigator des Bundesverbands Wärmepumpe nutzen. Dieses Online-Tool listet aktuelle Programme von Bund, Ländern, Kommunen und teils Energieversorgern auf und ermöglicht eine Suche nach Postleitzahl.
Auch die Förderdatenbank des Bundes oder Ihre Stadtverwaltung geben Orientierung. Regionale Fördermittel können Sie oft mit der Bundesförderung kombinieren, jedoch meist nur getrennt beantragen. Prüfen Sie zudem, ob die Summe aller Zuschüsse gewisse Grenzen nicht überschreitet.
Wärmepumpen-Förderung im Neubau und im Altbau
Die Förderbedingungen unterscheiden sich – je nachdem, ob die Wärmepumpe in ein bestehendes Gebäude oder in einen Neubau eingebaut wird. Im Altbau fällt die Förderung deutlich höher aus.
Altbau

Eigentümer von bestehenden Häusern oder Wohnungen erhalten über das KfW-Programm 458 einen Investitionskostenzuschuss von bis zu 80 Prozent für den Tausch ihrer alten Heizung gegen eine neue Wärmepumpe, den sie nicht zurückzahlen müssen. Zusätzlich können sie den vergünstigten Ergänzungskredit (358/359) beantragen.
Ab dem ersten Quartal 2027 wird der Austausch vorhandener Wärmepumpen nur noch eingeschränkt gefördert. Für Wärmepumpen, die seit 2008 oder später laufen, gibt es in der Regel keine neue Austauschförderung. Bei älteren Anlagen von vor 2008 erkennt die KfW nur noch 25 Prozent der Gesamtkosten pauschal als förderfähig an. Der Wechsel von einer alten Öl-, Gas- oder Kohleheizung zur Wärmepumpe bleibt dagegen weiter förderfähig.
Neubau
Im Neubau gibt es über das KfW-Programm 458 keine Einzelzuschüsse für Wärmepumpen. Die Förderung erfolgt über die KfW-Programme für klimafreundliche Neubauten (297/298) mit zinsvergünstigten Krediten von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit. Voraussetzung ist mindestens der Effizienzhaus-40-Standard. Die Wärmepumpe wird als Teil des Gesamtkonzepts mitgefördert.
KfW-Förderung für die Wärmepumpe beantragen
Die KfW-Förderung für Wärmepumpen (Programm 458) im Jahr 2026 folgt weiterhin einer strikten Reihenfolge, die zwingend eingehalten werden muss, wenn Sie das Geld erhalten möchten.
Schritt 1 – Planung: Lassen Sie sich von einem Fachunternehmen oder einem Energieeffizienz-Experten beraten und holen Sie ein Angebot ein.
Schritt 2 – Vertrag abschließen: Schließen Sie einen Liefer- und Leistungsvertrag mit einem Fachbetrieb ab. Dieser muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, die den Vertrag an die Förderzusage knüpft. Das Fachunternehmen erstellt zudem die "Bestätigung zum Antrag" (BzA).
Schritt 3 – Antrag stellen: Registrieren Sie sich im KfW-Kundenportal "Meine KfW" und beantragen Sie den Zuschuss im Programm 458. Dafür benötigen Sie die BzA-ID und den Vertrag.
Schritt 4 – Zusage abwarten: Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel zwei bis acht Wochen.
Schritt 5 – Umsetzung: Nach der Zusage kann die Wärmepumpe eingebaut werden. Ab Bewilligung läuft eine Umsetzungsfrist von 36 Monaten (drei Jahren). Innerhalb dieser Zeit muss die neue Heizung eingebaut und voll funktionsfähig sein.
Schritt 6 – Nachweise einreichen: Nach Abschluss der Installation laden Sie die "Bestätigung nach Durchführung" (BnD), die der Fachbetrieb zum Abschluss ausstellt, im KfW-Portal hoch. Sie haben maximal sechs Monate nach Ablauf der dreijährigen Umsetzungsfrist Zeit, alle Nachweise einzureichen. Die Auszahlung erfolgt innerhalb weniger Wochen.
Den Antrag können Sie selbst stellen. Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist für die reine Heizungsförderung nicht verpflichtend, wird aber empfohlen.
Wärmepumpe von der Steuer absetzen
Unabhängig von staatlichen Zuschüssen und Krediten gibt es für bestimmte energetische Sanierungsmaßnahmen im Umfang von bis zu 200.000 Euro steuerliche Erleichterungen. Dazu zählt auch der Einbau einer Wärmepumpe. 20 Prozent der Kosten können Sie über einen Zeitraum von drei Jahren in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Der Betrag mindert jeweils unmittelbar Ihre Steuerschuld.
Die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei Wohngebäuden (§35c EStG) dürfen Sie nicht kombinieren mit der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude. Sie müssen sich für eine der beiden Varianten entscheiden. Meistens ist die KfW-Zuschussförderung deutlich attraktiver als der Steuerabzug – vor allem wenn Sie die Bonusförderungen erhalten können.