Wärmepumpe-Förderung 2026: Zuschüsse, Kredite und Steuerbonus

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Von Konstantin Grassl, André Gieße

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Wärmepumpe vor einem. Haus
Wärmepumpen sind auch dank staatlicher Förderung die am häufigsten eingebaute Heizungsart in neuen Wohngebäuden© imago images/Markus Matzel

Wer eine Wärmepumpe zu Hause einbauen lässt, kann 2026 über die KfW bis zu 70 Prozent staatliche Förderung für die Anschaffungskosten erhalten. So kommen Sie an das Geld.

  • Der Staat bezuschusst den Einbau von Wärmepumpen mit 30 bis 70 Prozent der Kosten

  • Das BEG-Förderprogramm läuft trotz Reform des Heizungsgesetzes vorerst weiter

  • Ergänzend zum Zuschuss bieten KfW und BAFA zinsvergünstigte Kredite an

Wie lange gibt es noch Förderung für Wärmepumpen?

Die Bundesförderung für Wärmepumpen soll bis mindestens 2029 stabil bleiben. Union und SPD haben im Februar 2026 erklärt, die staatliche KfW-Förderung für Heizungen "auskömmlich" fortsetzen zu wollen.

Trotz der geplanten Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ändern sich die Förderkonditionen für Luft-Wasser-, Sole-Wasser-, Wasser-Wasser-, Brauchwasser- und Luft-Luft-Wärmepumpen demzufolge vorerst nicht. Die Grundförderung soll unverändert mit einem Geschwindigkeitsbonus, Einkommensbonus und Effizienzbonus kombinierbar sein.

Die Bundesregierung hat bislang nur Ankündigungen zur Zukunft von Heizungsgesetz und -förderung gemacht. Rechtlich verbindlich sind die veröffentlichten Förderrichtlinien. Informieren Sie sich vor der Antragstellung auf der KfW-Webseite über den aktuellen Stand der Konditionen.

So viel KfW-Förderung gibt es für Wärmepumpen

Handwerker sitzt vor einer Wärmepumpe
Die KfW beteiligt sich an den Anschaffungs- und Installationskosten einer Wärmepumpe© Shutterstock/Lazy_Bear

Aktuell fördert die staatliche KfW-Bank bei der Anschaffung und Installation von Wärmepumpen in Privathaushalten bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten – ob für Ein­familien­häuser oder Eigentumswohnungen in Wohnungs­eigen­tümer­gemein­schaften.

Förderfähig sind Kosten bis 30.000 Euro pro Wohneinheit. Der Zuschuss der KfW beträgt damit maximal 21.000 Euro. Auf diese Weise lassen sich die insgesamt anfallenden Kosten für eine Wärmepumpe im besten Fall halbieren.

Das Geld gibt es im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) nur bei einem Heizungstausch in bestehenden Wohngebäuden, die Eigentümerinnen und Eigentümer selbst bewohnen. Die Heizungsförderung setzt sich zusammen aus einer einheitlichen Basisförderung und möglichen Bonusförderungen, die sich unter gewissen Voraussetzungen kombinieren lassen.

  • Grundförderung (30 Prozent)
    Steht allen Eigentümern eines Hauses offen, in dem sie selbst wohnen. Gefördert werden der Kauf und der Einbau aller Wärmepumpentypen sowie die Fach­planung und Bau­begleitung – unabhängig vom Einkommen.

  • Geschwindigkeitsbonus (20 Prozent)
    Wird gewährt, wenn funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen oder mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizungen ersetzt werden. Ab 2029 sinkt dieser Bonus alle zwei Jahre um 3 Prozent.

  • Einkommensbonus (30 Prozent)
    Diesen erhalten Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 40.000 Euro. Maßgeblich ist der Einkommensteuerbescheid des vorletzten Kalenderjahres.

  • Effizienzbonus (5 Prozent)
    Für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln wie Propan oder CO₂ oder mit einer Jahresarbeitszahl (JAZ) über 4,5 gibt es einen höheren Zuschuss.

Beispielrechnung

Ein Hausbesitzer ersetzt seine 25 Jahre alte, noch funktionierende Ölheizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe. Die Kosten für Gerät, Installation, neue Heizkörper und Bohrung für Erdsonden: 40.000 Euro.

Mit Grundförderung (30 Prozent) und Geschwindigkeitsbonus (20 Prozent) gibt es 15.000 Euro Zuschuss von der KfW. Wenn das Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro liegt, steigt die Förderung auf 70 Prozent bzw. um 9000 Euro. Insgesamt ist der Zuschuss allerdings auf 21.000 Euro gedeckelt.

Voraussetzung für KfW-Förderung der Wärmepumpe

  • Effizienz: Das Gesamtsystem muss eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0 aufweisen.

  • Lautstärke: Seit 1. Januar 2026 werden Luft-Wasser-Wärmepumpen nur noch dann gefördert, wenn die Geräuschemissionen des Außengeräts mindestens 10 Dezibel (dB) unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte liegen. Bislang reichte ein Abstand von 5 dB. Je nach Leistung des Geräts gelten neue Maximalwerte zwischen 55 und 78 dB. Die strengeren Anforderungen gelten jedoch nur für Bestandsgebäude, nicht für Neubauten.

  • Klimaschutz: Die Heizungsanlage muss auf erneuerbare Energiequellen setzen. Reine Gas- oder Hybridwärmepumpen mit fossiler Unterstützung werden nicht mehr gefördert.

KfW und BAFA fördern Wärmepumpe auch durch Kredite

Frau sitzt vor einem Laptop
Den KfW-Zuschuss für eine Wärmepumpe können Eigentümer selbst online im Portal "Meine KfW" beantragen © Shutterstock/Green Elk

Neben dem erwähnten KfW-Zuschuss (Programm 458) stehen mehrere Förderkredite zur Verfügung, die sich für den Kauf und Einbau einer Wärmepumpe nutzen lassen.

Je nachdem ob Sie einen Heizungstausch planen oder nur einzelne Effizienzmaßnahmen rund ums Haus wie Dämmung oder Fenstertausch, ist für die Kreditvergabe die KfW-Bank oder das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Kombinationen von Zuschuss und Kredit sind möglich, solange jede Maßnahme nur einmal gefördert wird.

KfW-Ergänzungskredit (Programm 358/359)

Bei der KfW gibt es einen Ergänzungskredit zur Finanzierung des Kaufs und Einbaus einer Wärmepumpe sowie weiterer Effizienzmaßnahmen. Für selbstnutzende Hauseigentümer mit einem Haushaltseinkommen bis zu 90.000 Euro im Jahr ist er vergünstigt. Maximal gibt es 120.000 Euro je Wohneinheit. Voraussetzung ist die Zusage für den KfW-Zuschuss im Programm 458.

KfW-Kredit für Komplettsanierung (Programm 261)

Es gibt einen KfW-Kredit bis zu 150.000 Euro für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus – sinnvoll, wenn die Wärmepumpe Teil einer umfassenden energetischen Sanierung ist. Von dem Förderkredit müssen Antragstellende nur einen Teil zurückzahlen, denn die KfW gewährt einen Tilgungszuschuss. Im besten Fall reduziert dieser den zu erstattenden Kreditbetrag um 45 Prozent.

KfW-Kredit für klimafreundlichen Neubau (Programm 297/298)

Wer sich im Neubau für eine Wärmepumpe entscheidet, kann einen zinsgünstigen KfW-Kredit bis 150.000 Euro erhalten. Voraussetzung: Das Wohnhaus wird nach Effizienzhausstandard 40 oder besser gebaut und nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt. Berücksichtigt werden die Bau- und Kaufkosten, die Nebenkosten sowie Planung und Be­gleitung durch Energie­berater.

Regionale Förderprogramme für Wärmepumpen

Neben den Förderprogrammen des Bundes, die KfW und BAFA abwickeln, bieten auch viele Bundesländer, Kommunen oder Energieversorger eine Förderung für effiziente Wärmepumpen an. Zum Beispiel Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hamburg.

Um herauszufinden, wo es finanzielle Unterstützung gibt, können Sie den Fördernavigator des Bundesverbands Wärmepumpe nutzen. Dieses Online-Tool listet aktuelle Programme von Bund, Ländern, Kommunen und teils Energieversorgern auf und ermöglicht eine Suche nach Postleitzahl.

Auch die Förderdatenbank des Bundes oder Ihre Stadtverwaltung geben Orientierung. Regionale Fördermittel können Sie oft mit der Bundesförderung kombinieren, jedoch meist nur getrennt beantragen. Prüfen Sie zudem, ob die Summe aller Zuschüsse gewisse Grenzen nicht überschreitet.

Wärmepumpen-Förderung im Neubau und im Altbau

Die Förderbedingungen unterscheiden sich erheblich, je nachdem ob die Wärmepumpe in ein bestehendes Gebäude oder in einen Neubau eingebaut wird. Im Altbau fällt die Förderung deutlich höher aus.

Altbau

Umbau einer Altbauwohnung
Auch in vielen Altbauten funktioniert die Wärmepumpe gerade auch in Kombination mit einer Fußbodenheizung © iStock.com/GiorgioMagini

Eigentümer von Bestandsgebäuden erhalten über das KfW-Programm 458 einen Investitionskostenzuschuss von bis zu 70 Prozent für den Heizungstausch, den sie nicht zurückzahlen müssen. Zusätzlich können sie den zinsvergünstigten Ergänzungskredit (358/359) beantragen.

Neubau

Im Neubau gibt es keine direkte Einzelförderung für Wärmepumpen. Die Förderung erfolgt über die KfW-Programme für klimafreundliche Neubauten (297/298) mit zinsvergünstigten Krediten von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit. Voraussetzung ist mindestens der Effizienzhaus-40-Standard. Die Wärmepumpe wird als Teil des Gesamtkonzepts mitgefördert.

KfW-Förderung für die Wärmepumpe beantragen

Die KfW-Förderung für Wärmepumpen (Programm 458) im Jahr 2026 folgt einer strikten Reihenfolge, die zwingend eingehalten werden muss, wenn Sie das Geld erhalten möchten.

  • Schritt 1 – Planung: Lassen Sie sich von einem Fachunternehmen oder einem Energieeffizienz-Experten beraten und holen Sie ein Angebot ein.

  • Schritt 2 – Vertrag abschließen: Schließen Sie einen Liefer- und Leistungsvertrag mit einem Fachbetrieb ab. Dieser muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, die den Vertrag an die Förderzusage knüpft. Das Fachunternehmen erstellt zudem die "Bestätigung zum Antrag" (BzA).

  • Schritt 3 – Antrag stellen: Registrieren Sie sich im KfW-Kundenportal "Meine KfW" und beantragen Sie den Zuschuss im Programm 458. Dafür benötigen Sie die BzA-ID und den Vertrag.

  • Schritt 4 – Zusage abwarten: Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel zwei bis acht Wochen.

  • Schritt 5 – Umsetzung: Nach der Zusage kann die Wärmepumpe eingebaut werden. Ab Bewilligung läuft eine Umsetzungsfrist von 36 Monaten (drei Jahren). Innerhalb dieser Zeit muss die neue Heizung eingebaut und voll funktionsfähig sein.

  • Schritt 6 – Nachweise einreichen: Nach Abschluss der Installation laden Sie die "Bestätigung nach Durchführung" (BnD), die der Fachbetrieb zum Abschluss ausstellt, im KfW-Portal hoch. Sie haben maximal sechs Monate nach Ablauf der dreijährigen Umsetzungsfrist Zeit, alle Nachweise einzureichen. Die Auszahlung erfolgt innerhalb weniger Wochen.

Den Antrag können Sie selbst stellen. Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist für die reine Heizungsförderung nicht verpflichtend, wird aber empfohlen.

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Wärmepumpe von der Steuer absetzen

Unabhängig von staatlichen Zuschüssen und Krediten gibt es für bestimmte energetische Sanierungsmaßnahmen im Umfang von bis zu 200.000 Euro steuerliche Erleichterungen. Dazu zählt auch der Einbau einer Wärmepumpe. 20 Prozent der Kosten können Sie über einen Zeitraum von drei Jahren in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Der Betrag mindert jeweils unmittelbar Ihre Steuerschuld.

Die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei Wohngebäuden (§35c EStG) dürfen Sie nicht kombinieren mit der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude. Sie müssen sich für eine der beiden Varianten entscheiden. Meistens ist die KfW-Zuschussförderung deutlich attraktiver als der Steuerabzug – vor allem wenn Sie die Bonusförderungen erhalten können.