Unfall: Wann Sie die Polizei rufen müssen
Muss die Polizei bei jedem Unfall kommen? Und was genau klären die Beamten vor Ort eigentlich? Alles, was Sie dazu wissen sollten.
Bei kleinen Sachschäden muss die Polizei nicht kommen
Verletzte, Unfallflucht, hoher Schaden: Wann es ohne Polizei nicht geht
Wer hat Schuld am Unfall? Diese Frage klärt die Kfz-Versicherung
Nach einem Unfall sind meist alle Beteiligten aufgeregt, manchmal stehen sie sogar unter Schock. Da kommt schnell die Frage nach der Polizei auf. Wann genau die Beamten kommen sollten und was sie vor Ort machen.
Unfall: Wann muss die Polizei kommen?
In diesen Fällen sollte die Polizei gerufen werden:
Wenn die Unfallstelle abgesichert werden muss
Bei Unfällen mit hohem Sachschaden
Wenn Personen verletzt oder getötet wurden
Wenn man nicht der Halter des Fahrzeugs ist, z.B. bei Unfall mit einem Mietwagen
Wenn eine Straftat im Raum steht, z.B. Alkohol am Steuer
Wenn es einen Streit mit dem Unfallgegner gibt
Wann geht es ohne Polizei?
Bei Unfällen mit geringem Sachschaden, sogenannten Bagatellunfällen (z.B. kleinen Lackschäden), ist es nicht zwingend notwendig, die Polizei zu rufen. Hier sollten aber unbedingt die wichtigsten Daten aller Beteiligten ausgetauscht werden und ein Unfallbericht ausgefüllt werden. Möchte eine der beiden Parteien die Polizei unbedingt dabei haben, muss der Unfallgegner das akzeptieren.
Gut zu wissen: Die Versicherung stützt sich auf den offiziellen Unfallbericht der Polizei. Gibt es keinen und entdeckt die Versicherung Ungereimtheiten am Unfallhergang, kann sie unter Umständen Leistungen verweigern.
Parkendes Auto angefahren: Was tun?
Bei einem Parkrempler sind Sie verpflichtet, zunächst eine "angemessene Zeit" (die gesetzlich nicht genau definiert ist) zu warten, bis der Besitzer des anderen Fahrzeugs kommt. Falls er nicht auftaucht, müssen Sie die Polizei rufen. Ein Zettel am Fahrzeug genügt nicht, sonst begehen Sie Unfallflucht.
Was macht die Polizei am Unfallort?
Die Beamten nehmen Personalien und Fahrzeugdaten auf. Worauf Sie in Ihrem eigenen Interesse achten sollten: auch Zeugen sollten mit ins Protokoll aufgenommen werden.
Die Polizistinnen und Polizisten klären auch, ob und welche Verkehrsverstöße im Zusammenhang mit dem Unfall gemacht wurden. Bei Verstößen, wie die Missachtung der Vorfahrt, kann die Polizei mündlich verwarnen, ein Verwarnungsgeld verhängen oder ein Bußgeldverfahren einleiten.
Falls die Frage "Wie ist der Unfall passiert?" aufkommt, müssen Sie nichts sagen, was Sie belasten könnte. Wenn Sie aber Angaben machen, müssen diese korrekt sein.
Klären die Beamten die Schuldfrage?
Nein. Wer Schuld am Unfall hat, also wer haftet und für den Schaden aufkommt, bestimmt nicht die Polizei, das übernehmen die jeweiligen Kfz-Versicherungen.
Wildunfall: Wen informieren?
Bei einem Wildunfall muss die Polizei kommen. Sie benötigen für Ihre Versicherung eine sogenannte Wildunfallbescheinigung. Sonst könnte es Probleme bei der Regulierung mit der Versicherung geben. Außerdem kümmert sich die Polizei auch darum, dass der zuständige Jäger oder Jagdpächter informiert wird.