Unfall in Italien: Das müssen Sie wissen

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Unfall in Italien - welche Ansprüche kann man geltend machen?© ADAC e.V.

Wann kommt die Polizei, wie wird der Schaden in Italien reguliert, braucht man die Grüne Karte und wie hilft der ADAC seinen Mitgliedern? ADAC Clubjuristen informieren.

  • Notieren Sie die Daten des Unfallgegners

  • Für Schadenersatzansprüche gilt italienisches Recht

  • Regulierung des Schadens dauert meist länger

Das sollten Sie an der Unfallstelle beachten

Nach einem Unfall müssen Sie sofort anhalten, die Warnweste anlegen, die Unfallstelle sichern und Verletzten helfen. Bei Personenschäden ist immer die Polizei bzw. die Rettung zu rufen.

Wichtige Telefonnummern

Polizei in Italien: 112
Rettungskräfte
in Italien: 118
Abschleppdienst
des ADAC: +49 89 22 22 22
Zentralruf der Autoversicherer: 0800 2 50 26 00 (aus Deutschland) oder +49 403 00 33 03 00 (aus dem Ausland)

Bei kleinen Blechschäden kommt die Polizei nicht, aber bei größeren Schäden oder Streit mit Unfallbeteiligten sollten Sie die Polizei einschalten.

Notieren Sie Kennzeichen, Name und Anschrift von Fahrer und Halter der beteiligen Fahrzeuge sowie deren Haftpflichtversicherung und Versicherungsnummer. Suchen Sie möglichst neutrale Zeugen und fotografieren Sie die Unfallstelle.

Auf Nummer sicher gehen Sie mit einem mehrsprachigen Europäischen UnfallberichtUnterzeichnen Sie auf keinen Fall Schriftstücke, die Sie nicht verstehen. Beim Organisieren eines Abschleppdienstes sowie der Werkstattsuche können sich ADAC Plus-Mitglieder nach Unfällen an die ADAC Notrufzentrale wenden (siehe wichtige Telefonnummern).

Das Mitführen der Grünen Karte ist zwar nicht mehr vorgeschrieben. Sie kann jedoch trotzdem bei der Verständigung am Unfallort und zur einfacheren Schadenabwicklung beitragen.

Ein Warndreieck steht auf der Straße, im Hintergrund ein Unfall.
Gilt auch im Ausland: Unfallstelle sichern© Shutterstock/tommaso79

Wer zahlt den Schaden?

Schadenersatzansprüche müssen Sie direkt bei der gegnerischen Versicherung in Italien anmelden oder zu Hause über den Regulierungsbeauftragten der italienischen Haftpflichtversicherung in Deutschland.

Über den Zentralruf der Autoversicherer erfährt man, wer der Regulierungsbeauftragte ist (s. wichtige Telefonnummern). Stichwort Kfz-Haftpflicht: Die eigene Versicherung muss nur informiert werden, wenn Ansprüche des Unfallgegners denkbar sind.

Vorsicht vor Verjährung

In Italien verjähren Schadenersatzansprüche bei Sachschäden spätestens zwei Jahre nach Eintritt des Unfalls, bei Personenschäden gilt eine fünfjährige Frist. Längere Verjährungsfristen können bei tödlichen Verletzungen gelten.

Die italienische Versicherung und der Regulierungsbeauftragte in Deutschland wiederum müssen den Fall spätestens drei Monate nach Meldung bearbeiten. Andernfalls müssen sie eine begründete Antwort erteilen, wenn die Abwicklung nicht erfolgen kann.

Antwortet die Versicherung nicht fristgemäß, können Sie die Entschädigungsstelle der Verkehrsopferhilfe* einschalten, die der Sache nachgeht und unter bestimmten Voraussetzungen selbst reguliert. Kommt es dennoch zum Streitfall, hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass über die Haftungsfrage oder die Schadenhöhe die gegnerische Versicherung nicht nur im Ausland, sondern auch im Wohnsitzland des Geschädigten verklagt werden kann.

So hilft der ADAC – Rechtsberatung nach einem Unfall im Ausland

  • Exklusiv und kostenlos ist für alle Mitglieder die ADAC Rechtsberatung: Die Clubjuristen beraten zur Schadensregulierung, insbesondere auch, ob die Regulierung im Inland oder im Ausland erfolgen soll.

  • ADAC Plus- und Premium-Mitglieder können darüber hinaus bei den Clubjuristen prüfen lassen, ob für sie im Einzelfall die Unfall-Rechtshilfe AUSLAND in Betracht kommt.

  • Zur Dokumentation eines Unfalls stellt der ADAC mehrsprachige europäische Unfallberichte zum Download bereit.

Sachschäden: Das wird in Italien erstattet

Da der Unfall in Italien passiert, findet italienisches Recht Anwendung.

Ersetzt werden:

  • Reparaturkosten: gegen Vorlage der quittierten Reparaturrechnung. Bei Sachschäden ab ca. 1.000 € wird häufig zusätzlich ein Gutachten verlangt. Von vielen Versicherungen wird auch Schadenersatz geleistet, wenn lediglich ein Gutachten vorgelegt wird. Kostenvoranschläge reichen allenfalls bei Bagatellschäden aus.

  • Totalschaden: der durch ein Gutachten nachgewiesene Zeitwert des Fahrzeugs abzüglich Restwert.

  • Mietwagenkosten: wenn ein Mietfahrzeug beruflich unbedingt benötigt wird, jedoch meist mit Abzügen.

  • Nutzungsausfall: mit einer Tagespauschale von 5,- € bis 30,- € je nach Fahrzeuggröße. Bei Totalschaden für max. 10 Tage.

  • Abschleppkosten: bei nicht mehr fahrbereiten Kfz bis zur nächsten Werkstätte gegen Rechnung.

  • Gutachterkosten: in der Regel nur im Rahmen eines Prozesses, wenn das Gutachten vom Richter bestellt wurde; außergerichtlich werden diese Kosten kaum anerkannt.

  • Wertminderung: nur bei schwerer beschädigten Fahrzeugen, die zum Zeitpunkt des Unfalls höchstens ein Jahr zugelassen waren.

  • Kaskoselbstbeteiligung: gegen Vorlage einer Abrechnung der Vollkaskoversicherung.

  • Übernachtung/Verpflegung: nur ausnahmsweise gegen Nachweis und wenn sie notwendig waren.

  • Anwaltskosten: die außergerichtlichen und auch die prozessualen Anwaltskosten müssen (außer bei Vorliegen einer Verkehrsrechtsschutzversicherung) vom Geschädigten teilweise selbst getragen werden.

Nicht ersetzt werden:

  • Schadensfinanzierungskosten

  • Entschädigung für Urlaubsunterbrechung und Urlaubsbeeinträchtigung

  • allgemeine Unkostenpauschale

Personenschäden: Das wird in Italien erstattet

  • Arzt-, Heil- und Pflegekosten: soweit sie nicht durch die eigene Krankenkasse erstattet werden.

  • Verdienstausfall: gegen Nachweis

  • Schmerzensgeld: entschädigt werden vorübergehende und dauernde Körperschäden sowie immaterielle subjektive Schäden des Unfallopfers. Die Höhe der Entschädigung ist abhängig von der Schwere der Verletzungen, des Alters des Geschädigten und der Dauer der Gesundung. Sie wird vom Richter nach Ermessen festgesetzt.

Exklusiv für ADAC Mitglieder: Infos bei Unfall in anderen europäischen Ländern oder den USA oder Russland

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