Verkehrsunfall in Deutschland: Das zahlt die gegnerische Versicherung
ADAC Juristen geben Tipps, wie Sie nach einem Verkehrsunfall nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben und unnötige Kosten vermeiden.
Tipp 1: Gehen Sie bei Schmerzen oder Verletzungen sofort zum Arzt, um sie zu dokumentieren
Tipp 2: Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen
Tipp 3: Nehmen Sie die kostenfreie Unfallberatung als ADAC Mitglied in Anspruch
Neben dem Schock nach einem Verkehrsunfall stehen Betroffene oft vor rechtlichen und organisatorischen Herausforderungen. Genau hier hilft der ADAC mit Antworten auf die häufigsten Fragen aus der täglichen Rechtsberatung und dem Serviceangebot der ADAC Unfallhilfe in Form einer Unfallberatung – kostenfrei für ADAC Mitglieder.
Welche Ansprüche habe ich nach einem unverschuldeten Unfall?
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall muss die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung grundsätzlich alle unfallbedingten Schäden ersetzen. Dazu gehören Reparaturkosten, Gutachterkosten, Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall, Anwaltskosten, Schmerzensgeld und weitere Schadenpositionen, soweit sie anfallen.
Haben Sie den Unfall teilweise mitverschuldet, muss die Versicherung nur einen Teil Ihres Schadens entsprechend der sogenannten Haftungsquote erstatten.
Ihre Schadenersatzansprüche können Sie direkt bei der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners geltend machen. Jeder Geschädigte kann sich zur Geltendmachung seines Schadens einen Rechtsanwalt nehmen, der von der gegnerischen Kfz-Versicherung entsprechend der Haftungsquote bezahlt wird.
Wer muss die Rechnung für ein Unfallgutachten bezahlen?
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall muss grundsätzlich die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten eines erforderlichen Sachverständigengutachtens übernehmen.
Nicht jeder Schaden erfordert jedoch ein Gutachten. Bei kleineren Schäden reichen oft ein Kostenvoranschlag und Fotos als Schadensnachweis. Als Faustregel gilt: Bei Bagatellschäden bis ca. 1000 Euro eher kein Gutachten, da man Gefahr läuft, auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Ist der Schaden höher oder ist ein wirtschaftlicher Totalschaden zu befürchten, dann sollten Sie einen Kfz-Sachverständigen einschalten.
Ob die Kosten von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen werden müssen, klären Sie am besten im Vorfeld mit einem Anwalt ab. Falls Sie ein Sachverständigengutachten benötigen, können Sie sich gerne kostenpflichtig an einen ADAC Vertragssachverständigen wenden.
Was passiert, wenn die gegnerische Versicherung die Kosten für einen Gutachter nicht übernimmt?
Lehnt die gegnerische Versicherung die Erstattung der Gutachterkosten ab, sollten Sie die Entscheidung rechtlich prüfen lassen. Ob die Kosten im Einzelfall ersetzt werden müssen, hängt insbesondere von der Höhe des Schadens und der Erforderlichkeit des Gutachtens ab.
Kann ich mir den Unfallschaden auszahlen lassen statt zu reparieren?
Ja. Nach einem Verkehrsunfall ist es ganz allein Ihre Entscheidung, ob Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen oder sich den Schaden auszahlen lassen (sogenannte fiktive Abrechnung).

Bei einer Reparatur erhalten Sie Ihre Kosten in Höhe der Reparaturrechnung samt Mehrwertsteuer erstattet. Unternehmer bekommen die Mehrwertsteuer nicht, da sie diese beim Finanzamt als Vorsteuer gelten machen können. Wer sich den Schaden auszahlen lässt (fiktive Abrechnung), bekommt die Reparaturkosten gemäß Gutachten oder Kostenvoranschlag. Die Mehrwertsteuer wird in diesem Fall allerdings nicht erstattet.
Welche Leistungen zahlt die gegnerische Versicherung bei einem Totalschaden?
Wenn sich die Reparatur nicht mehr lohnt, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf den im Gutachten angegebenen Wiederbeschaffungswert – also das, was ein vergleichbares Fahrzeug kostet. Davon wird der Restwert Ihres Fahrzeugs abgezogen.
Eine Reparatur kann ausnahmsweise trotzdem wirtschaftlich sinnvoll sein. Voraussetzung ist, dass die Reparaturkosten den im Gutachten angegebenen Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges höchstens um 30 Prozent übersteigen. Zusätzlich muss das Fahrzeug vollständig gemäß den Vorgaben im Gutachten repariert werden. Außerdem müssen Sie das Fahrzeug anschließend noch mindestens 6 Monate weiter nutzen.
Wenn Sie ein Ersatzfahrzeug kaufen wollen, sollten Sie mit Ihrem Anwalt klären, in welchem Umfang die gegnerische Versicherung die beim Kauf anfallende Mehrwertsteuer erstattet.
Kann ich einen Mietwagen nehmen?
Steht Ihr Fahrzeug aufgrund eines Unfalls nicht zur Verfügung, können Sie unter bestimmten Umständen einen Mietwagen nutzen. Die Kosten übernimmt die gegnerische Versicherung entsprechend der Haftungsquote, wenn
1. Ihr Fahrzeug ist nicht mehr verkehrssicher,
2. der Reparaturauftrag erteilt wurde und
3. Sie auf das Fahrzeug angewiesen sind.
Wichtig: Bei kurzzeitigem oder geringem Fahrbedarf müssen Mietwagenkosten nicht erstattet werden. Sie sollten daher auf Taxi oder öffentliche Verkehrsmittel umsteigen, um zumindest diese Kosten erstattet zu bekommen (Belege aufheben).
Bei einem Totalschaden erhalten Sie Mietwagenkosten für die im Gutachten angegebene Wiederbeschaffungszeit. Voraussetzung: Sie müssen nachweisen, dass Sie ein Ersatzfahrzeug erworben haben.
Bevor Sie ein Auto mieten, vergleichen Sie die Mietwagenpreise und nehmen das günstigste Fahrzeug Ihrer Fahrzeugklasse, um nicht in die Kostenfalle zu tappen. Tipp der ADAC Juristen: Heben Sie das Ergebnis Ihrer Recherche auf, um im Streitfall einen Nachweis zu haben.
Wenn Sie keinen Mietwagen nehmen, können Sie alternativ eine sogenannte Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp. Im Schadensgutachten sollte die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung stehen.
Was kann ich tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?
Nicht immer ist der Fall so klar, dass die gegnerische Versicherung sofort den gesamten Schaden zahlt. Die Realität ist, dass Versicherer Ansprüche kürzen oder gar nicht zahlen. Ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin kann beurteilen, ob die Kürzung berechtigt ist.
Wie hilft die ADAC Unfallberatung?
ADAC Vertragsanwälte unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Die Unfallberatung ist für ADAC Mitglieder kostenfrei.
In nur drei Schritten zur ADAC Unfallberatung:
1. ADAC Vertragsanwältin oder Vertragsanwalt suchen.
2. Unfallunterlagen (z.B. Unfallmeldung, Polizeibericht und Schadenbilder) auf der Homepage des Vertragsanwalts hochladen.
3. Sie werden spätestens am kommenden Werktag (außer Samstag) zurückgerufen und als Clubmitglied kostenfrei beraten.
Jetzt ADAC Vertragsanwalt suchen:
Nutzen Sie Ihr Recht, einen Rechtsanwalt einzuschalten, möglichst zeitnah. Bei einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Versicherung auch Ihre Anwaltskosten tragen.
Muss ich nach dem Unfall immer die günstigste Lösung wählen?
Nein. Nach einem Unfall müssen Sie nicht den günstigsten Gutachter, die billigste Werkstatt oder den preiswertesten Mietwagen suchen. Entscheidend ist, dass Ihre Entscheidung aus Sicht eines verständigen Gesch ädigten nachvollziehbar und angemessen ist. Auf die Fachkenntnis von Sachverständigen, Werkstätten oder Anwälten dürfen Sie grundsätzlich vertrauen.
Praxisbeispiel: Sie beauftragen nach einem unverschuldeten Unfall einen Markenwerkstatt mit der Reparatur. Die gegnerische Versicherung verweist später auf eine günstigere Werkstatt. Das ist unzulässig. Als Geschädigter sind Sie in der Regel frei in der Wahl der von Ihnen beauftragten Reparaturwerkstatt.
Welche weiteren Ansprüche habe ich sonst noch nach einem Unfall?
Neben Reparaturkosten und Schmerzensgeld können Ihnen weitere Schadenersatzpositionen zustehen. Diese Ansprüche sollten Sie daher prüfen:
Wertminderung: Auch bei fachgerechter Reparatur kann ein Fahrzeug an Wert verlieren. Die Höhe der Wertminderung steht im Schadensgutachten. Voraussetzung: Das Fahrzeug ist nicht älter als 5 Jahre und hat maximal 100.000 Kilometer Laufleistung.
Abschleppkosten des beschädigten Fahrzeugs von der Unfallstelle
Unkostenpauschale: Sie beträgt etwa 30 Euro für Telefonate und Porto.
Sonstige Sachschäden: Auch beschädigte Kleidung, Brillen oder Gepäck können ersetzt werden.
Zusätzliche Leistungen bei Totalschaden:
Gebühren für die Fahrzeugab- und -anmeldung
Kosten für neue Kennzeichen
Entsorgungskosten des Unfallfahrzeugs
Checkliste: Das sollten Sie nach einem Verkehrsunfall sofort tun
Damit Sie Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung vollständig durchsetzen können, sollten Sie nach einem Unfall folgende Punkte beachten:
Lassen Sie Verletzungen und Schmerzen möglichst sofort ärztlich dokumentieren.
Informieren Sie vorsorglich Ihre eigene Kfz-Haftpflichtversicherung.
Unterschreiben Sie keine pauschalen Abtretungserklärungen – egal, ob von einer Werkstatt oder einem Mietwagenunternehmen.
Beauftragen Sie Mietwagen und Gutachten möglichst erst nach anwaltlicher Rücksprache.
Lassen Sie von einem Anwalt prüfen, ob die Inanspruchnahme Ihrer eigene Vollkaskoversicherung sinnvoll ist.
Nutzen Sie außerdem den Unfallbericht zur Dokumentation des Unfallgeschehens und informieren Sie sich mit der ADAC Broschüre "Was tun nach einem Unfall?" über das richtige Verhalten bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche:
