Verkehrsunfall in Deutschland: Das zahlt die gegnerische Versicherung
ADAC Juristen geben Tipps, damit Sie nach einem Verkehrsunfall nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben und unnötige Kosten vermeiden.
Tipp 1: Gehen Sie sofort zu einem Arzt, um Verletzungen zu dokumentieren
Tipp 2: Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen
Tipp 3: Nehmen Sie die kostenfreie Erstberatung als ADAC Mitglied in Anspruch
Kostenlose Rechtsberatung für Mitglieder
Auch wenn das Recht auf Ihrer Seite ist, ist es oftmals schwierig, Ansprüche durchzusetzen. Um zu vermeiden, dass Sie als Unfallopfer am Ende noch auf Ihren Kosten sitzen bleiben, empfiehlt sich der frühzeitige Gang zum Anwalt. Als ADAC Mitglied erhalten Sie eine erste kostenfreie Beratung telefonisch oder vor Ort bei einem der 500 ADAC Vertragsanwältinnen und Vertragsanwälte:
Rechtsanwaltskosten geltend machen
Nutzen Sie Ihr Recht, einen Rechtsanwalt einzuschalten, möglichst zeitnah. Bei einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Versicherung auch Ihre Anwaltskosten tragen.
ADAC Juristinnen und Juristen haben die häufigsten Fragen von ADAC Mitgliedern nach einem Verkehrsunfall aus der täglichen Rechtsberatung für Sie beantwortet:
Wer zahlt den Schaden?
Hat der Unfallgegner den Unfall allein verursacht, muss die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung Ihren Schaden meist vollständig bezahlen. Haben Sie den Unfall mit verschuldet, muss die Versicherung nur einen Teil Ihres Schadens entsprechend der sogenannten Haftungsquote erstatten.
Schadenersatzansprüche können Sie direkt bei der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners geltend machen. Jeder Geschädigte kann sich zur Geltendmachung seines Schadens einen Rechtsanwalt nehmen, der von der gegnerischen Kfz-Versicherung entsprechend der Haftungsquote bezahlt wird.
Kostenvoranschlag oder Gutachten?
Bei Bagatellschäden bis ca. 1000 Euro sollte kein Gutachten gemacht werden, da man Gefahr läuft, auf den Kosten sitzen zu bleiben. In der Regel reichen in diesen Fällen ein Kostenvoranschlag und Fotos als Schadensnachweis. Ist der Schaden höher oder ist ein wirtschaftlicher Totalschaden zu befürchten, dann kann es ratsam sein, einen Sachverständigen einzuschalten.
Sollten Sie ein Sachverständigengutachten benötigen, können Sie sich gerne kostenpflichtig an einen ADAC Vertragssachverständigen wenden. Ob die Kosten von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen werden müssen, klären Sie am besten im Vorfeld mit einem Anwalt ab.
Schaden: Auszahlen oder reparieren?
Ob Sie sich den Schaden auszahlen oder Ihr Fahrzeug reparieren lassen, ist ganz allein Ihre Entscheidung. Bei einer Reparatur erhalten Sie Ihre Kosten in Höhe der Reparaturrechnung samt Mehrwertsteuer erstattet. Unternehmer bekommen die Mehrwertsteuer nicht, da sie diese beim Finanzamt als Vorsteuer gelten machen können. Wer sich den Schaden auszahlen lässt (sogenannte fiktive Abrechnung), bekommt die Reparaturkosten gemäß Gutachten oder Kostenvoranschlag, allerdings ohne Mehrwertsteuer.
Was bekomme ich bei Totalschaden?
Bei einem Totalschaden erhalten Sie den im Gutachten angegebenen Wiederbeschaffungswert, abzüglich des Restwertes Ihres Fahrzeugs.
Die Reparaturkosten bekommen Sie bei einem Totalschaden nur ausnahmsweise erstattet. Voraussetzung ist: Die Reparaturkosten dürfen den im Gutachten angegebenen Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges um maximal 30 Prozent übersteigen. Zusätzlich muss das Fahrzeug vollständig gemäß den Vorgaben im Gutachten repariert worden sein und noch mindestens 6 Monate weiter genutzt werden.
Sollten Sie sich ein Ersatzfahrzeug beschaffen wollen, klären Sie mit Ihrem Anwalt, in welchem Umfang die Mehrwertsteuer beim Kauf eines Ersatzfahrzeuges von der gegnerischen Versicherung zu erstatten ist.
Kann ich einen Mietwagen nehmen?
So lange Ihr Fahrzeug in der Werkstatt steht, können Sie einen Mietwagen nehmen. Voraussetzungen sind: Das Fahrzeug ist nicht mehr verkehrssicher, Sie haben bereits einen Reparaturauftrag erteilt und sind auf das Fahrzeug angewiesen. Bei kurzzeitigem oder geringem Fahrbedarf müssen Mietwagenkosten nicht erstattet werden. Sie sollten daher auf Taxi oder öffentliche Verkehrsmittel umsteigen, um zumindest diese Kosten erstattet zu bekommen (Belege aufheben).
Bei einem Totalschaden erhalten Sie Mietwagenkosten für die im Gutachten angegebene Wiederbeschaffungszeit. Voraussetzung ist: Sie müssen nachweisen, dass Sie ein Ersatzfahrzeug erworben haben.
Bevor Sie ein Auto mieten, vergleichen Sie die Mietwagenpreise und nehmen das günstigste Fahrzeug Ihrer Fahrzeugklasse, um nicht in die Kostenfalle zu tappen. Tipp der ADAC Juristen: Heben Sie das Ergebnis Ihrer Recherche auf, um im Streitfall einen Nachweis zu haben.
Wenn Sie keinen Mietwagen nehmen, können Sie alternativ eine sogenannte Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp. Im Schadensgutachten sollte die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung stehen.
Welche Ansprüche habe ich sonst noch?
Wertminderung, wenn das Fahrzeug auch bei fachgerechter Reparatur weniger wert ist. Die Höhe steht im Schadensgutachten. Dies kommt in der Regel jedoch nur in Betracht, wenn das Fahrzeug nicht älter als 5 Jahre ist und eine Laufleistung von nicht mehr als 100.000 Kilometer hat.
Abschleppkosten
Unkostenpauschale in Höhe von etwa 30 Euro
sonstige Sachschäden wie z.B. beschädigte Kleidung
Bei einem Totalschaden zusätzlich:
Kosten für die Fahrzeugab- und -anmeldung
Kosten für neue Kennzeichen
Entsorgungskosten
Checkliste: Verkehrsunfall
Das sollten Sie nach einem Unfall beachten, um Ansprüche gegenüber der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung zu sichern:
Gehen Sie bei Schmerzen und Verletzungen sofort zum Arzt
Informieren Sie vorsorglich Ihre eigene Kfz-Haftpflichtversicherung
Unterschreiben Sie keine pauschalen Abtretungserklärungen, egal, ob von einer Werkstatt oder einem Mietwagenunternehmen
Mietwagen und Gutachten erst nach Rücksprache mit einem Anwalt, um nicht auf Kosten sitzen zu bleiben
Ob es sinnvoll ist, Ihre eigene Vollkaskoversicherung in Anspruch zu nehmen, klären Sie bitte ebenfalls mit einem Anwalt
Nutzen Sie den Unfallbericht zur Dokumentation des Unfallgeschehens und informieren Sie sich mit der ADAC Broschüre "Was tun nach einem Unfall?" über das richtige Verhalten bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche: