Werkstatt: Tipps zu Reparaturauftrag, Kostenvoranschlag und Termin
Oft lässt sich Ärger mit der Kfz-Werkstatt schon durch eine gute Vorbereitung vermeiden. Die ADAC Juristinnen geben Tipps, worauf Sie beim Reparaturauftrag achten sollten.
Auftrag möglichst konkret formulieren
Schriftliche Auftragsbestätigung aushändigen lassen
Mit ADAC Checkliste alles Wichtige zum Reparaturauftrag abhaken
Das Wichtigste vorab: Halten Sie alle Absprachen mit der Werkstatt schriftlich fest. Bei Ärger mit der Werkstatt helfen auch die kostenlosen Schiedsstellen des Kfz-Gewerbes.
Werkstatt: Auftrag konkret formulieren
Der Reparaturauftrag sollte die Arbeiten und einen Fertigstellungstermin enthalten. Je genauer der Werkstattauftrag schriftlich formuliert ist, desto besser lassen sich Streitigkeiten vermeiden.
Sehen Sie mit einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin der Werkstatt Ihr Fahrzeug auf einer Hebebühne durch. So können Sie besprechen, was alles repariert werden soll, und der Fachmann bzw. die Fachfrau kann Ihnen Reparatur-Empfehlungen geben.
Die Werkstatt hat eine Beratungspflicht: Sie muss Kunden und Kundinnen sowohl technisch als auch wirtschaftlich über Art und Umfang der erforderlichen Reparaturen aufklären. Außerdem müssen die zu erwartenden Kosten und die günstigste Möglichkeit der Reparatur besprochen werden. Verletzt die Werkstatt diese Pflichten, können Sie unter Umständen Schadenersatz geltend machen.
Lassen Sie sich eine Durchschrift der Auftragsbestätigung geben. Damit können Sie nachweisen, welche Arbeiten Sie ausführen lassen wollten. Falls die Auftragsbestätigung zugleich der Abholschein ist, sollten Sie unbedingt eine Kopie davon anfertigen.
Schriftlicher Kostenvoranschlag bindend
Ein Kostenvoranschlag ist normalerweise kostenlos. Wenn Sie mehrere Angebote einholen und nicht sofort einen Reparaturvertrag abschließen, kann er etwas kosten. Die Summe wird aber üblicherweise mit der Reparatursumme verrechnet.
Nur ein schriftlicher Kostenvoranschlag ist für die Werkstatt verbindlich. Auch eine schriftliche Höchstgrenze der Reparaturkosten im Auftragsschein kann eine verbindliche Preisgarantie sein, an die sich die Werkstatt halten muss. Außerdem muss sich der Kostenvoranschlag konkret auf eine fachgerechte Diagnose der Werkstatt beziehen.
Tipp: Achten Sie darauf, schriftlich eine Kostenhöchstgrenze festzulegen.
Verwendet die Werkstatt die vom Zentralverband des Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) empfohlenen Kfz-Reparaturbedingungen, sind Preisangaben in Form eines schriftlichen Kostenvoranschlags verbindlich. Nur die Preisberechnung im Auftragsschein reicht nicht aus.
Die ADAC Checkliste für den Werkstatt-Auftrag hilft Ihnen, nichts Wichtiges zu vergessen:
Kostenvoranschlag überschritten
Die Werkstatt darf einen verbindlichen Kostenvoranschlag nicht wesentlich überschreiten (Faustregel: 15 bis 20 Prozent), ohne sich dafür Ihre Genehmigung einzuholen. Ist der Endpreis aus dem Kostenvoranschlag garantiert, gilt dieser Preis.
Stellt Ihre Werkstatt fest, dass sie den vereinbarten Preis nicht einhalten kann oder dass zusätzliche Arbeiten nötig sind, muss sie Sie darüber informieren. Und zwar bevor sie die betreffenden Arbeiten durchführt.
Sind Sie mit der Auftragsänderung nicht einverstanden, können Sie den Vertrag kündigen. Damit sich in solchen Fällen die Fertigstellung nicht verzögert, sollten Sie ständig erreichbar sein, solange Ihr Auto in der Werkstatt steht.
Fertigstellung: Verbindlicher Termin ist fix
Versuchen Sie, im Auftrag schriftlich einen verbindlichen Fertigstellungstermin für die Fahrzeugabholung zu vereinbaren.
Viele Werkstätten wollen nur einen unverbindlichen Termin nennen, ein verbindlicher Termin hat für den Kunden aber einen entscheidenden Vorteil: Ein schriftlich vereinbarter Termin muss eingehalten werden. Ansonsten macht sich die Werkstatt schadenersatzpflichtig.
Wurde kein Fertigstellungstermin vereinbart, kommt es darauf an, wann die Reparatur normalerweise hätte beendet sein müssen. Ab diesem Zeitpunkt können Sie der Werkstatt eine angemessene Nachfrist (höchstens zwei Wochen) setzen. Innerhalb dieser muss die Reparatur gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist wären dann Schadenersatzansprüche denkbar.
So hilft der ADAC
ADAC Clubjuristen: Beratung und Musterschreiben
Zu Rechtsfragen bei Ärger mit der Werkstatt können Sie sich als ADAC Mitglied kostenlos durch die ADAC Juristen und Juristinnen beraten lassen.
ADAC Fahrzeugtechnik der Regionalclubs vor Ort
Die Techniker und Technikerinnen der ADAC Regionalclubs informieren Sie über "versteckte" Reparaturkosten, kostengünstige Ersatzteile oder beraten Sie bei zu hohen Reparaturrechnungen.
ADAC Vertragssachverständige
Die wenigsten Autobesitzer und -besitzerinnen können Reparaturen am Fahrzeug aus technischer Sicht beurteilen. Die ADAC Technikspezialisten und -spezialistinnen im Regionalclub sagen Ihnen, wann es sinnvoll ist, sich an einen der ADAC Vertragssachverständigen in Ihrer Nähe zu wenden.
Schiedsstelle der Kfz-Innung
Bei Streit mit der Werkstatt können Sie kostenfrei die Schiedsstelle für das Kfz-Handwerk einschalten. Dazu muss die Werkstatt Mitglied in der Kfz-Innung sein. Ist sie das nicht, können Sie sich an die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle wenden.