Werkstatt: Tipps zu Abholung und Bezahlung

Mechaniker in der Werkstatt
Auto fertig repariert – darauf sollten Sie bei der Abholung achten © iStock.com/gilaxia

"Ihr Fahrzeug ist fertig" – das hören Kunden gern. ADAC Juristen geben Tipps für die Abholung des Autos aus der Werkstatt und zur Bezahlung der Rechnung.

  • Repariertes Auto innerhalb einer Woche abholen

  • Mögliche Schäden protokollieren

  • Im Streitfall nur unter Vorbehalt bezahlen

Die wichtigsten Fragen zur Abholung Ihres Autos nach der Reparatur.

Wann muss man das Auto abholen?

Teilt Ihnen die Werkstatt mit, dass Ihr Auto repariert ist und übergibt Ihnen die Rechnung, müssen Sie es in der Regel innerhalb einer Woche abholen. Bei Reparaturen, die innerhalb eines Arbeitstages ausgeführt werden, verkürzt sich diese Frist auf zwei Arbeitstage. Holen Sie das Fahrzeug nicht rechtzeitig ab, kann Ihnen die Werkstatt Standgebühren (bis zu ca. 12,50 Euro/Tag) berechnen.

Reparatur dauert zu lange: Was tun?

Im Video: Was, wenn die Reparatur sich verzögert ∙ Bild: © ADAC/Shutterstock, Video: © ADAC e.V.

Nach den ZDK-Reparaturbedingungen muss die Werkstatt nur einen schriftlich vereinbarten verbindlichen Fertigstellungstermin einhalten. Überschreitet die Werkstatt diesen schuldhaft um mehr als 24 Stunden, muss sie entweder kostenfrei ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellen oder 80 Prozent der anfallenden Mietwagenkosten übernehmen. Weiteren Schadenersatz können Sie nur verlangen, wenn die Werkstatt die Verzögerung verschuldet hat.

Das gilt nicht, wenn sich der Arbeitsumfang geändert und die Werkstatt Sie darüber informiert hat. Auch wenn höhere Gewalt vorliegt, gestreikt wird oder Ersatzteile nicht lieferbar sind, haftet die Werkstatt nicht für die Verzögerung der Reparatur.

Ist im schriftlichen Auftrag kein bestimmter Tag für die Fertigstellung vereinbart, muss die Werkstatt trotzdem innerhalb einer angemessenen Frist reparieren. Tut sie das nicht, können Sie nach einer Mahnung und Fristsetzung die Kosten für ein Ersatzfahrzeug verlangen (nach Abzug der Eigenersparnis).

Mangelhafte Reparatur bezahlen?

Wenn die Werkstatt auf Bezahlung besteht, bevor sie das Auto herausgibt, vermerken Sie "Zahlung unter Vorbehalt" auf der Rechnung. Damit machen Sie deutlich, dass Sie die mangelhafte Reparatur nicht akzeptieren. Gleichzeitig ist so auch festgehalten, dass der Mangel schon bei der Abholung vorhanden war. So sichern Sie Ihre Rechte.

Überprüfen Sie das Auto noch in der Werkstatt auf Beschädigungen oder Verschmutzungen, die bei Abgabe noch nicht da waren. Lassen Sie sich Beschädigungen sofort schriftlich von der Werkstatt bestätigen und fordern Sie sie auf, diese zu beseitigen.

Mit dem ADAC Musterschreiben können Sie Nachbesserung verlangen, wenn die Reparatur mangelhaft ist.

Musterschreiben für Nachbesserung nach Reparatur
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Rechnung: Worauf muss man achten?

Lesen Sie die Rechnung sorgfältig durch. Sie muss alle Arbeiten mit Lohn- und Materialkosten enthalten. Lassen Sie sich unklare Positionen der Rechnung von der Werkstatt erklären.

Der Zeitaufwand für einzelne Arbeiten wird meist in "AW" (Arbeitswerten) oder "ZE" (Zeiteinheiten) aufgeführt. Je nach Abrechnungssystem besteht eine Arbeitsstunde aus unterschiedlich vielen AW oder ZE. Dafür hat die Vertragswerkstatt Vorgaben der Fahrzeughersteller. Wenn sie diese Vorgaben überschreitet, muss sie das erklären.

Wenn die ZDK-Reparaturbedingungen vereinbart wurden, müssen Sie die Rechnung bei Abholung des Fahrzeugs bar bezahlen – spätestens aber innerhalb einer Woche, nachdem die Fertigstellung gemeldet wurde. Gelten die gesetzlichen Regelungen, müssen Sie die Rechnung sofort bei Abnahme und grundsätzlich bar bezahlen.

Tipp: Fragen Sie schon bei Erteilung des Auftrags, welche Zahlungsmöglichkeiten die Werkstatt akzeptiert.

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Darf die Werkstatt mein Auto behalten?

Im Video: Was, wenn die Werkstatt das Auto nicht herausgibt? ∙ Bild: © ADAC/Shutterstock, Video: © ADAC e.V.

Haben Sie nicht genügend Bargeld dabei, und akzeptiert die Werkstatt keine Kartenzahlung oder Überweisung, darf sie Ihr Auto samt Zulassungsbescheinigung Teil I als Pfand einbehalten. Sie muss Ihr Auto nicht herausgeben, solange die Rechnung nicht bezahlt ist (sogenanntes Zurückbehaltungsrecht).

Wenn Sie mit der Reparaturrechnung nicht einverstanden sind, zahlen Sie unter Vorbehalt. Das heißt, Sie vermerken auf der Rechnung, dass Sie diese inhaltlich nicht (vollständig) anerkennen und Sie nur unter dem Vorbehalt der Rückforderung bezahlen. Ziehen Sie, wenn möglich, einen Zeugen hinzu. Ein Duplikat der Rechnung bleibt in der Werkstatt.

Durch die Bezahlung unter Vorbehalt kann das Pfand- oder Zurückbehaltungsrecht abgewendet werden. Außerdem vermeiden Sie, dass die Zahlung der Rechnung als Anerkenntnis der Reparaturforderung gewertet wird, und Sie erhalten sich Ihre Rechte.

So hilft der ADAC

ADAC Clubjuristen: Beratung und Musterschreiben
Zu Rechtsfragen bei Ärger mit der Werkstatt können Sie sich als ADAC Mitglied kostenlos durch die ADAC Juristen und Juristinnen beraten lassen. 

ADAC Fahrzeugtechnik der Regionalclubs vor Ort
Die Techniker und Technikerinnen der ADAC Regionalclubs informieren Sie über "versteckte" Reparaturkosten, kostengünstige Ersatzteile oder beraten Sie bei zu hohen Reparaturrechnungen.

ADAC Vertragssachverständige
Die wenigsten Autobesitzer und -besitzerinnen können Reparaturen am Fahrzeug aus technischer Sicht beurteilen. Die ADAC Technikspezialisten und -spezialistinnen im Regionalclub sagen Ihnen, wann es sinnvoll ist, sich an einen der ADAC Vertragssachverständigen in Ihrer Nähe zu wenden.

Schiedsstelle der Kfz-Innung
Bei Streit mit der Werkstatt können Sie kostenfrei die Schiedsstelle für das Kfz-Handwerk* einschalten. Dazu muss die Werkstatt Mitglied in der Kfz-Innung sein. Ist sie das nicht, können Sie sich an die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle* wenden.

ADAC Vertragssachverständige
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