Motorradfahren im Stau und in der Rettungsgasse: Durchschlängeln erlaubt?

Motorradfahrer schlängeln sich durch einen Stau auf der Autobahn
Dürfen Motorradfahrende bei Stau durch die Rettungsgasse fahren?© imago images/Jöran Steinsiek

Viele Motorradfahrer und -fahrerinnen schlängeln sich bei Stau auf Autobahnen an den stehenden Autos vorbei. Was hier erlaubt ist – und was nicht.

  • Die Rettungsgasse ist für Motoradfahrende tabu

  • Beim Rechtsüberholen gelten auf dem Bike die gleichen Regeln wie für Autofahrende

  • Links überholen: Grundsätzlich erlaubt, in der Praxis meist zu wenig Platz

Regelmäßig schlängeln sich Motorradfahrer und -fahrerinnen auf Autobahnen zwischen den stehenden Fahrzeugen hindurch, um so schneller durch einen Stau zu kommen. Was ist erlaubt?

Im Stau: Durchschlängeln ist verboten

Während rechts überholen verboten ist, ist das Überholen links generell erlaubt. In der Praxis ist das jedoch nicht unproblematisch, weil den Motorradfahrenden im Stau meistens nicht genug Platz bleibt, um einen ausreichenden Sicherheitsabstand zur Fahrzeugkolonne einzuhalten.

Motorradfahren in der Rettungsgasse?

Immer wieder wird diskutiert, Motorradfahrenden ein zügiges Verlassen der Autobahn bei Stau zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird unter anderem gefordert, die Rettungsgasse für sie freizugeben, um so ein Vorbeifahren an den Kolonnen zu ermöglichen. Das ist nicht nur verboten, der ADAC sieht hierin auch keine gute Lösung. Es besteht die Gefahr, dass Rettungsfahrzeuge daran gehindert werden, bis zur Unfallstelle zu kommen. Zudem könnten Pkw-Fahrer und -Fahrerinnen dem Beispiel folgen.

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Standspur für Biker und Bikerinnen erlaubt?

Alternativ ist auch im Gespräch, die Standspur für Motorradfahrende im Stau bis zur nächsten Ausfahrt freizugeben. Dies ist jedoch aus Sicht des ADAC auch keine praktikable Option, da die Motorradfahrer und -fahrerinnen nicht einschätzen können, ob der Grund für den Stau vor oder hinter der nächsten Ausfahrt liegt. Auch hier besteht die Gefahr, dass sich die Motorräder unmittelbar vor einer Unfallstelle auf dem Standstreifen stauen und Rettungskräfte behindern.

Video der ADAC Clubjuristen

Im Video: ADAC Jurist Stephan Miller über Motorradfahren im Stau ∙ Bild: © ADAC/David Klein/Shutterstock, Video: © ADAC e.V.

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