Förderung fürs E-Auto: Das ist der aktuelle Stand

Den Umweltbonus für E-Autos hat die alte Bundesregierung gestoppt. Nun kündigen Union und SPD im Koalitionsvertrag neue Kaufanreize an. Alle Infos zu der eingestellten Prämie und den künftigen Maßnahmen.
Umweltbonus zur E-Auto-Förderung ist Ende 2023 ausgelaufen
Neue Bundesregierung stellt Kaufanreize für E-Mobilität in Aussicht
Koalitionsvertrag 2025: Sonderabschreibungen und Steuerbegünstigungen
Das Ende der BAFA-Prämie für E-Autos 2023 hat zu einem starken Rückgang der Zulassungszahlen geführt. Weil E-Autos teuer sind, blieb das Interesse zuletzt verhalten. Im Jahr 2025 kommt möglicherweise allerdings eine neue E-Auto-Förderung. Im Koalitionsvertrag stellt die neue Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD verschiedene Kaufanreize für E-Mobilität in Aussicht.
Gibt es 2025 neue E-Auto-Förderungen?
Nach dem Ende der Ampel-Koalition hat die neue Bundesregierung im April 2025 verschiedene Kaufanreize für E-Mobilität angekündigt. Im Koalitionsvertrag stellen CDU/CSU und SPD die folgenden Maßnahmen in Aussicht:
Eine steuerliche Begünstigung von Dienstwagen durch eine Erhöhung der Bruttopreisgrenze bei der steuerlichen Förderung von E-Fahrzeugen auf 100.000 Euro.
Eine Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge.
Die Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos bis zum Jahr 2035.
Ein Programm für Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen aus Mitteln des EU-Klimasozialfonds, um den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität gezielt zu unterstützen.
Eine Förderung von Plug-In-Hybrid-Technologie (PHEVs) und Elektrofahrzeugen mit Range-Extender (EREV) und entsprechende Regulierung auf europäischer Ebene.
Die genaue Umsetzung der neuen Fördermaßnahmen für E-Mobilität ist derzeit noch ungewiss.
Was war der Umweltbonus?
Die Bundesregierung hatte den Umweltbonus 2016 gemeinsam mit den Autoherstellern eingeführt, um den Absatz von Elektroautos zu fördern und sich für mehr Klimaschutz einzusetzen. Seit 2023 wurden nur noch reine E-Autos gefördert.
Der Umweltbonus setzte sich zusammen aus dem Herstelleranteil und einem Bundesanteil inklusive Innovationsprämie. Der Herstelleranteil wurde direkt mit dem Kaufpreis verrechnet. Den Bundesanteil musste man nach der Zulassung des E-Autos beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen.
Seit Einführung des Umweltbonus im Sommer 2016 wurden 2,23 Millionen E-Fahrzeuge staatlich gefördert (Stand: Dezember 2023): 1,43 Millionen reine E-Autos und knapp 805.000 Plug-in-Hybride. Insgesamt zahlte das BAFA über 10 Milliarden Euro an Fördermitteln aus. Die Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen – der sogenannte Umweltbonus – ist Ende 2023 ausgelaufen.
Wer bekam die E-Auto-Prämie?
Seit September 2023 konnte man den Umweltbonus nur beantragen, wenn man das E-Auto ausschließlich privat nutzt. Der Antragsteller oder die Antragstellerin musste das E-Auto als Privatperson selbst gekauft oder geleast haben und musste als Halter oder Halterin in den Papieren eingetragen sein. Ende 2023 endete das Förderprogramm.
Soviel Geld gab es noch im Jahr 2023
Die Förderung bekam, wer ein E-Auto gekauft oder für mindestens 24 Monate geleast hat. Geld gab es aber nur, wenn der Förderantrag bis zum 17. Dezember 2023 gestellt wurde und die Fördervoraussetzung vorlagen.
Der Bundesanteil der Förderung für neue E-Autos betrug bei einem Nettolistenpreis des Basismodells
bis zu 40.000 Euro: 4500 Euro,
über 40.000 Euro bis 65.000 Euro: 3000 Euro.
Der Herstelleranteil betrug jeweils die Hälfte. Die Gesamtförderung für ein neues E-Fahrzeug betrug damit bis zu 6750 Euro. Für E-Fahrzeuge über 65.000 Euro gab es keine Förderung.
Das E-Auto musste mindestens zwölf Monate auf den Antragsteller zugelassen sein, beim Leasing gilt eine Mindesthaltedauer von 24 Monaten. Meldet man das E-Auto vor Ablauf der Mindesthaltedauer ab, muss man den Bundesanteil zurückzahlen.