Die Bundesregierung plant die Wiedereinführung einer E-Auto-Förderung und Plug-in-Hybride für Privatleute. Derzeit gibt es nur Kaufanreize für Unternehmen und steuerliche Vorteile für reine Elektrodienstwagen. Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen werden 2026 gefördert Sonderabschreibung für neu angeschaffte Elektroautos Steuervorteile für E-Dienstwagen Im Koalitionsvertrag stellte die aktuelle Bundesregierung verschiedene Kaufanreize für Elektroautos in Aussicht. Dazu gehört auch die Wiedereinführung einer E-Auto-Förderung für Privatleute. Ein Überblick darüber, was geplant und was schon umgesetzt ist. Die E-Auto-Förderung kommt zurück Die Bundesregierung plant, Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen beim Umstieg auf E-Autos zu unterstützen. Bei einer Pressekonferenz im Anschluss an den Koalitionsausschuss vom 27. November wurden erste Details bekannt gegeben. Neu: Auch für Plug-In-Hybride gibt es Geld. Um von der neuen Förderung zu profitieren, darf das zu versteuernde Haushaltseinkommen 80.000 Euro im Jahr nicht überschreiten. Pro Kind soll die Berechtigungsgrenze um 5000 Euro steigen. Der Zuschuss zum E-Auto soll mindestens 3000 Euro betragen, fürs erste und zweite Kind kommen jeweils 500 Euro dazu, also maximal 1000 Euro. Für besonders niedrige Einkommen ist eine weitere Aufstockung vorgesehen: Umweltminister Carsten Schneider (SPD) erklärte, bei einem monatlichen Netto-Einkommen von unter 3000 Euro gebe es außerdem eine Aufstockung der Förderung um 1000 Euro. Ein Gesetzentwurf soll bis zum Jahresende vorliegen. Anschließend muss noch die EU-Kommission ihre Genehmigung für das neue Förderprogramm erteilen. Dann muss das neue Gesetz durchs Parlament. Nach dem Willen der Regierung soll das so früh wie möglich im Jahr 2026 passieren. Aus Sicht des ADAC wird es bei der Ausgestaltung des Gesetzes wichtig sein, aus den Erfahrungen mit dem Umweltbonus zu lernen. Das gilt vor allem für das Antragsverfahren. Der Club schlägt ein zweistufiges Antragsverfahren vor: Schon beim Kauf sollten die Antragsteller eine verbindliche Zusage über die Fördersumme bekommen, die bis zur Lieferung reserviert wird. Idealerweise sollte es eine Möglichkeit geben, die Zusage zum Beispiel einmalig um sechs Monate zu verlängern. Die Auszahlung sollte dann erst bei der Zulassung des E-Fahrzeugs erfolgen. Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos Aktuell sind reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen werden, bis Ende 2030 von der Kfz-Steuer befreit. Diese Befreiung soll nach dem Willen der Bundesregierung um fünf Jahre verlängert werden. Das würde bedeuten: Fahrzeuge, die bis zum Ende 2030 erstmals zugelassen werden, bleiben maximal zehn Jahre steuerfrei – jedoch höchstens bis zum 31. Dezember 2035. Aus Sicht des ADAC sollte das parlamentarische Verfahren möglichst zügig abgeschlossen werden, damit die Änderung rechtzeitig zum 1. Januar 2026 in Kraft treten kann. Plug-in-Hybride und E-Autos mit Range Extender Seit 2023 gibt es keine direkte staatliche Förderung für Plug-in-Hybride und E-Autos mit Range Extender mehr. Allerdings sieht der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD eine erneute Förderung von Fahrzeugen mit diesen Technologien vor. Über entsprechende Boni für besonders effiziente Modelle wird zwar diskutiert, konkrete Programme sind bisher aber nicht bekannt. Dienstwagen: Bruttolistenpreis 100.000 Euro Bei Dienstwagen, die auch privat genutzt werden, muss man den sogenannten geldwerten Vorteil versteuern. Für Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeugen sowie für Plug-in-Hybride gibt es Vergünstigungen – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Entscheidend ist die zum Kauf-Zeitpunkt gültige Bruttolistenpreisgrenze. Für neue, rein elektrische Dienstfahrzeuge (einschließlich Brennstoffzellenfahrzeuge) müssen Beschäftigte bei privater Nutzung monatlich 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als steuerliche Grundlage ansetzen. Für Plug-in-Hybride müssen Beschäftigte bei privater Nutzung monatlich 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises als steuerliche Grundlage ansetzen. Die Preisgrenze wurde von bisher 70.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben. Sie gilt für E-Autos und Brennstoffzellenfahrzeuge, die nach dem 30. Juni 2025 angeschafft wurden. Neue Abschreibung für Elektro-Dienstwagen Außerdem führte die Regierung eine "Turboabschreibung" für Elektro- und Brennstoffzellen-Dienstwagen ein, gültig für bis einschließlich 31. Dezember 2027 neu angeschaffte Fahrzeuge: Im ersten Jahr können Unternehmen 75 Prozent der Anschaffungskosten steuerlich absetzen. In den Folgejahren sind es 10 Prozent, 5 Prozent, 5 Prozent, 3 Prozent und 2 Prozent. Insgesamt läuft die Abschreibung über sechs Jahre. Wichtig: Die Regelung gilt nur für neu angeschaffte Fahrzeuge. Damit sollen Unternehmen besonders in der Zeit unmittelbar nach dem Kauf finanziell entlastet werden. Private Käufer profitieren nur indirekt: Fahrzeuge, die heute von Unternehmen angeschafft werden, kommen in einigen Jahren als Gebrauchtwagen auf den Markt und vergrößern so das Angebot.