Kommt die E-Auto-Förderung zurück? Das ist der aktuelle Stand

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Ein Elektroauto an einer Ladesäule
Derzeit gibt es keine bundesweite Förderung beim Kauf eines Elektroautos© Shutterstock/Nick Starichenko

Medienberichten zufolge steht eine Wiedereinführung der E-Auto-Förderung bevor. Kaufanreize gibt es für Unternehmer und steuerliche Vorteile für reine Elektrodienstwagen.

  • E-Autos könnten ab 2026 wieder gefördert werden

  • Steuervorteile für E-Dienstwagen

  • Sonderabschreibung für neu angeschaffte E-Autos

Im Koalitionsvertrag stellte die neue Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD verschiedene Kaufanreize für E-Mobilität in Aussicht, die teilweise bereits umgesetzt wurden. Nach dem Autogipfel Anfang Oktober berichtete die "Bild"-Zeitung zudem, die Regierung plane die Wiedereinführung einer E-Auto-Förderung.

Kommt die E-Auto-Förderung zurück?

Laut "Bild"-Zeitung kommt eine Neuauflage der Kaufprämie für Elektroautos. In Kraft treten solle der neue "Umweltbonus" zum 1. Januar 2026. Im Gegensatz zum alten Programm allerdings mit zwei Veränderungen: Berechtigt wären nur Beschäftigte mit einem Bruttoeinkommen unter 3800 Euro. Und der Netto-Listenpreis des E-Autos darf höchstens 45.000 Euro betragen. Sind beide Kriterien erfüllt, soll der Zuschuss zum Autokauf 4000 Euro betragen.

Weitere Fördermaßnahmen

Folgende weitere Maßnahmen wurden in Aussicht gestellt oder bereits umgesetzt:

  • Eine steuerliche Begünstigung von Dienstwagen durch eine Erhöhung der Bruttopreisgrenze bei der steuerlichen Förderung von E-Fahrzeugen auf 100.000 Euro.

  • Eine Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge.

  • Die Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos bis zum Jahr 2035.

  • Ein Programm für Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen aus Mitteln des EU-Klimasozialfonds, um den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität gezielt zu unterstützen.

  • Eine Förderung von Plug-in-Hybrid-Technologie (PHEVs) und Elektrofahrzeugen mit Range-Extender (EREV) und entsprechende Regulierung auf europäischer Ebene.

2025: Diese neuen Regelungen gibt es schon

Dienstwagen: Bruttolistenpreis 100.000 Euro

Bei Dienstwagen, die auch privat genutzt werden, muss man den sogenannten geldwerten Vorteil versteuern. Bei Elektro- oder Brennstoffzellenfahrzeugen gilt ein besonders günstiger Satz: nur 0,5 Prozent oder sogar nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises. Entscheidend ist die zum Kauf-Zeitpunkt gültige Bruttolistenpreisgrenze. So sparen Nutzer von E-Dienstwagen mehr Steuern im Vergleich zu normalen Verbrenner-Dienstwagen.

Seit dem 1. Juli 2025 bis Ende 2027 gilt:

  • Für neue, rein elektrische Dienstfahrzeuge (einschließlich Brennstoffzellenfahrzeuge) müssen Beschäftigte bei privater Nutzung weiterhin nur ein Viertel des Bruttolistenpreises als steuerliche Grundlage ansetzen.

  • Die Preisgrenze wurde von bisher 70.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben.

Damit sollen Elektroautos für Unternehmen und deren Angestellte deutlich attraktiver werden. Der Bruttolistenpreis von 100.000 Euro gilt für E-Autos und Brennstoffzellenfahrzeuge, die nach dem 30. Juni 2025 angeschafft werden.

Neue Abschreibung für Elektro-Dienstwagen

Zusätzlich führte die neue Regierung eine neue Abschreibungsmethode für Elektro- und Brennstoffzellen-Dienstwagen ein:

  • Im ersten Jahr können Unternehmen 75 Prozent der Anschaffungskosten steuerlich absetzen.

  • In den Folgejahren sind es 10 Prozent, 5 Prozent, 5 Prozent, 3 Prozent und 2 Prozent.

  • Insgesamt läuft die Abschreibung über sechs Jahre.

Wichtig: Die Regelung gilt nur für neu gekaufte Fahrzeuge. Damit sollen Unternehmen besonders zu Beginn finanziell stärker entlastet werden. Davon profitieren vor allem Unternehmen und Beschäftigte mit Anspruch auf einen Dienstwagen. Private Käufer dagegen nur indirekt: Fahrzeuge, die heute von Unternehmen angeschafft werden, kommen in einigen Jahren als Gebrauchtwagen auf den Markt.

Diese Änderungen sind noch geplant

Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos bis 2035

Die Steuerbefreiung hat sich als wirksamer Kaufanreiz für E-Autos bewährt. Sie endet nach derzeitigem Stand für alle E-Fahrzeuge mit Erstzulassung bis 31. Dezember 2025 und gilt bis Ende 2030.

Die Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge soll um fünf Jahre verlängert werden. Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden, bleiben maximal zehn Jahre steuerfrei – jedoch höchstens bis zum 31. Dezember 2035. Damit soll der frühzeitige Kauf von E-Autos gefördert werden.

Programm für Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen

Die Bundesregierung plant, Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen beim Umstieg auf klimafreundliche Mobilität zu unterstützen. Dazu soll es ein konkretes Programm geben, das Mittel des EU-Klimasozialfonds nutzt. Details zur Ausgestaltung, Zielgruppen oder zur Frage eines "Social-Leasing-Programms" wurden bisher nicht veröffentlicht.

Förderung von Plug-in-Hybriden und E-Fahrzeugen mit Range Extender

Die Förderung von Plug-in-Hybriden (PHEVs) und Elektrofahrzeugen mit Range Extender (EREV) war im Koalitionsvertrag vorgesehen. Seit 2023 gibt es jedoch keine direkte staatliche Förderung mehr. Über neue Boni für besonders effiziente Modelle oder einkommensschwache Haushalte wird zwar diskutiert, konkrete Programme oder europäische Regelungen gibt es bisher nicht.

Fazit

Während einige Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität bereits umgesetzt wurden, befinden sich andere noch in der Planungs- oder Prüfungsphase. Die Umsetzung hängt von politischen Entscheidungen und finanziellen Rahmenbedingungen ab.