Kommt die E-Auto-Förderung zurück? Das ist der aktuelle Stand

Die Bundesregierung plant die Wiedereinführung einer E-Auto-Förderung für Private. Derzeit gibt es nur Kaufanreize für Unternehmer und steuerliche Vorteile für reine Elektrodienstwagen.
E-Autos könnten ab 2026 wieder gefördert werden
Steuervorteile für E-Dienstwagen
Sonderabschreibung für neu angeschaffte E-Autos
Im Koalitionsvertrag stellte die neue Bundesregierung verschiedene Kaufanreize für E-Mobilität in Aussicht. Beim Autogipfel Anfang Oktober bestätigte die Regierung noch einmal die Wiedereinführung einer E-Auto-Förderung für Privatpersonen. Ein Überblick darüber, was geplant und was schon umgesetzt ist.
Kommt die E-Auto-Förderung zurück?
Die Bundesregierung plant, Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen beim Umstieg auf E-Autos zu unterstützen. Wie die Förderung im Einzelnen aussehen wird, wurde noch nicht offiziell bekannt gegeben.
Der ADAC begrüßt das Vorhaben und sieht in der geplanten Förderung emissionsfreier Pkw eine wichtige Chance, Elektromobilität auch für einkommensschwächere Haushalte zugänglich zu machen. Die Orientierung der Förderung am Haushaltseinkommen statt an der Fahrzeuggröße ist sachgerecht. Wesentlich ist, dass die Förderung vollständig bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern ankommt. Die Autoindustrie sollte daher von Preiserhöhungen absehen, die den Fahrzeugerwerb – mit oder ohne Förderung – erschweren würden.
Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos bis 2035
Die Steuerbefreiung hat sich als wirksamer Kaufanreiz für E-Autos bewährt. Sie endet nach derzeitigem Stand für alle E-Fahrzeuge mit Erstzulassung bis 31. Dezember 2025 und gilt bis Ende 2030.
Die Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge wird um fünf Jahre verlängert. Das bedeutet: Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden, bleiben maximal zehn Jahre steuerfrei – jedoch höchstens bis zum 31. Dezember 2035. Damit soll der frühzeitige Kauf von E-Autos gefördert werden.
Es ist noch nicht klar, ob die Verlängerung auch für Fahrzeuge rückwirkend gilt, die bis Ende 2025 zugelassen werden. Das heißt, ob solche Fahrzeuge vom 10-Jahres-Zeitraum bis maximal 2035 profitieren können. Derzeit wäre in diesem Fall der Steuervorteil auf Ende 2030 begrenzt.
Aus Sicht des ADAC sollte das parlamentarische Verfahren möglichst zügig abgeschlossen werden, damit die Änderung rechtzeitig zum 1. Januar 2026 in Kraft treten kann.
Plug-in-Hybride und E-Autos mit Range Extender
Die Förderung von Plug-in-Hybriden (PHEVs) und Elektrofahrzeugen mit Range Extender (EREV) war im Koalitionsvertrag vorgesehen. Seit 2023 gibt es jedoch keine direkte staatliche Förderung mehr. Über neue Boni für besonders effiziente Modelle wird zwar diskutiert, konkrete Programme sind bisher nicht bekannt.
Dienstwagen: Bruttolistenpreis 100.000 Euro
Bei Dienstwagen, die auch privat genutzt werden, muss man den sogenannten geldwerten Vorteil versteuern. Bei Elektro- oder Brennstoffzellenfahrzeugen gilt ein besonders günstiger Satz: nur 0,5 Prozent oder sogar nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises. Entscheidend ist die zum Kauf-Zeitpunkt gültige Bruttolistenpreisgrenze.
Seit 1. Juli 2025 ist diese neue Regelung in Kraft:
Für neue, rein elektrische Dienstfahrzeuge (einschließlich Brennstoffzellenfahrzeuge) müssen Beschäftigte bei privater Nutzung weiterhin nur ein Viertel des Bruttolistenpreises als steuerliche Grundlage ansetzen.
Die Preisgrenze wurde von bisher 70.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben. Sie gilt für E-Autos und Brennstoffzellenfahrzeuge, die nach dem 30. Juni 2025 angeschafft wurden.
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Neue Abschreibung für Elektro-Dienstwagen
Zusätzlich führte die neue Regierung eine neue Abschreibungsmethode für Elektro- und Brennstoffzellen-Dienstwagen ein:
Im ersten Jahr können Unternehmen 75 Prozent der Anschaffungskosten steuerlich absetzen.
In den Folgejahren sind es 10 Prozent, 5 Prozent, 5 Prozent, 3 Prozent und 2 Prozent.
Insgesamt läuft die Abschreibung über sechs Jahre.
Wichtig: Die Regelung gilt nur für neu angeschaffte Fahrzeuge. Damit sollen Unternehmen besonders zu Beginn finanziell stärker entlastet werden. Davon profitieren vor allem Unternehmen und Beschäftigte mit Anspruch auf einen Dienstwagen. Private Käufer dagegen nur indirekt: Fahrzeuge, die heute von Unternehmen angeschafft werden, kommen in einigen Jahren als Gebrauchtwagen auf den Markt.
Fazit
Während einige Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität bereits umgesetzt wurden, befinden sich andere noch in der Planungsphase.
Bei der geplanten Förderung für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen ist für die Verbraucher wichtig, aus den Erfahrungen mit dem Umweltbonus zu lernen. Das gilt vor allem für das Antragsverfahren. Der ADAC schlägt deshalb ein zweistufiges Antragsverfahren für die geplante Förderung vor:
Schon beim Kauf sollten die Antragsteller eine verbindliche Zusage über die Fördersumme bekommen, die bis zur Lieferung reserviert wird. Idealerweise sollte es eine Möglichkeit geben, die Zusage zum Beispiel einmalig um sechs Monate zu verlängern.
Die Auszahlung sollte dann erst bei der Zulassung des E-Fahrzeugs erfolgen.
Es sollte baldmöglichst über die konkrete Ausgestaltung des Programms entschieden werden, denn eine lange Diskussion um Fördermöglichkeiten fördert vor allem eines: Kaufzurückhaltung bzw. Abwarten.