Die E-Auto-Förderung kommt 2026 zurück

Die Bundesregierung plant die Wiedereinführung einer Förderung für E-Autos und Plug-in-Hybride für Privatleute. Derzeit gibt es nur Kaufanreize für Unternehmen und steuerliche Vorteile für reine Elektrodienstwagen.
Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen werden 2026 gefördert
Sonderabschreibung für neu angeschaffte Elektroautos
Steuervorteile für E-Dienstwagen
Im Koalitionsvertrag stellte die aktuelle Bundesregierung verschiedene Kaufanreize für Elektroautos in Aussicht. Dazu gehört auch die Wiedereinführung einer E-Auto-Förderung für Privatleute. Ein Überblick darüber, was geplant und was schon umgesetzt ist.
Die E-Auto-Förderung kommt zurück
Die Bundesregierung plant, private Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen beim Umstieg auf E-Autos zu unterstützen – sowohl beim Kauf als auch beim Leasing. Bei einer Pressekonferenz am 27. November wurden erste Details bekannt gegeben. Neu: Geld soll es nicht nur für rein batterieelektrische Pkw geben, sondern auch für Plug-In-Hybride.
Das Förderprogramm soll bis Ende 2025 finalisiert werden und 2026 starten, wenn die Europäische Kommission zustimmt. Die Förderung richtet sich an Privatpersonen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen des gesamten Haushalts von bis zu 80.000 Euro. Pro Kind erhöht sich die Grenze um 5000 Euro.
Gefördert wird der Kauf oder das Leasing eines Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1, das erstmals in Deutschland zugelassen wird. Die Fahrzeuge müssen über einen bestimmten Mindestzeitraum im Besitz des Antragstellers bleiben, um die Förderung zu erhalten.
Der Zuschuss zum E-Auto soll mindestens 3000 Euro betragen, für die ersten beiden Kinder im Haushalt soll der Zuschuss um jeweils 500 Euro auf maximal 4000 Euro steigen. Bei einem monatlichen Netto-Einkommen von unter 3000 Euro ist außerdem eine Aufstockung der Förderung um 1000 Euro vorgesehen.
Aus Sicht des ADAC wird es bei der Ausgestaltung der neuen E-Auto-Förderung wichtig sein, aus den Erfahrungen mit dem Umweltbonus zu lernen. Das gilt vor allem für das Antragsverfahren. Der Club schlägt ein zweistufiges Antragsverfahren vor:
Schon beim Kauf sollten die Antragsteller eine verbindliche Zusage über die Fördersumme bekommen, die bis zur Lieferung reserviert wird. Idealerweise sollte es eine Möglichkeit geben, die Zusage zum Beispiel einmalig um sechs Monate zu verlängern.
Die Auszahlung sollte dann erst bei der Zulassung des E-Fahrzeugs erfolgen.
Diese Position vertritt der ADAC aktuell
Der ADAC begrüßt die geplante Förderung emissionsfreier Pkw als eine wichtige Maßnahme, um Elektromobilität auch für einkommensschwächere Haushalte zugänglich zu machen. Angesichts des Fördertopfes von drei Milliarden Euro und mindestens 600.000 förderfähigen Pkw geht der Club von einer mehrjährigen Laufzeit des Programms aus.
Für Plug-in-Hybride regt der ADAC an, eine elektrische Mindestreichweite als Förderkriterium zu ergänzen, die alltagstauglich ist. Wichtig sei außerdem, dass eine verbindliche Förderzusage für die E-Autos bereits mit der Unterzeichnung des Kauf- oder Leasingvertrages erfolge – auch wenn die Zuschüsse erst bei der Zulassung fließen. Das gebe frühzeitig Planungssicherheit.
Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos
Aktuell sind reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen werden, bis Ende 2030 von der Kfz-Steuer befreit. Diese Befreiung soll nach dem Willen der Bundesregierung um fünf Jahre verlängert werden. Das würde bedeuten: Fahrzeuge, die bis Ende 2030 erstmals zugelassen werden, bleiben maximal zehn Jahre steuerfrei – jedoch höchstens bis zum 31. Dezember 2035.
Aus Sicht des ADAC sollte das parlamentarische Verfahren möglichst zügig abgeschlossen werden, damit die Änderung rechtzeitig zum 1. Januar 2026 in Kraft treten kann.
Plug-in-Hybride und E-Autos mit Range Extender
Seit 2023 werden Plug-in-Hybride nicht mehr staatlich gefördert. Ab 2026 soll es aber für Plug-in-Hybride wieder eine Förderung für den Kauf oder das Leasing durch Privatpersonen geben – ebenso wie E-Autos mit reinem Batterieantrieb.
Für Fahrzeuge mit Range Extender sieht der Koalitionsvertrag der Bundesregierung eine Förderung vor, konkrete Details oder ein Programm dazu sind bislang jedoch noch nicht bekannt.
Dienstwagen: Bruttolistenpreis 100.000 Euro
Bei Dienstwagen, die auch privat genutzt werden, muss man den sogenannten geldwerten Vorteil versteuern. Für Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeugen sowie für Plug-in-Hybride gibt es Vergünstigungen – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Entscheidend ist die zum Kauf-Zeitpunkt gültige Bruttolistenpreisgrenze.
Für neue, rein elektrische Dienstfahrzeuge (einschließlich Brennstoffzellenfahrzeuge) müssen Beschäftigte bei privater Nutzung monatlich 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als steuerliche Grundlage ansetzen.
Für Plug-in-Hybride müssen Beschäftigte bei privater Nutzung monatlich 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises als steuerliche Grundlage ansetzen.
Die Preisgrenze wurde von bisher 70.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben. Sie gilt für E-Autos und Brennstoffzellenfahrzeuge, die nach dem 30. Juni 2025 angeschafft wurden.
Neue Abschreibung für Elektro-Dienstwagen
Außerdem führte die Regierung eine "Turboabschreibung" für Elektro- und Brennstoffzellen-Dienstwagen ein, gültig für bis einschließlich 31. Dezember 2027 neu angeschaffte Fahrzeuge:
Im ersten Jahr können Unternehmen 75 Prozent der Anschaffungskosten steuerlich absetzen.
In den Folgejahren sind es 10 Prozent, 5 Prozent, 5 Prozent, 3 Prozent und 2 Prozent.
Insgesamt läuft die Abschreibung über sechs Jahre.
Wichtig: Die Regelung gilt nur für neu angeschaffte Fahrzeuge. Damit sollen Unternehmen besonders in der Zeit unmittelbar nach dem Kauf finanziell entlastet werden. Private Käufer profitieren nur indirekt: Fahrzeuge, die heute von Unternehmen angeschafft werden, kommen in einigen Jahren als Gebrauchtwagen auf den Markt und vergrößern so das Angebot.