Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat auch bei Opel unzulässige Abgastechnik entdeckt. ADAC Juristinnen und Juristen informieren über die betroffenen Modelle. Weltweit ca. 96.000 Fahrzeuge von der Manipulation betroffen Kraftfahrtbundesamt ordnet verpflichtenden Rückruf an Ohne Teilnahme an Rückrufaktion droht eine Betriebsuntersagung Es trifft nicht wenige Opel-Besitzerinnen und -Besitzer: Weltweit geht es um mehr als 96.000 Fahrzeuge, davon 32.000 Fahrzeuge in Deutschland. Betroffen sind unter anderem die Modelle Astra, Insignia und Cascada 2,0 l (125 kW) sowie Zafira 1,6 l (88 kW, 100 kW), Zafira 2,0 l (96 kW, 125 kW) Euro 6 aus den Modelljahren 2013 bis 2016. Verwaltungsgericht bestätigt Rückrufe Im Gegensatz zu VW hat Opel (ebenso wie Mercedes-Benz) rechtliche Schritte gegen den Bescheid des KBA eingeleitet – bisher ohne Erfolg. Das Verwaltungsgericht Schleswig hat festgestellt, dass im Fall Opel die Umrüstung bestimmter Dieselmodelle zu Recht angeordnet wurde. Die Fahrzeughersteller müssten die gesetzlichen Vorschriften einhalten, so das Gericht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Urteil vom 23.6.2023, Az.: 2023 - 3 A 3/20). Muss ich dem Diesel-Rückruf Folge leisten? Ja, da es sich um einen verpflichtenden Rückruf des KBA handelt. Ansonsten droht eine Betriebsuntersagung. Alle Informationen zu Ihren Rechten bei Rückrufen Anforderungen an Diesel-Klagen gesenkt Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Anspruch auf Schadenersatz nicht nur bei Vorsatz, sondern auch bei fahrlässigem Verstoß gegen europarechtliche Zulassungsvorschriften bestehen könnte. Das Urteil behandelte Fälle von VW, Audi und Mercedes. Es kann aber auch Auswirkungen auf Dieselfahrzeuge anderer Hersteller haben, bei denen der fahrlässige Einsatz unzulässiger Abgastechnik nachgewiesen werden kann.