Förderung fürs E-Auto: Das ist der aktuelle Stand

Den Umweltbonus für E-Autos hat die alte Bundesregierung seinerzeit gestoppt. Eine bundesweite Förderung für Privatpersonen beim Kauf eines Elektroautos gibt es derzeit nicht. Neue Kaufanreize gibt es aber für Unternehmer und steuerliche Anreize für reine Elektrodienstwagen.
Steuervorteile für E-Dienstwagen
Sonderabschreibung für neu angeschaffte E-Autos
Das Ende der BAFA-Prämie Ende 2023 führte zu einem Rückgang bei den E-Auto-Zulassungen. Die vergleichsweise hohen Preise bremsen viele Käufer. Seit Anfang 2025 steigen die Zahlen zwar wieder, aber auch im Jahr 2025 kommt keine neue E-Auto-Förderung. Im Koalitionsvertrag stellte die neue Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD verschiedene Kaufanreize für E-Mobilität in Aussicht, die teilweise umgesetzt wurden.
So will die Regierung E-Autos fördern
Die Bundesregierung hat mit dem "Investitions-Booster" ein Maßnahmenpaket beschlossen, das Unternehmen den Umstieg auf Elektro-Dienstwagen erleichtern soll. Grundlage ist das neue "Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland".
Folgenden Maßnahmen wurden in Aussicht gestellt und teilweise bereits umgesetzt
Eine steuerliche Begünstigung von Dienstwagen durch eine Erhöhung der Bruttopreisgrenze bei der steuerlichen Förderung von E-Fahrzeugen auf 100.000 Euro.
Eine Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge.
Die Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos bis zum Jahr 2035.
Ein Programm für Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen aus Mitteln des EU-Klimasozialfonds, um den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität gezielt zu unterstützen.
Eine Förderung von Plug-in-Hybrid-Technologie (PHEVs) und Elektrofahrzeugen mit Range-Extender (EREV) und entsprechende Regulierung auf europäischer Ebene.
2025: Diese neuen Regelungen gibt es schon
Dienstwagen: Bruttolistenpreis 100.000 Euro
Bei Dienstwagen, die auch privat genutzt werden, muss man den sogenannten geldwerten Vorteil versteuern. Bei Elektro- oder Brennstoffzellenfahrzeugen gilt ein besonders günstiger Satz: nur 0,5 Prozent oder sogar nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises. Entscheidend ist die zum Kauf-Zeitpunkt gültige Bruttolistenpreisgrenze. So sparen Nutzer von E-Dienstwagen mehr Steuern im Vergleich zu normalen Verbrenner-Dienstwagen.
Seit dem 1. Juli 2025 bis Ende 2027 gilt:
Für neue, rein elektrische Dienstfahrzeuge (einschließlich Brennstoffzellenfahrzeuge) müssen Beschäftigte bei privater Nutzung weiterhin nur ein Viertel des Bruttolistenpreises als steuerliche Grundlage ansetzen.
Die Preisgrenze wurde von bisher 70.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben.
Damit sollen Elektroautos für Unternehmen und deren Angestellte deutlich attraktiver werden. Der Bruttolistenpreis von 100.000 Euro gilt für E-Autos und Brennstoffzellenfahrzeuge, die nach dem 30. Juni 2025 angeschafft werden.
Neue Abschreibung für Elektro-Dienstwagen
Zusätzlich führte die neue Regierung eine neue Abschreibungsmethode für Elektro- und Brennstoffzellen-Dienstwagen ein:
Im ersten Jahr können Unternehmen 75 Prozent der Anschaffungskosten steuerlich absetzen.
In den Folgejahren sind es 10 Prozent, 5 Prozent, 5 Prozent, 3 Prozent und 2 Prozent.
Insgesamt läuft die Abschreibung über sechs Jahre.
Wichtig: Die Regelung gilt nur für neu gekaufte Fahrzeuge. Damit sollen Unternehmen besonders zu Beginn finanziell stärker entlastet werden.
Derzeit keine Förderung von privaten E-Autos
Der Fokus der Politik liegt bei den Unternehmen, denn die neuen Förderungen richten sich in erster Linie an gewerbliche Nutzer. Private Käufer profitieren nur indirekt: Fahrzeuge, die heute von Unternehmen angeschafft werden, kommen in einigen Jahren als Gebrauchtwagen auf den Markt.
Eine Neuauflage der früheren Kaufprämie für Privatpersonen wie die sogenannte Umweltprämie ist dagegen nicht vorgesehen und gilt auch als unwahrscheinlich.
Diese Änderungen sind noch geplant
Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos bis 2035 ungewiss
Aktuell sind batterieelektrische Fahrzeuge in Deutschland bis zum 31. Dezember 2025 von der Kfz-Steuer befreit. Die aktuelle Befreiung bleibt bestehen für E-Autos, die bis Ende 2025 zugelassen werden — und gilt dann bis Ende 2030. Im Koalitionsvertrag war eine Verlängerung der Steuerbefreiung bis zum Jahr 2035 vorgesehen. Ob das tatsächlich umgesetzt wird, ist derzeit wegen der angespannten Finanzlage des Bundes unsicher.
Programm für Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen
Die Bundesregierung plant, Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen beim Umstieg auf klimafreundliche Mobilität zu unterstützen. Dazu soll es ein konkretes Programm geben, das Mittel des EU-Klimasozialfonds nutzt. Details zur Ausgestaltung, Zielgruppen oder zur Frage eines "Social-Leasing-Programms" wurden bisher nicht veröffentlicht.
Förderung von Plug-in-Hybriden und E-Fahrzeugen mit Range Extender
Die Förderung von Plug-in-Hybriden (PHEVs) und Elektrofahrzeugen mit Range Extender (EREV) war im Koalitionsvertrag vorgesehen. Seit 2023 gibt es jedoch keine direkte staatliche Förderung mehr. Über neue Boni für besonders effiziente Modelle oder einkommensschwache Haushalte wird zwar diskutiert, konkrete Programme oder europäische Regelungen gibt es bisher nicht.
Fazit
Während einige Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität bereits umgesetzt wurden, befinden sich andere noch in der Planungs- oder Prüfungsphase. Die Umsetzung hängt von politischen Entscheidungen und finanziellen Rahmenbedingungen ab.