Vignette und Maut in der Schweiz

Auf den Autobahnen in der Schweiz ist eine Vignette Pflicht für Fahrzeuge bis 3,5 t. Übersteigt das Gewicht des Fahrzeugs und/oder des Anhängers die Grenze von 3,5 t, ist eine Schwerverkehrsabgabe (PSVA) zu entrichten. Neben den Jahresvignetten zum Kleben sind in der Schweiz auch E-Vignetten im Einsatz. Eine Sondermaut fällt zusätzlich für Tunnel und Autoverladungen an.

Vignette für die Schweiz kaufen

Die Vignette zum Kleben ist beim ADAC, an Grenzübergängen und an ÖAMTC-Stützpunkten erhältlich. Seit 2023 ist zudem eine E-Vignette verfügbar, die im Vorfeld online erworben werden kann. Die Vignette in der Schweiz gilt immer vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres. Kurzzeitvignetten mit Tages-, Wochen- oder Monatsgültigkeit gibt es in der Schweiz nicht.

Sondermaut und Autoverladungen in der Schweiz

Für bestimmte Tunnel in der Schweiz ist für die Durchfahrt eine Sondermaut zu entrichten. Diese sind der Große-St.-Bernhard-Tunnel und der Munt-La-Schera-Tunnel. An anderen Stellen werden Autos mit speziellen Zügen durch Gebirgstunnel transportiert. Auch für diese Autoverladungen fällt eine separate Gebühr an. Hiervon betroffen sind der Simplontunnel, der Lötschbergtunnel, der Furkatunnel und der Vereinatunnel. Die übrigen Schweizer Autobahntunnel können einfach mit der regulären Vignette durchfahren werden.

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Allgemeine Informationen

Auf Schweizer Straßen hängt die Gebührenpflicht vom Gewicht des Fahrzeugs ab. Fahrzeuge bis 3,5 t tzGm benötigen auf Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen mit weiß-grüner Beschilderung eine Vignette. Fahrzeuge über 3,5 t müssen auf allen Straßen eine Schwerverkehrsabgabe entrichten. Außerdem gibt es gebührenpflichtige Tunnel und Autoverladungen. Neben Klebevignetten werden auch E-Vignetten angeboten.

 

  • Bestimmungen für Gespanne: Anhänger bis 3,5 t benötigen eine eigene Vignette. Sie benötigen diese auch, wenn für ein Zugfahrzeug von über 3,5 t tzGm die Schwerverkehrsabgabe entrichtet wird. Für Anhänger über 3,5 t fällt die Schwerverkehrsabgabe an. In Alpentunneln und auf Pässen sind andere Differenzierungen und Einschränkungen möglich.
  • Bestimmungen für Wohnmobile: Wohnmobile über 3,5 t tzGm müssen auf allen Straßen eine Schwerverkehrsabgabe entrichten. Eine Vignette ist nicht erforderlich. In Alpentunneln und auf Pässen sind weitere Differenzierungen und Einschränkungen möglich.

 

Allgemeine Informationen

Die Klebevignette ist im Vorverkauf in den ADAC Vertriebsstellen, über den ADAC Online-Shop oder telefonisch unter +49 89 558 95 96 97 (Mo-Sa 8-20 Uhr) sowie an Grenzstationen und ÖAMTC-Stützpunkten erhältlich. Die digitale Vignette (E-Vignette) gibt es online neben dem Via Portal auch über das ADAC Mautportal zuzüglich einer Servicegebühr zu kaufen. Klebevignetten und E-Vignetten sind parallel im Einsatz.

Die Vignette kostet 44,50 EUR oder 40 CHF (Preise 2026). Nichtoffizielle Verkaufsportale bieten die E-Vignette zu deutlich höheren Preisen an.

Sowohl Kraftfahrzeuge als auch Anhänger von jeweils bis zu 3,5 t benötigen eine eigene Vignette. Dies gilt auch für Anhänger bis 3,5 t, die von einem Fahrzeug über 3,5 t gezogen werden. Anhänger, die von einem Motorrad gezogen werden, sind hingegen nicht vignettenpflichtig. Die Vignette ist im laufenden bzw. aufgedruckten Jahr sowie im Dezember des Vorjahres und im Januar des Folgejahres gültig, also insgesamt 14 Monate.

Die Klebevignette muss von außen gut sichtbar und kontrollierbar an der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht werden; bei Motorrädern und Anhängern ist sie an ein nicht auswechselbares, leicht zugängliches Teil zu kleben. Um Probleme bei Kontrollen zu vermeiden, sollten Klebevignetten nach Ablauf ihrer Gültigkeit von der Windschutzscheibe entfernt werden.

Klebevignettenersatz bei Glasbruch

Bei einem Bruch der Windschutzscheibe können die Schweizer Zollämter eine Ersatzklebevignette ausgeben. Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • die Rechnungskopie der Werkstatt für das Auswechseln der Windschutzscheibe,
  • die abgelöste Klebevignette samt unterem Vignettenabschnitt (Quittungsabschnitt) und/oder dem Windschutzscheiben-Teil mit der kompletten noch aufgeklebten Vignette,
  • die Bestätigung der Versicherung, dass die Kosten für eine Ersatzvignette nicht in der Schadenssumme enthalten sind.

Ein Antrag auf Vignettenersatz kann beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit eingereicht werden:

Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG
Verkehrsabgaben
Taubenstrasse 16
3003 Bern
Schweiz
Tel.: +41 58 467 15 15
zentrale-vignette@ezv.admin.ch

Allgemeine Informationen

Alle Fahrzeuge (auch schwere Wohnmobile) sowie Anhänger mit einer Gesamtmasse von jeweils über 3,5 t tzGm müssen eine Pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA) entrichten. Entscheidend ist der Eintrag im Feld F.1 der Zulassungsbescheinigung. Eine Vignette ist nicht erforderlich.

Die PSVA wird für das Befahren des gesamten Straßennetzes (nicht nur auf Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen) und den Aufenthalt erhoben, auch wenn das Fahrzeug nicht bewegt wird, z.B. auf einem Campingplatz. Ausgenommen von der Schwerverkehrsabgabe sind lediglich die Zufahrten von Österreich ins Schweizer Zollausschlussgebiet Samnaun.

Wohnmobile und Wohnanhänger

Die Höhe der Schwerverkehrsabgabe richtet sich nach Gesamtgewicht und der Aufenthaltsdauer. Für Wohnmobile und Wohnanhänger jeweils über 3,5 t beträgt sie (mit jeweils frei wählbarem Anfangsdatum):

  • für 1 Jahr ab Ausstellung: 650 CHF,
  • für 1 bis 11 aufeinander folgende Monate: pro Monat 58,50 CHF,
  • für 1 bis 30 aufeinander folgende Tage: pro Tag 3,25 CHF, mindestens aber 25 CHF und höchstens 58,50 CHF.

Bei Sachentransport-Anhängern über 3,5 t richtet sich der Abgabesatz nach der Anhängerlast (pro 100 kg) des Zugfahrzeugs. Es können dieselben Zeiträume wie für Wohnmobile und Wohnanhänger gewählt werden.

Bezahlung

Die Schwerverkehrsabgabe muss vor Einreise online im Via-Portal bezahlt werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann zuviel gezahlte PSVA gegen Gebühr rückerstattet werden (Details zu Verlängerungen, Rückerstattungen und Umschreibungen im Merkblatt 15.94 ).

Großer St. Bernhardtunnel

Bourg-Saint-Pierre (Wallis/Schweiz) - St. Rhemy-en-Bosses (Aostatal/Italien), Länge 5,8 km

Pkw
Gespanne
Motorrad
Wohnmobil bis 3,5 t
Hin- und Rückfahrt (1)
51,00 CHF / 53,50 EUR
1
80,00 CHF / 84,00 EUR
12
26,50 CHF / 28,00 EUR
1
80,00 CHF / 84,00 EUR
12
Einfache Fahrt
32,00 CHF / 33,50 EUR
50,00 CHF / 52,50 EUR
2
19,00 CHF / 20,00 EUR
50,00 CHF / 52,50 EUR
2
1 · 30 Tage gültig
2 · Fahrzeuge mit zwei oder mehr Achsen, Gesamthöhe über 2 m und max. 3 m

Preise gültig seit Februar 2026.

Die Gebühren können in bar, per Bankkarte oder mit den gängigen internationalen Kreditkarten bezahlt werden (z.B. Visa, Mastercard).

Weitere Informationen unter Großer St. Bernhardtunnel .

Munt-la-Schera-Tunnel

Zernez (Schweiz) - Livigno (Italien).
Der Tunnel hat nur eine Fahrspur und wird daher wechselseitig im Einbahnverkehr mit Ampeln betrieben. Länge: 3,5 km, max. Höhe: 3,60 m, max. Breite: 2,55 m.

Pkw
Gespanne
Motorrad
Wohnmobil bis 3,5 t
einfache Fahrt, Winterpreise (Dezember-April) (2)
25 CHF
23
25 CHF
2
13 CHF
2
25 CHF
2
Hin- und Rückfahrt, Winterpreise (Dezember-April) (2)
42 CHF
23
44 CHF
2
20 CHF
2
44 CHF
2
einfache Fahrt, Sommerpreise (Mai-November) (1)
17 CHF
13
25 CHF
1
13 CHF
1
25 CHF
1
Hin- und Rückfahrt, Sommerpreise (Mai-November) (1)
28 CHF
13
44 CHF
1
20 CHF
1
44 CHF
1
1 · Preise generell günstiger bei Onlinekauf
2 · Samstags in den Wintermonaten höhere Preise
3 · Personen- und Lieferwagen bis 9 Plätze und bis 3,5 t

Die gängigsten Kreditkarten (z.B. Visa, Mastercard) werden akzeptiert.

Weitere Informationen unter:
Ticketshop
Öffnungszeiten Munt-la-Schera-Tunnel

Simplon-Autoverladung

Brig (Schweiz) - Iselle (Italien), tagsüber alle 90 Minuten, Fahrzeit 20 Minuten.

Bei der Fahrt von der Schweiz Richtung Italien kann die kombinierte Lötschberg- und Simplon-Autoverladung genutzt werden: Kandersteg (Schweiz) - Iselle (Italien), April bis Oktober, 1-9 Abfahrten pro Woche, Fahrzeit 1 Stunde. Hierfür gibt es Kombitickets für die gesamte Strecke. 

Pkw
Gespanne
Motorrad
Wohnmobil bis 3,5 t
einfache Fahrt inkl. Personen
27 CHF (online 25 CHF)
51 CHF
16 CHF
27 CHF
1
Kombiticket Lötschberg- und Simplon-Autoverladung
109 CHF
159 CHF
75 CHF
109 CHF
1
1 · Wohnmobil über 3,5 t: 46 CHF (Simplon-Autoverladung)

Furka-Autoverladung

Realp - Oberwald, tagsüber am Wochenende halbstündlich, sonst stündlich, Fahrzeit 15 Minuten

Pkw
Gespanne
Motorrad
Wohnmobil bis 3,5 t
einfache Fahrt inkl. Personen
33 CHF
1
66 CHF
2
33 CHF
33 CHF
3
1 · Fahrzeuge unter 3,5 t und 3,05 m
2 · Fahrzeuge unter 3,5 t, mit Anhänger oder über 3,05 m
3 · Fahrzeuge über 3,5 t ohne Anhänger: 230 CHF (Voranmeldung erforderlich)

Weitere Informationen unter:
Tickets & Fahrplan Furka-Autoverladung

Lötschberg-Autoverladung

Kandersteg - Goppenstein, tagsüber alle 30 Minuten, Fahrzeit 15 Minuten.

Bei der Weiterfahrt Richtung Italien kann die kombinierte Lötschberg- und Simplon-Autoverladung genutzt werden:
Kandersteg (Schweiz) - Iselle (Italien), April bis Oktober, 1-9 Abfahrten pro Woche, Fahrzeit 1 Stunde. Hierfür gibt es Kombitickets für die gesamte Strecke. 

 

Pkw
Gespanne
Motorrad
Wohnmobil bis 3,5 t
Mo-Do (einfache Fahrt inkl. Personen)
28 CHF
53 CHF
20 CHF
28 CHF
1
Kombiticket Lötschberg- und Simplon-Autoverladung
109 CHF
159 CHF
75 CHF
109 CHF
1
Fr-So, allg. Fei (einfache Fahrt inkl. Personen)
31 CHF
56 CHF
20 CHF
31 CHF
1
1 · Preis gilt für Wohnmobile bis 5 t

Euro werden angenommen, die Umrechung erfolgt zum Tageskurs. Online-Tickets z.T. günstiger.

Weitere Informationen unter:
Tickets & Fahrplan Lötschberg-Autoverladung
Tickets & Fahrplan Lötschberg- und Simpon-Autoverladung

 

Vereina-Autoverladung

Klosters-Selfranga - Sagliains, tagsüber alle 30 Minuten, Fahrzeit 18 Minuten

Pkw
Gespanne
Motorrad
Wohnmobil bis 3,5 t
Winter (1.12.-30.4.)
39 CHF
78 CHF
1
22 CHF
39 CHF
Sommer (1.5.-30.11.)
34 CHF
68 CHF
1
21 CHF
34 CHF
1 · Preis gilt für Anhänger/Wohnwagen über 0,75 t bis 5 t

Weitere Informationen unter:
Tickets & Fahrplan Vereina-Autoverladung

Zufahrtsbeschränkungen

Umweltzonen

Das Wichtigste in Kürze

Bei erhöhter Luftverschmutzung tritt in Genf eine Umweltzone in Kraft ("Differenzierter Verkehr/Circulation différenciée"). Alle Fahrzeuge, auch deutsche, benötigen dann bestimmte schweizerische Umweltplaketten "Stick´AIR". Außerdem gilt ein allgemeines Tempolimit von 80 km/h.

Gebiet

Betroffen sind große Teile des Stadtgebiets sowie Teile der Gemeinden Carouge, Cologny, Lancy und Vernier. Die Zone ist beschildert.

Karte der Umweltzone

Betroffene Fahrzeuge

Nicht einfahren dürfen bei Luftverschmutzung:

  • Benzinfahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 0-1 (Erstzulassung vor 1997), d.h. mit grauer Umweltplakette Nr. 5 oder ohne Plakette. Alle neueren Fahrzeuge benötigen für die Einfahrt mindestens die rote Stick´AIR-Plakette Nr. 4
  • Dieselfahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 0-2 (Erstzulassung vor 2001), d.h. mit grauer Umweltplakette Nr. 5 oder ohne Plakette. Alle neueren Fahrzeuge benötigen für die Einfahrt mindestens die rote Stick´AIR-Plakette Nr. 4
  • Elektro- und Wasserstofffahrzeuge mit grüner Plakette dürfen einfahren
  • Bei anhaltender Luftverschmutzung folgen Fahrverbote für Fahrzeuge mit roten Plaketten, später auch für Fahrzeuge mit orangen Plaketten

Die Stick´AIR-Umweltplaketten entsprechen den Kategorien der französischen Umweltplaketten Crit´Air, die auch im Kanton Genf gültig sind.

Überblick über die Plaketten

Die Stick´AIR-Plaketten können zum Preis von 5 CHF online (zuzüglich Versandkosten 1,43 CHF), an den Schaltern des kantonalen Verkehrsamtes , bei der Fondation des parkings sowie an Autowerkstätten und Tankstellen erworben werden. Die Zusendung der Plaketten nach Online-Kauf kann bis zu 15 Tage dauern, vor dem Erhalt gilt der per E-Mail gesendete Zahlungsbeleg als vorübergehender Nachweis. 

Online-Bestellung Plakette

Kantonales Fahrzeugamt (OCV)
Office cantonal des véhicules
Route de Veyrier 86
1227 Carouge
Hinweis: Öffnungszeit Montag bis Freitag 7.30-16 Uhr.

Fondation des parkings
Carrefour de l'Etoile 1
1227 Carouge
Hinweis: Öffnungszeit Montag bis Freitag 8-16.30 Uhr.

Zeiten

Die Umweltzone gilt von 6-22 Uhr bei Luftverschmutzungsalarm. Der Alarm wird in den Medien, im Internet sowie per App Air2G2 veröffentlicht. Außerdem können Stick´AIR-Benachrichtigungen per E-Mail abonniert werden.

Aktuelle Stick´AIR-Anforderung und Benachrichtigungen

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Maut in Nachbarländern