E-Vignette Schweiz online kaufen
Jahresvignette Schweiz
Die Jahresvignette Schweiz gilt vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres und ist damit insgesamt 14 Monate gültig. Sie kostet 40 CHF für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen.
Die digitale Alternative zur Klebevignette
Mit der elektronischen Vignette nutzen Sie Autobahnen und Nationalstraßen in der Schweiz bequem ohne Anbringen oder Entfernen einer Klebevignette!
Warum die E-Vignette online über das ADAC Mautportal kaufen?
So funktioniert die Schweizer E-Vignette
In der Schweiz gilt auf Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen mit grün-weißer Beschilderung Vignettenpflicht für Kraftfahrzeuge und Anhänger bis 3,5 Tonnen.
Die elektronische Vignette der Schweiz kann online gekauft werden und wird anschließend digital mit dem Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs verknüpft.
Die Schweiz bietet ausschließlich eine Jahresvignette an. Diese ist vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres gültig.
ADAC Tipp: Gültigkeit der E-Vignette selbst prüfen
Damit Sie selbst jederzeit kontrollieren können, ob für Ihr Fahrzeug bereits eine gültige E-Vignette besteht, empfehlen wir Ihnen, die E-Vignette beim Kauf als "öffentlich einsehbar" zu registrieren.
Über das Via Portal des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) können Sie anschließend unter Angabe des Zulassungslandes und des Kfz-Kennzeichens abfragen, ob bereits eine gültige E-Vignette für das Fahrzeug hinterlegt ist.
Übersichtskarte mautpflichtiger Straßen in der Schweiz
Fahrzeuge mit Vignettenpflicht in der Schweiz
| Fahrzeug | Vignette erforderlich | Kosten | Kauf digital im ADAC Mautportal möglich |
| Pkw | Ja | 40 CHF | Ja |
| Motorrad | Ja | 40 CHF | Ja |
| Elektroauto | Ja | 40 CHF | Ja |
| Anhänger | Ja | 40 CHF | Ja |
| Wohnwagen | Ja | 40 CHF | Ja |
| Wohnmobil bis 3,5 t | Ja | 40 CHF | Ja |
| Wohnmobil über 3,5 t | Nein, Schwerverkehrsabgabe erforderlich | Abhängig von Fahrzeug und Aufenthaltsdauer | Nein |
So verwalten Sie Ihre Vignetten- und Maut-Bestellungen
- zu überprüfen, ob Sie eine E-Vignette Schweiz erfolgreich gebucht haben.
Nein. In der Schweiz gibt es keine Tagesvignette. Für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen ist ausschließlich die Jahresvignette erhältlich. Sie gilt vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres. Auch wenn Sie die Schweiz nur für einen Tag oder auf der Durchreise nutzen, benötigen Sie eine gültige Jahresvignette.
Ja. Für jeden Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen wird in der Schweiz eine eigene Jahresvignette benötigt. Fahren Sie mit einem Auto und Anhänger in die Schweiz, benötigen Sie daher zwei Vignetten, eine für das Zugfahrzeug und eine für den Anhänger.
Ausnahme: Anhänger, die von einem Motorrad gezogen werden, benötigen keine eigene Vignette.
Nein. Für die Fahr durch den Gotthard-Tunnel auf der Autobahn benötigen Sie keine zusätzliche Maut. Es reicht die gültige Schweizer Vignette, da der Tunnel Teil des gebührenpflichtigen Schweizer Autobahnnetzes ist.
Wer in der Schweiz ohne gültige Vignette auf vignettenpflichtigen Straßen unterwegs ist, muss mit einer Busse rechnen. Zusätzlich zur Ersatzabgabe für die fehlende Vignette keine eine weitere Strafe in Höhe von 200 CHF hinzukommen.
Die Vignette muss vor der Nutzung der vignettenpflichtigen Straßen registriert sein. Eine nachträgliche Bezahlung ist nicht möglich.
Ja. Auch für Wohnmobile bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht benötigen Sie in der Schweiz eine gültige Vignette. Die Vignette gilt für das Wohnmobil selbst und berechtigt zur Nutzung der vignettenpflichtigen Straßen.
Für Wohnmobile über 3,5 Tonnen gelten andere Regelungen. Diese benötigen keine Vignette, sondern müssen die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) bezahlen.
Der Unterscheid liegt in der Art der Registrierung. Die Klebevignette wird wie gewohnt direkt am Fahrzeug angebracht. Die digitale Vignette ist elektronisch mit dem Kontrollschild des Fahrzeugs verknüpft und muss nicht aufgeklebt werden.
Beide Varianten sind gleich gültig und berechtigen zur Nutzung der vignettenpflichtigen Straßen in der Schweiz. Die digitale Vignette bietet den Vorteil, dass sie bequem online gekauft werden kann und kein Anbringen oder Entfernen der Vignette am Fahrzeug nötig ist.
Ja. Auch Motorräder benötigen in der Schweiz eine gültige Vignette, wenn sie vignettenpflichtige Straßen nutzen möchten. Die Vignette gilt für Motorräder genauso wie für Autos und kann als digitale Vignette oder Klebevignette erworben werden.
Ja. Auch Elektroautos benötigen in der Schweiz eine gültige Vignette, wenn sie vignettenpflichtige Straßen nutzen möchten. Die Antriebsart spielt dabei keine Rolle. Die Vignette ist für Elektroautos genauso erforderlich wie für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor.
Nein. Eine digitale Vignette ist immer an ein bestimmtes Kontrollschild und damit an ein einzelnes Fahrzeug gebunden. Sie kann nicht für mehrere Fahrzeuge genutzt werden.
Wenn Sie mehrere Fahrzeuge nutzen möchten, benötigen Sie für jedes Fahrzeug eine eigene digitale Vignette.
Eine nachträgliche Änderung des Kennzeichens ist in der Regel nicht möglich. Die digitale Vignette ist fest mit dem bei der Bestellung angegebenen Kontrollschild verknüpft.
Bitte prüfen Sie daher Ihre Angaben vor dem Kauf sorgfältig. Sollte bei der Bestellung ein Fehler passiert sein, wenden Sie sich möglichst schnell an den Kundenservice des Anbieters, bei dem Sie die E-Vignette gekauft haben.