Mit dem Fahrzeug in die Türkei

Tempolimits

Pkw

innerorts50
außerorts190
Autobahnen2120

1 · Minibusse 80 km/h / Geländefahrzeuge 70 km/h

2 · Minibusse 90 km/h / Geländefahrzeuge 80 km/h

Gespann

innerorts40
außerorts180
Autobahnen2110

1 · wenn das Zugfahrzeug kein Pkw ist: 70 km/h

2 · wenn das Zugfahrzeug kein Pkw ist: 80 km/h

Motorrad

innerorts50
außerorts70
Autobahnen80

Wohnmobil leicht

innerorts50
außerorts80
Autobahnen90

keine Gewichtsbeschränkungen

Kraftstoffpreise

Benzin10,99 €/liter
Diesel20,99 €/liter

1 · 	Kursunsuz/ Super 95/ Super Plus 98

2 · Motorin/ Dizel/ Eurodiesel

Bei dem angegebenen Preis handelt es sich um einen wöchentlichen landesweiten Mittelwert.

Kraftstoff darf bis zu 25 l in feuerfesten Kanistern zollfrei eingeführt werden. Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, nicht mehr als 10 l Kraftstoff mitzuführen. Auf Fährschiffen ist die Mitnahme von Kraftstoff in Reservekanistern verboten.

LPG (otogaz, lpg gazları) ist flächendeckend erhältlich. Für die Autogasbetankung wird ein Adapter (DISH-Anschluss) benötigt. CNG (doğalgaz) wird an nur sehr wenigen Tankstellen angeboten.

Camping und Gespanne

Camping Key Europe

Camping Key Europe - 12 Monate Vorteile genießen! Die Vorteilskarte Camping Key Europe - CKE gilt nun ab dem Ausstellungsmonat bis einschließlich desselben Monats im Folgejahr. Der ADAC stellt die CKE exklusiv für seine Mitglieder aus.

Ihre Vorteile:

  • Rabatt bei rund 2.500 Campingplätzen oder auch Wohnmobil-Stellplätzen und Mietunterkünften, zum Teil auch während der Hauptsaison (die Rabatte variieren je nach Saison und Campingplatz)
  • Als Ausweis-Ersatz akzeptiert (Reisepass/Personalausweis bleiben beim Camper)
  • Inklusive starkem Versicherungspaket
  • Schnellerer Check-in vor Ort
  • ADAC Mitglieder erhalten die “Camping Key Europe” für nur 12 Euro für 12 Monate

Alle aktuellen Rabatte und Vorteile finden Sie unter:

www.adac.de/cke www.campingkeyeurope.com

Die Camping Key Europe kann in allen ADAC Geschäftsstellen, telefonisch unter 0 800 5 10 11 12 (Montag bis Samstag von 8-20 Uhr) oder online beantragt werden.

www.adac-shop.de/cke

Freies Campen

Übernachten außerhalb von Campingplätzenfür eine Nachtfür mehrere Nächte
auf Straßen und Parkplätzeneingeschränkt erlaubt1, 2eingeschränkt erlaubt1, 2
auf Privatgrund3eingeschränkt erlaubt1eingeschränkt erlaubt1

1 · regionale Verbote (z. B. geschützte Wälder)

2 · eine Genehmigung durch die örtlichen Behörden wird empfohlen

3 · die Einholung einer Erlaubnis des Grundstückbesitzers wird empfohlen

Campingfahrzeuge und Gespanne

Abmessungen

BreiteLänge
Kfz ohne Anhänger (z.B. Wohnmobil)2.55 m12 m
Anhänger (mit Deichsel)2.55 m12 m
Gespann (gesamt)2.55 m18.75 m

Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung vom Ministerium für Umwelt und Stadtplanung:

T.C. Çevre Ve Şehircilik Bakanliği

Mustafa Kemal Mahallesi Eskişehir Devlet Yolu (Dumlupınar Bulvarı) 9. km

278 Çankaya

Führerschein und Kraftfahrzeug

Führerschein

Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

Fahrzeugpapiere

Die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein) ist mitzuführen.

Die Mitnahme der IVK - Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) ist obligatorisch (i.d.R. erhältlich bei Ihrer Versicherung). Es muss sichergestellt werden, dass Versicherungsschutz für die gesamte Türkei besteht (europäischen und asiatischen Teil). Ansonsten muss an der Grenze eine Kurzzeithaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Die Mindestdeckungssummen liegen unter den deutschen Standards. Erkundigen Sie sich daher rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrem Autoversicherer nach ausreichendem Versicherungsschutz.

Fahrzeuge können vorübergehend ohne Zolldokument für bis zu 180 Tagen pro Kalenderjahr importiert werden. Der türkische Zoll stellt ein Formular aus, in dem das Datum der spätesten Wiederausfuhr festgelegt wird. Ein Überschreiten der individuell vereinbarten Frist muss unbedingt vermieden werden, da anderenfalls erhebliche Strafen drohen. Das Fahrzeug muss 6 Monate außerhalb der Türkei bleiben, bevor eine weitere vorübergehende zollfreie Einfuhrperiode zulässig ist.

Bei der Einreise mit dem Pkw ist die Vorlage eines Reisepasses nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Es wird aber empfohlen, den Reisepass mitzuführen, um bei eventueller Unkenntnis der Neuregelung vor Ort Probleme zu vermeiden.

Falls der Halter des Fahrzeugs nicht identisch ist mit dem Reisenden, muss der Reisende/Fahrer über eine Vollmacht des Eigentümers verfügen, die bei einer türkischen Auslandsvertretung in Deutschland ausgestellt oder beglaubigt sein sollte. Für ADAC Mitglieder wird die Bestätigung der Vollmacht kostenlos durch alle ADAC Geschäftsstellen (nicht ADAC Vertretungen) vorgenommen.

Weitere Bestimmungen

Das ovale „D-Schild" mit den Abmessungen 11,5 x 17,5 cm muss am Fahrzeug angebracht sein.

Wichtige Verkehrsbestimmungen

Mit dem Auto unterwegs

Gefahrenstellen (z.B. Schlaglöcher) sind häufig nicht gekennzeichnet.

Promillegrenze

Sie beträgt 0,5.

Für PKW-Fahrer mit Wohnwagen oder Anhänger gilt ein absolutes Alkoholverbot.

Weitere Mitführpflichten

Wir empfehlen die Mitnahme eines Feuerlöschers. Die im Land geforderte Pflicht zur Mitführung eines Feuerlöschers gilt nicht für im Ausland zugelassene Fahrzeuge. Zur Umgehung von ggf. auftretenden Missverständnissen wird jedoch zum Mitführen dringend geraten.

Darüber hinaus empfehlen wir die Mitnahme von zwei Warndreiecken.

Kindersitze

Kinder unter 150 cm und 36 kg Körpergewicht benötigen einen dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden Kindersitz. Wird das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz befördert, muss der Airbag deaktiviert werden. Kinder über 150 cm, müssen unter der Verwendung des 3-Punkt-Gurts mit Kindersitzkissen auf dem Rücksitz transportiert werden.

Weitere wichtige Verkehrsbestimmungen

Das Benutzen und Mitführen von Radarwarngeräten im einsatzbereiten Zustand ist verboten.

Vorfahrtsregelungen

Straßenbahnen haben Vorfahrt.

Halten und Parken

Parkverbot innerhalb von 5 m eines Hydranten.

Parkverbot innerhalb von 25 m eines Hinweisschildes auf eine Gefahr.

Besondere Verkehrszeichen

Bozuk satıhSchlechte Straße
DURStopp
Tehlikeli VirajGefährliche Kurve
Park Yapılmaz bzw. Park Etmeyiniz bzw. Park YasakParkverbot
DikkatAchtung
İnşaatBaustelle
SollamayınÜberholverbot
DurakBushaltestelle
Yavaş bzw. YavaşlaLangsam fahren
Tek YönEinbahnstraße
Taşıt GiremezGesperrt

Richtiges Verhalten bei Unfall und Panne

Bei einem Unfall ist die Polizei zu benachrichtigen. Für die Schadenregulierung benötigen Sie ein Polizeiprotokoll. Die zuständige Auslandsvertretung vermittelt bei Bedarf einen Dolmetscher.

Fahrzeuge mit auffälligem Karosserieschaden dürfen nur mit polizeilicher Schadensbestätigung das Land wieder verlassen.

Bußgelder - Besonderheiten

Die Polizei ist berechtigt, bei einem Verkehrsvergehen das Bußgeld vor Ort zu verlangen. Begleichen Sie das Bußgeld sofort bzw. innerhalb der nächsten 15 Tage, kann dies zu einem Rabatt in Höhe von 25% der Geldbuße führen.

Alle Angaben ohne Gewähr.