innerorts | 50 |
außerorts1 | 90 |
Autobahnen2 | 120 |
1 · Minibusse 80 km/h / Geländefahrzeuge 70 km/h
2 · Minibusse 90 km/h / Geländefahrzeuge 80 km/h
innerorts | 40 |
außerorts1 | 80 |
Autobahnen2 | 110 |
1 · wenn das Zugfahrzeug kein Pkw ist: 70 km/h
2 · wenn das Zugfahrzeug kein Pkw ist: 80 km/h
innerorts | 50 |
außerorts | 70 |
Autobahnen | 80 |
innerorts | 50 |
außerorts | 80 |
Autobahnen | 90 |
keine Gewichtsbeschränkungen
Camping Key Europe - 12 Monate Vorteile genießen! Die Vorteilskarte Camping Key Europe - CKE gilt nun ab dem Ausstellungsmonat bis einschließlich desselben Monats im Folgejahr. Der ADAC stellt die CKE exklusiv für seine Mitglieder aus.
Alle aktuellen Rabatte und Vorteile finden Sie unter:
www.adac.de/cke www.campingkeyeurope.comDie Camping Key Europe kann in allen ADAC Geschäftsstellen, telefonisch unter 0 800 5 10 11 12 (Montag bis Samstag von 8-20 Uhr) oder online beantragt werden.
www.adac-shop.de/ckeÜbernachten außerhalb von Campingplätzen | für eine Nacht | für mehrere Nächte |
auf Straßen und Parkplätzen | eingeschränkt erlaubt1, 2 | eingeschränkt erlaubt1, 2 |
auf Privatgrund3 | eingeschränkt erlaubt1 | eingeschränkt erlaubt1 |
1 · regionale Verbote (z. B. geschützte Wälder)
2 · eine Genehmigung durch die örtlichen Behörden wird empfohlen
3 · die Einholung einer Erlaubnis des Grundstückbesitzers wird empfohlen
Breite | Länge | |
Kfz ohne Anhänger (z.B. Wohnmobil) | 2.55 m | 12 m |
Anhänger (mit Deichsel) | 2.55 m | 12 m |
Gespann (gesamt) | 2.55 m | 18.75 m |
Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung vom Ministerium für Umwelt und Stadtplanung:
T.C. Çevre Ve Şehircilik Bakanliği
Mustafa Kemal Mahallesi Eskişehir Devlet Yolu (Dumlupınar Bulvarı) 9. km
278 Çankaya
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein) ist mitzuführen.
Die Mitnahme der IVK - Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) ist obligatorisch (i.d.R. erhältlich bei Ihrer Versicherung). Es muss sichergestellt werden, dass Versicherungsschutz für die gesamte Türkei besteht (europäischen und asiatischen Teil). Ansonsten muss an der Grenze eine Kurzzeithaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Die Mindestdeckungssummen liegen unter den deutschen Standards. Erkundigen Sie sich daher rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrem Autoversicherer nach ausreichendem Versicherungsschutz.
Fahrzeuge können vorübergehend ohne Zolldokument für bis zu 180 Tagen pro Kalenderjahr importiert werden. Der türkische Zoll stellt ein Formular aus, in dem das Datum der spätesten Wiederausfuhr festgelegt wird. Ein Überschreiten der individuell vereinbarten Frist muss unbedingt vermieden werden, da anderenfalls erhebliche Strafen drohen. Das Fahrzeug muss 6 Monate außerhalb der Türkei bleiben, bevor eine weitere vorübergehende zollfreie Einfuhrperiode zulässig ist.
Bei der Einreise mit dem Pkw ist die Vorlage eines Reisepasses nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Es wird aber empfohlen, den Reisepass mitzuführen, um bei eventueller Unkenntnis der Neuregelung vor Ort Probleme zu vermeiden.
Falls der Halter des Fahrzeugs nicht identisch ist mit dem Reisenden, muss der Reisende/Fahrer über eine Vollmacht des Eigentümers verfügen, die bei einer türkischen Auslandsvertretung in Deutschland ausgestellt oder beglaubigt sein sollte. Für ADAC Mitglieder wird die Bestätigung der Vollmacht kostenlos durch alle ADAC Geschäftsstellen (nicht ADAC Vertretungen) vorgenommen.
Das ovale „D-Schild" mit den Abmessungen 11,5 x 17,5 cm muss am Fahrzeug angebracht sein.
Gefahrenstellen (z.B. Schlaglöcher) sind häufig nicht gekennzeichnet.
Sie beträgt 0,5.
Für PKW-Fahrer mit Wohnwagen oder Anhänger gilt ein absolutes Alkoholverbot.
Wir empfehlen die Mitnahme eines Feuerlöschers. Die im Land geforderte Pflicht zur Mitführung eines Feuerlöschers gilt nicht für im Ausland zugelassene Fahrzeuge. Zur Umgehung von ggf. auftretenden Missverständnissen wird jedoch zum Mitführen dringend geraten.
Darüber hinaus empfehlen wir die Mitnahme von zwei Warndreiecken.
Kinder unter 150 cm und 36 kg Körpergewicht benötigen einen dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden Kindersitz. Wird das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz befördert, muss der Airbag deaktiviert werden. Kinder über 150 cm, müssen unter der Verwendung des 3-Punkt-Gurts mit Kindersitzkissen auf dem Rücksitz transportiert werden.
Das Benutzen und Mitführen von Radarwarngeräten im einsatzbereiten Zustand ist verboten.
Straßenbahnen haben Vorfahrt.
Parkverbot innerhalb von 5 m eines Hydranten.
Parkverbot innerhalb von 25 m eines Hinweisschildes auf eine Gefahr.
Bozuk satıh | Schlechte Straße |
DUR | Stopp |
Tehlikeli Viraj | Gefährliche Kurve |
Park Yapılmaz bzw. Park Etmeyiniz bzw. Park Yasak | Parkverbot |
Dikkat | Achtung |
İnşaat | Baustelle |
Sollamayın | Überholverbot |
Durak | Bushaltestelle |
Yavaş bzw. Yavaşla | Langsam fahren |
Tek Yön | Einbahnstraße |
Taşıt Giremez | Gesperrt |
Bei einem Unfall ist die Polizei zu benachrichtigen. Für die Schadenregulierung benötigen Sie ein Polizeiprotokoll. Die zuständige Auslandsvertretung vermittelt bei Bedarf einen Dolmetscher.
Fahrzeuge mit auffälligem Karosserieschaden dürfen nur mit polizeilicher Schadensbestätigung das Land wieder verlassen.
Die Polizei ist berechtigt, bei einem Verkehrsvergehen das Bußgeld vor Ort zu verlangen. Begleichen Sie das Bußgeld sofort bzw. innerhalb der nächsten 15 Tage, kann dies zu einem Rabatt in Höhe von 25% der Geldbuße führen.
Alle Angaben ohne Gewähr.