Einreise, Zoll und Aufenthalt in Südafrika

Südafrika fasziniert mit atemberaubenden Landschaften, beeindruckender Tierwelt und einer spannenden kulturellen Vielfalt – ein Reiseziel, das Abenteuer und Erholung gleichermaßen verspricht. Damit der Aufenthalt reibungslos verläuft, ist es wichtig, sich im Vorfeld über die aktuellen Einreisebestimmungen zu informieren. Dazu zählen gültige Reisedokumente, eventuelle Visavorgaben sowie Empfehlungen zu Gesundheit und Impfungen. Für viele Reisende ist die visumfreie Einreise bei touristischen Aufenthalten bis zu 90 Tagen möglich, dennoch gelten klare Vorschriften hinsichtlich Gültigkeit der Dokumente und Einfuhrbestimmungen. Auch Gesundheitsvorsorge spielt eine Rolle, insbesondere bei Reisen in bestimmte Regionen des Landes.

  • Was brauche ich für die Einreise nach Südafrika?
    Für einen touristischen Aufenthalt sind ein Reisepass, vorläufiger Reisepass oder Kinderreisepass sowie ein gültiges Rück- oder Weiterreiseticket erforderlich.

  • Welche Impfungen sind für Südafrika nötig?
    Eine Gelbfieberimpfung ist nur bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet vorgeschrieben. Es wird empfohlen, den Standardimpfschutz zu überprüfen und eine Impfung gegen Hepatitis A in Erwägung zu ziehen.

  • Brauche ich in Südafrika eine Malaria-Prophylaxe?
    Im Nordosten des Landes besteht vor allem von Oktober bis Mai ein erhöhtes Malariarisiko. In anderen Regionen ist das Risiko sehr gering, jedoch wird ein konsequenter Mückenschutz empfohlen.

Reise- und Sicherheitshinweise

Über den folgenden Link gelangen Sie zu den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.

Reise- und Sicherheitshinweise für Südafrika

Das Auswärtige Amt rät allen Deutschen, die sich - auch nur vorübergehend - im Ausland befinden, sich online in der Krisenvorsorgeliste zu registrieren. So kann im Notfall schnell Kontakt aufgenommen werden. Pauschalreisende werden gegebenenfalls vom Reiseveranstalter über die Sicherheitslage informiert.

Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes

Einreisebestimmungen

Die Einreise ist möglich mit:

  • Reisepass: ja

  • Kinderreisepass: ja, nicht möglich, wenn verlängert oder aktualisiert

  • Vorläufiger Personalausweis: nein

  • Vorläufiger Reisepass: ja

  • Personalausweis: nein

Das Dokument muss mindestens 30 Tage über das Reiseende hinaus gültig sein und noch mindestens zwei freie Seiten für die Ein- und Ausreisestempel aufweisen (bzw. zusätzliche freie Seiten bei Weiterreise in Nachbarländer und anschließender Wiedereinreise).

  • Visum: nicht erforderlich

Bei der Einreise wird eine Besuchsgenehmigung (visitor's visa) für den Zeitraum der geplanten Reise, jedoch für maximal 90 Tage erteilt.

Dafür ist ein gültiges Rück- oder Weiterreiseticket nachzuweisen.

 

Bei Einreise aus einem von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Gelbfieberinfektionsgebiet eingestuftem Land müssen Reisende ab einem Alter von einem Jahr eine gültige Gelbfieberimpfung nachweisen. Die einmal durchgeführte Impfung ist 10 Tage nach ihrer Verabreichung lebenslang gültig. Bei einem Flughafentransit von weniger als 12 Stunden (z.B. über Kenia/Nairobi oder Äthiopien/Addis Abeba) ist sie zwar nicht vorgeschrieben, jedoch für den Fall von nicht vorhersehbaren Verspätungen empfehlenswert.

Reisevollmacht für Minderjährige

Für minderjährige Reisende, die allein, in Begleitung von nur einem Elternteil oder nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen unterwegs sind, bieten die ADAC Clubjuristen allgemeine Hinweise sowie Vorlagen für eine Reisevollmacht zum Download an.

Hinweis: Es handelt sich nicht um amtliche Dokumente, sondern um Empfehlungen, die gegebenenfalls ergänzt und beglaubigt werden müssen. Viele Transportgesellschaften verlangen auch besondere Vollmachten, erkundigen Sie sich dort nach den Einzelheiten.

Abgelaufene oder verlorene Ausweispapiere

Grundsätzlich ist für Auslandsreisen sowie für die Wiedereinreise nach Deutschland ein gültiges Ausweisdokument erforderlich. In einigen EU-Ländern wird die Ausweispflicht auch dann erfüllt, wenn der Personalausweis, Reisepass oder vorläufige Reisepass nicht länger als ein Jahr abgelaufen ist. Informationen dazu finden sich in den vom Auswärtigen Amt bereitgestellten Reise- und Sicherheitshinweisen des jeweiligen Landes.

Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass ein abgelaufenes Ausweisdokument im Ausland, beispielsweise bei der Hotelregistrierung oder bei Banken, möglicherweise nicht akzeptiert wird. Daher kann das Reisen mit einem abgelaufenen Ausweisdokument auch innerhalb der EU zu Problemen führen.

Express-Reisepass

Falls kein gültiger Reisepass vorhanden ist und bis zur Abreise noch ein paar Tage Zeit sind, besteht die Möglichkeit, bei der zuständigen Passbehörde einen Express-Reisepass zu beantragen. Dieser vollwertige Reisepass enthält einen elektronischen Chip und ist für 10 Jahre gültig. Für die schnellere Bearbeitung fallen zusätzliche Gebühren an.

Vorläufiger Personalausweis und vorläufiger Reisepass

Wenn der Ausweis besonders kurzfristig benötigt wird, stellt die Passbehörde in der Regel sofort (bzw. innerhalb weniger Stunden) einen vorläufigen Personalausweis (gültig für 3 Monate) oder einen vorläufigen (grünen) Reisepass (gültig für 1 Jahr) aus. Da der vorläufige Reisepass keinen elektronischen Chip mit gespeicherten Fingerabdrücken und einem Lichtbild enthält, wird er nicht von allen Ländern anerkannt.

Reiseausweis als Passersatz (RaP)

Wenn die Passbehörde nicht erreichbar ist, kann die Bundespolizei nach eigenem Ermessen einen "Reiseausweis als Passersatz" ausstellen. Dieser wird an der Grenze, an bestimmten Flughäfen oder bei einer Dienststelle der Bundespolizei ausgegeben. Dafür ist ein amtlicher Lichtbildausweis im Original erforderlich. Bei Personen unter 18 Jahren muss außerdem die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorliegen.

Der Antrag kann auch bequem online über die Elektronische Antragstellung RaP gestellt werden.

Eine aktuelle Liste der Staaten, die Passersatzpapiere aus Deutschland anerkennen, finden Sie auf der Website der Bundespolizei unter Staatenliste RaP . Es ist zudem wichtig, mögliche Visa-Vorschriften des Ziellandes zu beachten.

Die Nutzung eines Reiseausweises als Passersatz erfolgt auf eigenes Risiko. Das Zielland oder die Fluggesellschaft kann die Einreise mit diesem Dokument verweigern oder Bestimmungen kurzfristig ändern.

Wenn der Ausweis im Ausland verloren geht, sollte umgehend eine Anzeige bei der örtlichen Polizei erstattet werden. Eine Kopie der Diebstahlsanzeige ist erforderlich, um bei den deutschen Behörden einen neuen Ausweis beantragen zu können. Es wird außerdem empfohlen, schnellstmöglich die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) zu kontaktieren. Dort kann ein sogenannter "Reiseausweis als Passersatz (RaP)" für die Rückkehr nach Deutschland ausgestellt werden. Das Verfahren wird erleichtert, wenn ein Lichtbild sowie eine Kopie des Personaldokuments mitgeführt werden. Sofern Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises nutzen, muss diese ebenfalls gesperrt werden.

Die Einreise mit einem Ausweisdokument, das als gestohlen oder verloren und dann als wieder aufgefunden gemeldet wurde, kann erhebliche Probleme verursachen. Selbst wenn die deutschen Behörden das Dokument aus den Fahndungslisten entfernt haben, besteht das Risiko, dass es an Grenzkontrollstellen noch als zur Fahndung ausgeschrieben erscheint. Daher rät das Auswärtige Amt davon ab, mit solchen Dokumenten zu reisen.

Gesundheitsinformationen

Bitte beachten Sie, dass wir über ein Land von so großer Ausdehnung und mit verschiedenen Klimazonen nur einen Überblick geben können. Lassen Sie sich im Zweifelsfall individuell beraten. Eine gültige Schutzimpfung gegen Gelbfieber müssen Sie nachweisen, wenn Sie sich in der letzten Woche vor Einreise in einem der folgenden Länder aufgehalten haben:Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Rep. Kongo, Dem. Rep. Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Süd-Sudan, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik. Bei Einreise aus Mosambik ist die Handhabung wechselnd. Argentinien, Bolivien, Brasilien, Ecuador, Französisch-Guyana, Guyana, Kolumbien, Panama, Paraguay, Peru, Suriname, Trinidad u. Tobago, Venezuela. Dies kann auch gelten, wenn Sie nur in einem dieser Länder umsteigen und den Transitbereich des Flughafens nicht verlassen! Keinen Impfnachweis brauchen Kinder unter 1 Jahr. Impfbefreiungszeugnisse werden nicht zuverlässig akzeptiert. Kontaktieren Sie vorab die Botschaft! Nehmen Sie die Reise auch zum Anlass, Ihren sonstigen Impfschutz bei einem Arzt überprüfen zu lassen. Jeder Reisende sollte über die für Deutschland empfohlenen "Standard"-Impfungen verfügen, insbesondere über eine aktuelle Impfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Masern und eine Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung). Personen über 60 Jahren wird empfohlen, sich gegen Pneumokokken (Lungenentzündung) impfen zu lassen. Für Südafrika raten Experten darüber hinaus zur Impfung gegen Hepatitis A (Gelbsucht). Personen über 60 Jahre wird, je nach Saison im Land, zu einer Grippeschutzimpfung geraten. Bleiben Sie länger im Land oder reisen Sie unter einfachen Bedingungen (z.B. mit Zelt und Rucksack) sollten Sie zusätzlich folgende Impfungen in Betracht ziehen: Hepatitis B, Tollwut und evtl. Typhus. Die Kosten für diese Impfungen können erheblich sein!

Derzeit keine weiteren Informationen.

Im Nordosten des Landes besteht vor allem von Oktober bis Mai ein erhöhtes Risiko, an Malaria zu erkranken. Dies gilt vor allem für den NO der Mpumalanga Provinz (inkl. Krüger- und benachbarte Parks) und den Nordosten von KwaZulu-Natal (inklusive Tembe und Ndumu-Wildreservat). In allen anderen Landesteile besteht praktisch kein Übertragungsrisiko, die Städte sind malariafrei. Die gefährliche Malaria tropica macht über 90% der Fälle aus. Die wichtigste Schutzmaßnahme gegen eine Infektion besteht in konsequentem Schutz gegen Mückenstiche. WHO und andere Gremien empfehlen zudem bei höherem Malariarisiko die vorsorgliche Einnahme von Medikamenten oder die Mitnahme eines geeigneten Notfallmedikaments. Besprechen Sie die genaue Vorgehensweise unbedingt rechtzeitig mit einem erfahrenen Arzt!

Die medizinische Versorgung in den größeren Städten Südafrikas hat westeuropäisches Niveau. Auch in den meisten ländlichen Gebieten ist eine gute Versorgung gewährleistet.

Nehmen Sie auf Reisen immer eine eigene Reiseapotheke mit. Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden, sollten Sie sicherheitshalber in doppelter Menge dabei haben und auf Hand- und Check-in-Gepäck verteilen. Vorschläge für eine gute Grundausstattung erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link.

Reiseapotheke

Eine sinnvolle reisemedizinische Beratung muss immer individuell auf Reiseland, - zeit und -stil sowie auf den Reisenden selbst abgestimmt sein. Vor Reisen in Länder mit problematischen medizinischen und hygienischen Verhältnissen, Reisen mit Kindern oder während der Schwangerschaft sowie Reisen von Personen mit Vorerkrankungen ist die rechtzeitige (4-6 Wochen vor Beginn) die Beratung durch einen reise- oder tropenmedizinisch erfahrenen Arzt besonders wichtig.

Wer nach Südafrika reist, sollte auf jeden Fall eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Medizinische Leistungen im Ausland sind oft deutlich teurer als in Deutschland und die gesetzlichen Krankenkassen dürfen die Kosten nur nach derdeutschen Gebührenordnung erstatten. Kosten für einen Transport in geeignete Zentren oder zurück nach Deutschland werden grundsätzlich nicht übernommen. Mit dem ADAC-Auslandskrankenschutz sind Sie umfassend versichert - inklusive Krankenrücktransport nach Deutschland. Weitere Informationen und online Buchung über den nachfolgenden Link.

Weitere Informationen und online Buchung.

Weitere reisemedizinische Informationen sowie Adressen von Ärzten und Krankenhäusern in der Region erhalten Sie unter Tel.: 0 89 - 76 76 77, 0 89 - 76 76 36 77 (Fax.) und und vom Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC unter der nachfolgenden Email-Adresse.

reisemedinfo@adac.de

Reisen mit Hund und Katze

Vor der Einreise ist beim Director of Animal Health eine Einfuhrerlaubnis zu beantragen. Für die Erfüllung aller tiermedizinischen Erfordernisse ist mit einem erhöhten Zeitaufwand zu rechnen.

Das Antragsformular und alle Vorschriften müssen per E-Mail angefordert werden beim Department of Agriculture, Land Reform & Rural Development in Pretoria, Südafrika unter VetPermits@dalrrd.gov.za.

Bei der Wiedereinreise in die EU (Rückreise) ist der EU-Heimtierausweis erforderlich. Darin müssen eingetragen sein:

  • die Kennzeichnung des Tieres durch Mikrochip oder deutlich lesbare Tätowierung. Für Tiere, die ab dem 3.7.2011 zum ersten Mal gekennzeichnet wurden, ist der Mikrochip Pflicht.
  • eine gültige Tollwutimpfung (Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt)
  • ein positiver Tollwut-Antikörper-Test. Er ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und muss noch vor der Ausreise aus der EU durchgeführt werden.

 

Zollbestimmungen

Gebrauchsgüter

Das Reisegepäck für den persönlichen Gebrauch unterliegt keinen Beschränkungen.

Lebens- und Genussmittel

Im persönlichen Reisegepäck dürfen noch zollfrei mitgeführt werden (Alkohol und Tabakwaren nur von Reisenden ab 18 Jahren): 200 Zigaretten, 50 Zigarren und 250 g Tabak; 1 l Spirituosen und 2 l Wein; 50 ml Parfüm und 250 ml Eau de Toilette; sonstige Güter/Kleidung/Geschenke im Gesamtwert von bis zu 3000 ZAR (keine Fernsehgeräte). Diese Freigrenzen gelten innerhalb der südafrikanischen Zollunion (Südafrika, Namibia, Botsuana, Lesotho, Swasiland) und nur einmal innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen.

Innerhalb von 90 Tagen können Sie für Waren mit einem Wert von über 250 ZAR, wie Souvenirs, Schmuck, Kleidung, Wein etc., die Sie während Ihres Aufenthalts in Südafrika gekauft haben, eine Mehrwertsteuer-Rüückerstattung (Tax/VAT-Refund) beantragen. Hierfür müssen Sie sich beim Kauf der Waren eine Steuerrechnung (tax invoice) mit Ihrem Namen und Ihrer Adresse ausstellen lassen. Vor der Ausreise müssen Sie diese an einem Tax-Refund-Schalter einreichen, wo Sie eine Quittung erhalten. Beides, Quittung und gekaufte Waren, müssen Sie bei der Ausreise am Hafen oder Flughafen vorlegen. An den internationalen Flughäfen von Johannesburg, Kapstadt und Durban erfolgt die Erstattung direkt per Scheck; alternativ ist eine Überweisung auf die Kreditkarte (Visa oder Mastercard) möglich.Kalkulieren Sie bei der Abreise mit ein, dass die Prozedur einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist auch möglich, die Steuerrückerstattung nach der Ausreise auf dem Postweg zu beantragen.

VAT Refund Administrations

3 Hornet Street, Rhodesfield

1619 Kempton Park

Broschüren sind außerdem bei der VAT Refund Administration auf den internationalen Flughäfen Johannesburg und Kapstadt erhältlich.

Zollfrei sind pro Person Waren bis zum Wert von 300 Euro (Landweg) bzw. 430 Euro (Luft- und Seeweg). Reisende unter 15 Jahren dürfen Waren bis zum Wert von 175 Euro zollfrei mitführen.

Abgabefrei sind für Reisende ab 17 Jahren außerdem bis zu
  • 200 Zigaretten, 100 Zigarillos (höchstens 3g/Stück), 50 Zigarren, 250 g Tabak (oder entsprechende Teilmengen)
  • 1 l Spirituosen über 22 Vol.-% Alkoholgehalt oder 2 l Spirituosen und andere alkoholische Getränke bis 22 Vol.-% (oder entsprechende Teilmengen) und 4 l nicht schäumender Wein sowie 16 l Bier

Zollpflichtige Waren wie auch die Überschreitung einer Freimenge müssen unaufgefordert am Zoll angeben werden.