Mit dem Fahrzeug in Südafrika
Tempolimits
innerorts | 60 |
außerorts | 100 |
Autobahnen1 | 120 |
1 · Beschilderung beachten.
Kraftstoffpreise
Diesel | 1,14 €/liter |
Benzin | 1,10 €/liter |
Bei dem angegebenen Preis handelt es sich um einen wöchentlichen landesweiten Mittelwert.
Die Öffnungszeiten der Tankstellen sind in der Regel von Montag bis Sonntag 7-18 Uhr, in den Hauptzentren oft rund um die Uhr. Kreditkarten werden meist aktzeptiert.
Bei Überlandfahrten ist zu beachten, dass in dünn besiedelten Gebieten Tankstellen weit auseinanderliegen.
Camping und Gespanne
Übernachten außerhalb von Campingplätzen1 | für eine Nacht | für mehrere Nächte |
auf Straßen und Parkplätzen2 | erlaubt | erlaubt |
auf Privatgrund3 | erlaubt | erlaubt |
1 · Aus Sicherheitsgründen wird vom Übernachten außerhalb von Campingplätzen abgeraten
2 · in Städten sowie Gebieten unter städtische Verwaltung nur mit Genehmigung der örtlichen Behörden. Bereiche mit Campingverbot sind i.d.R. ausgeschildert
3 · nur mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers
Führerschein und Kraftfahrzeug
Der internationale Führerschein ist mitzuführen (nur in Verbindung mit dem deutschen Führerschein gültig).
Mitzuführen ist die deutsche Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Empfohlen wird die zusätzliche Mitnahme des internationalen Fahrzeugscheins. Er wird vom Straßenverkehrsamt (Zulassungsstelle) ausgestellt.
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist obigatorisch. Die deutsche Kfz-Versicherung bietet in der Regel keinen Versicherungsschutz. Eine Kurzzeit-Haftpflichtversicherung kann am Grenzübergang (bei Ankunft im Hafen) abgeschlossen werden oder häufig vorab auch schon in Deutschland.
Hinweis: Südafrikanische Policen gelten meist auch in Botsuana, Namibia, Lesotho und Eswatini (Swasiland).
Ein Carnet de Passages ist für die vorübergehende zollfreie Einfuhr von Fahrzeugen vorgeschrieben.
Carnet de PassagesDas ovale „D-Schild" mit den Abmessungen 11,5 x 17,5 cm muss am Fahrzeug angebracht sein.
Wichtige Verkehrsbestimmungen
Es herrscht Linksverkehr.
Autourlauber sollten sicherstellen, dass ihre Scheinwerfer für den Linksverkehr eingestellt sind. Erkundigen Sie sich deshalb beim Hersteller, ob und welche Maßnahmen Sie treffen müssen.
Weitere Informationen über Scheinwerfer Abkleber erhalten Sie auch unter
ADAC ShopSie beträgt 0,5.
Vor Kreuzungen warnt ein Schild »4S« bzw. Stoppschild und einem zustätzlichen Schild »4 way« davor, daß bei alle Einmündungen ein Stop-Schild steht. Hier muß jeder anhalten. Vorfahrt hat der, der als erster die Kreuzung erreicht hat.
Weiße Striche quer zur Fahrbahn an Einmündungen oder Kreuzungen bedeuten STOP, auch wenn kein entsprechendes Schild vorhanden ist.
Parken ist erlaubt bei einem rechteckigen mit einem weißen Rand versehenen Hinweisschild. Sie tragen den Buchstaben P sowie die Zeitdauer und die Stunden.
Parkverbot an gelber Straßenmarkierung.
Park- und Halteverbot bei einem kreisförmigen Hinweisschild mit einem roten Rand und einem schrägen Balken mit dem Buchstaben P oder S sowie neben oder gegenüber von Baustellen.
Parkplätze, die ausschließlich bestimmten Fahrzeugen vorbehalten sind, sind durch rechteckige schwarze Schilder mit einem gelben Buchstaben, der von einem gelben Oval umgeben ist, oder durch einen gelben Buchstaben auf der Straße gekennzeichnet: B: Bus, A: Krankenwagen, L: Ladezone, F: Brandbekämpfung, T: Taxi, R: Rikscha, MB: Kleinbus.
Rauchverbot
Rauchverbot im Fahrzeug, wenn Minderjährige mitfahren.
Kinder unter 3 Jahren müssen in einem geeigneten Kindersitz befördert werden. Kinder im Alter von 3 bis 14 Jahren und Kinder ab 3 Jahren, die kleiner als 1,50 m sind, müssen in einem geeigneten Kindersitz oder auf einem geeigneten Kindersitz mit Sicherheitsgurten befördert werden. Kinder dürfen nicht auf dem Vordersitz Platz nehmen.
Wir empfehlen die Mitnahme eines Feuerlöschers.
Bei Verkehrsverstößen werden hohe Geldstrafen verhängt, diese müssen in der Regel sofort und durch Barzahlung beglichen werden.
Ein in einen Unfall verwickelter Fahrer muss ihn innerhalb von 24 Stunden der Polizei melden bzw. sofort die Polizei verständigen.
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