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TeilnehmenRISIKOGEBIETE
Ob dieses Land oder Teile dieses Landes aktuell als Risikogebiet eingestuft werden, entscheiden nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung mit dem Robert-Koch-Institut das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Die entsprechende Liste wird vom Robert-Koch-Institut veröffentlicht und ständig aktualisiert.
Hinweise zu den länderspezifischen Regelungen
Die nachstehenden Informationen werden von europäischen Automobilclubs über die FIA / Region 1 zur Verfügung gestellt.
Zuletzt aktualisiert am 04.05.2022.
Allgemein geltende Regelungen
Lockdown | Nein. |
Ausgangsbeschränkungen | Nein. |
Abstandsregelungen | 1,5 m |
Maskenpflicht | Verpflichtend ab 6 Jahren in öffentlichen geschlossenen Räumen. |
Vesammlungsverbot | Nein. |
Bußgelder | ab 100 € |
Freizeitaktivitäten | Erlaubt unter Einhaltung des Mindestabstands. |
Reisebeschränkungen
Detaillierte Informationen zu Grenzöffnungen, Einreise und Durchreise finden Sie unter dem Reiter ›Einreisebestimmungen‹. Diese sollten unbedingt zusätzlich beachtet werden!
Eingehende Flüge erlaubt | Ja. |
Grenzen explizit für Tourismus geöffnet | Ja, mit Einschränkungen. Siehe Einreisebestimmungen für ausführliche Informationen. |
Öffentliche Verkehrsmittel | Erlaubt, Maskenpflicht. |
Unterwegs im Auto mit Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören | Erlaub. |
Gewerbe / Einrichtungen
Geschäfte des täglichen Bedarfs | Geöffnet |
Weitere Geschäfte | Geöffnet |
Tankstellen | Geöffnet |
Restaurants | Geöffnet. |
Hotels | Geöffnet. |
Themen-Parks | Geöffnet. |
Museen / Konzerthallen / Theater | Geöffnet. |
Festivals und Nachtclubs | Erlaubt bzw. geöffnet,. |
Strände | Geöffnet. |
Veranstaltungen
Veranstaltungen |
Campingplätze
Tagesbesuch | Geöffnet |
Übernachtungen | Geöffnet |
Sanitäre Einrichtungen | Geöffnet |
Pannenhilfe
Angebotener Service | Regulärer Betrieb. |
Kontakt Pannenhilfe / Notruf | Notruf 112 |
Wichtige Links
Aktueller Hinweis Coronavirus
Derzeit liegt keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vor.<br />Über die epidemiologische Lage und Beschränkungen in Spanien informieren seine Reise- und Sicherheitshinweise.
Letzte Aktualisierung am 02.05.2022
REGIONALE REGELUNGEN<br /><br />Jede Region kann vor Gericht auf die Einführung von Beschränkungen in der Region, in einzelnen Provinzen oder einzelnen Kommunen klagen, so dass sich die Situation derzeit ständig ändert. Die aktuellen regionalen Regelungen finden sich in den Links unten.
NATIONALE REGELUNGEN<br /><br />Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist möglich.<br /><br />Online-Registrierung <br /><br />FLUGREISENDE müssen über das Spain Travel Health Portal (SpTH) im Link unten oder über die kostenlose SpTH-App prüfen, ob sie mit dem digitalen Covid-Zertifikat einreisen können oder ein elektronisches Einreiseformular benötigen.<br />SEEREISENDE müssen sich über das Spain Travel Health Portal (SpTH) für Seereisen im Link unten anmelden.<br /><br />TEST: Anerkannt werden ein negativer PCR-Test, LAMP-Test, TMA-Test oder Antigen-Schnelltest. Er darf bei Einreise maximal 48 Stunden alt sein. Er muss enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum des Abstrichs, Art des Tests, Land der Testabnahme.<br /><br />IMPFUNG: Anerkannt wird eine vollständige Impfung mit einem von der Europäischen Arzneimittel Agentur EMA zugelassenen Impfstoff. Die letzte Dosis muss mindestens 14 Tage und höchstens 270 Tage vor Reiseantritt vor der Einreise verabreicht worden sein. Das Impfzertifikat muss enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Impfung/en, Art des Impfstoffes, Land, in der die Impfung durchgeführt wurde, ausstellende Behörde.<br /><br />GENESUNG: Anerkannt wird eine Genesungsbescheinigung, die mindestens 11 Tage nach einem positiven PCR-, LAMP oder TMA-Test ausgestellt wurde. Die Genesungsbescheinigung gilt maximal 180 Tage nach der Testabnahme. Die Genesungsbescheinigung muss enthalten: Vor- und Nachname, Abstrich-Datum des ersten positiven Testergebnisses, Art des Tests, Land, in dem die Bescheinigung ausgestellt wurde.<br /><br />4. Gesundheitskontrolle<br />Bei der Einreise kann stichprobenartig eine Temperaturmessung, visuelle Kontrolle und ein weiterer Covid-19-Test durchgeführt werden. Bei über 37,5 °C oder anderen Auffälligkeiten folgen weitere Untersuchungen.
EINREISE VOM SPANISCHEN FESTLAND auf die BALEAREN<br />Bei der unmittelbaren Einreise aus einem anderen Teil Spaniens ist derzeit kein Test-, Impf- oder Genesungszertifikat vorzuweisen.<br /> <br />EINREISE VOM SPANISCHEN FESTLAND auf die KANAREN<br />Bei der unmittelbaren Einreise aus einem anderen Teil Spaniens ist derzeit kein Test-, Impf- oder Genesungszertifikat vorzuweisen.<br /><br />EINREISE AUS DEUTSCHLAND auf die KANAREN<br />Einreisende aus Risikoländern (z.B. Deutschland, Frankreich) ab 12 Jahren und drei Monatenmüssen einen Test oder eine Impfung oder eine Genesung nachweisen.
TRANSIT<br />Für den Transit auf dem Luft- oder Seeweg ist die Registrierung im Spain Travel Health Portal erforderlich. <br />(Für die Einreise nach Portugal auf dem Landweg ist ein PCR-Test bzw. Antigen-Test verpflichtend, der höchstens 72 (PCR) bzw. 48 (Antigentest) Stunden vor Einreise erfolgt ist. Diese Pflicht gilt nicht für Kinder unter 12 Jahre. Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU sind seit 6. Februar 2022 von der Testpflicht befreit.)<br />Der Flughafentransit ohne Verlassen des Transitbereichs ist ohne Nachweis eines Tests, einer Impfung oder einer Genesung möglich.
Reisedokumente für deutsche Staatsbürger
Für einen touristischen Aufenthalt bis zu 3 Monaten genügt der Personalausweis, vorläufige Personalausweis, Reisepass, vorläufige Reisepass oder Kinderreisepass.
Besondere Bestimmungen für Kinder und Jugendliche
Für deutsche Minderjährige unter 18 Jahren, die alleine oder in Begleitung von nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen reisen, wird die Mitnahme einer Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten empfohlen.
Sie soll beinhalten, dass die Erziehungsberechtigten mit der Reise einverstanden sind, an welchen Orten sich der Minderjährige aufhalten darf und welche Person vor Ort für ihn verantwortlich ist. Die Einverständniserklärung sollte in spanischer Sprache verfasst und beglaubigt sein. Detaillierte Hinweise dazu geben die deutschen Vertretungen in Spanien in diesem Link:
Die Clubjuristen des ADAC haben eine Vorlage erstellt, die entsprechend zu ergänzen ist (Achtung: kein amtliches Dokument sondern nur eine Empfehlung):
Viele Fluggesellschaften haben eigene Bestimmungen. Erkundigen Sie sich dort.
Spanische Minderjährige und Minderjährige mit doppelter, deutsch-spanischer Staatsangehörigkeit, die ohne Erziehungsberechtigte reisen, benötigen für die Ausreise aus Spanien eine Ausreisegenehmigung. Genauere Informationen und ein Vollmachtsformular in spanischer Sprache finden sich im Link des spanischen Innenministeriums unter
Ausweispflicht
Generell gilt: Für Reisen ins Ausland und für die Rückreise nach Deutschland ist ein gültiges Ausweisdokument vorgeschrieben. Ist dies nicht vorhanden, können folgende Alternativen geprüft werden:
Abgelaufene Ausweispapiere
In einigen EU-Ländern genügt man der Ausweispflicht auch dann, wenn der Personalausweis, Reisepass, vorläufige Reisepass oder Kinderreisepass (jedoch nicht der vorläufige Personalausweis) nicht länger als 1 Jahr abgelaufen ist. In welchen Ländern das zutrifft, kann unter den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes im Link unten beim jeweiligen Land (Thema "Einreise und Zoll") nachgelesen werden.
Es ist jedoch zu bedenken, dass ein solches abgelaufenes Personaldokument im Ausland z.B. bei der Hotelregistrierung oder von Banken nicht anerkannt werden muss. Deshalb kann das Reisen mit einem abgelaufenem Ausweisdokument zu Rückfragen oder sogar Problemen führen.
Vorläufige Ausweispapiere
Wird der Ausweis dringend benötigt, stellt die Passbehörde in der Regel sofort (innerhalb weniger Stunden) einen vorläufigen Personalausweis (3 Monate gültig) oder vorläufigen (grünen) Reisepass (ein Jahr gültig) aus. (Vorläufige Kinderreisepässe gibt es nicht, denn der Kinderreisepass wird immer sofort ausgestellt.)<br />Ob vorläufige Ausweise in den einzelnen Ländern anerkannt werden, haben wir jeweils unter "Einreisebestimmungen" aufgeführt.
Hinweis Express-Reisepass: Der vorläufige Reisepass enthält keinen elektronischen Chip, in dem die Fingerabdrücke und das Lichtbild gespeichert sind. Er wird deshalb nicht von allen Ländern anerkannt. Wer noch einige Werktage Zeit hat, kann bei der Passbehörde einen Express-Reisepass beantragen. Das ist ein vollwertiger Reisepass mit elektronischem Chip und einer Gültigkeit von 10 Jahren. Für die Express-Bearbeitung werden Zusatzgebühren erhoben.
Kann die Passbehörde nicht mehr aufgesucht werden, z.B. an Feiertagen oder weil man das Fehlen des Personaldokumentes erst unterwegs bemerkt, kann die Bundespolizei nach ihrem Ermessen einen „Reiseausweis als Passersatz“ ausstellen. Die Ausgabe des RaP erfolgt bei der Bundespolizei an der Grenze, einigen Flughäfen oder einer Dienststelle. Erforderlich ist ein amtlicher Lichtbildausweis, für Deutsche unter 18 Jahren muss der gesetzliche Vertreter zustimmen.
Für die Beantragung und Abklärung der Einzelheiten ist die Kontaktaufnahme mit der Bundespolizei unter der Telefonnummer 0800 6 888 000 erforderlich. Der Antrag kann auch elektronisch gestellt werden unter
ANERKENNUNG des Reiseausweises als Passersatz:
Ohne Einschränkung:<br />in allen folgenden EU-Ländern:<br />Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern.
Nur für die Einreise zu touristischen Zwecken:<br />in Albanien, Algerien, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und San Marino.
In Verbindung mit einem abgelaufenem deutschen Personalausweis oder Reisepass:<br />in Irland, Kanada (nur mit abgelaufenem Reisepass), Kroatien, Mexiko (nur mit abgelaufenem Reisepass und nur Inhaber von mexikanischen Aufenthaltstiteln, Visum nicht ausreichend), Montenegro (abgelaufener Personalausweis nur bei Aufenthalt bis 30 Tage), Rumänien, Schweiz, Serbien und Tunesien (abgelaufener Personalausweis nur bei Pauschalreise mit Flug).
In Verbindung mit dem gültigen Personalausweis: <br />auf den Seychellen.
In Verbindung mit einem gültigen Führerschein:<br />in Bulgarien und im Vereinigten Königreich Großritannien und Nordirland.
Bestätigte Nichtanerkennung: Ägypten, Malediven, Nordmazedonien, Sri Lanka und Türkei.
Zu beachten sind auch eventuelle Visa-Vorschriften.
HINWEIS: Das Reisen mit dem Reiseausweis als Passersatz geschieht auf eigenes Risiko, da das Zielland oder die Fluggesellschaft die Einreise mit diesem Dokument ablehnen oder seine Bestimmungen kurzfristig ändern kann.
Bei Verlust des Ausweises im Ausland ist die Kontaktaufnahme mit der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) erforderlich. Dort wird ein „Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland“ ausgestellt. Das Mitführen eines Lichtbildes und einer Kopie des Personaldokumentes vereinfacht das Verfahren. Der Diebstahl ist auch der örtlichen Polizei anzuzeigen, die Kopie der Anzeige dient als Nachweis für die Neubeantragung bei den deutschen Behörden.
Ausweise und Kennzeichnungen
Erforderlich ist der EU-Heimtierausweis.
Im EU-Heimtierausweis muss die Kennzeichnung des Tieres durch Mikrochip oder deutlich lesbare Tätowierung eingetragen sein. Für Tiere, die ab dem 3.7.2011 zum ersten Mal gekennzeichnet wurden, ist der Mikrochip Pflicht.
Impfungen
Eine gültige Tollwutimpfung (Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt) muss eingetragen sein.
Bei der Einreise aus bestimmten Nicht-EU-Ländern (z.B. aus den nordafrikanischen Ländern) müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen.
Weitere Regelungen
Die Hunderassen Pitbull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Tosa Inu und Akita Inu sowie Hunde, die bestimmte Merkmale aufweisen, werden in Spanien als potentiell gefährlich eingestuft. Reisende mit solchen Hunden müssen sich wegen der erforderlichen Registrierung und Genehmigung sowie wegen Informationen über die einzuhaltenden Regeln an die für den Aufenthaltsort zuständige Behörde wenden, am besten schon vor der Abreise.
Tipps zur Sicherung von Tieren im Fahrzeug
Der ADAC gibt im folgenden Link Tipps zur Sicherung von Hunden im Auto:
Bei der Einreise zu beachten
Waren für den persönlichen Gebrauch | Abgabefrei, keine Zollformalitäten |
Waren für den persönlichen Gebrauch Abgabefrei, keine Zollformalitäten. Genussmittel |
Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren Richtmengen von jeweils bis zu 800 St. Zigaretten, 400 St. Zigarillos, 200 St. Zigarren, 1 kg Tabak, 90 l Wein (max. 60 l Schaumwein), 110 l Bier, 20 l Spirituosen <22 Vol.-%, 10 l Spirituosen >22 Vol.-% 1 |
Bei einer Überschreitung der Richtmengen muss eine Verwendung für private Zwecke nachgewiesen werden.
Zollpflichtige Waren wie auch die Überschreitung von Freimengen müssen unaufgefordert bei der Einreise beim Zoll angegeben werden.
Waren wie Reisebedarf, Geschenke, elektr. Geräte, Parfum, Schmuck | Zollfrei im Wert bis zu 300 Euro (Landweg) bzw. 430 Euro (Luft-, Seeweg); 150 Euro für Reisende unter 15 Jahren |
Genussmittel 1 | Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren Höchstmengen von jeweils bis zu 200 St. Zigaretten, 100 St. Zigarillos, 50 St. Zigarren, 250 g Tabak, 4 l Wein, 16 l Bier, 2 l Spirituosen <22 Vol.-%, 1 l Spirituosen >22 Vol.-% 2 |
Das Festland und die Balearen gehören zur Europäischen Zollunion; es gelten die Bestimmungen des Reiseverkehrs mit EU-Ländern. Die Kanaren hingegen gehören dieser Zollunion nicht an; grundsätzlich gelten die Bestimmungen des Reiseverkehrs mit Nicht-EU-Ländern.
Bei der Rückreise nach Deutschland zu beachten
Waren für den persönlichen Gebrauch | Abgabefrei, keine Zollformalitäten |
Genussmittel 1 | Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren Richtmengen von jeweils bis zu 800 St. Zigaretten, 400 St. Zigarillos, 200 St. Zigarren, 1 kg Tabak, 10 kg Kaffee, 110 l Bier, 20 l Spirituosen <22 Vol.-%, 10 l Spirituosen >22 Vol.-% 2 |
Steuerhehlerei: Erwerb oder Besitz von Tabakwaren, die aus einem Nicht-EU-Land stammen und nicht verzollt wurden, ist illegal (zu erkennen an fehlenden Steuerzeichen, fehlenden Warnhinweisen oder Angaben zum Teer- und Nikotingehalt sowie an deutlich niedrigeren Preisen als im Geschäft und an nicht offenem Verkauf).
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