
Einreise, Zoll und Aufenthalt in Spanien
Aktuelle Nachrichten zur Corona-Pandemie
RISIKOGEBIETE
Ob dieses Land oder Teile dieses Landes aktuell als Risikogebiet eingestuft werden, entscheiden nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung mit dem Robert-Koch-Institut das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Die entsprechende Liste wird vom Robert-Koch-Institut veröffentlicht und ständig aktualisiert.
Hinweise zu den länderspezifischen Regelungen
Die nachstehenden Informationen werden von europäischen Automobilclubs über die FIA / Region 1 zur Verfügung gestellt.
Die aufgeführten Regelungen ändern sich mitunter sehr kurzfristig und schnell. Die meisten zu Grunde liegenden Verordnungen, Allgemeinverfügungen oder Gesetze werden zum Teil wöchentlich aktualisiert und angepasst. Sie erlauben deshalb in der Regel keine Aussagen darüber, was in näherer Zukunft gelten oder möglich sein wird. Zwar ist davon auszugehen, dass die Regelungen weiter gelockert werden; ebenso ist bei einer Verschlechterung der Infektionslage auch erneut mit einer Verschärfung von Beschränkungen zu rechnen.
Zuletzt aktualisiert am 20.01.2021.
Allgemein geltende Regelungen
Lockdown | Notstand ausgerufen, landesweit gelten Lockdowns. Einschränkungen/Regelungen variieren in den 17 Regionen teils erheblich. |
Ausgangsbeschränkungen |
Landesweite Ausgangssperre von 23-6 Uhr, in manchen Regionen strikter. Generell soll das Haus nur aus triftigem Grund, wie den Einkauf, den Weg zur Arbeit o.ä. zu verlassen werden. Wenn möglich, soll aus dem Home Office gearbeitet werden. |
Abstandsvorschriften | 2 m |
Maskenpflicht | Im gesamten öffentlichen Raum (innen und außen) ab 6 Jahren. |
Versammlungsverbot | Versammlungen eingeschränkt je nach Region auf 6 bis 10 Personen unter Einhaltung von Abstandsregeln. In Regionen mit hohen Fallzahlen teilweise auch gänzlich untersagt. Grundsätzlich auch im privaten Raum nicht empfohlen. |
Selbstquarantäne erwünscht | Ja |
Bußgelder | 600 € - 60.000 € |
Freizeitaktivitäten | Erlaubt unter Einhaltung des Mindestabstands. In Gebieten mit hohen Fallzahlen verboten. |
Reisebeschränkungen
Detaillierte Informationen zu Grenzöffnungen, Einreise und Durchreise finden Sie unter dem Reiter ›Einreisebestimmungen‹. Diese sollten unbedingt zusätzlich beachtet werden!
Eingehende Flüge erlaubt | Ja; seit 21.12. keine Flüge aus Großbritannien |
Grenzen explizit für Tourismus geöffnet | Seit 21.12. bis auf weiteres keine touristischen Einreisen aus Großbritannien. Aus Schengenstaaten sowie von der EU als sicher eingestuften Ländern erlaubt. Bei Einreise mit dem Schiff oder dem Flugzeug müssen Reisende vor Abreise eine Online-Selbstauskunft ausfüllen und sich bei Ankunft in Spanien einer Gesundheitskontrolle unterziehen. Seit 23.11. müssen alle Einreisenden einen negativen PCR-Test vorweisen. |
Öffentliche Verkehrsmittel | Erlaubt mit Einschränkungen (Kapazität) und Maskenpflicht. Auch in Taxis gilt Maskenplicht. Fährbetrieb eingeschränkt/nach Bedarf. |
Unterwegs im Auto mit Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören | Erlaubt, aber Maskenpflicht |
Gewerbe / Einrichtungen
Geschäfte des täglichen Bedarfs | Geöffnet |
Weitere Geschäfte | Geöffnet |
Tankstellen | Geöffnet |
Restaurants | Geöffnet mit Einschränkungen (in den meisten Regionen kein Betrieb in Innenräumen; 30-50% Kapazität, max. bis 22 Uhr, kein Verzehr an der Bar, max. bis 22 Uhr geöffnet, max. 6 Personen pro Tisch). Weitere regionale Einschränkungen sind möglich, Informationen direkt beim Restaurant. |
Hotels | Geöffnet, Regelungen und Maßnahmen unterscheiden sich je nach Region. Manche Hotels sind wegen zu geringer Gästezahlen geschlossen. Es wird empfohlen sich direkt beim Hotel zu informieren. |
Themen-Parks | Geöffnet, Regelungen und Maßnahmen unterscheiden sich je nach Region. . |
Museen / Konzerthallen / Theater | Geöffnet, Regelungen und Maßnahmen unterscheiden sich je nach Region (max. Gruppengröße). Konzerthallen sind geschlossen. |
Strände | Geöffnet mit Einschränkungen (Auslastung, Abstandsregeln). Weitere regionale Einschränkungen möglich. |
Skigebiete | Teilweise geöffnet. |
Veranstaltungen
Veranstaltungen | Mit Einschränkungen erlaubt, regional unterschiedlich geregelt. In Regionen mit hohen Fallzahlen verboten. |
Campingplätze
Tagesbesuch | Geöffnet |
Übernachtungen | Geöffnet |
Sanitäre Einrichtungen | Geöffnet |
Pannenhilfe
Angebotener Service | Regulärer Betrieb. |
Kontakt Pannenhilfe / Notruf | Notruf 112 |
Wichtige Links
Einreisebestimmungen
Aktueller Hinweis Coronavirus
Das Auswärtige Amt warnt aufgrund hoher Infektionszahlen vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Spanien inklusive der Balearen und der Kanaren.
Über die epidemiologische Lage und Beschränkungen in Spanien informieren seine Reise- und Sicherheitshinweise.
Besondere Einreisebestimmungen aufgrund der Coronapandemie
Letzte Aktualisierung am 25.1.2021
AKTUELLE EINREISEVERBOTE
Fast alle autonomen Gemeinschaften verbieten zur Zeit die Einreise zu touristischen Zwecken, UNTER ANDEREM KATALONIEN, ANDALUSIEN, VALENCIA, ARAGON und einzelne Stadtgebiete von MADRID. Nur Fahrten aus triftigem Grund sind erlaubt, dieser muss durch ein behördliches Formular nachgewiesen werden. Bei touristischen Reisen durch Spanien muss deshalb mit Zurückweisungen gerechnet werden. Die Durchreise durch solche Regionen ist erlaubt, wenn das Ziel eine Region ohne Beschränkung ist.
Bis zunächst 30.1.2021 ist die Ein- und Ausreise auf die Inseln IBIZA und FORMENTERA verboten. Dies gilt sowohl für Ausländer als auch für Einheimische. Ausnahmen gelten u.a. für berufliche, gesundheitliche und schulische Zwecke. Touristische Gründe zählen nicht zu den Ausnhamen.
In den beiden folgenden Links die Telefonnummern der autonomen Gemeinschaften sowie deren Bestimmungen und dem Link zu ihren Regierungswebseiten.
Eine Übersicht über die wichtigsten Beschränkungen fast aller Gemeinschaften gibt das Auswärtige Amt im Link unten unter "Aktuelles - Beschränkungen in Land".
GENERELL GILT:
Die Einreise aus EU-Ländern, der Schweiz, Liechtenstein, Island, Norwegen, Andorra und Gibraltar ist ohne Einschränkungen erlaubt. Erforderlich sind:
1. Online-Registrierung
Flug- und Seereisende müssen frühestens 48 Stunden vor der Einreise ein Formular zur Gesundheitskontrolle ausfüllen. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:
- online im Spain Travel Health Portal (SpTH) im Link unten, der erhaltene QR-Code ist bei der Einreise vozulegen, und
- über die kostenlose SpTH-App.
In Ausnahmefällen kann auch ein Papier-Formular im Link unten ausgefüllt werden, das bei der Einreise erhältlich ist.
2. Covid-19-Testpflicht
Bei Einreise nach Spanien auf dem Luft- oder Seeweg (nicht auf dem Landweg) aus DEUTSCHLAND (bzw. den Risikogebieten gemäß dem Link unten - dort unterhalb der Tabelle) für Personen ab 6 Jahren:
- Negativer Covid-19-PCR-Test oder gleichweitiger molekularer Test, z.B. TMA-Test. (Nicht anerkannt werden z.B. Antigen-Schnelltests oder Antikörper-Schnelltest.)
- Bei Einreise maximal 72 Stunden alt.
- Die Durchführung muss im Formular des Spain Travel Health-Portals (SpTH) oder in der SpTH-App bestätigt werden.
- Das Dokument ist im Original auf Papier oder in elektronischer Form mitzuführen.
- Das negative Testergebnis kann in deutscher, englischer, französischer oder spanischer Sprache verfasst sein.
Es muss enthalten:
- Vor- und Nachname des Reisenden.
- Pass- oder Personalausweisnummer, die mit den Angaben im SpTH übereinstimmt.
- Datum des Tests.
- Identifikations- und Kontaktdaten des Labors.
- Die angewandte Technik.
Besonderheiten bei der Einreise auf die Kanarischen Inseln siehe unten.
Bei Einreise auf die BALEAREN mit der Fähre VOM SPANISCHEN FESTLAND aus ist EBENSO ein negativer Covid-19-Test vorgeschrieben. Es gelten die oben genannten Bedingungen, ohne die Registrierung im SpTH.
3. Gesundheitskontrolle
Bei der Einreise kann stichprobenartig eine Temperaturmessung und visuelle Kontrolle durchgeführt werden. Bei über 37,5 °C oder anderen Auffälligkeiten folgen weitere Untersuchungen.
KANARISCHE INSELN:
Bei Einreise über den Luft- und Seeweg sowohl vom Ausland als auch mit der Fähre vom spanischen Festland (z.B. Cadiz) kommend, gilt Folgendes:
- Vorlage eines Covid-19-PCR- oder TMA-Tests bei der Einreise aus dem Ausland. Er muss den og. Anforderungen entsprechen.
- Bei Einreise mit der Fähre vom spanischen Festland aus (z,B. mit der Fähre von Cadiz oder Huelva) wird auch ein Antigen-Schnelltest anerkannt. Das Testergebnis ist vor Reiseantritt an die E-Mail-Adresse pdiasdeviajes@gobiernodecanarias.org zu senden, im Betreff sind die Fähre und das Ankunftsdatum anzugeben.
- Der Test muss auch an der Rezeption beim Einchecken in alle Unterkünfte vorgewiesen werden. Dort ist auch der Boarding-Pass zu zeigen.
- Die Corona-App "Radar Covid" ist zu installieren. Sie darf frühestens 15 Tage nach Reiserückkehr gelöscht werden.
ACHTUNG TENERIFFA vom 19.12.2020 bis zunächst 10.1.2021
Die Einreise vom spanischen Festland aus ist verboten.
Ausnahmen gelten für Familienbesuchsreise sowie die Buchung und Unterbringung in einer lizenzierten touristischen Unterkunft.
TRANSIT:
Für den Flughafentransit ohne Verlassen des Transitbereiches ist kein Covid-19-Test erforderlich.
Grenzen zu CEUTA und MELILLA:
Die Grenzübergänge der spanischen Enklaven Ceuta und Melilla sind geschlossen.
Alle Reisenden ab 6 Jahre müssen im Beherbergungsbetrieb an der Rezeption ein negatives Covid-19-Testergebnis vorlegen, und zwar in Papierform oder auf dem Handy. Anerkannt werden ein Antigen-Schnelltest und ein PCR-Test. Wer in der eigenen Immobilie oder in einem privaten Haushalt wohnt, benötigt keinen Test. Der Test darf maximal 72 Stunden alt sein. Es müssen der Name der getesteten Person, der Name des Labors sowie Datum und Uhrzeit des Tests ersichtlich sein.
Der Test sollte vorzugsweise im Herkunftsland durchgeführt worden sein, er kann aber auch direkt nach der Einreise in einer autorisierten Teststation durchgeführt werden. Bei positivem Ergebnis ist eine 14-tägige Quarantäne in einer von den Behörden zur Verfügung gestellten Unterkunft abzuleisten.
Seit 23.11.2020
Für alle Touristen, die aus Risikogebieten (z.B. DEUTSCHLAND) einreisen, ist ein negativer PCR-Test vorgeschrieben, der maximal 72 Stunden alt ist. Ein Antigen Test ist dann nicht mehr ausreichend. Der Nachweis soll stichprobenartig bei der Einreise am Flughafen kontrolliert werden, Details siehe oben.
An der Rezeption der Unterkunft muss dieser Test ebenfalls vorgelegt werden. Sollte ein Quartierwechsel auf den Kanarischen Inseln stattfinden, ist beim Einchecken an der Rezeption der Test zusammen mit dem Boarding-Pass und dem Flugticket vorzulegen. Damit entfällt die Vorgabe, dass er bei Vorlage an der Rezeption maximal 72 Stunden alt sein muss.
Reisedokumente für deutsche Staatsbürger
Für einen touristischen Aufenthalt bis zu 3 Monaten genügt der Personalausweis, vorläufige Personalausweis, Reisepass, vorläufige Reisepass oder Kinderreisepass.
Besondere Bestimmungen für Kinder und Jugendliche
Für deutsche Minderjährige unter 18 Jahren, die alleine oder in Begleitung von nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen reisen, wird die Mitnahme einer Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten empfohlen.
Sie soll beinhalten, dass die Erziehungsberechtigten mit der Reise einverstanden sind, an welchen Orten sich der Minderjährige aufhalten darf und welche Person vor Ort für ihn verantwortlich ist. Die Einverständniserklärung sollte auch in spanischer Sprache verfasst und beglaubigt sein. Detaillierte Hinweise dazu geben die deutschen Vertretungen in Spanien im Link unten.
Die Clubjuristen des ADAC haben eine Vorlage erstellt, die entsprechend zu ergänzen ist (Achtung: kein amtliches Dokument sondern nur eine Empfehlung):
Viele Fluggesellschaften haben eigene Bestimmungen. Erkundigen Sie sich dort.
Spanische Minderjährige und Minderjährige mit doppelter, deutsch-spanischer Staatsangehörigkeit, die ohne Erziehungsberechtigte reisen, benötigen für die Ausreise aus Spanien eine Ausreisegenehmigung. Genauere Informationen und ein Vollmachtsformular in spanischer Sprache finden sich im Link des spanischen Innenministeriums unter
Transitbestimmungen für türkische Staatsbürger
Mit Aufenthaltstitel eines Schengen-Staates (z.B. Deutschland) und Reisepass sind türkische Staatsangehörige vom Visumszwang befreit. Der Reisepass darf dabei nicht älter als zehn Jahre und nicht weniger als drei Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 90 Tage innerhalb eines Zeitraumes von 180 Tagen.
Ersatzausweise
Ausweispflicht
Generell gilt: Für Reisen ins Ausland und für die Rückreise nach Deutschland ist ein gültiges Ausweisdokument vorgeschrieben. Ist dies nicht vorhanden, können folgende Alternativen geprüft werden:
Abgelaufene Ausweispapiere
In einigen EU-Ländern genügt man der Ausweispflicht auch dann, wenn der Personalausweis, Reisepass, vorläufige Reisepass oder Kinderreisepass (jedoch nicht der vorläufige Personalausweis) nicht länger als 1 Jahr abgelaufen ist. Dies gilt für touristische Aufenthalte bis zu 3 Monaten in Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Schweiz und Slowenien. Spanien und Portugal erkennen ebenfalls diese abgelaufenen Dokumente an, aufgrund von Luftsicherheitsbestimmungen sind jedoch keine Flugreisen möglich.
Es ist jedoch zu bedenken, dass ein solches abgelaufenes Personaldokument im Ausland z.B. bei der Hotelregistrierung oder von Banken nicht anerkannt werden muss. Deshalb kann das Reisen mit einem abgelaufenem Ausweisdokument zu Rückfragen oder sogar Problemen führen.
Vorläufige Ausweispapiere
Vorläufiger Personalausweis und Reisepass
Wird der Ausweis dringend benötigt, stellt die Passbehörde in der Regel sofort (innerhalb weniger Stunden) einen vorläufigen Personalausweis (3 Monate gültig) oder vorläufigen (grünen) Reisepass (ein Jahr gültig) aus. (Vorläufige Kinderreisepässe gibt es nicht, denn der Kinderreisepass wird immer sofort ausgestellt.)
Ob vorläufige Ausweise in den einzelnen Ländern anerkannt werden, haben wir jeweils unter "Einreisebestimmungen" aufgeführt.
Hinweis Express-Reisepass: Der vorläufige Reisepass enthält keinen elektronischen Chip, in dem die Fingerabdrücke und das Lichtbild gespeichert sind. Er wird deshalb nicht von allen Ländern anerkannt. Wer noch einige Werktage Zeit hat, kann bei der Passbehörde einen Express-Reisepass beantragen. Das ist ein vollwertiger Reisepass mit elektronischem Chip und einer Gültigkeit von 10 Jahren. Für die Express-Bearbeitung werden Zusatzgebühren erhoben.
Reiseausweis als Passersatz (RaP)
Kann die Passbehörde nicht mehr aufgesucht werden, z.B. an Feiertagen oder weil man das Fehlen des Personaldokumentes erst unterwegs bemerkt, kann die Bundespolizei nach ihrem Ermessen einen „Reiseausweis als Passersatz“ ausstellen. Die Ausgabe des RaP erfolgt bei der Bundespolizei an der Grenze, einigen Flughäfen oder einer Dienststelle. Erforderlich ist ein amtlicher Lichtbildausweis, für Deutsche unter 18 Jahren muss der gesetzliche Vertreter zustimmen.
Für die Beantragung und Abklärung der Einzelheiten ist die Kontaktaufnahme mit der Bundespolizei unter der Telefonnummer 0800 6 888 000 erforderlich. Der Antrag kann auch elektronisch gestellt werden unter
ANERKENNUNG des Reiseausweises als Passersatz:
Ohne Einschränkung:
in allen EU-Ländern bis auf Rumänien.
(Die EU-Staaten sind: Deutschland, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn).
Für die Einreise zu touristischen Zwecken:
in Albanien, Algerien, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und San Marino.
In Verbindung mit einem abgelaufenem deutschen amtlichen Lichtbildausweis (z.T. jedoch nicht mit abgelaufenem Personalausweis):
in Irland, Kanada, Kroatien, Mexiko (nur Inhaber von mexikanischen Aufenthaltstiteln, Visum nicht ausreichend), Montenegro, Schweiz, Serbien und Tunesien.
In Verbindung mit dem gültigen Personalausweis:
auf den Seychellen.
In Verbindung mit einem gültigen Führerschein:
in Bulgarien und im Vereinigten Königreich Großritannien und Nordirland.
Bestätigte Nichtanerkennung: Ägypten, Malediven und Sri Lanka.
Zu beachten sind auch eventuelle Visa-Vorschriften.
HINWEIS: Das Reisen mit dem Reiseausweis als Passersatz geschieht auf eigenes Risiko, da das Zielland oder die Fluggesellschaft die Einreise mit diesem Dokument ablehnen oder seine Bestimmungen kurzfristig ändern kann.
Verlust des Ausweisdokumentes im Ausland
Bei Verlust des Ausweises im Ausland ist die Kontaktaufnahme mit der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) erforderlich. Dort wird ein „Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland“ ausgestellt. Das Mitführen eines Lichtbildes und einer Kopie des Personaldokumentes vereinfacht das Verfahren. Der Diebstahl ist auch der örtlichen Polizei anzuzeigen, die Kopie der Anzeige dient als Nachweis für die Neubeantragung bei den deutschen Behörden.
Hund und Katze
Ausweise und Kennzeichnungen
Erforderlich ist der EU-Heimtierausweis.
Im EU-Heimtierausweis muss die Kennzeichnung des Tieres durch Mikrochip oder deutlich lesbare Tätowierung eingetragen sein. Für Tiere, die ab dem 3.7.2011 zum ersten Mal gekennzeichnet wurden, ist der Mikrochip Pflicht.
Impfungen
Eine gültige Tollwutimpfung (Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt) muss eingetragen sein.
Bei der Einreise aus bestimmten Nicht-EU-Ländern (z.B. aus den nordafrikanischen Ländern) müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen.
Weitere Regelungen
Die Hunderassen Pitbull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Tosa Inu und Akita Inu sowie Hunde, die bestimmte Merkmale aufweisen, werden in Spanien als potentiell gefährlich eingestuft. Reisende mit solchen Hunden müssen sich wegen der erforderlichen Registrierung und Genehmigung sowie wegen Informationen über die einzuhaltenden Regeln an die für den Aufenthaltsort zuständige Behörde wenden, am besten schon vor der Abreise.
Tipps zur Sicherung von Tieren im Fahrzeug
Der ADAC gibt im folgenden Link Tipps zur Sicherung von Hunden im Auto:
Zollbestimmungen
Besondere Bestimmungen
Bei der Einreise auf die Kanarischen Inseln gelten die gleichen Mengen- und Wertbegrenzungen wie bei der Einfuhr von Genussmitteln in ein Nicht-EU-Land.
Bei der Einreise zu beachten
Gebrauchsgüter
Das Reisegepäck für den persönlichen Gebrauch unterliegt keinen Beschränkungen.
Lebens- und Genussmittel
Im privaten Reiseverkehr innerhalb der EU dürfen Sie Lebens- und Genussmittel zum eigenen Verbrauch unbegrenzt mitführen. Zur Abgrenzung zwischen privater und gewerblicher Nutzung gelten folgende Richtmengen:
- 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren, 1 kg Rauchtabak
- 10 l Spirituosen, 20 l andere alkoholische Getränke bis 22 Vol.-% Alkoholgehalt, 90 l Wein (davon max. 60 l Schaumwein) und 110 l Bier
Bei Mitnahme von größeren Mengen müssen Sie im Fall einer Stichprobenkontrolle durch die Finanzbehörden glaubhaft machen, dass die Waren tatsächlich nur Ihren privaten Zwecken dienen.
Weitere Produkte und Güter
Die Mitnahme von Waffen ist verboten.
Bei der Einreise aus Nicht EU-Ländern
Bei Einreise aus einem Nicht-EU-Land (auch Gibraltar) oder für mitgeführte Genussmitel aus "Duty-Free-Shops" gelten folgende Mengen:
- Tabakwaren (ab 17 Jahre): 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak (oder entsprechende Teilmengen, z. B. 100 Zigaretten und 50 Zigarillos)
- Alkohol (ab 17 Jahre): 1 l Spirituosen über 22 Vol.-% Alkoholgehalt oder 2 l Spirituosen und andere alkoholische Getränke bis 22 Vol.-% (oder entsprechende Teilmengen) und 4 l nicht schäumender Wein sowie 16 l Bier.
Darüber hinaus dürfen auf dem Luft- oder Seeweg Geschenke und Waren zum persönlichen Ge- und Verbrauch, einschließlich Parfüm, Kaffee und Tee bis zu einem Wert von 430 Euro zollfrei eingeführt werden. Reisende unter 15 Jahren dürfen grundsätzlich nur Waren im Wert von bis zu 175 Euro mitführen.