Einreise, Zoll und Aufenthalt in Spanien

Reise- und Sicherheitshinweis

Reise- und Sicherheitshinweise des AA

Über den unten stehenden Link gelangen Sie zu den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.

Reise- und Sicherheitshinweise des AA

Krisenvorsorgeliste

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Deutschen, die sich - auch nur vorübergehend - im Land aufhalten, die Online-Registrierung in seiner Krisenvorsorgeliste, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden ggf. vom Reiseveranstalter über die Sicherheitslage informiert

Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes

Auswärtiges Amt - Bürgerservice

Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte direkt an

Auswärtiges Amt - Bürgerservice

Einreisebestimmungen

Besondere Einreisebestimmungen aufgrund der Coronapandemie

Für die Einreise gibt es keine coronabedingten Auflagen mehr.

Reisedokumente für deutsche Staatsbürger

Für einen touristischen Aufenthalt bis zu 3 Monaten genügt der Personalausweis, vorläufige Personalausweis, Reisepass, vorläufige Reisepass oder Kinderreisepass.

Reisevollmacht für Minderjährige

Für deutsche Minderjährige unter 18 Jahren, die alleine oder in Begleitung von nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen reisen, wird die Mitnahme einer Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten dringend empfohlen.

Sie soll beinhalten, dass die Erziehungsberechtigten mit der Reise einverstanden sind, an welchen Orten sich der Minderjährige aufhalten darf und welche Person vor Ort für ihn verantwortlich ist. Die Einverständniserklärung sollte in spanischer Sprache verfasst und beglaubigt sein. Detaillierte Hinweise dazu geben die deutschen Vertretungen in Spanien in diesem Link:

Merkblatt Einreise von Minderjährigen

Die Clubjuristen des ADAC haben eine Vorlage erstellt, die entsprechend zu ergänzen ist (Achtung: kein amtliches Dokument sondern nur eine Empfehlung):

Einverständniserklärung

Viele Fluggesellschaften haben eigene Bestimmungen. Erkundigen Sie sich dort.

Spanische Minderjährige und Minderjährige mit doppelter, deutsch-spanischer Staatsangehörigkeit, die ohne Erziehungsberechtigte reisen und keinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, benötigen für die Ausreise aus Spanien eine Ausreisegenehmigung. Genauere Informationen und ein Vollmachtsformular in spanischer Sprache finden sich in den Links unten

Spanisches InnenministeriumAusreisegenehmigung

Gesundheitsinformationen

Impfungen, Einreisevorschriften

Sie brauchen für die Einreise nach Spanien keine Impfungen nachzuweisen. Nehmen Sie aber die Reise zum Anlass, Ihren Impfschutz bei einem Arzt überprüfen zu lassen. Jeder Reisende sollte über die für Deutschland empfohlenen 'Standard'-Impfungen verfügen, insbesondere über eine aktuelle Impfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Masern und eine Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung). Personen über 60 Jahren wird empfohlen, sich gegen Pneumokokken (Lungenentzündung) und je nach Reisezeit gegen Grippe impfen zu lassen. Bleiben Sie länger im Land oder reisen Sie unter einfachen Bedingungen (z.B. mit Zelt und Rucksack) sollten Sie zusätzlich folgende Impfungen in Betracht ziehen: Hepatitis A, Hepatitis B. Die Kosten für diese Impfungen können erheblich sein!

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in Spanien hat westeuropäisches Niveau. Kontaktieren Sie immer zuerst Ihren ADAC-Infodienst, wenn Sie medizinische Behandlung benötigen. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen.

Reiseapotheke

Nehmen Sie auf Reisen immer eine eigene Reiseapotheke mit. Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden, sollten Sie sicherheitshalber in doppelter Menge dabei haben und auf Hand- und Check-in-Gepäck verteilen. Vorschläge für eine gute Grundausstattung erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link.

Reiseapotheke

Reisemedizinische Beratung

Eine sinnvolle reisemedizinische Beratung muss immer individuell auf Reiseland, - zeit und -stil sowie auf den Reisenden selbst abgestimmt sein. Vor Reisen in Länder mit problematischen medizinischen und hygienischen Verhältnissen, Reisen mit Kindern oder während der Schwangerschaft sowie Reisen von Personen mit Vorerkrankungen ist die rechtzeitige (4-6 Wochen vor Beginn) die Beratung durch einen reise- oder tropenmedizinisch erfahrenen Arzt besonders wichtig.

Auslandskrankenversicherung

Inhabern von Reisekrankenversicherungen legen öffentliche Krankenhäuser in Spanien immer häufiger nahe, die Behandlungskosten nicht über die Europäische Krankenversicherungskarte EHIC abzurechnen. Stattdessen werden über spezialisierte Firmen in der Regel deutlich überhöhte Rechnungen an die private Reisekrankenversicherung gestellt. Die Europäische Kommission hält dieses Vorgehen für nicht korrekt und hat Spanien dafür gerügt. Der ADAC rät in diesem Zusammenhang dringend davon ab, bei Aufnahme im Krankenhaus Dokumente zu unterzeichnen, die einen anderen Briefkopf als den des Krankenhauses tragen oder deren Inhalt Sie nicht zweifelsfrei verstehen. Die Vorlage der EHIC reicht in jedem öffentlichen Krankenhaus für eine kostenlose Behandlung aus. Sollte die Karte nicht zur Hand sein, kann eine Fax-Kopie vom Versicherer nachgereicht werden. Trotzdem sollte eine private Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden, da deutsche Krankenkassen z.B. keine Kosten für einen Krankenrücktransport erstatten. Mit dem ADAC-Auslandskrankenschutz sind Sie umfassend versichert - inklusive Krankenrücktransport nach Deutschland. Weitere Informationen und online Buchung über den nachfolgenden Link.

Weitere Informationen und online Buchung.

ADAC-Infodienst

Weitere reisemedizinische Informationen sowie Adressen von Ärzten und Krankenhäusern in der Region erhalten Sie unter Tel.: 0 89 - 76 76 77, 0 89 - 76 76 36 77 (Fax.) und und vom Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC unter der nachfolgenden Email-Adresse.

reisemedinfo@adac.de

Ersatzausweise

Ausweispflicht

Generell gilt: Für Reisen ins Ausland und für die Rückreise nach Deutschland ist ein gültiges Ausweisdokument vorgeschrieben. Ist dies nicht vorhanden, können folgende Alternativen geprüft werden:

Abgelaufene Ausweispapiere

In einigen EU-Ländern genügt man der Ausweispflicht auch dann, wenn der Personalausweis, Reisepass, vorläufige Reisepass oder Kinderreisepass (jedoch nicht der vorläufige Personalausweis) nicht länger als 1 Jahr abgelaufen ist. In welchen Ländern das so ist, kann unter den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes im Link unten beim jeweiligen Land (Thema "Einreise und Zoll") nachgelesen werden.

Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes

Es ist jedoch zu bedenken, dass ein solches abgelaufenes Personaldokument im Ausland z.B. bei der Hotelregistrierung oder von Banken nicht anerkannt werden muss. Deshalb kann das Reisen mit einem abgelaufenem Ausweisdokument zu Rückfragen oder sogar Problemen führen.

Kurzfristig erhältliche Ausweispapiere

Express-Reisepass

Wer noch einige Werktage Zeit hat, kann bei der Passbehörde einen Express-Reisepass beantragen. Das ist ein vollwertiger Reisepass mit elektronischem Chip und einer Gültigkeit von 10 Jahren. Für die Express-Bearbeitung werden Zusatzgebühren erhoben.

Vorläufiger Personalausweis und vorläufiger Reisepass

Wird der Ausweis noch kurzfristiger benötigt, stellt die Passbehörde in der Regel sofort (innerhalb weniger Stunden) einen vorläufigen Personalausweis (3 Monate gültig) oder vorläufigen (grünen) Reisepass (ein Jahr gültig) aus. (Vorläufige Kinderreisepässe gibt es nicht, denn der Kinderreisepass wird immer sofort ausgestellt.) Der vorläufige Reisepass enthält keinen elektronischen Chip, in dem die Fingerabdrücke und das Lichtbild gespeichert sind. Er wird deshalb nicht von allen Ländern anerkannt. Unter "Einreisebestimmungen" des jeweiligen Landes haben wir aufgeführt, in welchen Ländern der vorläufige Personalausweis und der vorläufige Reisepass anerkannt werden.

Reiseausweis als Passersatz (RaP)

Kann die Passbehörde nicht mehr aufgesucht werden, z.B. an Feiertagen oder weil man das Fehlen des Personaldokumentes erst unterwegs bemerkt, kann die Bundespolizei nach ihrem Ermessen einen „Reiseausweis als Passersatz“ ausstellen. Die Ausgabe des RaP erfolgt bei der Bundespolizei an der Grenze, an einigen Flughäfen oder bei einer Dienststelle. Erforderlich ist ein amtlicher Lichtbildausweis im Original. Für Deutsche unter 18 Jahren muss der gesetzliche Vertreter zustimmen.

Für die Beantragung und Abklärung der Einzelheiten ist die Kontaktaufnahme mit der Bundespolizei unter der Telefonnummer 0800 6 888 000 erforderlich. Der Antrag kann auch elektronisch gestellt werden unter

Elektronische Antragstellung RaP

ANERKENNUNG des Reiseausweises als Passersatz:

Ohne Einschränkung: in Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn.

Nur für die Einreise zu touristischen Zwecken: in Albanien, Algerien, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und San Marino.

In Verbindung mit einem abgelaufenem deutschen Personalausweis oder Reisepass: in Bulgarien, Irland, Kanada, Kroatien, Mexiko (nur Inhaber von mexikanischen Aufenthaltstiteln, Visum nicht ausreichend), Montenegro, Rumänien, Schweiz, Serbien und Tunesien.

In Verbindung mit dem gültigen Personalausweis: auf den Seychellen.

Zypern: Von der Einreise nach Zypern mit einem RaP wird abgeraten, da keine verbindlichen Aussagen der zypriotischen Behörden über seine Anerkennung erhältlich sind und es in der Vergangenheit zu Problemen bei der Einreise mit dem RaP kam.

Bestätigte Nichtanerkennung: Ägypten, Malediven, Nordmazedonien, Sri Lanka, Türkei sowie Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland.

Die aktuelle Liste der Staaten findet sich bei der Bundespolizei:

Bundespolizei Staatenliste RaP

Zu beachten sind auch eventuelle Visa-Vorschriften.

HINWEIS: Das Reisen mit dem Reiseausweis als Passersatz geschieht auf eigenes Risiko, da das Zielland oder die Fluggesellschaft die Einreise mit diesem Dokument ablehnen oder seine Bestimmungen kurzfristig ändern kann.

Verlust des Ausweisdokumentes im Ausland

Bei Verlust des Ausweises im Ausland ist die Kontaktaufnahme mit der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) erforderlich. Dort wird ein „Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland“ ausgestellt. Das Mitführen eines Lichtbildes und einer Kopie des Personaldokumentes vereinfacht das Verfahren. Ein Diebstahl ist auch der örtlichen Polizei anzuzeigen, die Kopie der Anzeige dient als Nachweis für die Neubeantragung bei den deutschen Behörden.

Hund und Katze

Ausweise und Kennzeichnungen

Erforderlich ist der EU-Heimtierausweis.

Im EU-Heimtierausweis muss die Kennzeichnung des Tieres durch Mikrochip oder deutlich lesbare Tätowierung eingetragen sein. Für Tiere, die ab dem 3.7.2011 zum ersten Mal gekennzeichnet wurden, ist der Mikrochip Pflicht.

Impfungen

Eine gültige Tollwutimpfung (Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt) muss eingetragen sein.

Bei der Einreise aus bestimmten Nicht-EU-Ländern (z.B. aus den nordafrikanischen Ländern) müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und noch in Deutschland vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen.

Weitere Regelungen

Die Hunderassen Pit Bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Tosa Inu und Akita Inu werden als potenziell gefährlich eingestuft. Außerdem werden Hunde als potenziell gefährlich eingestuft, die alle oder die meisten von 7 definierten Merkmalen aufweisen. Die Liste dieser Rassen und Merkmale haben einzelne autononome Regionen nach eigenem Ermessen erweitert.

Hunde, die als potenziell gefährlich eingestuft werden, benötigen eine Genehmigung, eine Bescheinigung über die körperliche Fitness, eine Bescheinigung über die psychologische Fitness und eine Hunde-Haftpflichtversicherung.

Um zu erfahren, welche Rassen und Merkmale in der Region des Urlaubsortes als potenziell gefährlich gelten, wie die Genehmigung und die beiden Bescheinigungen zu erhalten sind und was sonst noch zu beachten ist, müssen sich Reisende mit solchen Hunden vor der Abreise an die für den Aufenthaltsort zuständige Behörde der autonomen Region wenden.

Tipps zur Sicherung von Tieren im Fahrzeug

Der ADAC gibt im folgenden Link Tipps zur Sicherung von Hunden im Auto:

Tipps zur Hundesicherung im Auto

Zollbestimmungen

Bei der Einreise zu beachten

Bei der Einreise aus einem EU-Land

Waren für den persönlichen GebrauchAbgabefrei, keine Zollformalitäten
Waren für den persönlichen Gebrauch Abgabefrei, keine Zollformalitäten. GenussmittelAbgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren Richtmengen von jeweils bis zu 800 St. Zigaretten, 400 St. Zigarillos, 200 St. Zigarren, 1 kg Tabak, 90 l Wein (max. 60 l Schaumwein), 110 l Bier, 20 l Spirituosen <22 Vol.-%, 10 l Spirituosen >22 Vol.-%1

1 · Bei Rauchwaren und hochprozentigen Alkoholika sind auch entsprechende Teilmengen möglich

Bei einer Überschreitung der Richtmengen muss eine Verwendung für private Zwecke nachgewiesen werden.

Bei Einreise aus einem Nicht-EU-Land (inkl. Gibraltar)

Zollpflichtige Waren wie auch die Überschreitung von Freimengen müssen unaufgefordert bei der Einreise beim Zoll angegeben werden.

Waren wie Reisebedarf, Geschenke, elektr. Geräte, Parfum, SchmuckZollfrei im Wert bis zu 300 Euro (Landweg) bzw. 430 Euro (Luft-, Seeweg); 150 Euro für Reisende unter 15 Jahren
Genussmittel1 Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren Höchstmengen von jeweils bis zu 200 St. Zigaretten, 100 St. Zigarillos, 50 St. Zigarren, 250 g Tabak, 4 l Wein, 16 l Bier, 2 l Spirituosen <22 Vol.-%, 1 l Spirituosen >22 Vol.-%2

1 · Fleisch, Milch und daraus hergestellte Erzeugnisse: Für die Einfuhr gelten strenge Bestimmungen. Auskunft erteilt das zuständige Veterinäramt

2 · Bei Rauchwaren und hochprozentigen Alkoholika sind auch entsprechende Teilmengen möglich

Besondere Bestimmungen

Das Festland und die Balearen gehören zur Europäischen Zollunion; es gelten die Bestimmungen des Reiseverkehrs mit EU-Ländern. Die Kanaren hingegen gehören dieser Zollunion nicht an; grundsätzlich gelten die Bestimmungen des Reiseverkehrs mit Nicht-EU-Ländern.

Bei der Rückreise nach Deutschland zu beachten

Waren für den persönlichen GebrauchAbgabefrei, keine Zollformalitäten
Genussmittel1Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren Richtmengen von jeweils bis zu 800 St. Zigaretten, 400 St. Zigarillos, 200 St. Zigarren, 1 kg Tabak, 10 kg Kaffee, 110 l Bier, 20 l Spirituosen <22 Vol.-%, 10 l Spirituosen >22 Vol.-%2

1 · Wein aus anderen EU-Staaten: keine Richtmengen

2 · Bei Rauchwaren und hochprozentigen Alkoholika sind auch entsprechende Teilmengen möglich

Steuerhehlerei: Erwerb oder Besitz von Tabakwaren, die aus einem Nicht-EU-Land stammen und nicht verzollt wurden, ist illegal (zu erkennen an fehlenden Steuerzeichen, fehlenden Warnhinweisen oder Angaben zum Teer- und Nikotingehalt sowie an deutlich niedrigeren Preisen als im Geschäft und an nicht offenem Verkauf).

Alle Angaben ohne Gewähr.