Mit dem Fahrzeug in Spanien

  • Welche besonderen Verkehrsregeln muss ich in Spanien beachten?

  • Welche Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten in Spanien für verschiedene Fahrzeugtypen?

  • Welche Vorschriften gibt es für Wohnmobile in Spanien?

  • Gibt es besondere Vorschriften für Kindersitze in Spanien?

  • Gibt es in Spanien Umweltzonen oder City-Maut?

  • Fallen in Spanien Vignetten- oder Mautkosten an?

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Tempolimits

Innerorts
3
30 km/h
Außerorts
90 km/h
Schnellstraßen
4
100 km/h
Autobahnen
5
120 km/h
3 · Bei nur einer Fahrspur für beide Fahrtrichtungen (ohne Fahrbahnmarkierung) oder seitlichen Gehwegen auf gleicher Ebene gilt 20 km/h. Bei zwei oder mehr Fahrspuren pro Fahrtrichtung gilt 50 km/h. Abweichende Regelungen sind beschildert.
4 · Gilt auch auf Straßen mit mehr als einer Fahrspur in jeder Richtung.
5 · Die Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten auch auf autobahnähnlichen Straßen (Autovías).
Innerorts
3
30 km/h
Außerorts
90 km/h
Schnellstraßen
4
100 km/h
Autobahnen
5
120 km/h
3 · Bei nur einer Fahrspur für beide Fahrtrichtungen (ohne Fahrbahnmarkierung) oder seitlichen Gehwegen auf gleicher Ebene gilt 20 km/h. Bei zwei oder mehr Fahrspuren pro Fahrtrichtung gilt 50 km/h. Abweichende Regelungen sind beschildert.
4 · Gilt auch auf Straßen mit mehr als einer Fahrspur in jeder Richtung.
5 · Die Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten auch auf autobahnähnlichen Straßen (Autovías).
Innerorts
13
30 km/h
Außerorts
1
80 km/h
Schnellstraßen
14
90 km/h
Autobahnen
15
120 km/h
1 · bis 3,5 t zGG
3 · Bei nur einer Fahrspur für beide Fahrtrichtungen (ohne Fahrbahnmarkierung) oder seitlichen Gehwegen auf gleicher Ebene gilt 20 km/h. Bei zwei oder mehr Fahrspuren pro Fahrtrichtung gilt 50 km/h. Abweichende Regelungen sind beschildert.
4 · Gilt auch auf Straßen mit mehr als einer Fahrspur in jeder Richtung.
5 · Die Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten auch auf autobahnähnlichen Straßen (Autovías).
Innerorts
23
30 km/h
Außerorts
2
80 km/h
Schnellstraßen
24
80 km/h
Autobahnen
25
90 km/h
2 · über 3,5 t zGG
3 · Bei nur einer Fahrspur für beide Fahrtrichtungen (ohne Fahrbahnmarkierung) oder seitlichen Gehwegen auf gleicher Ebene gilt 20 km/h. Bei zwei oder mehr Fahrspuren pro Fahrtrichtung gilt 50 km/h. Abweichende Regelungen sind beschildert.
4 · Gilt auch auf Straßen mit mehr als einer Fahrspur in jeder Richtung.
5 · Die Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten auch auf autobahnähnlichen Straßen (Autovías).
Innerorts
3
30 km/h
Außerorts
70 km/h
Schnellstraßen
4
80 km/h
Autobahnen
56
90 km/h
3 · Bei nur einer Fahrspur für beide Fahrtrichtungen (ohne Fahrbahnmarkierung) oder seitlichen Gehwegen auf gleicher Ebene gilt 20 km/h. Bei zwei oder mehr Fahrspuren pro Fahrtrichtung gilt 50 km/h. Abweichende Regelungen sind beschildert.
4 · Gilt auch auf Straßen mit mehr als einer Fahrspur in jeder Richtung.
5 · Die Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten auch auf autobahnähnlichen Straßen (Autovías).
6 · Mit Anhängern über 750 kg darf auf Autobahnen nur 80 km/h gefahren werden.

Camping

Länge
Breite
Höhe
Kfz ohne Anhänger (z.B. Wohnmobil)
12 m
2.55 m
4 m
Gespann (gesamt)
18.75 m
2.55 m
4 m

Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Zuständig für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist die Dirección General de Transportes por Carretera .

Besondere Regelungen für Gespanne

Warntafeln

Bei Gespannen über 12 m Länge müssen am Heck des Gespanns entweder eine große Tafel (130 x 25 cm) oder zwei kleine Tafeln nebeneinander (je 50 x 25 cm), gelb mit rotem Rand, in einem Abstand von 50 bis 150 cm zum Boden angebracht werden. Die in Deutschland erhältlichen Warntafeln der ECE-Norm 70.01 entsprechen zwar nicht exakt den in Spanien vorgeschriebenen Maßen, müssen dort aber akzeptiert werden. Die Warntafeln sind im ADAC Shop online erhältlich.

Sicherheitsverbindung

Ungebremste Änhänger müssen zusätzlich mit einem Sicherungsseil oder einer Kette mit dem Zugfahrzeug verbunden sein. Die Kupplung des Anhängers darf bei Abspringen des Anhängers nicht den Boden berühren, eine Weiterfahrt aus der Gefahrenzone muss möglich sein. Eine Schlaufe der Verbindung über dem Kugelhals genügt, der ADAC empfiehlt jedoch eine Abrutschsicherung.

In Spanien ist das Freie Campen grundsätzlich verboten, in jedem Fall bedarf es einer Genehmigung durch die örtlichen Behörden. Zudem ist es nicht erlaubt in Wohngebieten, am Strand, in der Nähe von Campingplätzen und nicht mit mehr als zehn Personen, drei Zelten und länger als drei Nächte. Besonders an der Mittelmeerküste, in Naturreservaten und beliebten Touristengegenden wird streng kontrolliert und es können hohe Bußgelder drohen. Beim Campen auf Privatgrund sollte in jedem Fall vorab die Erlaubnis des Grundstückseigentümers eingeholt werden.

Führerschein & Fahrzeugpapiere

Im Folgenden finden Sie alle relevanten Informationen darüber, welche Führerscheindokumente und Fahrzeugpapiere erforderlich sind, wenn Sie mit dem eigenen Fahrzeug einreisen. 

Beim Mieten eines Fahrzeugs gelten stets die gesetzlichen Bestimmungen des Landes sowie die individuellen Mietbedingungen des Autovermieters. Es wird daher dringend empfohlen, sich vorab bei der Mietwagenfirma über die vollständigen Konditionen zu informieren.

  • Deutscher Führerschein: erforderlich

  • Internationaler Führerschein: nicht erforderlich

  • Deutsche Zulassungsbescheinigung Teil I: erforderlich

  • Internationale Versicherungskarte (IVK, ehemals "Grüne Karte"): empfohlen

Das deutsche Kennzeichen gilt als ausreichender Nachweis für eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung. Dennoch empfiehlt es sich, die internationale Versicherungskarte mitzuführen, da sie die Abwicklung von Schadensfällen im Ausland deutlich erleichtern kann.

Wichtige Verkehrsbestimmungen

Die Promillegrenze beträgt 0,5.

Für Fahranfänger (bis 2 Jahre Fahrpraxis) gelten 0,3, für Minderjährige 0,0 Promille.

Im Kreisverkehr haben – sofern nichts anderes ausdrücklich durch Verkehrszeichen geregelt ist – diejenigen Fahrzeuge Vorfahrt, die sich im Kreisverkehr befinden.

Fahrbahnmarkierungen sind bindend, müssen beachtet und eingehalten werden.

Für zwei- und mehrspurige Kreisverkehre innerhalb geschlossener Ortschaften gelten folgende Verhaltensregeln:

  • Wer den mehrspurigen Kreisverkehr gleich bei der nächsten Ausfahrt wieder verlassen möchte, d.h. 180 Grad oder weniger im Kreisel verbleiben will, sollte die Außenspur benutzen.
  • Wer mehr als 180 Grad des Kreisverkehrs zurücklegen möchte oder die gesamte Runde zum "Wenden" (Änderung der Fahrtrichtung) nutzen möchte, sollte bereits beim Einfahren die Innenspur wählen oder sofort auf die Innenspur wechseln, damit die anderen Verkehrsteilnehmer beim Einfahren und Abbiegen nicht behindert werden. Erst vor der gewünschten Ausfahrt sollte dann auf die Außenspur gewechselt werden.
  • Wer von der Innenspur auf die Außenspur wechselt, muss den Verkehrsteilnehmern der Außenspur die Vorfahrt gewähren. Die Absicht, die Spur zu wechseln, muss durch Blinken angezeigt werden.

Auf mehrspurigen Straßen ist beim Überholen von Fahrrädern und Kleinkrafträdern ein vollständiger Spurwechsel vorgeschrieben; ansonsten ist ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.

Markierungen am Straßenrand kennzeichnen Parkregelungen:

  • Unterbrochene gelbe Linie oder Zick-Zack-Linie: Parkverbot; kurzes Halten zum Ein- und Aussteigen erlaubt
  • Gelbe Linie: Parkverbot, meist mit zusätzlicher Beschilderung
  • Weiße Linie: kostenfreie Parkplätze
  • Blaue Linie: gebührenpflichtig oder zeitlich begrenzt; zusätzliche Beschilderung beachten und Parkscheinautomat verwenden
  • Grüne Linie: Anwohnerparken; teilweise mit Parkschein zeitlich begrenzt möglich

Halten und Parken auf Radwegen ist ein schwerer Verstoß und wird mit hohen Bußgeldern geahndet.

Nachts muss beim Parken das Standlicht eingeschaltet werden, wenn die öffentliche Beleuchtung unzureichend ist.

Parkerleichterungen für Schwerbehinderte

Der blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten. Ein Überblick ist auf der Seite der FIA zu finden.

Das Telefonieren am Steuer mit einem Handy ist verboten, wenn Sie das Gerät dazu in die Hand nehmen müssen. Freisprechanlagen sind zulässig, wenn die Kommunikation ohne Kopfhörer erfolgt.

Minderjährige bis zu einer Körpergröße von 135 cm müssen mit einem Kindersicherungssystem gesichert werden.

Kinder müssen immer auf dem Rücksitz befördert werden, es sei denn es liegt eine der folgenden Ausnahmen vor:

  • Im Kfz sind keine Rücksitze vorhanden.
  • Der Rücksitz ist bereits vollständig von anderen Minderjährigen mit einer Körpergröße von weniger als 135 cm besetzt.
  • Die erforderlichen Kindersicherungssysteme können aus Platzgründen nicht alle auf dem Rücksitz installiert werden.

Autofahrer müssen eine Warnweste mitführen und tragen, wenn sie ihr Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften im Falle einer Panne oder eines Unfalls verlassen.

Es empfiehlt sich im Interesse der eigenen Sicherheit, je nach Zahl der Fahrzeuginsassen, mehrere Warnwesten mitzuführen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich im Einzelfall auch die Mitfahrer auf der Fahrbahn aufhalten müssen.

Es muss ein Warndreieck vorhanden sein. Daneben muss in Fahrzeugen, die in Spanien zugelassen sind (z. B. Mietwagen), ab dem 1.1.2026 ein Blinklicht (sog. V16-Leuchten) mitgeführt werden. In Deutschland zugelassene Fahrzeuge müssen kein Blinklicht mitführen, hier kann weiterhin ein Warndreieck verwendet werden. Bei Gespannen ist nur ein Blinklicht für das Zugfahrzeug verpflichtend, keins für den Wohnwagen. Bei einer Verkehrskontrolle ist der Fahrzeuglenker für das Mitführen des Pflichtinventars verantwortlich.

Bei einem Pkw darf die Ladung bis maximal 10 % und – sofern sie unteilbar ist – bis höchstens 15 % ihrer Länge nach hinten hinausragen.

Jede über die im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeuggesamtlänge überstehende Ladung muss mit einer rot-weiß schraffierten Warntafel (50 x 50 cm) gekennzeichnet werden. Die Warntafel ist am hinteren Ende der Ladung so zu befestigen, dass sie sich stets senkrecht zur Fahrzeugachse befindet. Sie sollte zur Vermeidung eines Bußgeldes auch vorhanden sein, wenn lediglich ein Heckträger (mit oder ohne Ladung) angebracht ist, selbst in eingeklapptem Zustand.

Nimmt die nach hinten überstehende Ladung in der Längsrichtung die gesamte Fahrzeugbreite ein, müssen zwei Warntafeln (jeweils am seitlichen Ende der Ladung) quer so angebracht werden, dass die Schraffierung beider Tafeln vom Aussehen her ein umgedrehtes "V" ergibt.

Der Transport von Fahrrädern auf einem am Fahrzeugheck angebrachten Träger ist zulässig.

Eine generelle Winterreifenpflicht besteht nicht.

Schneeketten dürfen an allen Fahrzeugen montiert werden, wenn die Straßen schneebedeckt sind. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h.

Spikes sind verboten.

Verboten ist das Mitführen und das Benutzen von Radarwarngeräten.

Dashcam sind erlaubt. Sie sollten nur eine geringe Auflösung aufweisen, nicht benötigte Daten sollten nach fünf Tagen gelöscht werden und gegen den Zugriff unbefugter Dritter geschützt sein.

50% Rabatt bei Bezahlung innerhalb von 20 Tagen ab Zustellung des Bußgeldbescheides bzw. ab Ahndung vor Ort.

Haben Sie einen Verkehrsverstoß mit dem Auto begangen? Mit unserem ADAC Bußgeldrechner für Verstöße im Ausland können Sie schnell und einfach herausfinden, welche Strafe Sie erwartet.

Unfälle müssen der Polizei gemeldet werden. Bei Sachschäden ist die Verwendung des "Europäischen Unfallberichts" zu empfehlen (in den ADAC Geschäftsstellen mehrsprachig erhältlich).

Weitere Informationen zur Regulierung von Unfallschäden finden Sie auf adac.de in den Schadenmerkblättern der ADAC Clubjuristen.

Abschleppen durch Privatfahrzeuge ist verboten.