Mit dem Fahrzeug in Spanien

Spanien ist über das ganze Jahr hinweg eines der beliebtesten Urlaubsziele der Deutschen. Wer mit dem Fahrzeug durch Spanien fährt, muss sich an die örtlichen Verkehrsregeln und das Tempolimit in Spanien halten. Erfahren Sie hier mehr über:

  • Welche Tempolimits gelten in Spanien für verschiedene Fahrzeugtypen?

  • Welche speziellen Regelungen und Empfehlungen gibt es für Campingfahrzeuge und Gespanne in Spanien?

  • Welche Anforderungen und Empfehlungen gibt es bezüglich Führerschein, Fahrzeugpapieren, Verkehrszeichen, Kindersitzen, Warnwestenpflicht und anderen Mitführpflichten?

  • Brauche ich für Spanien eine Vignette oder gibt es Mautgebühren in Spanien?

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Tempolimits

innerorts320-50
außerorts90
Schnellstraßen1100
Autobahnen2120

1 · sowie auf Straßen mit mehr als einer Fahrspur in jeder Richtung.

2 · Die Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten auch auf autobahnähnlichen Straßen (Autovías).

3 · je nach Straßentyp. Eine Fahrspur für beide Fahrtrichtungen (ohne Fahrbahnmarkierung), seitliche Gehwege auf gleicher Ebene: 20 km/h. Jeweils eine Fahrspur pro Fahrtrichtung: 30 km/h. Zwei oder mehr Fahrspuren pro Fahrtrichtung: 50 km/h. Abweichende Regelungen sind beschildert.

innerorts320-50
außerorts70
Schnellstraßen180
Autobahnen2, 490

1 · sowie auf Straßen mit mehr als einer Fahrspur in jeder Richtung.

2 · Die Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten auch auf autobahnähnlichen Straßen (Autovías).

3 · je nach Straßentyp. Eine Fahrspur für beide Fahrtrichtungen (ohne Fahrbahnmarkierung), seitliche Gehwege auf gleicher Ebene: 20 km/h. Jeweils eine Fahrspur pro Fahrtrichtung: 30 km/h. Zwei oder mehr Fahrspuren pro Fahrtrichtung: 50 km/h. Abweichende Regelungen sind beschildert.

4 · Bei Anhängern über 0,75 t darf auf Autobahnen nur 80 km/h gefahren werden.

innerorts320-50
außerorts90
Schnellstraßen1100
Autobahnen2120

1 · sowie auf Straßen mit mehr als einer Fahrspur in jeder Richtung.

2 · Die Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten auch auf autobahnähnlichen Straßen (Autovías).

3 · je nach Straßentyp. Eine Fahrspur für beide Fahrtrichtungen (ohne Fahrbahnmarkierung), seitliche Gehwege auf gleicher Ebene: 20 km/h. Jeweils eine Fahrspur pro Fahrtrichtung: 30 km/h. Zwei oder mehr Fahrspuren pro Fahrtrichtung: 50 km/h. Abweichende Regelungen sind beschildert.

innerorts320-50
außerorts80
Schnellstraßen190
Autobahnen2120

bis 3,5 t zGG

1 · sowie auf Straßen mit mehr als einer Fahrspur in jeder Richtung.

2 · Die Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten auch auf autobahnähnlichen Straßen (Autovías).

3 · je nach Straßentyp. Eine Fahrspur für beide Fahrtrichtungen (ohne Fahrbahnmarkierung), seitliche Gehwege auf gleicher Ebene: 20 km/h. Jeweils eine Fahrspur pro Fahrtrichtung: 30 km/h. Zwei oder mehr Fahrspuren pro Fahrtrichtung: 50 km/h. Abweichende Regelungen sind beschildert.

innerorts320-50
außerorts80
Schnellstraßen180
Autobahnen290

über 3,5, t zGG

1 · sowie auf Straßen mit mehr als einer Fahrspur in jeder Richtung.

2 · Die Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten auch auf autobahnähnlichen Straßen (Autovías).

3 · je nach Straßentyp. Eine Fahrspur für beide Fahrtrichtungen (ohne Fahrbahnmarkierung), seitliche Gehwege auf gleicher Ebene: 20 km/h. Jeweils eine Fahrspur pro Fahrtrichtung: 30 km/h. Zwei oder mehr Fahrspuren pro Fahrtrichtung: 50 km/h. Abweichende Regelungen sind beschildert.

Camping und Gespanne

Camping Key Europe - 12 Monate Vorteile genießen! Die Vorteilskarte Camping Key Europe - CKE gilt nun ab dem Ausstellungsmonat bis einschließlich desselben Monats im Folgejahr. Der ADAC stellt die CKE exklusiv für seine Mitglieder aus.

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Übernachten außerhalb von Campingplätzenfür eine Nachtfür mehrere Nächte
auf Straßen und Parkplätzeneingeschränkt erlaubt1, 2, 3eingeschränkt erlaubt1, 2, 3
auf Privatgrund4eingeschränkt erlaubt1, 3eingeschränkt erlaubt1, 3

1 · nicht in Wohngebieten, in der Nähe von Campingplätzen und Stränden

2 · nur mit Genehmigung der örtlichen Behörden

3 · maximal drei Nächte, drei Zelte und zehn Personen

4 · nur mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers

Besondere Regelungen für Gespanne

Warntafeln

Bei Gespannen über 12 m Länge müssen am Heck des Gespanns entweder eine große Tafel (130 x 25 cm) oder zwei kleine Tafeln nebeneinander (je 50 x 25 cm), gelb mit rotem Rand, in einem Abstand von 50 bis 150 cm zum Boden angebracht werden. Die in Deutschland erhältlichen Warntafeln der ECE-Norm 70.01 entsprechen zwar nicht exakt den in Spanien vorgeschriebenen Maßen, müssen dort aber akzeptiert werden. Die Warntafeln sind im ADAC Shop online erhältlich.

Kennzeichnungstafeln

Sicherheitsverbindung

Ungebremste Änhänger müssen zusätzlich mit einem Sicherungsseil oder einer Kette mit dem Zugfahrzeug verbunden sein. Die Kupplung des Anhängers darf bei Abspringen des Anhängers nicht den Boden berühren, eine Weiterfahrt aus der Gefahrenzone muss möglich sein. Eine Schlaufe der Verbindung über dem Kugelhals genügt, der ADAC empfiehlt jedoch eine Abrutschsicherung.

Abmessungen

BreiteLänge
Kfz ohne Anhänger (z.B. Wohnmobil)2.55 m12 m
Anhänger (mit Deichsel)2.55 m12 m
Gespann (gesamt)2.55 m18.75 m

Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Zuständig für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist:

Dirección General de Transportes por Carretera

Ministerio de Fomento

Paseo de la Castellana, 67

28071 Madrid

Auf dem Weg zum Reiseziel

Wenn Sie auf dem Weg zu Ihrem Reiseziel andere Länder durchfahren, prüfen Sie bitte, ob dort besondere Regelungen für Campingfahrzeuge zu beachten sind.

Führerschein und Kraftfahrzeug

Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein) ist mitzuführen.

Als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung reicht das deutsche Autokennzeichen. Dennoch wird die Mitnahme der IVK – Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) empfohlen, da mit Hilfe der IVK die Schadensabwicklung erleichtert wird.

Das Nationalitätskennzeichen muss am Fahrzeug angebracht oder im Euro-Kennzeichen enthalten sein.

Wichtige Verkehrsbestimmungen

Sie beträgt 0,5.

Für Fahranfänger (bis 2 Jahre Fahrpraxis) gelten 0,3, für Minderjährige 0,0 Promille.

Im Kreisverkehr haben – sofern nichts anderes ausdrücklich durch Verkehrszeichen geregelt ist – diejenigen Fahrzeuge Vorfahrt, die sich im Kreisverkehr befinden.

Für zwei- und mehrspurige Kreisverkehre innerhalb geschlossener Ortschaften gelten folgende Verhaltensregeln:

Fahrbahnmarkierungen sind bindend, müssen beachtet und eingehalten werden.

Wer den mehrspurigen Kreisverkehr gleich bei der nächsten Ausfahrt wieder verlassen möchte, d.h. 180 Grad oder weniger im Kreisel verbleiben will, sollte die Außenspur benutzen.

Wer mehr als 180 Grad des Kreisverkehrs zurücklegen möchte oder die gesamte Runde zum "Wenden" (Änderung der Fahrtrichtung) nutzen möchte, sollte bereits beim Einfahren die Innenspur wählen oder sofort auf die Innenspur wechseln, damit die anderen Verkehrsteilnehmer beim Einfahren und Abbiegen nicht behindert werden. Erst vor der gewünschten Ausfahrt sollte dann auf die Außenspur gewechselt werden.

Wer von der Innenspur auf die Außenspur wechselt, muss den Verkehrsteilnehmern der Außenspur die Vorfahrt gewähren. Die Absicht, die Spur zu wechseln, muss durch Blinken angezeigt werden.

Markierungen am Straßenrand kennzeichnen Parkregelungen
  • Unterbrochene gelbe Linie oder Zick-Zack-Linie: Parkverbot; kurzes Halten zum Ein- und Aussteigen erlaubt
  • Gelbe Linie: Parkverbot, meist mit zusätzlicher Beschilderung
  • Weiße Linie: kostenfreie Parkplätze
  • Blaue Linie: gebührenpflichtig oder zeitlich begrenzt; zusätzliche Beschilderung beachten und Parkscheinautomat verwenden
  • Grüne Linie: Anwohnerparken; teilweise mit Parkschein zeitlich begrenzt möglich

Halten und Parken auf Radwegen wird als schwerer Verstoß mit hohen Bußgeldern geahndet.

Nachts muss beim Parken das Standlicht eingeschaltet werden, wenn die öffentliche Beleuchtung unzureichend ist.

Parkerleichterungen für Schwerbehinderte

Der blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten.

Eine weltweite Übersicht kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:

FIA-Leitfaden

Von Radfahrern

Auf mehrspurigen Straßen ist beim Überholen von Fahrrädern und Kleinkrafträdern ein vollständiger Spurwechsel vorgeschrieben; ansonsten ist ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.

Das Telefonieren am Steuer mit einem Handy ist verboten, wenn Sie das Gerät dazu in die Hand nehmen müssen. Freisprechanlagen sind zulässig, wenn die Kommunikation ohne Kopfhörer erfolgt.

Minderjährige bis zu einer Körpergröße von 135 cm müssen mit einem Kindersicherungssystem gesichert werden.

Kinder müssen immer auf dem Rücksitz befördert werden, es sei denn es liegt eine der folgenden Ausnahmen vor:
  • Im Kfz sind keine Rücksitze vorhanden.
  • Der Rücksitz ist bereits vollständig von anderen Minderjährigen mit einer Körpergröße von weniger als 135 cm besetzt.
  • Die erforderlichen Kindersicherungssysteme können aus Platzgründen nicht alle auf dem Rücksitz installiert werden.

Autofahrer müssen eine Warnweste mitführen und tragen, wenn sie ihr Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften im Falle einer Panne oder eines Unfalls verlassen.

Es empfiehlt sich im Interesse der eigenen Sicherheit, je nach Zahl der Fahrzeuginsassen, mehrere Warnwesten mitzuführen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich im Einzelfall auch die Mitfahrer auf der Fahrbahn aufhalten müssen.

In in Spanien zugelassenen Fahrzeugen (z. B. Mietwagen) müssen zwei Warndreiecke mitgeführt werden. Bei einer Verkehrskontrolle ist der Fahrzeuglenker für das Mitführen des Pflichtinventars verantwortlich.

Bei einem Pkw darf die Ladung bis maximal 10% und – sofern sie unteilbar ist – bis höchstens 15% ihrer Länge nach hinten hinausragen.

Jede über die im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeuggesamtlänge überstehende Ladung muss mit einer rot-weiß schraffierten Warntafel (50 x 50 cm) gekennzeichnet werden. Die Warntafel ist am hinteren Ende der Ladung so zu befestigen, dass sie sich stets senkrecht zur Fahrzeugachse befindet. Sie sollte zur Vermeidung eines Bußgeldes auch vorhanden sein, wenn lediglich ein Heckträger (mit oder ohne Ladung) angebracht ist, selbst in eingeklapptem Zustand.

Nimmt die nach hinten überstehende Ladung in der Längsrichtung die gesamte Fahrzeugbreite ein, müssen zwei Warntafeln (jeweils am seitlichen Ende der Ladung) quer so angebracht werden, dass die Schraffierung beider Tafeln vom Aussehen her ein umgedrehtes „V“ ergibt.

Der Transport von Fahrrädern auf einem am Fahrzeugheck angebrachten Träger ist zulässig.

Radarwarngeräte

Verboten ist das Mitführen und das Benutzen von Radarwarngeräten.

Dashcam

Erlaubt (Dashcam sollte nur eine geringe Auflösung aufweisen, nicht benötigte Daten sollten nach fünf Tagen gelöscht werden und gegen den Zugriff unbefugter Dritter geschützt sein).

Winterreifen

Eine Winterreifenpflicht besteht nicht generell.

Schneeketten

Schneeketten dürfen an allen Fahrzeugen montiert werden, wenn die Straßen schneebedeckt sind. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h.

50 % Rabatt bei Bezahlung innerhalb von 20 Tagen ab Zustellung des Bußgeldbescheides bzw. ab Ahndung vor Ort.

Unfälle müssen der Polizei gemeldet werden. Bei Sachschäden ist die Verwendung des »Europäischen Unfallberichts« zu empfehlen (in den ADAC Geschäftsstellen mehrsprachig erhältlich).

Abschleppen durch Privatfahrzeuge ist verboten.

AltoHalt
Atencion, CuidadoAchtung, Vorsicht
Viraje peligrosogefährliche Kurve
Ceda el pasoVorfahrt beachten
Paso prohibidoDurchfahrt verboten
Prohibido aparcarParkverbot
Llevar la derecha (izquierda)rechts (links) fahren

Zufahrtsbeschränkungen

Umweltzonen

In einigen spanischen Städten gibt es dauerhaft eingerichtete Umweltzonen, genannt ZBE (Zona de Bajas/Baixes Emisiones). Etliche weitere Umweltzonen sollen in Gemeinden über 50.000 Einwohnern folgen. In einigen Städten werden bei erhöhter Luftverschmutzung temporäre Umweltzonen mit weiteren Einschränkungen aktiviert.

Städte

ZBE-Umweltzonen gibt es u.a. in Barcelona, Córdoba, Madrid, Saragossa und Sevilla. Meist gelten die Umweltzonen-Regelungen Montag bis Freitag von 7-20 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten gibt es keine Beschränkungen. In manchen Städten sind die Umweltzonen jedoch ganzjährig rund um die Uhr in Kraft. Im Detail werden untenstehend touristisch bedeutendere Städte beschrieben.

Eine Übersicht über die aktuellen ZBE in Spanien gibt es auf der Webseite des Ministeriums für den ökologischen Wandel und demografische Herausforderungen (grün markierte Städte).

ZBE in Spanien

Betroffene Fahrzeuge

Nicht in die ZBE einfahren dürfen Benzinfahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 0-2 (Erstzulassung vor dem Jahr 2000), Dieselfahrzeuge Euro 0-3 (Erstzulassung vor dem Jahr 2006) sowie Motorräder und Mopeds Euro 0-1 (Erstzulassung vor dem Jahr 2003). Dies entspricht den Anforderungen der gelben spanischen Umweltplakette "B". Teilweise gibt es jedoch bereits schärfere Anforderungen mit Einfahrverboten für Benzinfahrzeuge Euro 0-3, Dieselfahrzeuge Euro 0-5 und Motorräder Euro 0-2 entsprechend der grünen spanischen Plakette "C". Die Beschilderung vor Ort mit den dort gültigen Regeln sollte beachtet und die Abgasnormen des eigenen Fahrzeugs damit abgeglichen werden. Genaue Informationen zu den geforderten Abgasnormen gibt es unter dem untenstehenden Punkt "Umweltplaketten".

Nachweis der Einfahrtberechtigung/Registrierung

Alle einfahrtberechtigten Fahrzeuge benötigen einen Nachweis der zugelassenen Abgasklasse. Für deutsche Fahrzeuge reicht dafür meist die deutsche grüne Umweltplakette. Auf die Beschilderung vor Ort ist dennoch zu achten (siehe "Betroffene Fahrzeuge"). In Barcelona ist eine Fahrzeugregistrierung erforderlich. Die spanischen Umweltplaketten "Distintivo Ambiental DGT" zum Nachweis der Einfahrberechtigung sind bislang nur für spanische Fahrzeuge erhältlich. Die ZBE sind beschildert und werden mit Kameras überwacht.

In Städten wie A Coruña und Pontevedra dürfen nur Anwohner und Lieferfahrzeuge in die ZBE einfahren.

Gebiet

Das gesamte Stadtgebiet innerhalb der Ringstraßen Ronda de Dalt (B-20) und Ronda Litoral (B-10) ist zu bestimmten Zeiten Umweltzone ZBE. Die Zone umfasst auch die Nachbargemeinde L’Hospitalet de Llobregat und Teile von Cornellà de Llobregat, Esplugues de Llobregat und Sant Adrià del Besòs sowie die Gemeinden Badalona, Sant Cugat del Valles und Sant Joan Despi. Ausgenommen sind die Stadtbereiche Vallvidrera, Tibidabo und Les Planes sowie die Zona Franca Industrial.

Karte der Umweltzone

Betroffene Fahrzeuge

Nicht einfahren dürfen die unter "Allgemeine Informationen" genannten Fahrzeuge.

Registrierung/Tagestickets

Fahrzeuge, die die Abgasnormen erfüllen, benötigen eine Registrierung des Fahrzeugs als Nachweis der Einfahrtberechtigung. Für nicht-spanische Fahrzeuge erfolgt dies online (Bearbeitungszeit bis zu 15 Tagen), alternativ kann man sein Fahrzeug vor Ort registrieren. Die Registrierung ist zwei Jahre lang gültig und kostet 7 Euro.

Werden die Abgasnormen nicht erfüllt, können für die Einfahrt 24 mal pro Jahr Tagestickets für jeweils 5 Euro erworben werden. Dies muss vor Befahren der Umweltzone erfolgen und ist ebenfalls online oder vor Ort möglich.

Online-Registrierung Online-Kauf Tagesticket

Àrea Metropolitana de Barcelona

Metropolitan OAC Office

Carrer 60, núm 19, Zona Franca

08040 Barcelona

Zeiten

Die Umweltzone gilt Montag bis Freitag 7-20 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten ist eine freie Zufahrt für alle Fahrzeuge ohne Registrierung möglich.

Befreiung

Eine Befreiung ist für Fahrzeuge zur Beförderung von Behinderten möglich. Oldtimer erhalten keine Befreiung.

Fahrzeuge für Personen mit eingeschränkter Mobilität

Gebiet

Teile des Stadtzentrums sind seit Februar 2023 Umweltzone (ZBE).

Karte der Umweltzone

Betroffene Fahrzeuge

Nicht einfahren dürfen die unter "Allgemeine Informationen" genannten Fahrzeuge. Für deutsche Fahrzeuge, die die geforderten Abgasnormen erfüllen, genügt die deutsche grüne Umweltplakette als Nachweis der Einfahrtberechtigung. Allerdings haben nur Elektro- und Hybridfahrzeuge freie Fahrt, alle anderen einfahrtberechtigten Fahrzeuge müssen einen Parkplatz ansteuern.

Zeiten

Die Umweltzone gilt ganzjährig rund um die Uhr.

Die Anzahl von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor wird während der Sommersaison von Juni bis September auf der Insel beschränkt. Besucher mit Pkw oder Motorrad müssen eine kostenpflichtige Bewilligung beantragen (gilt für Privat- und Mietfahrzeuge), Wohnwagen und Wohnmobile sind nicht zugelassen. Die Kosten betragen 2024 je nach Monat für Autos 6-9 Euro pro Tag (mindestens 30-45 Euro) und für Motorräder 3-4,50 Euro pro Tag (mindestens 15-22,50 Euro). In den Monaten Juli und August fallen die höheren Preise an.

Antrag zur Fahrzeugnutzung

Gebiet

  • Madrid ZBE (Zona de Bajas Emisiones): gesamtes Stadtgebiet
  • Madrid ZBEDEP (Zonas de Bajas Emisiones de Especial Protección): Stadtbezirke Centro (mit den Stadtteilen Palacio, Embajadores, Cortes, Justicia, Universidad und Sol) sowie Plaza Elíptica
Karte ZBE

Betroffene Fahrzeuge

In die ZBE und ZBEDEP Plaza Eliptica dürfen die unter "Allgemeine Informationen" genannten Fahrzeuge nicht einfahren.

  • Elektro- und Hybridfahrzeuge haben neben Anwohnern und Händlern freie Einfahrt und unbegrenzte Parkerlaubnis
  • Hybridfahrzeuge erhalten freie Einfahrt und Parkerlaubnis für 2 Stunden
  • Benzinfahrzeuge ab Euro 3, Dieselfahrzeuge ab Euro 4, Motorräder ab Euro 2 dürfen nur auf öffentlichen Parkplätzen oder in Parkhäusern abgestellt werden
  • Motorräder ab Euro 2 können die Zone von 7-22 Uhr befahren

Für deutsche Fahrzeuge, die die geforderten Abgasnormen erfüllen, genügt die deutsche grüne Umweltplakette als Nachweis der Einfahrtberechtigung in die ZBE. Für die ZBEDEP Centro muss der Nachweis vor Ort mit vorheriger Terminvereinbarung vorgelegt werden. Alternativ ist es z.T. möglich, die Berechtigung per Email zu beantragen.

Terminvereinbarung

Oficinia Madrid ZBEDEP Centro

Calle Bustamante, 16

28015 Madrid

Zeiten

Die Umweltzonen gelten ganzjährig rund um die Uhr.

Gebiet

Teile des Stadtzentrums sind seit 2023 Umweltzone (ZBE Cartuja Norte/Sur).

Karte der Umweltzone

Betroffene Fahrzeuge

Nicht einfahren dürfen die unter "Allgemeine Informationen" genannten Fahrzeuge. Für deutsche Fahrzeuge, die die geforderten Abgasnormen erfüllen, genügt die deutsche grüne Umweltplakette als Nachweis der Einfahrtberechtigung.

Zeiten

Die Umweltzone gilt Montag bis Freitag 7-20 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten ist eine freie Zufahrt für alle Fahrzeuge möglich.

Temporäre Umweltzone

Die temporäre Umweltzone im Stadtgebiet und Teilen der Metropolregion wird bei erhöhten Luftschadstoffkonzentrationen aktiviert. Betroffen sind alle Kfz außer Null-Emissionsfahrzeugen. Zuerst erfolgen Tempolimits, dann Fahrverbote. Die temporäre Umweltzone gilt bei Luftverschmutzungsalarm rund um die Uhr. Auf Anzeigen vor Ort sollte geachtet werden.

Dauerhafte Umweltzone ZBE

Im Stadtgebiet von Valencia soll eine dauerhafte Umweltzone ZBE eingerichtet werden. Hier sollen die gleichen Anforderungen wie in anderen spanischen ZBE gelten. Der genaue Zeitpunkt ist noch nicht bekannt.

Temporäre Umweltzone

Die temporäre Umweltzone im Stadtgebiet und einigen umliegenden Gemeinden wird bei erhöhten Luftschadstoffkonzentrationen aktiviert. Betroffen sind dann alle Kfz Es erfolgen abgestufte Maßnahmen der Verkehrsreduktion bis hin zu Fahrverboten. Die temporäre Umweltzone gilt bei Luftverschmutzungsalarm rund um die Uhr. Auf Anzeigen vor Ort sollte geachtet werden.

Die temporäre Umweltzone wird bei erhöhten Luftschadstoffkonzentrationen aktiviert. Es erfolgen abgestufte Maßnahmen der Verkehrsreduktion bis hin zu Fahrverboten. Auf Anzeigen vor Ort sollte geachtet werden.

Gebiet

Das Stadtzentrum ist Umweltzone.

Betroffene Fahrzeuge

Alle Kfz.

Zeiten

Bei Luftverschmutzungsalarm 8-22 Uhr.

Spanische Umweltplaketten ("Distintivo Ambiental DGT") kennzeichnen Fahrzeuge je nach Abgasausstoß und erleichtern die Überwachung der Zufahrtsberechtigung in spanische Umweltzonen. Sie können für spanische Fahrzeuge zum Preis von 6,50 Euro u.a. in Postämtern und bei Werkstätten des Werkstattverbands CETRAA sowie online erworben werden. Nicht-spanische Fahrzeuge können bislang keine DGT-Plakette erhalten.

Übersicht

Plakettenfarbe und -kennzeichnungFahrzeugtypen (gilt u.a. für Pkw)
blau, "0 Emisiones"Elektrofahrzeuge, Plug-in-Hybridfahrzeuge (Mindestreichweite 40 km), Brennstoffzellenfahrzeuge
grün-blau, "Eco"Plug-in-Hybridfahrzeuge (Reichweite unter 40 km), Hybrid-, CNG-, LNG- und LPG-Fahrzeuge. Mindeststandard: Benzinfahrzeuge Euro 4, 5 oder 6; Dieselfahrzeuge Euro 6
grün, "C"Mindeststandard: Benzinfahrzeuge Euro 4, 5 und 6; Dieselfahrzeuge Euro 6; Motorräder und Mopeds Euro 3 und 4
gelb, "B"Mindeststandard: Benzinfahrzeuge Euro 3; Dieselfahrzeuge Euro 4 und 5; Motorräder und Mopeds Euro 2

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