innerorts3 | 20-50 |
außerorts | 90 |
Schnellstraßen1 | 100 |
Autobahnen2 | 120 |
1 · sowie auf Straßen mit mehr als einer Fahrspur in jeder Richtung.
2 · Die Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten auch auf autobahnähnlichen Straßen (Autovías).
3 · je nach Straßentyp. Eine Fahrspur für beide Fahrtrichtungen (ohne Fahrbahnmarkierung), seitliche Gehwege auf gleicher Ebene: 20 km/h. Jeweils eine Fahrspur pro Fahrtrichtung: 30 km/h. Zwei oder mehr Fahrspuren pro Fahrtrichtung: 50 km/h. Abweichende Regelungen sind beschildert.
innerorts3 | 20-50 |
außerorts | 70 |
Schnellstraßen1 | 80 |
Autobahnen2, 4 | 90 |
1 · sowie auf Straßen mit mehr als einer Fahrspur in jeder Richtung.
2 · Die Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten auch auf autobahnähnlichen Straßen (Autovías).
3 · je nach Straßentyp. Eine Fahrspur für beide Fahrtrichtungen (ohne Fahrbahnmarkierung), seitliche Gehwege auf gleicher Ebene: 20 km/h. Jeweils eine Fahrspur pro Fahrtrichtung: 30 km/h. Zwei oder mehr Fahrspuren pro Fahrtrichtung: 50 km/h. Abweichende Regelungen sind beschildert.
4 · Bei Anhängern über 0,75 t darf auf Autobahnen nur 80 km/h gefahren werden.
innerorts3 | 20-50 |
außerorts | 90 |
Schnellstraßen1 | 100 |
Autobahnen2 | 120 |
1 · sowie auf Straßen mit mehr als einer Fahrspur in jeder Richtung.
2 · Die Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten auch auf autobahnähnlichen Straßen (Autovías).
3 · je nach Straßentyp. Eine Fahrspur für beide Fahrtrichtungen (ohne Fahrbahnmarkierung), seitliche Gehwege auf gleicher Ebene: 20 km/h. Jeweils eine Fahrspur pro Fahrtrichtung: 30 km/h. Zwei oder mehr Fahrspuren pro Fahrtrichtung: 50 km/h. Abweichende Regelungen sind beschildert.
innerorts3 | 20-50 |
außerorts | 80 |
Schnellstraßen1 | 90 |
Autobahnen2 | 120 |
bis 3,5 t zGG
1 · sowie auf Straßen mit mehr als einer Fahrspur in jeder Richtung.
2 · Die Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten auch auf autobahnähnlichen Straßen (Autovías).
3 · je nach Straßentyp. Eine Fahrspur für beide Fahrtrichtungen (ohne Fahrbahnmarkierung), seitliche Gehwege auf gleicher Ebene: 20 km/h. Jeweils eine Fahrspur pro Fahrtrichtung: 30 km/h. Zwei oder mehr Fahrspuren pro Fahrtrichtung: 50 km/h. Abweichende Regelungen sind beschildert.
innerorts3 | 20-50 |
außerorts | 80 |
Schnellstraßen1 | 80 |
Autobahnen2 | 90 |
über 3,5, t zGG
1 · sowie auf Straßen mit mehr als einer Fahrspur in jeder Richtung.
2 · Die Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten auch auf autobahnähnlichen Straßen (Autovías).
3 · je nach Straßentyp. Eine Fahrspur für beide Fahrtrichtungen (ohne Fahrbahnmarkierung), seitliche Gehwege auf gleicher Ebene: 20 km/h. Jeweils eine Fahrspur pro Fahrtrichtung: 30 km/h. Zwei oder mehr Fahrspuren pro Fahrtrichtung: 50 km/h. Abweichende Regelungen sind beschildert.
Camping Key Europe - 12 Monate Vorteile genießen! Die Vorteilskarte Camping Key Europe - CKE gilt nun ab dem Ausstellungsmonat bis einschließlich desselben Monats im Folgejahr. Der ADAC stellt die CKE exklusiv für seine Mitglieder aus.
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www.adac-shop.de/ckeÜbernachten außerhalb von Campingplätzen | für eine Nacht | für mehrere Nächte |
auf Straßen und Parkplätzen | eingeschränkt erlaubt1, 2, 3 | eingeschränkt erlaubt1, 2, 3 |
auf Privatgrund4 | eingeschränkt erlaubt1, 3 | eingeschränkt erlaubt1, 3 |
1 · nicht in Wohngebieten, in der Nähe von Campingplätzen und Stränden
2 · nur mit Genehmigung der örtlichen Behörden
3 · maximal drei Nächte, drei Zelte und zehn Personen
4 · nur mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers
Breite | Länge | |
Kfz ohne Anhänger (z.B. Wohnmobil) | 2.55 m | 12 m |
Anhänger (mit Deichsel) | 2.55 m | 12 m |
Gespann (gesamt) | 2.55 m | 18.75 m |
Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Zuständig für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist:
Dirección General de Transportes por Carretera
Ministerio de Fomento
Paseo de la Castellana, 67
28071 Madrid
Wenn Sie auf dem Weg zu Ihrem Reiseziel andere Länder durchfahren, prüfen Sie bitte, ob dort besondere Regelungen für Campingfahrzeuge zu beachten sind.
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein) ist mitzuführen.
Als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung reicht das deutsche Autokennzeichen. Dennoch wird die Mitnahme der IVK – Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) empfohlen, da mit Hilfe der IVK die Schadensabwicklung erleichtert wird.
Das Nationalitätskennzeichen muss am Fahrzeug angebracht oder im Euro-Kennzeichen enthalten sein.
Sie beträgt 0,5.
Für Fahranfänger (bis 2 Jahre Fahrpraxis) gelten 0,3, für Minderjährige 0,0 Promille.
Im Kreisverkehr haben – sofern nichts anderes ausdrücklich durch Verkehrszeichen geregelt ist – diejenigen Fahrzeuge Vorfahrt, die sich im Kreisverkehr befinden.
Für zwei- und mehrspurige Kreisverkehre innerhalb geschlossener Ortschaften gelten folgende Verhaltensregeln:
Fahrbahnmarkierungen sind bindend, müssen beachtet und eingehalten werden.
Wer den mehrspurigen Kreisverkehr gleich bei der nächsten Ausfahrt wieder verlassen möchte, d.h. 180 Grad oder weniger im Kreisel verbleiben will, sollte die Außenspur benutzen.
Wer mehr als 180 Grad des Kreisverkehrs zurücklegen möchte oder die gesamte Runde zum "Wenden" (Änderung der Fahrtrichtung) nutzen möchte, sollte bereits beim Einfahren die Innenspur wählen oder sofort auf die Innenspur wechseln, damit die anderen Verkehrsteilnehmer beim Einfahren und Abbiegen nicht behindert werden. Erst vor der gewünschten Ausfahrt sollte dann auf die Außenspur gewechselt werden.
Wer von der Innenspur auf die Außenspur wechselt, muss den Verkehrsteilnehmern der Außenspur die Vorfahrt gewähren. Die Absicht, die Spur zu wechseln, muss durch Blinken angezeigt werden.
Unterbrochene gelben Linie oder Zickzacklinie am Fahrbahnrand: Parkverbot; es darf nur nur kurz zum Ein- und Aussteigen gehalten werden.
Gelbe Markierung: Parkverbot, meist mit entsprechender Beschilderung.
Weiße Markierungen: Kostenfreie Parkplätze.
Blaue Markierung: geührenpflichtige oder zeitlich begrenzte Parkzonen; Zusatzschilder beachten; Parkscheinautomat meist in Sichtweite.
Grüne Markierung: Nur für Anwohner. Parken mit Parkschein teilweise zeitlich begrenzt möglich.
Halten und Parken auf Radwegen wird als schwerer Verstoß mit hohen Bußgeldern geahndet.
Nachts muss beim Parken das Standlicht eingeschaltet werden, wenn die öffentliche Beleuchtung unzureichend ist.
Der blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten.
Eine weltweite Übersicht kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:
FIA-LeitfadenVerboten ist das Mitführen und das Benutzen von Radarwarngeräten.
Erlaubt (Dashcam sollte nur eine geringe Auflösung aufweisen, nicht benötigte Daten sollten nach fünf Tagen gelöscht werden und gegen den Zugriff unbefugter Dritter geschützt sein).
Das Telefonieren am Steuer mit einem Handy ist verboten, wenn Sie das Gerät dazu in die Hand nehmen müssen. Freisprechanlagen sind zulässig, wenn die Kommunikation ohne Kopfhörer erfolgt.
Minderjährige müssen bis zu einer Körpergröße von 135 cm mit einem Kindersicherungssystem gesichert werden.
Kinder müssen immer auf dem Rücksitz befördert werden, es sei denn es liegt eine der folgenden Ausnahmen vor:
Im Kfz sind keine Rücksitze vorhanden.
Der Rücksitz ist bereits vollständig von anderen Minderjährigen mit einer Körpergröße von weniger als 135 cm besetzt.
Die erforderlichen Kindersicherungssysteme können aus Platzgründen nicht alle auf dem Rücksitz installiert werden.
Autofahrer müssen eine Warnweste mitführen und tragen, wenn sie ihr Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften im Falle einer Panne oder eines Unfalls verlassen.
Es empfiehlt sich im Interesse der eigenen Sicherheit, je nach Zahl der Fahrzeuginsassen, mehrere Warnwesten mitzuführen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich im Einzelfall auch die Mitfahrer auf der Fahrbahn aufhalten müssen.
Für die in Spanien zugelassenen Fahrzeuge (z. B. Mietwagen) müssen zwei Warndreiecke mitgeführt werden. Bei einer Verkehrskontrolle ist der Fahrzeuglenker für das Mitführen des Pflichtinventars verantwortlich.
Bei einem Pkw darf die Ladung bis maximal 10% und – sofern sie unteilbar ist – bis höchstens 15% ihrer Länge nach hinten hinausragen.
Jede über die im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeuggesamtlänge überstehende Ladung muss mit einer rot-weiß schraffierten Warntafel (50 x 50 cm) gekennzeichnet werden. Die Warntafel ist am hinteren Ende der Ladung so zu befestigen, dass sie sich stets senkrecht zur Fahrzeugachse befindet. Sie sollte zur Vermeidung eines Bußgeldes auch vorhanden sein, wenn lediglich ein Heckträger (mit oder ohne Ladung) angebracht ist, selbst in eingeklapptem Zustand.
Nimmt die nach hinten überstehende Ladung in der Längsrichtung die gesamte Fahrzeugbreite ein, müssen zwei der vorbezeichneten Warntafeln (jeweils am seitlichen Ende der Ladung) quer angebracht werden und zwar so, dass die Schraffierung beider Tafeln vom Aussehen her ein umgedrehtes „V“ ergibt.
Der Transport von Fahrrädern auf einem am Fahrzeugheck angebrachten Träger ist zulässig.
Eine Winterreifenpflicht besteht nicht generell.
Schneeketten dürfen an allen Fahrzeugen montiert werden, wenn die Straßen schneebedeckt sind. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h.
50 % Rabatt bei Bezahlung innerhalb von 20 Tagen ab Zustellung des Bußgeldbescheides bzw. ab Ahndung vor Ort.
Unfälle müssen der Polizei gemeldet werden. Bei Sachschäden ist die Verwendung des »Europäischen Unfallberichts« zu empfehlen (in den ADAC Geschäftsstellen mehrsprachig erhältlich).
Abschleppen durch Privatfahrzeuge ist verboten.
Alto | Halt |
Atencion, Cuidado | Achtung, Vorsicht |
Viraje peligroso | gefährliche Kurve |
Ceda el paso | Vorfahrt beachten |
Paso prohibido | Durchfahrt verboten |
Prohibido aparcar | Parkverbot |
Llevar la derecha (izquierda) | rechts (links) fahren |
In Barcelona und Madrid gibt es dauerhaft eingerichtete Umweltzonen. In Sevilla, Valencia und Valladolid werden bei erhöhter Luftverschmutzung temporäre Umweltzonen aktiviert. Weitere Umweltzonen sollen folgen. Die spanischen Umweltplaketten "Distintivo Ambiental DGT" sind bislang nur für spanische Fahrzeuge erhältlich.
Das gesamte Stadtgebiet innerhalb der Ringstraßen Ronda de Dalt (B-20) und Ronda Litoral (B-10) ist Umweltzone. Die "Zona Baixes Emissiones" (ZBE) genannte Zone umfasst auch die Nachbargemeinde L’Hospitalet de Llobregat und Teile von Cornellà de Llobregat, Esplugues de Llobregat und Sant Adrià del Besòs sowie die Gemeinden Sant Cugat del Valles und Sant Joan Despi. Ausgenommen sind die Stadtbereiche Vallvidrera, Tibidabo und Les Planes sowie die Zona Franca Industrial. Das Gebiet ist beschildert und wird von Kameras überwacht.
Karte der UmweltzoneNicht einfahren dürfen:
Fahrzeuge, die die Abgasnormen erfüllen, benötigen einen Nachweis der Einfahrtberechtigung und eine Registrierung des Fahrzeugs. Für nicht-spanische Fahrzeuge erfolgt dies online, alternativ kann man sein Fahrzeug vor Ort registrieren. Die Registrierung ist zwei Jahre lang gültig und kostet 7 Euro. Der Nachweis für spanische Fahrzeuge erfolgt über Umweltplaketten.
Werden die Abgasnormen nicht erfüllt, können für die Einfahrt 10 mal pro Jahr Tagestickets für jeweils 5 Euro erworben werden. Dies muss vor Befahren der Umweltzone erfolgen und ist ebenfalls online oder vor Ort möglich.
Online-Registrierung Online-Kauf TagesticketDie Umweltzone gilt Montag bis Freitag 7-20 Uhr.
Möglich u.a. für Fahrzeuge zur Beförderung von Behinderten.
In die ZBE und ZBEDEP Plaza Eliptica dürfen nicht einfahren:
Der Nachweis der erforderlichen Abgasnorm für deutsche Fahrzeuge ist bei Kontrolle ausreichend. Für die ZBEDEP Centro muss der Nachweis der Einfahrtberechtigung vor Ort mit vorheriger Terminvereinbarung vorgelegt werden. Spanische Fahrzeuge benötigen die spanischen Umweltplaketten "Distintivo Ambiental DGT". Der Erwerb von DGT-Plaketten für nicht-spanische Fahrzeuge ist bislang nicht möglich.
TerminvereinbarungOficinia Madrid ZBEDEP Centro
Calle Bustamante, 16
28015 Madrid
Die Umweltzonen gelten ganzjährig rund um die Uhr.
Die Anzahl von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor wird vom 15. Juni bis 15. September auf der Insel beschränkt. Besucher mit Pkw oder Motorrad müssen eine kostenpflichtige Bewilligung beantragen (gilt für Privat- und Mietfahrzeuge). Die Kosten betragen für Autos 1 Euro und für Motorräder 50 Cent pro Tag.
Antrag zur FahrzeugnutzungDie temporäre Umweltzone wird bei erhöhten Luftschadstoffkonzentrationen aktiviert. Zuerst erfolgen Tempolimits, dann Fahrverbote. Auf Anzeigen vor Ort sollte geachtet werden.
Das Stadtgebiet und Teile der Metropolregion sind Umweltzone.
Alle Kfz außer Null-Emissionsfahrzeugen.
Bei Luftverschmutzungsalarm rund um die Uhr.
Die temporäre Umweltzone wird bei erhöhten Luftschadstoffkonzentrationen aktiviert. Es erfolgen abgestufte Maßnahmen der Verkehrsreduktion bis hin zu Fahrverboten. Auf Anzeigen vor Ort sollte geachtet werden.
Das Stadtgebiet und einige umliegenden Gemeinden sind Umweltzone.
Alle Kfz.
Bei Luftverschmutzungsalarm rund um die Uhr.
Die temporäre Umweltzone wird bei erhöhten Luftschadstoffkonzentrationen aktiviert. Es erfolgen abgestufte Maßnahmen der Verkehrsreduktion bis hin zu Fahrverboten. Auf Anzeigen vor Ort sollte geachtet werden.
Das Stadtzentrum ist Umweltzone.
Alle Kfz.
Bei Luftverschmutzungsalarm 8-22 Uhr.
Spanische Umweltplaketten ("Distintivo Ambiental DGT") kennzeichnen Fahrzeuge je nach Abgasausstoß und erleichtern die Überwachung der Zufahrtsberechtigung in spanische Umweltzonen. Sie können für spanische Fahrzeuge zum Preis von 6,50 Euro u.a. in Postämtern und bei Werkstätten des Werkstattverbands CETRAA sowie online erworben werden. Nicht-spanische Fahrzeuge können bislang keine DGT-Plakette erhalten.
Plakettenfarbe und -kennzeichnung | Fahrzeugtypen (gilt u.a. für Pkw) |
blau, "0 Emisiones" | Elektrofahrzeuge, Plug-in-Hybridfahrzeuge (Mindestreichweite 40 km), Brennstoffzellenfahrzeuge |
grün-blau, "Eco" | Plug-in-Hybridfahrzeuge (Reichweite unter 40 km), Hybrid-, CNG-, LNG- und LPG-Fahrzeuge. Mindeststandard: Benzinfahrzeuge Euro 4, 5 oder 6; Dieselfahrzeuge Euro 6 |
grün, "C" | Mindeststandard: Benzinfahrzeuge Euro 4, 5 und 6; Dieselfahrzeuge Euro 6; Motorräder und Mopeds Euro 3 und 4 |
gelb, "B" | Mindeststandard: Benzinfahrzeuge Euro 3; Dieselfahrzeuge Euro 4 und 5; Motorräder und Mopeds Euro 2 |
Alle Angaben ohne Gewähr.