Maut in Spanien
Alle Informationen über Mautgebühren in Spanien
innerorts3 | 20-50 |
außerorts | 90 |
Schnellstraßen1 | 100 |
Autobahnen2 | 120 |
1 · sowie auf Straßen mit mehr als einer Fahrspur in jeder Richtung.
2 · Die Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten auch auf autobahnähnlichen Straßen (Autovías).
3 · je nach Straßentyp. Eine Fahrspur für beide Fahrtrichtungen (ohne Fahrbahnmarkierung), seitliche Gehwege auf gleicher Ebene: 20 km/h. Jeweils eine Fahrspur pro Fahrtrichtung: 30 km/h. Zwei oder mehr Fahrspuren pro Fahrtrichtung: 50 km/h. Abweichende Regelungen sind beschildert.
innerorts3 | 20-50 |
außerorts | 70 |
Schnellstraßen1 | 80 |
Autobahnen2, 4 | 90 |
1 · sowie auf Straßen mit mehr als einer Fahrspur in jeder Richtung.
2 · Die Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten auch auf autobahnähnlichen Straßen (Autovías).
3 · je nach Straßentyp. Eine Fahrspur für beide Fahrtrichtungen (ohne Fahrbahnmarkierung), seitliche Gehwege auf gleicher Ebene: 20 km/h. Jeweils eine Fahrspur pro Fahrtrichtung: 30 km/h. Zwei oder mehr Fahrspuren pro Fahrtrichtung: 50 km/h. Abweichende Regelungen sind beschildert.
4 · Bei Anhängern über 0,75 t darf auf Autobahnen nur 80 km/h gefahren werden.
innerorts3 | 20-50 |
außerorts | 90 |
Schnellstraßen1 | 100 |
Autobahnen2 | 120 |
1 · sowie auf Straßen mit mehr als einer Fahrspur in jeder Richtung.
2 · Die Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten auch auf autobahnähnlichen Straßen (Autovías).
3 · je nach Straßentyp. Eine Fahrspur für beide Fahrtrichtungen (ohne Fahrbahnmarkierung), seitliche Gehwege auf gleicher Ebene: 20 km/h. Jeweils eine Fahrspur pro Fahrtrichtung: 30 km/h. Zwei oder mehr Fahrspuren pro Fahrtrichtung: 50 km/h. Abweichende Regelungen sind beschildert.
innerorts3 | 20-50 |
außerorts | 80 |
Schnellstraßen1 | 90 |
Autobahnen2 | 120 |
1 · sowie auf Straßen mit mehr als einer Fahrspur in jeder Richtung.
2 · Die Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten auch auf autobahnähnlichen Straßen (Autovías).
3 · je nach Straßentyp. Eine Fahrspur für beide Fahrtrichtungen (ohne Fahrbahnmarkierung), seitliche Gehwege auf gleicher Ebene: 20 km/h. Jeweils eine Fahrspur pro Fahrtrichtung: 30 km/h. Zwei oder mehr Fahrspuren pro Fahrtrichtung: 50 km/h. Abweichende Regelungen sind beschildert.
innerorts3 | 20-50 |
außerorts | 80 |
Schnellstraßen1 | 80 |
Autobahnen2 | 90 |
1 · sowie auf Straßen mit mehr als einer Fahrspur in jeder Richtung.
2 · Die Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten auch auf autobahnähnlichen Straßen (Autovías).
3 · je nach Straßentyp. Eine Fahrspur für beide Fahrtrichtungen (ohne Fahrbahnmarkierung), seitliche Gehwege auf gleicher Ebene: 20 km/h. Jeweils eine Fahrspur pro Fahrtrichtung: 30 km/h. Zwei oder mehr Fahrspuren pro Fahrtrichtung: 50 km/h. Abweichende Regelungen sind beschildert.
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www.adac-shop.de/ckeÜbernachten außerhalb von Campingplätzen | für eine Nacht | für mehrere Nächte |
auf Straßen und Parkplätzen | eingeschränkt erlaubt1, 2, 3 | eingeschränkt erlaubt1, 2, 3 |
auf Privatgrund4 | eingeschränkt erlaubt1, 3 | eingeschränkt erlaubt1, 3 |
1 · nicht in Wohngebieten, in der Nähe von Campingplätzen und Stränden
2 · nur mit Genehmigung der örtlichen Behörden
3 · maximal drei Nächte, drei Zelte und zehn Personen
4 · nur mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers
Bei Gespannen über 12 m Länge müssen am Heck des Gespanns entweder eine große Tafel (130 x 25 cm) oder zwei kleine Tafeln nebeneinander (je 50 x 25 cm), gelb mit rotem Rand, in einem Abstand von 50 bis 150 cm zum Boden angebracht werden. Die in Deutschland erhältlichen Warntafeln der ECE-Norm 70.01 entsprechen zwar nicht exakt den in Spanien vorgeschriebenen Maßen, müssen dort aber akzeptiert werden. Die Warntafeln sind im ADAC Shop online erhältlich.
KennzeichnungstafelnUngebremste Änhänger müssen zusätzlich mit einem Sicherungsseil oder einer Kette mit dem Zugfahrzeug. Die Kupplung des Anhängers darf bei Abspringen des Anhängers nicht den Boden berühren, eine Weiterfahrt aus der Gefahrenzone muss möglich sein. Eine Schlaufe der Verbindung über dem Kugelhals genügt, der ADAC empfiehlt jedoch eine Abrutschsicherung.
Breite | Länge | |
Kfz ohne Anhänger (z.B. Wohnmobil) | 2.55 m | 12 m |
Anhänger (mit Deichsel) | 2.55 m | 12 m |
Gespann (gesamt) | 2.55 m | 18.75 m |
Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Zuständig für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist:
Dirección General de Transportes por Carretera
Ministerio de Fomento
Paseo de la Castellana, 67
28071 Madrid
Wenn Sie auf dem Weg zu Ihrem Reiseziel andere Länder durchfahren, prüfen Sie bitte, ob dort besondere Regelungen für Campingfahrzeuge zu beachten sind.
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein) ist mitzuführen.
Als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung reicht das deutsche Autokennzeichen. Dennoch wird die Mitnahme der IVK – Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) empfohlen, da mit Hilfe der IVK die Schadensabwicklung erleichtert wird.
Das Nationalitätskennzeichen muss am Fahrzeug angebracht oder im Euro-Kennzeichen enthalten sein.
Sie beträgt 0,5.
Für Fahranfänger (bis 2 Jahre Fahrpraxis) gelten 0,3, für Minderjährige 0,0 Promille.
Im Kreisverkehr haben – sofern nichts anderes ausdrücklich durch Verkehrszeichen geregelt ist – diejenigen Fahrzeuge Vorfahrt, die sich im Kreisverkehr befinden.
Für zwei- und mehrspurige Kreisverkehre innerhalb geschlossener Ortschaften gelten folgende Verhaltensregeln:
Fahrbahnmarkierungen sind bindend, müssen beachtet und eingehalten werden.
Wer den mehrspurigen Kreisverkehr gleich bei der nächsten Ausfahrt wieder verlassen möchte, d.h. 180 Grad oder weniger im Kreisel verbleiben will, sollte die Außenspur benutzen.
Wer mehr als 180 Grad des Kreisverkehrs zurücklegen möchte oder die gesamte Runde zum "Wenden" (Änderung der Fahrtrichtung) nutzen möchte, sollte bereits beim Einfahren die Innenspur wählen oder sofort auf die Innenspur wechseln, damit die anderen Verkehrsteilnehmer beim Einfahren und Abbiegen nicht behindert werden. Erst vor der gewünschten Ausfahrt sollte dann auf die Außenspur gewechselt werden.
Wer von der Innenspur auf die Außenspur wechselt, muss den Verkehrsteilnehmern der Außenspur die Vorfahrt gewähren. Die Absicht, die Spur zu wechseln, muss durch Blinken angezeigt werden.
Halten und Parken auf Radwegen wird als schwerer Verstoß mit hohen Bußgeldern geahndet.
Nachts muss beim Parken das Standlicht eingeschaltet werden, wenn die öffentliche Beleuchtung unzureichend ist.
Der blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten.
Eine weltweite Übersicht kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:
FIA-LeitfadenDas Telefonieren am Steuer mit einem Handy ist verboten, wenn Sie das Gerät dazu in die Hand nehmen müssen. Freisprechanlagen sind zulässig, wenn die Kommunikation ohne Kopfhörer erfolgt.
Minderjährige bis zu einer Körpergröße von 135 cm müssen mit einem Kindersicherungssystem gesichert werden.
Autofahrer müssen eine Warnweste mitführen und tragen, wenn sie ihr Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften im Falle einer Panne oder eines Unfalls verlassen.
Es empfiehlt sich im Interesse der eigenen Sicherheit, je nach Zahl der Fahrzeuginsassen, mehrere Warnwesten mitzuführen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich im Einzelfall auch die Mitfahrer auf der Fahrbahn aufhalten müssen.
In in Spanien zugelassenen Fahrzeugen (z. B. Mietwagen) müssen zwei Warndreiecke mitgeführt werden. Bei einer Verkehrskontrolle ist der Fahrzeuglenker für das Mitführen des Pflichtinventars verantwortlich.
Bei einem Pkw darf die Ladung bis maximal 10% und – sofern sie unteilbar ist – bis höchstens 15% ihrer Länge nach hinten hinausragen.
Jede über die im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeuggesamtlänge überstehende Ladung muss mit einer rot-weiß schraffierten Warntafel (50 x 50 cm) gekennzeichnet werden. Die Warntafel ist am hinteren Ende der Ladung so zu befestigen, dass sie sich stets senkrecht zur Fahrzeugachse befindet. Sie sollte zur Vermeidung eines Bußgeldes auch vorhanden sein, wenn lediglich ein Heckträger (mit oder ohne Ladung) angebracht ist, selbst in eingeklapptem Zustand.
Nimmt die nach hinten überstehende Ladung in der Längsrichtung die gesamte Fahrzeugbreite ein, müssen zwei Warntafeln (jeweils am seitlichen Ende der Ladung) quer so angebracht werden, dass die Schraffierung beider Tafeln vom Aussehen her ein umgedrehtes „V“ ergibt.
Der Transport von Fahrrädern auf einem am Fahrzeugheck angebrachten Träger ist zulässig.
Verboten ist das Mitführen und das Benutzen von Radarwarngeräten.
Erlaubt (Dashcam sollte nur eine geringe Auflösung aufweisen, nicht benötigte Daten sollten nach fünf Tagen gelöscht werden und gegen den Zugriff unbefugter Dritter geschützt sein).
Eine Winterreifenpflicht besteht nicht generell.
Schneeketten dürfen an allen Fahrzeugen montiert werden, wenn die Straßen schneebedeckt sind. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h.
50 % Rabatt bei Bezahlung innerhalb von 20 Tagen ab Zustellung des Bußgeldbescheides bzw. ab Ahndung vor Ort.
Unfälle müssen der Polizei gemeldet werden. Bei Sachschäden ist die Verwendung des »Europäischen Unfallberichts« zu empfehlen (in den ADAC Geschäftsstellen mehrsprachig erhältlich).
Abschleppen durch Privatfahrzeuge ist verboten.
Alto | Halt |
Atencion, Cuidado | Achtung, Vorsicht |
Viraje peligroso | gefährliche Kurve |
Ceda el paso | Vorfahrt beachten |
Paso prohibido | Durchfahrt verboten |
Prohibido aparcar | Parkverbot |
Llevar la derecha (izquierda) | rechts (links) fahren |
In einigen spanischen Städten gibt es dauerhaft eingerichtete Umweltzonen, genannt ZBE (Zona de Bajas/Baixes Emisiones). Etliche weitere Umweltzonen sollen in Gemeinden über 50.000 Einwohnern bis Ende 2023 folgen. In einigen Städten werden bei erhöhter Luftverschmutzung temporäre Umweltzonen mit weiteren Einschränkungen aktiviert.
ZBE-Umweltzonen gibt es u.a. in Barcelona, Córdoba, Madrid, Saragossa und Sevilla. Meist gelten die Umweltzonen-Regelungen Montag bis Freitag von 7-20 Uhr, teilweise jedoch auch ganzjährig rund um die Uhr. Im Detail werden untenstehend touristisch bedeutendere Städte beschrieben.
Nicht in die ZBE einfahren dürfen Benzinfahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 0-2 (Erstzulassung vor dem Jahr 2000), Dieselfahrzeuge Euro 0-3 (Erstzulassung vor dem Jahr 2006) sowie Motorräder und Mopeds Euro 0-1 (Erstzulassung vor dem Jahr 2003).
Alle einfahrtberechtigten Fahrzeuge benötigen einen Nachweis der zugelassenen Abgasklasse. Für deutsche Fahrzeuge reicht dafür in der Regel die deutsche grüne Umweltplakette. In Barcelona ist eine Fahrzeugregistrierung erforderlich. Die spanischen Umweltplaketten "Distintivo Ambiental DGT" zum Nachweis der Einfahrberechtigung sind bislang nur für spanische Fahrzeuge erhältlich. Die ZBE sind beschildert und werden mit Kameras überwacht.
In Städten wie A Coruña und Pontevedra dürfen nur Anwohner und Lieferfahrzeuge in die ZBE einfahren.
Das gesamte Stadtgebiet innerhalb der Ringstraßen Ronda de Dalt (B-20) und Ronda Litoral (B-10) ist Umweltzone ZBE. Die Zone umfasst auch die Nachbargemeinde L’Hospitalet de Llobregat und Teile von Cornellà de Llobregat, Esplugues de Llobregat und Sant Adrià del Besòs sowie die Gemeinden Badalona, Sant Cugat del Valles und Sant Joan Despi. Ausgenommen sind die Stadtbereiche Vallvidrera, Tibidabo und Les Planes sowie die Zona Franca Industrial.
Karte der UmweltzoneNicht einfahren dürfen die unter "Allgemeine Informationen" genannten Fahrzeuge.
Fahrzeuge, die die Abgasnormen erfüllen, benötigen eine Registrierung des Fahrzeugs als Nachweis der Einfahrtberechtigung. Für nicht-spanische Fahrzeuge erfolgt dies online, alternativ kann man sein Fahrzeug vor Ort registrieren. Die Registrierung ist zwei Jahre lang gültig und kostet 7 Euro.
Werden die Abgasnormen nicht erfüllt, können für die Einfahrt 24 mal pro Jahr Tagestickets für jeweils 5 Euro erworben werden. Dies muss vor Befahren der Umweltzone erfolgen und ist ebenfalls online oder vor Ort möglich.
Online-Registrierung Online-Kauf TagesticketÀrea Metropolitana de Barcelona
Metropolitan OAC Office
Carrer 60, núm 19, Zona Franca
08040 Barcelona
Internet
VoranmeldungDie Umweltzone gilt Montag bis Freitag 7-20 Uhr.
Möglich u.a. für Fahrzeuge zur Beförderung von Behinderten.
Teile des Stadtzentrums sind seit Februar 2023 Umweltzone (ZBE).
Karte der UmweltzoneNicht einfahren dürfen die unter "Allgemeine Informationen" genannten Fahrzeuge. Für deutsche Fahrzeuge, die die geforderten Abgasnormen erfüllen, genügt die deutsche grüne Umweltplakette als Nachweis der Einfahrtberechtigung.
Die Umweltzone gilt ganzjährig rund um die Uhr.
Die Anzahl von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor wird vom 15. Juni bis 15. September auf der Insel beschränkt. Besucher mit Pkw oder Motorrad müssen eine kostenpflichtige Bewilligung beantragen (gilt für Privat- und Mietfahrzeuge). Die Kosten betragen für Autos 1 Euro und für Motorräder 50 Cent pro Tag.
Antrag zur FahrzeugnutzungIn die ZBE und ZBEDEP Plaza Eliptica dürfen die unter "Allgemeine Informationen" genannten Fahrzeuge nicht einfahren.
Für deutsche Fahrzeuge, die die geforderten Abgasnormen erfüllen, genügt die deutsche grüne Umweltplakette als Nachweis der Einfahrtberechtigung in die ZBE. Für die ZBEDEP Centro muss der Nachweis vor Ort mit vorheriger Terminvereinbarung vorgelegt werden. Alternativ ist es z.T. möglich, die Berechtigung per Email zu beantragen.
TerminvereinbarungDie Umweltzonen gelten ganzjährig rund um die Uhr.
Teile des Stadtzentrums sind seit 2023 Umweltzone (ZBE Cartuja Norte/Sur).
Karte der UmweltzoneNicht einfahren dürfen die unter "Allgemeine Informationen" genannten Fahrzeuge. Für deutsche Fahrzeuge, die die geforderten Abgasnormen erfüllen, genügt die deutsche grüne Umweltplakette als Nachweis der Einfahrtberechtigung.
Die Umweltzone gilt Montag bis Freitag 7-20 Uhr.
Die temporäre Umweltzone im Stadtgebiet und Teilen der Metropolregion wird bei erhöhten Luftschadstoffkonzentrationen aktiviert. Betroffen sind alle Kfz außer Null-Emissionsfahrzeugen. Zuerst erfolgen Tempolimits, dann Fahrverbote. Die temporäre Umweltzone gilt bei Luftverschmutzungsalarm rund um die Uhr. Auf Anzeigen vor Ort sollte geachtet werden.
Im Stadtgebiet von Valencia soll eine dauerhafte Umweltzone ZBE eingerichtet werden. Hier sollen die gleichen Anforderungen wie in anderen spanischen ZBE gelten. Der genaue Zeitpunkt ist noch nicht bekannt.
Die temporäre Umweltzone im Stadtgebiet und einigen umliegenden Gemeinden wird bei erhöhten Luftschadstoffkonzentrationen aktiviert. Betroffen sind dann alle Kfz Es erfolgen abgestufte Maßnahmen der Verkehrsreduktion bis hin zu Fahrverboten. Die temporäre Umweltzone gilt bei Luftverschmutzungsalarm rund um die Uhr. Auf Anzeigen vor Ort sollte geachtet werden.
Die temporäre Umweltzone wird bei erhöhten Luftschadstoffkonzentrationen aktiviert. Es erfolgen abgestufte Maßnahmen der Verkehrsreduktion bis hin zu Fahrverboten. Auf Anzeigen vor Ort sollte geachtet werden.
Das Stadtzentrum ist Umweltzone.
Alle Kfz.
Bei Luftverschmutzungsalarm 8-22 Uhr.
Spanische Umweltplaketten ("Distintivo Ambiental DGT") kennzeichnen Fahrzeuge je nach Abgasausstoß und erleichtern die Überwachung der Zufahrtsberechtigung in spanische Umweltzonen. Sie können für spanische Fahrzeuge zum Preis von 6,50 Euro u.a. in Postämtern und bei Werkstätten des Werkstattverbands CETRAA sowie online erworben werden. Nicht-spanische Fahrzeuge können bislang keine DGT-Plakette erhalten.
Plakettenfarbe und -kennzeichnung | Fahrzeugtypen (gilt u.a. für Pkw) |
blau, "0 Emisiones" | Elektrofahrzeuge, Plug-in-Hybridfahrzeuge (Mindestreichweite 40 km), Brennstoffzellenfahrzeuge |
grün-blau, "Eco" | Plug-in-Hybridfahrzeuge (Reichweite unter 40 km), Hybrid-, CNG-, LNG- und LPG-Fahrzeuge. Mindeststandard: Benzinfahrzeuge Euro 4, 5 oder 6; Dieselfahrzeuge Euro 6 |
grün, "C" | Mindeststandard: Benzinfahrzeuge Euro 4, 5 und 6; Dieselfahrzeuge Euro 6; Motorräder und Mopeds Euro 3 und 4 |
gelb, "B" | Mindeststandard: Benzinfahrzeuge Euro 3; Dieselfahrzeuge Euro 4 und 5; Motorräder und Mopeds Euro 2 |