innerorts1 | 40-60 |
außerorts2 | 100 |
Autobahnen2 | 120 |
1 · je nach Beschilderung
2 · Kfz über 2,20 m Breite höchstens 70 km/h
innerorts1 | 40-60 |
außerorts2 | 100 |
Autobahnen2 | 120 |
1 · je nach Beschilderung
2 · Kfz über 2,20 m Breite höchstens 70 km/h
innerorts1 | 40-60 |
außerorts2 | 100 |
Autobahnen2 | 120 |
1 · je nach Beschilderung
2 · Kfz über 2,20 m Breite höchstens 70 km/h
innerorts1 | 40-60 |
Autobahnen2 | 120 |
außerorts2 | 100 |
1 · je nach Beschilderung
2 · Kfz über 2,20 m Breite höchstens 70 km/h
Fahrer, die den Führerschein weniger als ein Jahr besitzen, dürfen höchstens 90 km/h fahren. Beim Überholen von Militärkolonnen sind höchstens 30 km/h erlaubt.
Diesel | 1,16 €/liter |
Benzin | 1,32 €/liter |
Angegebene Preise sind Mittelwerte. Treibstoff ist in der Westsahara billiger, weil dort keine Steuern auf Kraftstoffe anfallen.
Kraftstoff in Reservekanistern muss bei der Einreise verzollt werden.
Gelegentlich kann es zu Engpässen bei der Kraftstoffversorgung kommen.
Camping Key Europe - 12 Monate Vorteile genießen! Die Vorteilskarte Camping Key Europe - CKE gilt nun ab dem Ausstellungsmonat bis einschließlich desselben Monats im Folgejahr. Der ADAC stellt die CKE exklusiv für seine Mitglieder aus.
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www.adac-shop.de/ckeÜbernachten außerhalb von Campingplätzen | für eine Nacht | für mehrere Nächte |
auf Straßen und Parkplätzen1 | erlaubt | erlaubt |
auf Privatgrund2 | erlaubt | erlaubt |
1 · nur mit Genehmigung der örtlichen Behörden
2 · nur mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers
Empfohlen wird die Mitnahme des internationalen Führerscheins (nur in Verbindung mit dem deutschen Führerschein gültig).
Mitzuführen ist die deutsche Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Empfohlen wird die zusätzliche Mitnahme des internationalen Fahrzeugscheins. Er wird vom Straßenverkehrsamt (Zulassungsstelle) ausgestellt.
Es besteht Haftpflichtversicherungszwang. Einige Kfz-Versicherer schließen ihren im Rahmen der IVK - Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) gewährten Kfz-Haftpflichtschutz für bestimmte Staaten aus. An der Grenze muss dann eine Kurzzeit-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Eine Zollerklärung zur vorübergehenden Einfuhr des Fahrzeugs muss an der Grenze (oder vorab online) ausgefüllt werden, in der die Identität des Einführers und die Merkmale des Fahrzeugs angegeben sind. Außerdem ist die Zulassungsbescheinigung, der Reisepass und eine für Marokko gültige Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
www.douane.gov.ma (Zollverwaltung)Nicht erforderlich ist die Mitnahme eines Carnet de Passages für die vorübergehende zollfreie Einfuhr von Fahrzeugen.
Carnet de PassageDas ovale „D-Schild" mit den Abmessungen 11,5 x 17,5 cm muss am Fahrzeug angebracht sein.
Fahren Sie defensiv. Auf Autobahnen ist mit Fußgängern und Tieren zu rechnen, bei Nachtfahrten mit unbeleuchtete Fahrzeuge, Sandverwehungen und Schlaglöcher.
Alle wichtigen Durchgangsstraßen sind asphaltiert, trotzdem kann deren Zustand abschnittsweise recht schlecht sein.
Sie beträgt 0,0.
Auf engen Straßen müssen Fahrzeuge mit einer Breite von mehr als 2 m oder länger als 7 m (einschließlich Anhänger) abbremsen und bei Bedarf anhalten, damit andere Fahrzeuge überholen oder passieren können.
Auch im Kreisverkehr gilt die Vorfahrtsregel „rechts vor links“, sofern nicht anders beschildert.
Halteverbot auf einem Hügel, unter Viadukten und in Tunneln.
Parkverbot an rot-weiße Streifen am Fahrbahnrand.
Parkverbot innerhalb von 10 Metern vor einer Kreuzung (innerhalb des bebauten Bereichs beträgt dieser Abstand 5 m).
Behindertenparkplätze sind durch ein internationales Verkehrszeichen gekennzeichnet.
Telefonieren am Steuer ist nur unter Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt.
Fahren Sie an Polizei- und Militärkontrollen langsam heran; halten Sie an bzw. fahren Sie nur auf Zeichen weiter.
Bei einem Unfall mit Personenschaden ist immer die Polizei zu rufen. Unterschreiben Sie ein Unfallprotokoll nicht ohne Übersetzung. Fordern Sie unbedingt den Unfallbericht bei der Polizei an oder lassen Sie sich wenigstens die Nummer des Polizeiberichts geben. Es kann ansonsten bei der Ausreise zu Problemen an der Grenze kommen (Verdacht auf Fahrerflucht).
Bei Unfällen mit geringfügigen Sachschaden ist auch eine einverständliche Regelung möglich. Es wird empfohlen, eine Unfallanzeige auszufüllen. Das Formular (constat amiable d’accident) gibt es in Tabakgeschäften zu kaufen.
Ein Ausländer, der in einen Unfall verwickelt ist, sollte den Vorfall dem Bureau Central Marocain des Sociétés d'Assurances melden.
Bureau Central Marocain des Sociétés d'Assurances
154 Blvd. d'Anfa
20050 Casablanca
Alle Angaben ohne Gewähr.