Einreise und Zoll für Malta
Einreisebestimmungen
Aktueller Hinweis Coronavirus
Das Auswärtige Amt hat keine Reisewarnung ausgesprochen.<br /><br />Über die epidemiologische Lage und Beschränkungen im Land informieren seine Reise- und Sicherheitshinweise.
Besondere Einreisebestimmungen aufgrund der Coronapandemie
Letzte Aktualisierung am 3.6.2022
REISENDE AB 12 JAHRE<br /><br />müssen eine Impfung oder eine Genesung oder einen negativen Test im digitalen COVID-Zertifikat der EU nachweisen:<br /><br />- Vollständige Impfung mit von der EMA zugelassenen Impfstoff, auch Kreuzimpfungen werden anerkannt. Die letzte Impfdosis muss mindestens 14 Tage vor der Einreise verabreicht worden sein. Für Personen ab 18 Jahren ist das Impfzertifikat ohne Booster neun Monate nach der Grundimmunisierung gültig.<br /><br />- Genesungszertifikat. Bei der Einreise dürfen nicht mehr als 180 Tage seit dem ersten positiven Test vergangen sein.<br /><br />- Negativer Covid-19-Tests. PCR-Test mit Nasenabstrich, bei Einreise höchstens 72 Stunden alt oder Antigen-Schnelltest, bei Einreise höchstens 24 Stunden alt. <br /><br />OHNE 3G-NACHWEIS herrscht Test- und Quarantänepflicht.<br /><br />KINDER UNTER 12 JAHRE dürfen ohne Test, Impfung oder Genesung einreisen.
Reisedokumente für deutsche Staatsbürger
Für einen touristischen Aufenthalt bis zu 3 Monaten genügt der Personalausweis, vorläufige Personalausweis, Reisepass, vorläufige Reisepass oder Kinderreisepass.
Besondere Bestimmungen für Kinder und Jugendliche
Für deutsche Minderjährige unter 18 Jahren, die in Begleitung von nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen reisen, wird die Mitnahme einer von beiden Elternteilen unterschriebenen Einverständniserklärung empfohlen. Reist nur ein Elternteil mit seinem Kind, wird die Einverständniserklärung des anderen Elternteils empfohlen. Die jeweilige Erklärung sollte in englischer und deutscher Sprache verfasst und polizeilich oder notariell beglaubigt sein.<br /><br />Minderjährige dürfen nur in Begleitung erwachsener Personen einreisen.
Ersatzausweise
Ausweispflicht
Generell gilt: Für Reisen ins Ausland und für die Rückreise nach Deutschland ist ein gültiges Ausweisdokument vorgeschrieben. Ist dies nicht vorhanden, können folgende Alternativen geprüft werden:
Abgelaufene Ausweispapiere
In einigen EU-Ländern genügt man der Ausweispflicht auch dann, wenn der Personalausweis, Reisepass, vorläufige Reisepass oder Kinderreisepass (jedoch nicht der vorläufige Personalausweis) nicht länger als 1 Jahr abgelaufen ist. In welchen Ländern das zutrifft, kann unter den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes im Link unten beim jeweiligen Land (Thema "Einreise und Zoll") nachgelesen werden.
Es ist jedoch zu bedenken, dass ein solches abgelaufenes Personaldokument im Ausland z.B. bei der Hotelregistrierung oder von Banken nicht anerkannt werden muss. Deshalb kann das Reisen mit einem abgelaufenem Ausweisdokument zu Rückfragen oder sogar Problemen führen.
Vorläufige Ausweispapiere
Vorläufiger Personalausweis und Reisepass
Wird der Ausweis dringend benötigt, stellt die Passbehörde in der Regel sofort (innerhalb weniger Stunden) einen vorläufigen Personalausweis (3 Monate gültig) oder vorläufigen (grünen) Reisepass (ein Jahr gültig) aus. (Vorläufige Kinderreisepässe gibt es nicht, denn der Kinderreisepass wird immer sofort ausgestellt.)<br />Ob vorläufige Ausweise in den einzelnen Ländern anerkannt werden, haben wir jeweils unter "Einreisebestimmungen" aufgeführt.
Hinweis Express-Reisepass: Der vorläufige Reisepass enthält keinen elektronischen Chip, in dem die Fingerabdrücke und das Lichtbild gespeichert sind. Er wird deshalb nicht von allen Ländern anerkannt. Wer noch einige Werktage Zeit hat, kann bei der Passbehörde einen Express-Reisepass beantragen. Das ist ein vollwertiger Reisepass mit elektronischem Chip und einer Gültigkeit von 10 Jahren. Für die Express-Bearbeitung werden Zusatzgebühren erhoben.
Reiseausweis als Passersatz (RaP)
Kann die Passbehörde nicht mehr aufgesucht werden, z.B. an Feiertagen oder weil man das Fehlen des Personaldokumentes erst unterwegs bemerkt, kann die Bundespolizei nach ihrem Ermessen einen „Reiseausweis als Passersatz“ ausstellen. Die Ausgabe des RaP erfolgt bei der Bundespolizei an der Grenze, einigen Flughäfen oder einer Dienststelle. Erforderlich ist ein amtlicher Lichtbildausweis, für Deutsche unter 18 Jahren muss der gesetzliche Vertreter zustimmen.
Für die Beantragung und Abklärung der Einzelheiten ist die Kontaktaufnahme mit der Bundespolizei unter der Telefonnummer 0800 6 888 000 erforderlich. Der Antrag kann auch elektronisch gestellt werden unter
ANERKENNUNG des Reiseausweises als Passersatz:
Ohne Einschränkung:<br />in Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn.
Nur für die Einreise zu touristischen Zwecken:<br />in Albanien, Algerien, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und San Marino.
In Verbindung mit einem abgelaufenem deutschen Personalausweis oder Reisepass:<br />in Irland, Kanada, Kroatien, Mexiko (nur Inhaber von mexikanischen Aufenthaltstiteln, Visum nicht ausreichend), Montenegro, Rumänien, Schweiz, Serbien und Tunesien.
In Verbindung mit dem gültigen Personalausweis: <br />auf den Seychellen.
Zypern:<br />Von der Einreise nach Zypern mit einem RaP wird abgeraten, da keine verbindlichen Aussagen der zypriotsichen Botschaft erhältlich sind und es in der Vergangenheit zu Problemen bei der Einreise kam.
Bestätigte Nichtanerkennung: <br />Ägypten, Malediven, Nordmazedonien, Sri Lanka, Türkei sowie Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland.
Die aktuelle Liste der Staaten findet sich bei der Bundespolizei:
Zu beachten sind auch eventuelle Visa-Vorschriften.
HINWEIS: Das Reisen mit dem Reiseausweis als Passersatz geschieht auf eigenes Risiko, da das Zielland oder die Fluggesellschaft die Einreise mit diesem Dokument ablehnen oder seine Bestimmungen kurzfristig ändern kann.
Verlust des Ausweisdokumentes im Ausland
Bei Verlust des Ausweises im Ausland ist die Kontaktaufnahme mit der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) erforderlich. Dort wird ein „Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland“ ausgestellt. Das Mitführen eines Lichtbildes und einer Kopie des Personaldokumentes vereinfacht das Verfahren. Der Diebstahl ist auch der örtlichen Polizei anzuzeigen, die Kopie der Anzeige dient als Nachweis für die Neubeantragung bei den deutschen Behörden.
Hund und Katze
Ausweise und Kennzeichnungen
Erforderlich ist der EU-Heimtierausweis.
Im EU-Heimtierausweis muss die Kennzeichnung des Tieres durch Mikrochip oder deutlich lesbare Tätowierung eingetragen sein. Für Tiere, die ab dem 3.7.2011 zum ersten Mal gekennzeichnet wurden, ist der Mikrochip Pflicht.
Impfungen
- Im EU-Heimtierausweis muss von einem Tierarzt eingetragen sein:
- die Tollwutimpfung (Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt)
- bei Hunden auch die Behandlung gegen den Fuchsbandwurm (Echinococcus multilocularis) mindestens 24 Stunden und höchstens 120 Stunden vor der Einreise mit einem Mittel, das Praziquantel enthält.
Weitere Regelungen
Pitbull Terrier, Japanese Tosa, Dogo Argentino und Fila Brasileiro dürfen nicht mitgenommen werden.
Die Ankunft ist im Voraus anzumelden unter:
Tipps zur Sicherung von Tieren im Fahrzeug
Der ADAC gibt im folgenden Link Tipps zur Sicherung von Hunden im Auto:
Zollbestimmungen
Bei der Einreise zu beachten
Lebens- und Genussmittel
Im privaten Reiseverkehr innerhalb der EU dürfen Sie Waren zum eigenen Verbrauch unbegrenzt mitführen. <br />Zur Abgrenzung zwischen privater und gewerblicher Nutzung gelten folgende Richtmengen: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren, 1 kg Rauchtabak, 10 Liter Spirituosen, 20 l andere alkoholische Getränke bis 22 Prozent Alkoholgehalt, 90 Liter Wein (davon max. 60 Liter Schaumwein) und 110 Liter Bier. <br /><br />Bei Mitnahme von größeren Mengen müssen Sie im Fall einer Stichprobenkontrolle durch die Finanzbehörden glaubhaft machen, dass die Waren tatsächlich nur Ihren privaten Zwecken dienen.
Weitere Produkte und Güter
Die Einfuhr von Waffen ist nur mit einer polizeilichen Genehmigung (=Importerlaubnis) möglich. Achtung: Auch Harpunen gelten als Waffen und dürfen daher nicht eingeführt werden!
Bei der Einreise aus Nicht EU-Ländern
Für mitgeführte Waren aus einem Nicht-EU-Land oder aus einem "Duty-free-Shop" gelten geringere Mengen.
Gebrauchsgüter
Das Reisegepäck für den persönlichen Gebrauch unterliegt keinen Beschränkungen.