Mit dem Fahrzeug auf Malta

  • Welche besonderen Verkehrsregeln muss ich in Malta beachten?

  • Welche Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten in Malta für verschiedene Fahrzeugtypen?

  • Welche Vorschriften gibt es für Wohnmobile in Malta?

  • Gibt es in Malta Umweltzonen oder City-Maut?

  • Fallen in Malta Vignetten- oder Mautkosten an?

  • Welche Anforderungen und Empfehlungen gibt es bezüglich Führerschein, Fahrzeugpapieren und anderen Mitführpflichten in Malta?

  • Wie hoch sind die Spritpreise in Malta?

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Mit dem Mietwagen oder -Roller unterwegs auf Malta? Einfache Routenplanung mit ADAC Maps

Ein Mann sitzt mit seinem tablet im Urlaub auf einem Berg

Tempolimits

Innerorts
50 km/h
Außerorts
80 km/h
Innerorts
50 km/h
Außerorts
80 km/h
Innerorts
50 km/h
Außerorts
80 km/h
Innerorts
50 km/h
Außerorts
80 km/h

Kraftstoffpreise

Benzin
1,34 €/Liter
Diesel
1,21 €/Liter

Der angegebene Preis ist ein wöchentlicher Mittelwert, der von der Europäischen Kommission erhoben und bereitgestellt wird.

Tankstellen

Tankstellen schließen in der Regel Mo-Sa um 18.00 Uhr, nur wenige haben auch sonntags geöffnet. Allerdings sichern zunehmend SB-Tankstellen die Versorgung rund um die Uhr.

Reservekraftstoff

Das Mitführen von Kraftstoff in Reservekanistern ist bis 10 Liter erlaubt, allerdings nicht auf den Fähren.

Gaskraftstoffe

CNG und LPG wird angeboten. Für die Autogasbetankung wird ein Adapter (Dish-Anschluss) benötigt.

www.mylpg.eu

Camping

Länge
Breite
Höhe
Kfz ohne Anhänger (z.B. Wohnmobil)
12 m
2.55 m
4 m
Gespann (gesamt)
18.75 m
2.55 m
4 m

Auf Malta ist das Freie Campen verboten. Bei verschiedenen Gemeinden lässt sich jedoch eine Genehmigung einholen. Das Campen auf Privatgrund ist nicht erlaubt.

Führerschein & Fahrzeugpapiere

Im Folgenden finden Sie alle relevanten Informationen darüber, welche Führerscheindokumente und Fahrzeugpapiere erforderlich sind, wenn Sie mit dem eigenen Fahrzeug einreisen. 

Beim Mieten eines Fahrzeugs gelten stets die gesetzlichen Bestimmungen des Landes sowie die individuellen Mietbedingungen des Autovermieters. Es wird daher dringend empfohlen, sich vorab bei der Mietwagenfirma über die vollständigen Konditionen zu informieren.

  • Deutscher Führerschein: erforderlich

  • Internationaler Führerschein: nicht erforderlich

  • Deutsche Zulassungsbescheinigung Teil I: erforderlich

  • Internationale Versicherungskarte (IVK, ehemals "Grüne Karte"): empfohlen

Das deutsche Kennzeichen gilt als ausreichender Nachweis für eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung. Dennoch empfiehlt es sich, die internationale Versicherungskarte mitzuführen, da sie die Abwicklung von Schadensfällen im Ausland deutlich erleichtern kann.

Die Mindestdeckungssummen liegen unter den deutschen Standards. Erkundigen Sie sich daher rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrem Autoversicherer nach ausreichendem Versicherungsschutz.

Wichtige Verkehrsbestimmungen

Es herrscht Linksverkehr.

Autourlauber sollten sicherstellen, dass ihre Scheinwerfer für den Linksverkehr eingestellt sind. Erkundigen Sie sich deshalb beim Hersteller, ob und welche Maßnahmen Sie treffen müssen.

Weitere Informationen über Scheinwerfer-Abkleber erhalten Sie auch unter: ADAC Shop

Die Promillegrenze beträgt 0,8.

Es wird rechts überholt.

Parkverbot innerhalb von 4 m von einem Fußgängerüberweg und innerhalb von 12 m von einer Bushaltestelle.

Parkverbot auch am Eingang einer Schule oder eines Krankenhauses und entlang eines doppelten gelben Streifens.

Parkerleichterungen für Schwerbehinderte

Der blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten. Ein Überblick ist auf der Seite der FIA zu finden.

Telefonieren am Steuer ist nur unter Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt.

Kinder bis 12 Jahre mit einer Körpergröße unter 1,50 m müssen in einem zugelassenen und geeigneten Kindersitz transportiert werden.

Eine allgemeine Warnwestenpflicht gibt es nicht. Autofahrern wird das Tragen einer Warnweste beim Verlassen des Fahrzeuges im Falle einer Panne oder Unfalls jedoch dringend empfohlen. Im Interesse der eigenen Sicherheit sollten, je nach Zahl der Fahrzeuginsassen, mehrere Warnwesten mitgeführt werden, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich im Einzelfall auch die Mitfahrer auf der Fahrbahn aufhalten müssen.

Dashcams sind erlaubt. Sie müssen leicht entfernbar sein und die Aufnahmen müssen kontinuierlich überschrieben werden.

Haben Sie einen Verkehrsverstoß mit dem Auto begangen? Mit unserem ADAC Bußgeldrechner für Verstöße im Ausland können Sie schnell und einfach herausfinden, welche Strafe Sie erwartet.

Bei Verkehrsunfällen mit Körperverletzung muss die Polizei gerufen werden. Im Falle eines Unfalls, der nur zu Sachschäden geführt hat, sollte der Fahrer "The Local Wardens" verständigen.