Einreise, Zoll und Aufenthalt in Deutschland

Reise- und Sicherheitshinweise

Über den folgenden Link gelangen Sie zu den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.

Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder

Das Auswärtige Amt rät allen Deutschen, die sich - auch nur vorübergehend - im Ausland befinden, sich online in der Krisenvorsorgeliste zu registrieren. So kann im Notfall schnell Kontakt aufgenommen werden. Pauschalreisende werden gegebenenfalls vom Reiseveranstalter über die Sicherheitslage informiert.

Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes

Einreisebestimmungen

Für Staatsbürger der EU- und EWR-Staaten sowie der Schweiz gilt die EU-Freizügigkeit. Die Einreise ist für sie möglich mit:

  • Reisepass: ja

  • Kinderreisepass: ja

  • Vorläufiger Personalausweis: ja

  • Vorläufiger Reisepass: ja

  • Personalausweis: ja

Bei einem Aufenthalt bis zu drei Monaten gibt es keine weiteren Voraussetzungen.

EU-Staaten

Die EU-Staaten sind Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Französisch-Polynesien, Guadeloupe, Martinique, Neukaledonien, Réunion, St.Pierre und Miquelon), Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal (einschließlich Madeira und Azoren), Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien (einschließlich Ceuta und Melilla),Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern (de facto ohne Nordzypern).

EWR-Staaten

EWR-Staaten sind die oben genannten EU-Staaten plus Island, Liechtenstein und Norwegen.

Außerdem gilt die EU-Freizügigkeit mit der Schweiz.

  • Visum: teilweise erforderlich

Visumfreie Einreise in den Schengen-Raum (bis zu 90 Tage pro Halbjahr, ohne Erwerbstätigkeit)

1. Mit regulärem nationalen Pass (mind. 3 Monate über Aufenthalt hinaus gültig, max. 10 Jahre alt):

  • Europa & Nahost: Andorra, Israel, Monaco, San Marino, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich (inkl. Überseegebiete wie Bermuda, Cayman Islands, etc.)
  • Amerika: Antigua und Barbuda, Argentinien, Bahamas, Barbados, Brasilien, Chile, Costa Rica, Dominica, El Salvador, Grenada, Guatemala, Honduras, Kanada, Kolumbien, Mexiko, Nicaragua, Panama, Paraguay, Peru, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Trinidad und Tobago, Uruguay, USA (inkl. Puerto Rico, Amerikanisch-Samoa, Guam, Jungferninseln)
  • Asien & Pazifik: Australien (inkl. Kokosinseln, Norfolkinsel, Weihnachtsinsel), Brunei, Japan, Malaysia, Marshallinseln, Mikronesien, Neuseeland (inkl. Cookinseln, Niue, Tokelau), Palau, Samoa, Seychellen, Singapur, Südkorea, Tonga, Tuvalu, Vereinigte Arabische Emirate
  • SAR-Pässe: Hongkong und Macau (Sonderverwaltungsgebiete Chinas)
  • Taiwan: Nur mit Pass, der eine Personalausweisnummer enthält

2. Mit biometrischem Pass (mind. 3 Monate über Aufenthalt hinaus gültig, max. 10 Jahre alt):

  • Westbalkan & Osteuropa: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Georgien, Kosovo, Nordmazedonien, Moldau, Montenegro, Ukraine
  • Serbien: Nur mit biometrischem Pass, nicht von der Koordinierungsdirektion ausgestellt

Alle oben nicht genannten Staatsbürger benötigen ein Visum.

Informationen zur Visumspflicht

ETIAS

Voraussichtlich ab Ende 2026 werden Reisende aus über 60 Ländern, die derzeit visafrei in den Schengenraum einreisen dürfen, eine Anmeldung über das European Travel Information and Authorisation System (ETIAS) vornehmen müssen.

Information zu ETIAS

Reisevollmacht für Minderjährige

Für minderjährige Reisende, die allein, in Begleitung von nur einem Elternteil oder nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen unterwegs sind, bieten die ADAC Clubjuristen allgemeine Hinweise sowie Vorlagen für eine Reisevollmacht zum Download an.

Hinweis: Es handelt sich nicht um amtliche Dokumente, sondern um Empfehlungen, die gegebenenfalls ergänzt und beglaubigt werden müssen. Viele Transportgesellschaften verlangen auch besondere Vollmachten, erkundigen Sie sich dort nach den Einzelheiten.

Abgelaufene oder verlorene Ausweispapiere

Grundsätzlich ist für Auslandsreisen sowie für die Wiedereinreise nach Deutschland ein gültiges Ausweisdokument erforderlich. In einigen EU-Ländern wird die Ausweispflicht auch dann erfüllt, wenn der Personalausweis, Reisepass oder vorläufige Reisepass nicht länger als ein Jahr abgelaufen ist. Informationen dazu finden sich in den vom Auswärtigen Amt bereitgestellten Reise- und Sicherheitshinweisen des jeweiligen Landes.

Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass ein abgelaufenes Ausweisdokument im Ausland, beispielsweise bei der Hotelregistrierung oder bei Banken, möglicherweise nicht akzeptiert wird. Daher kann das Reisen mit einem abgelaufenen Ausweisdokument auch innerhalb der EU zu Problemen führen.

Express-Reisepass

Falls kein gültiger Reisepass vorhanden ist und bis zur Abreise noch ein paar Tage Zeit sind, besteht die Möglichkeit, bei der zuständigen Passbehörde einen Express-Reisepass zu beantragen. Dieser vollwertige Reisepass enthält einen elektronischen Chip und ist für 10 Jahre gültig. Für die schnellere Bearbeitung fallen zusätzliche Gebühren an.

Vorläufiger Personalausweis und vorläufiger Reisepass

Wenn der Ausweis besonders kurzfristig benötigt wird, stellt die Passbehörde in der Regel sofort (bzw. innerhalb weniger Stunden) einen vorläufigen Personalausweis (gültig für 3 Monate) oder einen vorläufigen (grünen) Reisepass (gültig für 1 Jahr) aus. Da der vorläufige Reisepass keinen elektronischen Chip mit gespeicherten Fingerabdrücken und einem Lichtbild enthält, wird er nicht von allen Ländern anerkannt.

Reiseausweis als Passersatz (RaP)

Wenn die Passbehörde nicht erreichbar ist, kann die Bundespolizei nach eigenem Ermessen einen "Reiseausweis als Passersatz" ausstellen. Dieser wird an der Grenze, an bestimmten Flughäfen oder bei einer Dienststelle der Bundespolizei ausgegeben. Dafür ist ein amtlicher Lichtbildausweis im Original erforderlich. Bei Personen unter 18 Jahren muss außerdem die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorliegen.

Der Antrag kann auch bequem online über die Elektronische Antragstellung RaP gestellt werden.

Eine aktuelle Liste der Staaten, die Passersatzpapiere aus Deutschland anerkennen, finden Sie auf der Website der Bundespolizei unter Staatenliste RaP . Es ist zudem wichtig, mögliche Visa-Vorschriften des Ziellandes zu beachten.

Die Nutzung eines Reiseausweises als Passersatz erfolgt auf eigenes Risiko. Das Zielland oder die Fluggesellschaft kann die Einreise mit diesem Dokument verweigern oder Bestimmungen kurzfristig ändern.

Wenn der Ausweis im Ausland verloren geht, sollte umgehend eine Anzeige bei der örtlichen Polizei erstattet werden. Eine Kopie der Diebstahlsanzeige ist erforderlich, um bei den deutschen Behörden einen neuen Ausweis beantragen zu können. Es wird außerdem empfohlen, schnellstmöglich die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) zu kontaktieren. Dort kann ein sogenannter "Reiseausweis als Passersatz (RaP)" für die Rückkehr nach Deutschland ausgestellt werden. Das Verfahren wird erleichtert, wenn ein Lichtbild sowie eine Kopie des Personaldokuments mitgeführt werden. Sofern Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises nutzen, muss diese ebenfalls gesperrt werden.

Die Einreise mit einem Ausweisdokument, das als gestohlen oder verloren und dann als wieder aufgefunden gemeldet wurde, kann erhebliche Probleme verursachen. Selbst wenn die deutschen Behörden das Dokument aus den Fahndungslisten entfernt haben, besteht das Risiko, dass es an Grenzkontrollstellen noch als zur Fahndung ausgeschrieben erscheint. Daher rät das Auswärtige Amt davon ab, mit solchen Dokumenten zu reisen.

Gesundheit

ADAC Notfall Ambulanz-Service

Sie erreichen uns 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr unter der Telefonnummer 089 76 76 76 oder per Mail unter ambulance@adac.de. Unsere medizinisch ausgebildeten Fachkräfte nehmen rund um die Uhr Notrufe aus aller Welt entgegen und leisten aktive Hilfe.

Reisemedizinischer Informationsservice

Wo sind die richtigen Ärzte? Kontaktieren Sie den Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC unter der Telefonnummer 089 76 76 77 oder per Mail unter reisemedinfo@adac.de, wenn Sie medizinische Behandlung vor Ort benötigen. Wir nennen Ihnen Adressen von deutsch- oder englischsprachigen Ärzten am Urlaubsort.

ADAC Medical App

Die ADAC Medical App  bietet schnell, einfach und überall Hilfe bei gesundheitlichen Anliegen. Hier erhalten Sie jederzeit Zugang zu telemedizinischer Behandlung, Arztsuche mit Online-Terminvereinbarung, Symptomchecker sowie Apothekenservices.

adac.de | Gesundheit

Weitere Informationen zu den Themen Reisemedizin, Krankheiten, Impfungen und Vorsorge finden Sie auf: adac.de/gesundheit

Reisen mit Hund und Katze

Die folgenden Bestimmungen gelten für einen Hund oder eine Katze aus dem Ausland, der/die vom Besitzer in den Urlaub nach Deutschland mitgenommen wird. Die Einreisebestimmungen hängen davon ab, in welchem Land der Hund oder die Katze und der Besitzer ihren normalen Aufenthalt haben. 

Hier finden sich die kompletten Bestimmungen für Reisen innerhalb der EU und für Reisen in die EU .

Reisen aus EU-Ländern

Erforderlich ist der EU-Heimtierausweis mit folgenden Einträgen:

  • Mikrochip (oder deutlich lesbare Tätowierung, vorgenommen bis 2.7.2011)
  • Gültige Tollwutimpfung (Erstimpfung mindestens 21 Tage vor der Einreise durchgeführt)

Reisen aus EU-nahen Drittländern

Das sind die Länder Andorra, Färöer, Gibraltar, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Vatikanstadt.

Erforderlich ist der Heimtierausweis, der in einem dieser Länder ausgestellt wurde. Er ist mit dem EU-Heimtierausweis so gut wie identisch und im Anhang III Teil 3 der Durchführungsverordnung  abgebildet.

Darin müssen eingetragen sein:

  • Mikrochip (oder deutlich lesbare Tätowierung, vorgenommen bis 2.7.2011)
  • Gültige Tollwutimpfung (Erstimpfung mindestens 21 Tage vor der Einreise durchgeführt)

Reisen aus gelisteten Drittländern

Für die Einreise in die gelisteten Drittländer sind erforderlich:

  • Kennzeichnung des Tieres durch Mikrochip (oder deutlich lesbare Tätowierung, vorgenommen bis 2.7.2011)
  • Tiergesundheitsbescheinigung (Musterformular und Erläuterung zum Ausfüllen )
  • Gültige Tollwutimpfung (Erstimpfung mindestens 21 Tage vor der Einreise, Gültigkeit nach Herstellerangaben)
  • Schriftliche Erklärung, dass das Tier weder verkauft wird noch anderweitig den Besitzer wechselt (Erklärung gemäß Anhang IV Teil 3 der Durchführungsverordnung )

Wurde vor der Einreise ein nicht gelistetes Drittland durchquert, ist eine schriftliche Erklärung mitzuführen. Sie muss aussagen, dass das Tier während der Durchreise keinen Kontakt zu Tollwut-empfänglichen Tieren hatte und in einem gesicherten Transportmittel (bzw. im gesicherten Bereich eines Flughafens) verblieben ist (Erklärung gemäß Anhang I Teil 2 der Durchführungsverordnung ).

Das Tier darf nach Deutschland nur über einen zugelassenen Grenzübergang einreisen. 

Reisen aus nicht gelisteten Drittländern

Die "nicht gelisteten Drittländer" sind alle anderen Länder der Welt (also weder EU-Länder noch EU-nahe Drittländer noch gelistete Drittländer).

Es gelten zunächst dieselben Bestimmungen wie für Reisen aus gelisteten Drittländern. Zusätzlich ist jedoch ein positiver Tollwut-Antikörper-Nachweis erforderlich. Die Blutentnahme muss mindestens 30 Tage nach der Impfung und mindestens 3 Monate vor der Einreise erfolgen. Die Blutuntersuchung ist in einem von der EU zugelassenen Labor vorzunehmen. 

Deutschlandweit gelten bestimmte Hunderassen als gefährlich, einige Bundesländer haben weitere Rassen als gefährlich eingestuft. 

Ihre Mitnahme nach Deutschland ist nur erlaubt bei einem Deutschland-Aufenthalt von bis zu vier Wochen und/oder für Behinderten-Begleithunde und Blindenhunde. Mitzuführen sind die erforderlichen Papiere (z.B. Abstammungsnachweis, Impfpass, Wesenstestbescheinigung, Bescheinigungen des zuständigen Ordnungsamts u.a.).

Sicherung von Tieren im Fahrzeug

Laut Straßenverkehrsordnung gelten Tiere in Deutschland als Ladung und müssen entsprechend gesichert werden, um keine Gefahr für die Insassen darzustellen. Diese Regelung gilt auch im Ausland, wobei die Sicherungsmethode von der Größe des Tieres und den individuellen Umständen abhängt.

ADAC Experten haben verschiedene Hundetransport-Systeme hinsichtlich ihrer Vor- und Nachteile analysiert und in Crashtests geprüft. Die detaillierten Ergebnisse finden Sie unter adac.de/hundetransport .

Gesundheitstipps für die Autoreise mit Hund

Damit Ihr Hund die Fahrt bei sommerlichen Temperaturen gut übersteht, sollten weitere Aspekte beachtet werden, die Sie hier auf adac.de nachlesen können.

Zollbestimmungen

Rückreise nach Deutschland aus einem EU-Land

Privatpersonen dürfen grundsätzlich Waren aus jedem EU-Mitgliedstaat – mit Ausnahme der Sondergebiete – steuerfrei nach Deutschland einführen, sofern sie ausschließlich dem persönlichen Eigenbedarf dienen.

Für Genussmittel gelten feste Richtmengen. Personen ab 17 Jahren dürfen mitführen:

  • 800 Zigaretten oder 400 Zigarillos oder 200 Zigarren oder 1 kg Tabak
  • 10 kg Kaffee
  • 110 l Bier, 60 l Schaumwein, 20 l Spirituosen mit weniger als 22 Vol.-%, 10 l Spirituosen mit mehr als 22 Vol.-%

Für die Einfuhr von Wein aus anderen EU-Staaten gelten in Deutschland keine Richtmengen. Bei Rauchwaren und hochprozentigen Alkoholika sind auch entsprechende Teilmengen möglich.

Wenn Sie bei einer Reise innerhalb der EU ein Nicht-EU-Land durchqueren, beachten Sie bitte, dass im Nicht-EU-Land geringere Freimengen bzw. abweichende nationale Regelungen gelten können. Zudem gelten bei der Wiedereinreise in die EU geringere Freimengen.

Rückreise nach Deutschland bzw. in die EU aus einem Nicht-EU-Land

Bei der Wiedereinreise nach Deutschland aus einem Nicht-EU-Land dürfen Waren bis einer bestimmten Grenze abgabefrei eingeführt werden. Voraussetzung ist, dass die Waren persönlich mitgeführt werden und nur für den Eigenbedarf oder als Geschenk und nicht für eine gewerbliche Nutzung bestimmt sind.

Gebrauchswaren

Zollfrei sind pro Person ab 15 Jahren Waren bis zum Wert von 300 Euro (Landweg) bzw. 430 Euro (Luft- und Seeweg). Reisende unter 15 Jahren dürfen Waren bis zum Wert von 175 Euro zollfrei mitführen.

Genussmittel

Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren folgende Höchstmengen auf dem Luftweg/Seeweg:

  • 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak
  • 10 kg Kaffee
  • 4 l Wein und 16 l Bier
  • 2 l Spirituosen mit weniger als 22 Vol.-% oder 1 l Spirituosen mit mehr als 22 Vol.-%

Bei der Einreise auf dem Landweg gelten bei Rauchwaren geringere Höchstmengen. Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren hier nur 40 Zigaretten oder 20 Zigarillos oder 10 Zigarren oder 50 g Tabak.

Bei Rauchwaren und hochprozentigen Alkoholika sind auch entsprechende Teilmengen möglich.

Medikamente

Die dem persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechende Menge.

Kraftstoffe

Zusätzlich zum Tankinhalt 10 Liter in einem tragbaren Behälter.

Rückwaren

Wertvolle persönliche, bereits aus Deutschland mitgenommene Gegenstände wie Elektro- oder Sportgeräte sollten vor der Ausreise im Nämlichkeitsnachweis vom Zollamt des deutschen Abflughafens bestätigt werden.

Wichtige Hinweise zur Rückreise

Die Informationen zu den Ein- und Ausfuhrbestimmungen gelten für touristische Reisen von Privatpersonen. Waren, die zollpflichtig sind oder die festgelegten Freimengen überschreiten, müssen bei der Einreise in das jeweilige Zielland unaufgefordert beim Zoll angemeldet werden.

Erwerb oder Besitz von Tabakwaren, die aus einem Nicht-EU-Land stammen und nicht verzollt wurden, ist illegal (Steuerhehlerei). Zu erkennen sind sie an fehlenden Steuerzeichen, fehlenden Warnhinweisen oder Angaben zum Teer- und Nikotingehalt sowie an nicht offenem Verkauf und deutlich niedrigeren Preisen als im Geschäft.

Die Einfuhr von Kulturgütern, Lebensmitteln, Waffen und Munition, jugendgefährdenden und verfassungswidrigen Medien, Tieren und Pflanzen und daraus hergestellten Produkten, Arznei- und Betäubungsmitteln unterliegen häufig besonderen Bestimmungen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich an die deutsche Zollbehörde .