innerorts | 50 |
außerorts1 | 100 |
Autobahnen1, 3 | 130 |
Schnellstraßen2, 3 | 130 |
1 · Bei Sichtweiten unter 50m bedingt durch Nebel, Schnee oder Regen gilt ein Tempolimit 50 km/h für alle Fahrzeuge.
2 · Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind
3 · empfohlene Richtgeschwindigkeit
innerorts | 50 |
außerorts1 | 80 |
Autobahnen1, 3 | 80 |
Schnellstraßen2 | 80 |
1 · Bei Sichtweiten unter 50m bedingt durch Nebel, Schnee oder Regen gilt ein Tempolimit 50 km/h für alle Fahrzeuge.
2 · Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind
3 · für Gespanne mit Ausnahmegenehmigung (gem. 9. AusnahmeVO zur StVO und besonderer Kennzeichnung: Plakette am Anhänger) gilt 100 km/h
innerorts | 50 |
außerorts1 | 100 |
Autobahnen1, 3 | 130 |
Schnellstraßen2, 3 | 130 |
1 · Bei Sichtweiten unter 50m bedingt durch Nebel, Schnee oder Regen gilt ein Tempolimit 50 km/h für alle Fahrzeuge.
2 · Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind
3 · empfohlene Richtgeschwindigkeit
innerorts | 50 |
außerorts1 | 100 |
Autobahnen1, 3 | 130 |
Schnellstraßen2, 3 | 130 |
bis 3,5 t
1 · Bei Sichtweiten unter 50m bedingt durch Nebel, Schnee oder Regen gilt ein Tempolimit 50 km/h für alle Fahrzeuge.
2 · Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind
3 · empfohlene Richtgeschwindigkeit
innerorts | 50 |
außerorts1 | 80 |
Autobahnen1, 3 | 100 |
Schnellstraßen2, 3 | 100 |
3,5 bis 7,5 t
1 · Bei Sichtweiten unter 50m bedingt durch Nebel, Schnee oder Regen gilt ein Tempolimit 50 km/h für alle Fahrzeuge.
2 · Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind
3 · gilt für Fahrzeuge, die in der Zulassungsbescheinigung Teil I als Wohnmobil bezeichnet sind; sonst gilt 80 km/h
Camping Key Europe - 12 Monate Vorteile genießen! Die Vorteilskarte Camping Key Europe - CKE gilt nun ab dem Ausstellungsmonat bis einschließlich desselben Monats im Folgejahr. Der ADAC stellt die CKE exklusiv für seine Mitglieder aus.
Alle aktuellen Rabatte und Vorteile finden Sie unter:
www.adac.de/cke www.campingkeyeurope.comDie Camping Key Europe kann in allen ADAC Geschäftsstellen, telefonisch unter 0 800 5 10 11 12 (Montag bis Samstag von 8-20 Uhr) oder online beantragt werden.
www.adac-shop.de/ckeÜbernachten außerhalb von Campingplätzen | für eine Nacht | für mehrere Nächte |
auf Straßen und Parkplätzen | eingeschränkt erlaubt1, 2 | nicht erlaubt |
auf Privatgrund3 | eingeschränkt erlaubt2 | eingeschränkt erlaubt2 |
1 · zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit. Kein campingähnlicher Betrieb erlaubt
2 · regionale und örtliche Einschränkungen möglich (z. B. Naturschutz-, Wald- und Deichgesetze)
3 · nur mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers
Breite | Länge | |
Kfz ohne Anhänger (z.B. Wohnmobil) | 2.55 m | 12 m |
Anhänger (mit Deichsel) | 2.55 m | 12 m |
Gespann (gesamt) | 2.55 m | 18 m |
Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Diese Genehmigung und weitere Informationen sind in der Regel bei den jeweiligen örtlichen Landrats- bzw. Straßenverkehrsämtern erhältlich. Ob ein übergroßes Fahrzeug zusätzliche Sicherungsmaßnahmen benötigt (Warntafel, zusätzliche Leuchten etc.), liegt im Ermessen der zuständigen Behörde, die auch die entsprechende Ausnahmegenehmigung erteilt.
Als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung reicht das deutsche Autokennzeichen. Dennoch wird die Mitnahme der IVK – Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) empfohlen, da Mithilfe der Karte die Schadensabwicklung erleichtert wird.
Deckungssumme: Für Sachschäden stehen pro Unfall 1.000.000 Euro zur Verfügung. Personenschäden sind pro Unfall mit 7.500.000 Euro abgesichert.
Sie beträgt 0,5.
Alle Fahrer, die das 21.Lebensjahr noch nicht vollendet haben und alle Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden, unterliegen einem absoluten Alkoholverbot.
Ein bei Ampelanlagen nach rechts gerichteter grüner Blechpfleil zeigt an, dass bei Rot nach einem Stopp vorsichtig nach rechts abgebogen werden darf.
An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt, sofern nicht anders durch Beschilderung geregelt.
Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr das Zeichen 215 (blaue Ronde mit 3 gekrümmten weißen Pfeilen entgegen dem Uhrzeigersinn) unter dem Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) angebracht, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt und die einfahrenden Fahrzeuge sind wartepflichtig.
Fehlt das Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren), handelt es sich nur um einen kreisförmigen Knotenpunkt mit der Regelung „rechts-vor-links“.
Ist in der Zufahrt des Kreisverkehrs die Zeichenkombination 205/215 angeordnet, darf beim Einfahren nicht geblinkt werden. Beim Verlassen des Kreisverkehrs besteht hingegen Blinkpflicht.
Beim Ausfahren aus dem Kreisverkehr muss der Vorrang des Fußgängers beachtet werden. Beim Einfahren in den Kreisverkehr haben Fußgänger dagegen keinen Vorrang.
An Fußgängerüberwegen gilt Überholverbot.
Überholen von Fahrräder: Innerorts 1,5 m Mindestabstand, außerorts 2 m
Ein generelles Überholverbot gilt auf zweispurigen Straßen, wenn sich Schul- oder Linienbusse mit Warnblinker der Haltestelle nähern. Steht der Bus, darf nur im Schritttempo vorbeigefahren werden. Dies gilt auch für den Gegenverkehr.
Das Halten ist unzulässig an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Einfädelungs- und auf Ausfädelungsstreifen, auf Bahnübergängen, vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.
Im eingeschränkten Halteverbot ist Aus- und Einsteigen sowie Be- und Entladen erlaubt.
Das Parken auf Radwegen und auf dem Gehweg ist verboten. Das Parken auf Gehwegen kann erlaubt sein, vorausgesetzt, das Verkehrszeichen 315 gestattet es (das Schild zeigt bildlich an, ob mit zwei oder vier Rädern).
Auf Behindertenparkplätzen darf nur mit einem blauen EU-Parkausweis geparkt werden, wenn dieser gut sichtbar ausliegt. Der allgemeine Schwerbehindertenausweis genügt nicht. Personen, die keinen blauen EU-Parkausweis erhalten, aber auf den speziellen Parkerleichterungen halten dürfen, bekommen einen orangefarbenen Ausweis. Dieser „Besondere Parkausweis für Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen“ gilt bundesweit. Damit dürfen aber keine Schwerbehindertenparkplätze benutzt werden.
Grundsätzlich gilt die Vorschrift, das Licht im Tunnel, bei schlechten Sichtverhältnissen und in der Nacht einzuschalten. Empfohlen wird tagsüber das Fahren mit Abblendlicht oder alternativ Tagfahrleuchten.
Nebelschlussleuchten und Nebelscheinwerfer dürfen nur dann benutzt werden, wenn die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
Als Hilfe bei der Abschätzung der Sichtweite können Leitpfosten am Straßenrand dienen. Auf Landstraßen und Autobahnen sind diese in der Regel alle 50 m angebracht.
Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein.
Es ist möglichst weit rechts zu fahren (Rechtsfahrgebot).
An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge den Fußgängern sowie Rollstuhlfahrer, welche den Überweg erkannbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen.
Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben, wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt oder wer sich oder Andere gefährdet sieht. Demnach ist das Hupen innerorts grundsätzlich verboten, außer es liegt eine Gefährdung vor.
Auf mehrspurigen Straßen sind Autofahrer verpflichtet, bei Staubildung oder stockendem Verkehr vorausschauend eine Rettungsgasse zu bilden. Dabei ist die Rettungsgasse immer zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen zu bilden.
Fahren Sie auf dem linken Fahrstreifen, so weichen Sie nach links aus. Sind Sie auf einem der übrigen Fahrstreifen unterwegs, so fahren Sie nach rechts. Dies gilt unabhängig davon wie viele Fahrstreifen vorhanden sind.
Das Benutzen von Radarwarngeräten im einsatzbereiten Zustand ist verboten. Bei Technischen Geräte, die dazu bestimmt sind, Maßnahmen der Verkehrsüberwachung anzuzeigen oder zu stören, dürfen weder betrieben, noch betriebsbereit mitgeführt werden. Damit ist jede automatisierte Warnung vor Geschwindigkeitsmessanlagen, sei es durch ein Navigationsgerät, eine entsprechende App in einem Smartphone oder durch einen reinen Radarwarner verboten, wenn der Fahrer automatisiert kurz vor Erreichen einer konkreten Messstelle gewarnt wird.
Telefonieren am Steuer ist nur unter Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt.
Außerdem ist während des Führens eines Fahrzeugs die Nutzung aller elektronischen Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen oder zu dienen bestimmt sind, verboten.
Erst wenn der Motor "vollständig" abgeschaltet ist, dürfen die Geräte benutzt werden.
Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte § 23 Absatz 1 a StVO.
Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und kleiner als 1,50 m dürfen auf Vorder- und Rücksitzen nur in geeigneten Rückhalteeinrichtungen (ECE-Prüfzeichen Nr. 44) befördert werden.
Die Verwendung von nach hinten gerichteten Babyschalen/ Kindersitzen auf dem Vordersitz ist in Fahrzeugen mit Beifahrerairbag nur zulässig, wenn der Airbag deaktiviert wurde.
In jedem Fahrzeug muss unabhängig von der Zahl der mitfahrenden Personen eine Warnweste vorhanden sein.
Der Gesetzgeber hat auf Vorgaben zum Tragen der Warnweste verzichtet. Hier setzt man auf die Eigenverantwortlichkeit der Verkehrsteilnehmer. Vor allem in Pannen oder Unfallsituationen in der Dunkelheit oder bei schlechten Sichtverhältnissen ist es empfehlenswert (auch für die Mitfahrer, die sich auf der Fahrbahn aufhalten) eine Warnweste zu tragen.
Die vorgeschriebenen Warnwesten müssen rot, gelb oder orangefarben sein und der aktuellen Norm EN ISO 20471:2013 entsprechen. Warnwesten, die diese Norm erfüllen, sind auf der Innenseite mit einem entsprechenden Aufnäher gekennzeichnet.
In Deutschland werden auch Warnwesten der älteren Norm DIN EN 471 (DIN EN 471:2003+A1:2007 Ausgabe März 2008) anerkannt. Diese Norm wurde allerdings am 30.09.2013 von der oben genannten Norm EN ISO 20471:2013 abgelöst.
Warnwesten sollten möglichst im Handschuhfach aufbewahrt werden, damit sie im Bedarfsfall schnell verfügbar sind.
Hinweis: Der Juristischen Zentrale des ADAC's liegen keine Erkenntnisse vor, dass Warnwesten die nicht der aktuellen Norm EN ISO 20471 entsprechen, im Ausland beanstandet wurden.
Bei in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeugen muss ein Warndreieck und ein Verbandskasten (DIN 13164) mitgeführt werden. Fahrzeuge über 3,5 t müssen zusätzlich zum Warndreieck eine Warnleuchte haben.
Die Ladung darf bis zu einer Entfernung von 100 km maximal 3 m, bei größeren Entfernungen höchsten 1,5 m nach hinten hinausragen. Dabei kommt es bei der Bemessung der Entfernung ausschließlich auf die in Deutschland zu fahrende Wegstrecke an, eventuelle Fahrtabschnitte im Ausland werden nicht mitberücksichtigt.
Ragt das äußerste Ladungsende mehr als 1 m über die Fahrzeugrückstrahler hinaus, so ist es entweder mit einer hellroten, gespreizten Fahne (Mindestgröße 30 x 30 cm), mit einer roten Leuchte bzw. einem Rückstrahler oder mit einem hellroten, pendelnd aufgehängten Schild bzw. einem entsprechenden zylindrischen Körper zu kennzeichnen.
Nach vorne darf die Ladung nicht über das Fahrzeug hinausragen.
Es gilt eine situative Winterreifenpflicht. Es müssen auf allen Radpositionen Winterreifen montiert sein. Aktuelle Winterreifen erkennt man am Alpine-Symbol, einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Zusätzlich gelten bis zum 30. September 2024 Reifen mit M+S Kennzeichnung als wintertauglich, wenn sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt worden sind.
Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle anhalten. Die Anweisungen der Polizeibeamten sind zu befolgen.
Verkehrskontrollen sind sowohl solche zur Prüfung der Fahrtüchtigkeit des Fahrzeugführes oder der nach den Verkehrsvorschriften mitzuführenden Papiere als auch solche zur Prüfung des Zustandes, der Ausrüstung und der Beladung der Fahrzeuge.
Weitere Informationen unter
https://www.adac.de/der-adac/rechtsberatung/verkehrsvorschriften/inland/polizeikontrolle/Die Polizei kann vor Ort Verwarnungsgelder erheben. Die Höhe richtet sich nach dem so genannten Bußgeldkatalog. Bei Ausländern kann die Polizei die Bezahlung des Bußgeldes oder der Geldstrafe durch eine Kaution absichern. Bei besonders schweren Vergehen wird das Fahrzeug unter Umständen beschlagnahmt.
Sichern Sie die Unfallstelle: Warnblinker einschalten und dann das Warndreieck aufstellen in einem Abstand von 50 bis 100 Metern. Fahrzeuge über 3,5 t müssen zusätzlich zum Warndreieck eine Warnleuchte aufstellen.
Die Polizei muss auf jeden Fall gerufen werden, wenn Miet- und Firmenwagen in den Unfall verwickelt sind. Außerdem bei größeren Sachschäden und wenn jemand verletzt wurde.
Abschleppen von Fahrzeugen ist auf der Autobahn nur bis zur nächsten Ausfahrt, auf allen anderen Straßen bis zur nächsten Werkstätte gestattet. Bei beiden Fahrzeugen muss die Warnblinkanlage eingeschaltet sein. Krafträder dürfen nicht abgeschleppt werden.
In Deutschland gibt es 48 Umweltzonen. Geltungsgebiete sind Städte und Gemeinden sowie der gesamte Großraum Ruhrgebiet. Hindurchführende Autobahnen zählen nicht zu den Umweltzonen.
Fahrzeuge mit gelber oder roter Umweltplakette oder ohne Plakette dürfen die Umweltzonen nicht befahren. Lediglich in Neu-Ulm darf noch mit gelber Abgasplakette in die beschilderten Zonen eingefahren werden. Fahrzeuge mit grüner Umweltplakette hingegen sind nicht von den Fahrverboten betroffen.
Von der Kennzeichnungspflicht sind generell befreit: u.a. zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeuge zum Transport von Personen, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind (Eintrag im Schwerbehindertenausweis "aG", "H" oder "Bl") und Oldtimer (H-Kennzeichen oder rotes 07 Kennzeichen).
Die Einfahrtsbeschränkung gilt auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge. Für diese können Umweltplaketten bei deutschen Zulassungsstellen und technischen Überwachungsagenturen wie Dekra, GTÜ, KÜS oder TÜV erworben werden.
Umweltplaketten für ausländische Fahrzeuge (in Deutsch) Umweltplaketten für ausländische Fahrzeuge (in Englisch)Alle Fragen und Antworten zu Dieselfahrverboten in deutschen Städten finden Sie unter:
DieselfahrverboteIn Aachen besteht seit 1. Februar 2016 eine Umweltzone. In ihr gelten die Einschränkungen für die betroffenen Fahrzeuge und die generellen Ausnahmen, die in allen Umweltzonen in Deutschland wirksam sind (siehe Allgemeine Informationen).
Zusätzlich zu den generellen Ausnahmeregelungen bestehen einige spezielle Regelungen für die Aachener Umweltzone.
Ausnahmeregelungen in AachenIn Augsburg besteht seit 1. Juli 2009 eine Umweltzone. In ihr gelten die Einschränkungen für die betroffenen Fahrzeuge und die generellen Ausnahmen, die in allen Umweltzonen in Deutschland wirksam sind (siehe Allgemeine Informationen).
Zusätzlich zu den generellen Ausnahmeregelungen bestehen einige spezielle Regelungen für diese Umweltzone.
Ausnahmeregelungen in AugsburgIn Berlin besteht seit 1. Januar 2008 eine Umweltzone. In ihr gelten die Einschränkungen für die betroffenen Fahrzeuge und die generellen Ausnahmen, die in allen Umweltzonen in Deutschland wirksam sind (siehe Allgemeine Informationen).
Zusätzlich zu den generellen Ausnahmeregelungen bestehen einige spezielle Regelungen für die Berliner Umweltzone.
Ausnahmeregelungen BerlinIn Bonn besteht seit 1. Januar 2010 eine Umweltzone. Zum 1. Juli 2012 fand eine räumliche Ausweitung statt. In der Umweltzone gelten die Einschränkungen für die betroffenen Fahrzeuge und die generellen Ausnahmen, die in allen Umweltzonen in Deutschland wirksam sind (siehe Allgemeine Informationen).
Zusätzlich zu den generellen Ausnahmeregelungen bestehen einige spezielle Regelungen für diese Umweltzone.
Ausnahmeregelungen BonnIn Bremen besteht seit 1. Januar 2009 eine Umweltzone. In ihr gelten die Einschränkungen für die betroffenen Fahrzeuge und die generellen Ausnahmen, die in allen Umweltzonen in Deutschland wirksam sind (siehe Allgemeine Informationen).
Zusätzlich zu den generellen Ausnahmeregelungen bestehen einige spezielle Regelungen für die Bremer Umweltzone.
Über die bundesweit geltenden generellen Ausnahmen hinaus sind in Bremen von der Fahrbeschränkung nicht betroffen: u.a. Fahrzeuge mit roten Kennzeichen, Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen, Diplomatenfahrzeuge sowie Wohnmobile, die auf den Fahrstrecken Friedrich-Ebert-Straße, Wilhelm-Kaisen-Brücke, Werderstraße, Kuhhirtenweg oder Doventor, Martinistraße, Wilhelm-Kaisen-Brücke, Werderstraße, Kuhhirtenweg zum oder vom Stellplatz für Wohnmobile am Kuhhirtenweg unterwegs sind.
Für folgende Fälle reichen formlose Nachweise: Pkw von Gästen von Beherbergungsbetrieben, die in der Umweltzone liegen, können für die Dauer des Aufenthalts die Umweltzone befahren. Voraussetzung ist, dass eine Buchungsbestätigung des Betriebs für den Aufenthaltszeitraum sichtbar hinter der Frontscheibe des PKW abgelegt ist. Fahrzeuge auf dem Weg von und zu einer Werkstatt in der Umweltzone, wenn eine Terminbestätigung der Werkstatt vorgelegt werden kann. Fahrzeuge auf Fahrten im Zusammenhang mit einer polizeilichen oder eichamtlichen Überprüfung mit Terminnachweis. Wohnmobile, die auf den Fahrtstrecken Friedrich-Ebert-Straße, Wilhelm-Kaisen-Brücke, Werderstraße, Kuhhirtenweg oder Doventor, Martinistraße, Wilhelm-Kaisen-Brücke, Werderstraße, Kuhhirtenweg zum oder vom Stellplatz für Wohnmobile am Kuhhirtenweg unterwegs sind, benötigen dafür keine Umweltplakette.
In Darmstadt besteht seit 1. November 2015 eine Umweltzone. In ihr gelten die Einschränkungen für die betroffenen Fahrzeuge und die generellen Ausnahmen, die in allen Umweltzonen in Deutschland wirksam sind (siehe Allgemeine Informationen).
Seit dem 1. Juni 2019 gilt außerdem in der Fahrverbotszone Hügelstraße und Heinrichstraße ein ganzjähriges Diesel-Verkehrsverbot für alle Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren der Abgasnorm Euro 1-5 und Benzinfahrzeuge Euro 1 und 2.
Zusätzlich zu den generellen Ausnahmeregelungen bestehen einige spezielle Regelungen für die Darmstädter Umweltzone.
Ausnahmeregelungen DarmstadtIn Dinslaken besteht seit 1. Juli 2011 eine Umweltzone. In ihr gelten die Einschränkungen für die betroffenen Fahrzeuge und die generellen Ausnahmen, die in allen Umweltzonen in Deutschland wirksam sind (siehe Allgemeine Informationen).
Außerdem besteht in Dinslaken ein Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge über 3,5 t auf der Wilhelm- Lantermann-Straße sowie auf Teilen der Hünxer bzw. Hans-Böckler-Straße.
In Düsseldorf besteht seit 15. Februar 2009 eine Umweltzone. In ihr gelten die Einschränkungen für die betroffenen Fahrzeuge und die generellen Ausnahmen, die in allen Umweltzonen in Deutschland wirksam sind (siehe Allgemeine Informationen).
Zusätzlich zu den generellen Ausnahmeregelungen bestehen einige spezielle Regelungen für die Düsseldorfer Umweltzone.
Ausnahmeregelungen DüsseldorfIn Eschweiler besteht seit 1. Juni 2016 eine Umweltzone. In ihr gelten die Einschränkungen für die betroffenen Fahrzeuge und die generellen Ausnahmen, die in allen Umweltzonen in Deutschland wirksam sind (siehe Allgemeine Informationen).
In Frankfurt/Main besteht seit 1. Oktober 2008 eine Umweltzone. In ihr gelten die Einschränkungen für die betroffenen Fahrzeuge und die generellen Ausnahmen, die in allen Umweltzonen in Deutschland wirksam sind (siehe Allgemeine Informationen).
Die Umweltzone umfasst die Fläche innerhalb des „Autobahnrings". Im Westen wird die Umweltzone begrenzt durch die A5, im Süden durch die A3 und im Osten und Norden durch die A661. Die Autobahnen sind von der Umweltzone nicht betroffen.
Karte der UmweltzoneZusätzlich zu den generellen Ausnahmeregelungen bestehen einige spezielle Regelungen für diese Umweltzone.
Es wird keine Plakette und keine Ausnahmegenehmigung benötigt bei Personen, die über einen gelben Parkausweis für besondere Gruppen Schwerbehinderter nach Landeserlass verfügen und für Fahrzeuge bei Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen, mit roten Kennzeichen nach § 16 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) oder mit Ausfuhrkennzeichen nach § 19 FZV.
Ausnahmeregelungen in Frankfurt am MainIn Freiburg besteht seit 1. Januar 2010 eine Umweltzone. In ihr gelten die Einschränkungen für die betroffenen Fahrzeuge und die generellen Ausnahmen, die in allen Umweltzonen in Deutschland wirksam sind (siehe Allgemeine Informationen).
Französische Fahrzeuge, die mit der französische Umweltplakette Crit´Air ausgestattet sind, dürfen damit seit Mitte 2022 auch in den Umweltzonen in Karlsruhe, Freiburg und Pfinztal fahren. Anerkannt werden werden die Crit´Air-Plaketten 1 bis 3 und grün für Elektrofahrzeuge.
In Hagen besteht seit 1. Januar 2012 eine Umweltzone. In ihr gelten die Einschränkungen für die betroffenen Fahrzeuge und die generellen Ausnahmen, die in allen Umweltzonen in Deutschland wirksam sind (siehe Allgemeine Informationen).
Zusätzlich zu den generellen Ausnahmeregelungen bestehen einige spezielle Regelungen für diese Umweltzone.
Pkw der Schadstoffgruppe 3 (gelbe Plaketten), für die technisch keine Nachrüstung möglich ist und die vor dem 01. Januar 2008 auf den Fahrzeughalter oder dessen Rechtsvorgänger zugelassen wurden, sind von Amts wegen von der Plakettenpflicht befreit. Lediglich eine Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung einer technischen Prüforganisation (TÜV, GTÜ, KÜS, DEKRA) muss gut sichtbar im Fahrzeug hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden.
In Halle (Saale) besteht seit 1. September 2011 eine Umweltzone. In ihr gelten die Einschränkungen für die betroffenen Fahrzeuge und die generellen Ausnahmen, die in allen Umweltzonen in Deutschland wirksam sind (siehe Allgemeine Informationen).
In Hannover besteht seit 1. Januar 2008 eine Umweltzone. In ihr gelten die Einschränkungen für die betroffenen Fahrzeuge und die generellen Ausnahmen, die in allen Umweltzonen in Deutschland wirksam sind (siehe Allgemeine Informationen).
Benzin-Kraftfahrzeuge mit geregeltem Katalysator, die keine grüne Plakette bekommen sowie Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen werden mit Allgemeinverfügung zugelassen. Diese Ausnahmen gelten bis zum 31.12.2021 und benötigen keinen Ausnahmeantrag.
Ausnahmeregelungen in HannoverIn Heidenheim besteht seit 1. Januar 2012 eine Umweltzone. In ihr gelten die Einschränkungen für die betroffenen Fahrzeuge und die generellen Ausnahmen, die in allen Umweltzonen in Deutschland wirksam sind (siehe Allgemeine Informationen).
In Heilbronn ist seit 1. Januar 2009 eine Umweltzone. In ihr gelten die Einschränkungen für die betroffenen Fahrzeuge und die generellen Ausnahmen, die in allen Umweltzonen in Deutschland wirksam sind (siehe Allgemeine Informationen).
In Herrenberg besteht seit 1. Januar 2009 eine Umweltzone. In ihr gelten die Einschränkungen für die betroffenen Fahrzeuge und die generellen Ausnahmen, die in allen Umweltzonen in Deutschland wirksam sind (siehe Allgemeine Informationen).
In Krefeld besteht seit 1. Januar 2011 eine Umweltzone. In ihr gelten die Einschränkungen für die betroffenen Fahrzeuge und die generellen Ausnahmen, die in allen Umweltzonen in Deutschland wirksam sind (siehe Allgemeine Informationen).
In Köln besteht seit 1. Januar 2008 eine Umweltzone, die zum 1. April 2012 räumlich ausgeweitet wurde. In ihr gelten die Einschränkungen für die betroffenen Fahrzeuge und die generellen Ausnahmen, die in allen Umweltzonen in Deutschland wirksam sind (siehe Allgemeine Informationen).
Zusätzlich zu den generellen Ausnahmeregelungen bestehen einige spezielle Regelungen für diese Umweltzone.
Pkw der Schadstoffgruppe 3 (gelbe Plaketten), für die technisch keine Nachrüstung möglich ist und die vor dem 01. Januar 2008 auf den Fahrzeughalter oder dessen Rechtsvorgänger zugelassen wurden, sind von Amts wegen von der Plakettenpflicht befreit. Lediglich eine Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung einer technischen Prüforganisation (TÜV, GTÜ, KÜS, DEKRA) muss gut sichtbar im Fahrzeug hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden.
In Langenfeld (Rheinland) besteht seit 1. Januar 2013 eine Umweltzone. In ihr gelten die Einschränkungen für die betroffenen Fahrzeuge und die generellen Ausnahmen, die in allen Umweltzonen in Deutschland wirksam sind (siehe Allgemeine Informationen).
Zusätzlich zu den generellen Ausnahmeregelungen bestehen einige spezielle Regelungen für diese Umweltzone.
Pkw der Schadstoffgruppe 3 (gelbe Plaketten), für die technisch keine Nachrüstung möglich ist und die vor dem 01. Januar 2008 auf den Fahrzeughalter oder dessen Rechtsvorgänger zugelassen wurden, sind von Amts wegen von der Plakettenpflicht befreit. Lediglich eine Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung einer technischen Prüforganisation (TÜV, GTÜ, KÜS, DEKRA) muss gut sichtbar im Fahrzeug hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden.
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Stadt Langenfeld (Rhld.), Konrad-Adenauer-Platz 1, 40764 Langenfeld, Telefon: 02173/794-0, Telefax: 02173/794-99999, E-Mail: info@langenfeld.de.
In Leipzig besteht seit 1. März 2011 eine Umweltzone. In ihr gelten die Einschränkungen für die betroffenen Fahrzeuge und die generellen Ausnahmen, die in allen Umweltzonen in Deutschland wirksam sind (siehe Allgemeine Informationen).
Zusätzlich zu den generellen Ausnahmeregelungen bestehen einige spezielle Regelungen für diese Umweltzone.
Es gibt Einzelausnahmen für private Fahrten, bei denen folgende Voraussetzungen erfüllt sein müssen:
1. Das Fahrzeug wurde vor dem 19.12.2009 erstmals auf den Halter zugelassen.
2. Es liegt überwiegendes und unaufschiebbares Einzelinteresse vor (z. B. Arbeitsplatzverlust, gesundheitliche Gründe).
3. Das Fahrzeug ist nachweislich nicht auf die grüne Plakette nachrüstbar und Ersatz des Fahrzeugs ist nicht zumutbar oder Fahrzeug ist zwar auf grüne Plakette nachrüstbar, die Nachrüstung stellt aber eine unzumutbare Härte dar.
Die regionale Umweltzone „Leonberg/Hemmingen und Umgebung“ besteht seit 2. Dezember 2013. In ihr gelten die Einschränkungen für die betroffenen Fahrzeuge und die generellen Ausnahmen, die in allen Umweltzonen in Deutschland wirksam sind (siehe Allgemeine Informationen).
Neben der Stadt Leonberg im Landkreis Böblingen umfasst diese Umweltzone im Landkreis Ludwigsburg die Kommunen Ditzingen, Gerlingen, Hemmingen, Korntal-Münchingen, Schwieberdingen und die Teilorte Schönbühlhof und Hardthof (Stadt Markgröningen).
Karte der UmweltzoneIn Limburg an der Lahn besteht seit 31. Januar 2018 eine Umweltzone. In ihr gelten die Einschränkungen für die betroffenen Fahrzeuge und die generellen Ausnahmen, die in allen Umweltzonen in Deutschland wirksam sind (siehe Allgemeine Informationen).
Die regionale Umweltzone „Ludwigsburg und Umgebung“ besteht seit 1. Januar 2013. In ihr gelten die Einschränkungen für die betroffenen Fahrzeuge und die generellen Ausnahmen, die in allen Umweltzonen in Deutschland wirksam sind (siehe Allgemeine Informationen).
Die Umweltzone fasst die schon zuvor bestehenden Umweltzonen in Ludwigsburg, Markgröningen, Pleidelsheim, Freiberg am Neckar und Ingersheim zusammen und schließt seitdem auch die Kommunen Kornwestheim, Asperg, Möglingen, Tamm und Bietigheim-Bissingen ein.
Karte der UmweltzoneIn Magdeburg besteht seit 1. September 2011 eine Umweltzone. In ihr gelten die Einschränkungen für die betroffenen Fahrzeuge und die generellen Ausnahmen, die in allen Umweltzonen in Deutschland wirksam sind (siehe Allgemeine Informationen).
Zusätzlich zu den generellen Ausnahmeregelungen bestehen einige spezielle Regelungen für diese Umweltzone.
Ausnahmeregelungen in MagdeburgDie Umweltzone Mainz-Wiesbaden besteht seit 1. Februar 2013. In ihr gelten die Einschränkungen für die betroffenen Fahrzeuge und die generellen Ausnahmen, die in allen Umweltzonen in Deutschland wirksam sind (siehe Allgemeine Informationen).
In Mannheim besteht seit 1. März 2008 eine Umweltzone. In ihr gelten die Einschränkungen für die betroffenen Fahrzeuge und die generellen Ausnahmen, die in allen Umweltzonen in Deutschland wirksam sind (siehe Allgemeine Informationen).
In Marburg besteht seit 1. April 2016 eine Umweltzone. In ihr gelten die Einschränkungen für die betroffenen Fahrzeuge und die generellen Ausnahmen, die in allen Umweltzonen in Deutschland wirksam sind (siehe Allgemeine Informationen).
In Mönchengladbach besteht seit 1. Januar 2013 eine Umweltzone. In ihr gelten die Einschränkungen für die betroffenen Fahrzeuge und die generellen Ausnahmen, die in allen Umweltzonen in Deutschland wirksam sind (siehe Allgemeine Informationen).
Zusätzlich zu den generellen Ausnahmeregelungen bestehen einige spezielle Regelungen für diese Umweltzone.
Pkw der Schadstoffgruppe 3 (gelbe Plaketten), für die technisch keine Nachrüstung möglich ist und die vor dem 01. Januar 2008 auf den Fahrzeughalter oder dessen Rechtsvorgänger zugelassen wurden, sind von Amts wegen von der Plakettenpflicht befreit. Lediglich eine Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung einer technischen Prüforganisation (TÜV, GTÜ, KÜS, DEKRA) muss gut sichtbar im Fahrzeug hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden.
Ausnahmeregelungen in MönchengladbachIn Mühlacker besteht seit 1. Januar 2009 eine Umweltzone. In ihr gelten die Einschränkungen für die betroffenen Fahrzeuge und die generellen Ausnahmen, die in allen Umweltzonen in Deutschland wirksam sind (siehe Allgemeine Informationen).
In München besteht seit 1. Oktober 2008 eine Umweltzone. In ihr gelten die Einschränkungen für die betroffenen Fahrzeuge und die generellen Ausnahmen, die in allen Umweltzonen in Deutschland wirksam sind (siehe Allgemeine Informationen). Außerdem ist seit Februar 2023 ein Dieselfahrverbot für Dieselfahrzeuge Euro 4 und schlechter in Kraft (siehe unten, Dieselfahrverbot).
Die Umweltzone umfasst den gesamten Bereich innerhalb des Mittleren Rings. Der Mittlere Ring selbst gehört seit 1. Februar 2023 auch zur Umweltzone.
Karte der UmweltzoneKostenfreie Ausnahmen: Für Betriebe und Selbständige gibt es eine pauschale Ausnahmeregelung für Fahrten zur Großmarkthalle über die Schäftlarnstraße. In diesem Fall können Sie ohne Plakette in die Umweltzone fahren.
Kostenpflichtige Einzelausnahmen: Ausnahmegenehmigungen können nur dann erteilt werden, wenn Punkt 1 bis 3 (kumulativ) erfüllt sind:
1. Ein Fahrzeug mit gelber Plakette wurde vor dem 1. Oktober 2012, mit roter Plakette vor dem 1. Oktober 2010 oder ein Fahrzeug ohne Feinstaubplakette vor dem 1. Oktober 2008 auf den Anstragsteller bzw. die Antragstellerin zugelassen.
2. Es liegt der Nachweis vor, dass das betroffene Fahrzeug nicht mit einem Abgasreinigungssystem nachrüstbar ist. Dieser Nachweis wird durch die Bescheinigung eines Sachverständigenbüros erbracht, das von einer Prüforganisation, wie beispielsweise dem TÜV oder der DEKRA, anerkannt ist.
3. Eine der folgenden Voraussetzungen trifft zu: Sie sind Anwohner oder Gewerbetreibender mit Firmensitz in der Umweltzone; es handelt sich um Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern; es handelt sich um Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Dienstleistungen; es handelt sich um Fahrten zur Wahrnehmung unaufschiebbarer Einzelinteressen.
Haben Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten, können Sie ohne Plakette in die Umweltzone fahren. Dies gilt selbstverständlich nur für die genehmigten Zwecke. Für Busse, die Touristen zu Veranstaltungen bringen, die ihren Firmensitz in der Umweltzone haben und nachweisen können, dass das Fahrzeug technisch nicht nachrüstbar ist, können Sie für die Dauer eines Jahres eine Einzelausnahmegenehmigung erhalten.
In Münster besteht seit 1. Januar 2010 eine Umweltzone. In ihr gelten die Einschränkungen für die betroffenen Fahrzeuge und die generellen Ausnahmen, die in allen Umweltzonen in Deutschland wirksam sind (siehe Allgemeine Informationen).
In Offenbach besteht seit 1. Januar 2015 eine Umweltzone. In ihr gelten die Einschränkungen für die betroffenen Fahrzeuge und die generellen Ausnahmen, die in allen Umweltzonen in Deutschland wirksam sind (siehe Allgemeine Informationen).
Die Umweltzone umfasst die gesamte Stadtfläche exklusive der Autobahnen.
Karte der UmweltzoneZusätzlich zu den generellen Ausnahmeregelungen bestehen einige spezielle Regelungen für diese Umweltzone.
Aufgrund der von der Stadt Offenbach am Main erlassenen Allgemeinverfügung dürfen bestimmte Fahrzeuge die Umweltzone ohne grüne Plakette und ohne Ausnahmegenehmigung befahren.
Hinzu kommen gebührenfreie Ausnahmegenehmigungen und Genehmigungen gegen Gebühr.
Welche Fahrzeuge davon genau betroffen sind, erfahren Sie unter folgendem Link:
Ausnahmeregelungen in OffenbachIn Neuss besteht seit 15. Februar 2010 eine Umweltzone. In ihr gelten die Einschränkungen für die betroffenen Fahrzeuge und die generellen Ausnahmen, die in allen Umweltzonen in Deutschland wirksam sind (siehe Allgemeine Informationen).
Zusätzlich zu den generellen Ausnahmeregelungen bestehen einige spezielle Regelungen für diese Umweltzone.
Pkw der Schadstoffgruppe 3 (gelbe Plaketten), für die technisch keine Nachrüstung möglich ist und die vor dem 01. Januar 2008 auf den Fahrzeughalter oder dessen Rechtsvorgänger zugelassen wurden, sind von Amts wegen von der Plakettenpflicht befreit. Lediglich eine Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung einer technischen Prüforganisation (TÜV, GTÜ, KÜS, DEKRA) muss gut sichtbar im Fahrzeug hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden.
In Neu-Ulm besteht seit 1. November 2009 eine Umweltzone.
In Neu-Ulm gilt als einzige Umweltzone, dass Fahrzeuge mit gelber oder grüner Plakette nicht von Fahrverboten betroffen sind. Dagegen dürfen Fahrzeuge mit roter oder ohne Plakette nicht in die Umweltzone fahren.
Außerdem besteht auch im benachbarten Ulm eine Umweltzone. Seit 1. Januar 2013 gilt dort – anders als in Neu-Ulm – jedoch die strengste Stufe der Umweltzone (nur grüne Plakette).
In Osnabrück besteht seit 4. Januar 2010 eine Umweltzone. In ihr gelten die Einschränkungen für die betroffenen Fahrzeuge und die generellen Ausnahmen, die in allen Umweltzonen in Deutschland wirksam sind (siehe Allgemeine Informationen).
Zusätzlich zu den generellen Ausnahmeregelungen bestehen einige spezielle Regelungen für diese Umweltzone.
Es gibt Jahresausnahmegenehmigungen, Kurzzeitausnahmegenehmigungen und Ausnahmeregelungen bei verzögerter Auslieferung von Neufahrzeugen oder Nachrüstsätzen (Rußpartikelfilter).
Ausnahmeregelungen in OsnabrückIn Overath besteht seit 1. Oktober 2017 eine Umweltzone. In ihr gelten die Einschränkungen für die betroffenen Fahrzeuge und die generellen Ausnahmen, die in allen Umweltzonen in Deutschland wirksam sind (siehe Allgemeine Informationen).
In Pforzheim besteht seit 1. Januar 2009 eine Umweltzone. In ihr gelten die Einschränkungen für die betroffenen Fahrzeuge und die generellen Ausnahmen, die in allen Umweltzonen in Deutschland wirksam sind (siehe Allgemeine Informationen).
In Regensburg besteht seit 15. Januar 2018 eine Umweltzone. In ihr gelten die Einschränkungen für die betroffenen Fahrzeuge und die generellen Ausnahmen, die in allen Umweltzonen in Deutschland wirksam sind (siehe Allgemeine Informationen).
Zusätzlich zu den generellen Ausnahmeregelungen bestehen einige spezielle Regelungen für die Bewohner der Regensburger Umweltzone.
Ausnahmeregelungen in RegensburgIn Remscheid besteht seit 1. Januar 2013 eine Umweltzone. In ihr gelten die Einschränkungen für die betroffenen Fahrzeuge und die generellen Ausnahmen, die in allen Umweltzonen in Deutschland wirksam sind (siehe Allgemeine Informationen).
Zusätzlich zu den generellen Ausnahmeregelungen bestehen einige spezielle Regelungen für die diese Umweltzone.
Pkw der Schadstoffgruppe 3 (gelbe Plaketten), für die technisch keine Nachrüstung möglich ist und die vor dem 01. Januar 2008 auf den Fahrzeughalter oder dessen Rechtsvorgänger zugelassen wurden, sind von Amts wegen von der Plakettenpflicht befreit. Lediglich eine Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung einer technischen Prüforganisation (TÜV, GTÜ, KÜS, DEKRA) muss gut sichtbar im Fahrzeug hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden.
In Reutlingen besteht seit 1. März 2008 eine Umweltzone. Zum 1. Februar 2015 wurde eine Erweiterung der Umweltzone auf das gesamte Reutlinger Stadtgebiet mit allen Stadtbezirken unter Einbeziehung der Bundesstraßen sowie des Gemeindegebiets Eningen unter Achalm festgelegt. In ihr gelten die Einschränkungen für die betroffenen Fahrzeuge und die generellen Ausnahmen, die in allen Umweltzonen in Deutschland wirksam sind (siehe Allgemeine Informationen).
Am 1. Januar 2012 wurde eine zusammenhängende und erweiterte Umweltzone Ruhrgebiet geschaffen. Sie erstreckt sich über die Städte Bottrop, Castrop-Rauxel, Gelsenkirchen, Gladbeck, Herten, Recklinghausen, Bochum, Dortmund, Herne, Duisburg, Essen, Mülheim und Oberhausen. Teilweise bestand in den aufgeführten Städten bereits eine Umweltzone, teilweise wurde diese neu eingerichtet. In der Umweltzone gelten die Einschränkungen für die betroffenen Fahrzeuge und die generellen Ausnahmen, die in allen Umweltzonen in Deutschland wirksam sind (siehe Allgemeine Informationen).
Autobahnen im Ruhrgebiet sind von den Bestimmungen der Umweltzone ausgenommen.
In Siegen besteht seit 1. Januar 2015 eine Umweltzone. In ihr gelten die Einschränkungen für die betroffenen Fahrzeuge und die generellen Ausnahmen, die in allen Umweltzonen in Deutschland wirksam sind (siehe Allgemeine Informationen).
In Stuttgart besteht seit 1. März 2008 eine Umweltzone. In ihr gelten die Einschränkungen für die betroffenen Fahrzeuge und die generellen Ausnahmen, die in allen Umweltzonen in Deutschland wirksam sind (siehe Allgemeine Informationen).
Seit dem 1. Januar 2019 gilt in der Umweltzone Stuttgart außerdem ein ganzjähriges Diesel-Verkehrsverbot für alle Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren der Abgasnorm Euro 4 / IV und schlechter.
Zusätzlich gibt es seit 1. Januar 2020 ein Einzelstreckenverbot für Diesel-Pkw Euro 5 und schlechter auf folgenden Strecken: B14 (Am Neckartor) von der "ADAC-Kreuzung" bis zur Kreuzung Cannstatter Straße/Heilmannstraße. B14 (Hauptstätter Straße) vom Österreichischen Platz bis zum Marienplatz. B27 (Charlottenstraße, Hohenheimer Straße, Neue Weinsteige, Obere Weinsteige) von der Kreuzung Obere Weinsteige/Jahnstraße bis zum Charlottenplatz. B27 (Heilbronner Straße) von der Kreuzung Kriegsbergstraße bis zur Kreuzung Wolframstraße.
Das Verkehrsverbot auf den Einzelstrecken gilt für alle Diesel-Pkw, sofern sie nicht unter eine allgemeine Ausnahme fallen. Anliegerverkehre sind bis zum 31.12.21 ausgenommen. Darunter fallen alle Fahrten, deren Ziel oder Quelle (Grundstück) an einem vom Verkehrsverbot betroffenen Straßenzug oder an einer Straße liegt, die nur über eine Verbotsstrecke mit der Ausnahmeregelung "Anlieger frei" erreicht oder verlassen werden kann. Weitere Ausnahme: Fahrzeuge mit einer vom Kraftfahrt-Bundesamt zugelassenen Hardware-Nachrüstung oder einem Software-Update (für eine Übergangszeit von zwei Jahren).
Zusätzlich zu den generellen Ausnahmeregelungen bestehen einige spezielle Regelungen für die Bewohner der Stuttgarter Umweltzone.
Ausnahmeregelungen in StuttgartIn Tübingen besteht seit 1. März 2008 eine Umweltzone. In ihr gelten die Einschränkungen für die betroffenen Fahrzeuge und die generellen Ausnahmen, die in allen Umweltzonen in Deutschland wirksam sind (siehe Allgemeine Informationen).
Zusätzlich zu den generellen Ausnahmeregelungen bestehen einige spezielle Regelungen für die Bewohner der Tübinger Umweltzone.
Ausnahmeregelungen in TübingenIn Ulm besteht seit 1. Januar 2009 eine Umweltzone. In ihr gelten die Einschränkungen für die betroffenen Fahrzeuge und die generellen Ausnahmen, die in allen Umweltzonen in Deutschland wirksam sind (siehe Allgemeine Informationen).
Im benachbarten Neu-Ulm besteht ebenfalls eine Umweltzone.
Zusätzlich zu den generellen Ausnahmeregelungen bestehen einige spezielle Regelungen für die Bewohner der Urbacher Umweltzone.
Ausnahmeregelungen in UlmIn Wiesbaden besteht seit 1. Februar 2013 eine Umweltzone. In ihr gelten die Einschränkungen für die betroffenen Fahrzeuge und die generellen Ausnahmen, die in allen Umweltzonen in Deutschland wirksam sind (siehe Allgemeine Informationen).
In Wuppertal besteht seit dem 15. Februar 2009 eine zweigeteilte Umweltzone. In ihr gelten die Einschränkungen für die betroffenen Fahrzeuge und die generellen Ausnahmen, die in allen Umweltzonen in Deutschland wirksam sind (siehe Allgemeine Informationen).
Zusätzlich zu den generellen Ausnahmeregelungen bestehen einige spezielle Regelungen für die Wuppertaler Umweltzone.
Pkw der Schadstoffgruppe 3 (gelbe Plaketten), für die technisch keine Nachrüstung möglich ist und die vor dem 01. Januar 2008 auf den Fahrzeughalter oder dessen Rechtsvorgänger zugelassen wurden, sind von Amts wegen von der Plakettenpflicht befreit. Lediglich eine Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung einer technischen Prüforganisation (TÜV, GTÜ, KÜS, DEKRA) muss gut sichtbar im Fahrzeug hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden.
Generell ohne Ausnahmegenehmigung ist die Einfahrt in die Umweltzone möglich für behinderte Verkehrsteilnehmer, sofern die Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens „aG“ nur knapp verfehlt wurden (anerk. Grad der Behinderung mind. 70 % und max. Aktionsradius ca. 100 m), Morbus-Crohn-Kranke und Colitis-Ulcerosa-Kranke mit einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mind. 60 %, Stomaträger mit doppeltem Stoma und einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 70 %. Voraussetzung für die Ausnahmeregelung ist die Bewilligung von Parkerleichterungen für behinderte Menschen.
Der Nachweis der Schwerbehinderung innerhalb der Umweltzone erfolgt durch deutlich sichtbares Auslegen des Schwerbehindertenparkausweises oder der Ausnahmegenehmigung ("aG-light") hinter der Windschutzscheibe des Kraftfahrzeugs.
Alle Angaben ohne Gewähr.