Mit dem Fahrzeug in Dänemark
Welche besonderen Verkehrsregeln muss ich in Dänemark beachten?
Welche Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten in Dänemark für verschiedene Fahrzeugtypen?
Welche Vorschriften gibt es für Wohnmobile in Dänemark?
Gibt es in Dänemark Umweltzonen oder City-Maut?
Fallen in Dänemark Vignetten- oder Mautkosten an?
Tempolimits
| Innerorts | 50 km/h |
| Außerorts | 80 km/h |
| Schnellstraßen | 80 km/h |
| Autobahnen3 | 130 km/h |
| Innerorts | 50 km/h |
| Außerorts | 80 km/h |
| Schnellstraßen | 80 km/h |
| Autobahnen35 | 130 km/h |
| Innerorts1 | 50 km/h |
| Außerorts1 | 80 km/h |
| Schnellstraßen1 | 80 km/h |
| Autobahnen13 | 130 km/h |
| Innerorts2 | 50 km/h |
| Außerorts2 | 70 km/h |
| Schnellstraßen2 | 80 km/h |
| Autobahnen234 | 80 km/h |
| Innerorts | 50 km/h |
| Außerorts | 80 km/h |
| Schnellstraßen | 80 km/h |
| Autobahnen34 | 80 km/h |
Camping
| Länge | Breite | Höhe | |
| Kfz ohne Anhänger (z.B. Wohnmobil) | 12 m | 2.55 m | 4 m |
| Gespann (gesamt) | 18.75 m | 2.55 m | 4 m |
Für Gespanne von Pkw und Anhängern sowie Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, werden keine Ausnahmegenehmigungen erteilt.
Bei größeren Anhängern ist als Zugfahrzeug ein Lkw über 3,5 zGG (Fahrzeugklasse N2 oder N3) nötig. Dann ist eine Anhängerbreite von bis zu 3,30 m möglich. Noch breitere Anhänger benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Zuständig für die Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung ist Færdselsstyrelsen (Danish Road Traffic Authority) .
Besondere Regelungen für Gespanne
Bei gebremsten Anhängern muss das Abreißseil an einer Öse befestigt werden, das Überwerfen über den Kugelhals ist nicht ausreichend und unzulässig.
In Dänemark ist das Freie Campen grundsätzlich nicht erlaubt. Es gibt die Möglichkeit einen der ausgewiesenen Naturlagerplätze im Wald gegen ein kleines Entgelt zu nutzen, jedoch nur zum Zelten, motorisierte Fahrzeuge sind nicht gestattet. Nähere Informationen sollten vor Ort eingeholt werden. Beim Campen auf Privatgrund muss vorab eine Genehmigung des Eigentümers eingeholt werden.
Führerschein & Fahrzeugpapiere
Im Folgenden finden Sie alle relevanten Informationen darüber, welche Führerscheindokumente und Fahrzeugpapiere erforderlich sind, wenn Sie mit dem eigenen Fahrzeug einreisen.
Beim Mieten eines Fahrzeugs gelten stets die gesetzlichen Bestimmungen des Landes sowie die individuellen Mietbedingungen des Autovermieters. Es wird daher dringend empfohlen, sich vorab bei der Mietwagenfirma über die vollständigen Konditionen zu informieren.
Deutscher Führerschein: erforderlich
Internationaler Führerschein: nicht erforderlich
Deutsche Zulassungsbescheinigung Teil I: erforderlich
Internationale Versicherungskarte (IVK, ehemals "Grüne Karte"): empfohlen
Das deutsche Kennzeichen gilt als ausreichender Nachweis für eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung. Dennoch empfiehlt es sich, die internationale Versicherungskarte mitzuführen, da sie die Abwicklung von Schadensfällen im Ausland deutlich erleichtern kann.
Wichtige Verkehrsbestimmungen
Die Promillegrenze beträgt 0,5.
Für Fahranfänger gilt in den ersten drei Jahren nach Führerscheinerwerb eine Promillegrenze von 0,2.
Vorfahrt haben Busse beim Verlassen einer Haltestelle.
An einem Schulbus mit eingeschaltetem Warnblinklicht an einer Bushaltestelle darf nicht vorbei gefahren werden.
Halte- und Parkverbot bei weniger als 10 m Abstand vor einem Fußgängerübergang, einer Straßenkreuzung oder einer Radwegausfahrt sowie auf Radwegen. Ebenso an Bushaltestellen innerhalb einer Entfernung von 12 m vor und nach dem Bushaltestellenschild oder innerhalb der Zone, wo der Bordstein gelb markiert ist.
Zeitlich begrenztes Parken ist stets beschildert. Dafür benötigen Sie entweder eine Parkscheibe oder einen Parkschein, den Sie an einem Automaten lösen können.
Das Zentrum Kopenhagens ist in Tarifzonen und zeitlich begrenzte Zonen unterteilt. Der Parkschein ist am Automaten der jeweiligen Parkzone erhältlich.
Parkerleichterungen für Schwerbehinderte
Der blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten.
Auf allen Straßen muss tagsüber ganzjährig mit Abblendlicht (oder alternativ Tagfahrleuchten) gefahren werden.
Telefonieren am Steuer ist nur unter Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt.
Kinder unter 3 Jahren müssen in einem geeigneten Kindersitz gesichert werden. Der Beifahrerairbag muss deaktiviert werden, wenn das Kind in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz auf dem Vordersitz befördert wird. Kinder über 3 Jahren und kleiner als 1,35 cm müssen auf dem Rücksitz in einem zugelassenen Kindersitz befördert werden.
Eine allgemeine Warnwestenpflicht gibt es nicht. Autofahrern wird das Tragen einer Warnweste beim Verlassen des Fahrzeuges im Falle einer Panne oder Unfalls jedoch dringend empfohlen.
Im Interesse der eigenen Sicherheit sollten, je nach Zahl der Fahrzeuginsassen, mehrere Warnwesten mitgeführt werden, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich im Einzelfall auch die Mitfahrer auf der Fahrbahn aufhalten müssen.
Eine Kennzeichnungspflicht besteht, wenn die Ladung nach hinten oder auch nach vorne um mehr als 1 m hinausragt. Bei einem seitlichen Hinausragen der Ladung muss diese ab einem Überstand von mehr als 15 cm gekennzeichnet werden.
Tagsüber ist eine Kennzeichnung durch ein weißes Tuch ausreichend, während bei Dunkelheit bei vorne überstehender Ladung ein weißes Licht und bei hinten überstehender Ladung ein rotes Licht verwendet werden muss. Bei seitlichem Überstand ist sowohl ein nach vorne weiß leuchtendes Licht als auch ein nach hinten rot leuchtendes Licht einzusetzen.
Ladungshöchstmaße: Fahrzeug und Ladung dürfen maximal eine Breite von 2,55 m aufweisen. Die maximal zulässige Höhe von Fahrzeug und Ladung beträgt 4 m. Bei Motorrädern mit Anhängern beträgt die Höchstbreite inklusive Ladung 1 m.
Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht.
Schneeketten können bei entsprechenden winterlichen Straßen- und Witterungsverhältnissen erforderlich werden. Verwendung nur, wenn die Straße durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist.
Spikes sind erlaubt vom 1. November bis 15. April. Spike-Reifen müssen auf allen Rädern montiert werden.
Das Benutzen von Radarwarngeräten im einsatzbereiten Zustand ist verboten.
Dashcams sind erlaubt. Falls die Aufnahmen als Beweismittel verwendet werden sollen, sind andere Unfallbeteiligte unmittelbar nach dem Unfall über die Aufnahmen zu informieren.
Fahren unter Alkoholeinfluss wird auch bei Ausländern, abhängig vom Einkommen, bestraft (Beschlagnahme und Enteignung des Fahrzeuges möglich).
Verstöße gegen Parkvorschriften werden mit hohem Bußgeld belegt. Haben Sie einen Verkehrsverstoß mit dem Auto begangen? Mit unserem ADAC Bußgeldrechner für Verstöße im Ausland können Sie schnell und einfach herausfinden, welche Strafe Sie erwartet.
Bei einem Unfall, der zu einer Körperverletzung geführt hat, ist der Fahrer verpflichtet, die Polizei zu verständigen. Liegen nur Sachschäden vor, ist die Verwendung des "Europäischen Unfallberichts" zu empfehlen (in den ADAC Geschäftsstellen mehrsprachig erhältlich).
Weitere Informationen zur Regulierung von Unfallschäden finden Sie auf adac.de in den Schadenmerkblättern der ADAC Clubjuristen.
Zufahrtsbeschränkungen
Umweltzonen
Die jeweiligen Stadtgebiete sind Umweltzonen mit Zufahrtsbeschränkungen. Sie sind mit „Miljøzone“ beschildert und werden von Kameras überwacht. Betroffen sind dieselbetriebene Pkw und Wohnmobile neben Lkw und Bussen. Benzinfahrzeuge unterliegen keinen Beschränkungen.
Gebiete
Durchführende Straßen sind teilweise von den Umweltzonen ausgenommen ("Transitrouten").
Karte der UmweltzonenBetroffene Fahrzeuge
Nicht einfahren dürfen:
- Dieselbetriebene Pkw und Wohnmobile mit Erstzulassung vor Januar 2011 ohne Partikelfilter (entspricht Euronorm 0-4)
Neuere Dieselfahrzeuge ab Euro 5 haben freie Einfahrt, eine Registrierung oder Umweltplakette ist nicht erforderlich.
Dieselfahrzeuge, die zwar vor 2011 erstmals zugelassen worden sind, aber mit Partikelfilter nachgerüstet wurden und somit der Abgasnorm Euro 5 entsprechen, dürfen nach Registrierung und Nachweis einfahren.
FahrzeugregistrierungWaren die Informationen für Sie hilfreich?

