Mit dem Fahrzeug in Dänemark
Dänemark wird oft als eines der glücklichsten Länder der Welt bezeichnet und für Reisende einen Besuch wert. Wer mit dem Fahrzeug durch Dänemark fährt, muss sich an die örtlichen Verkehrsregeln und das Tempolimit in Dänemark halten. Mehr über:
Welche Tempolimits gelten in Dänemark für verschiedene Fahrzeugtypen?
Welche Anforderungen und Empfehlungen gibt es bezüglich Führerschein, Fahrzeugpapieren, Verkehrszeichen, Kindersitzen, Warnwestenpflicht und anderen Mitführpflichten?
Brauche ich für Dänemark eine Vignette oder gibt es Mautgebühren?
Tempolimits
innerorts | 50 |
außerorts | 80 |
Schnellstraßen | 80 |
Autobahnen1 | 130 |
1 · Autobahnbeschilderung: Skizzierte Autobahn mit Brückensymbol in weißer Farbe auf grünem Grund.
innerorts | 50 |
außerorts3 | 80 |
Schnellstraßen | 80 |
Autobahnen1, 2 | 80 |
1 · Autobahnbeschilderung: Skizzierte Autobahn mit Brückensymbol in weißer Farbe auf grünem Grund.
2 · 100 km/h nur nach Prüfung in dänischen Prüfstellen und mit dort erhältlicher dänischer Plakette.
3 · 70 km/h Pkw mit Anhänger über 3,5 t
innerorts | 50 |
außerorts | 80 |
Schnellstraßen | 80 |
Autobahnen1, 2 | 130 |
1 · Autobahnbeschilderung: Skizzierte Autobahn mit Brückensymbol in weißer Farbe auf grünem Grund.
2 · Motorrad mit Anhänger: 80 km/h
innerorts | 50 |
außerorts | 80 |
Schnellstraßen | 80 |
Autobahnen1 | 130 |
bis 3,5 t zGG
1 · Autobahnbeschilderung: Skizzierte Autobahn mit Brückensymbol in weißer Farbe auf grünem Grund.
innerorts | 50 |
außerorts | 70 |
Schnellstraßen | 80 |
Autobahnen1, 2 | 80 |
3,5 - 7,5 t zGG
1 · Autobahnbeschilderung: Skizzierte Autobahn mit Brückensymbol in weißer Farbe auf grünem Grund.
2 · 100 km/h nur nach Prüfung in dänischen Prüfstellen und mit dort erhältlicher dänischer Plakette.
Camping und Gespanne
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auf Straßen und Parkplätzen | nicht erlaubt | nicht erlaubt |
auf Privatgrund1 | erlaubt | erlaubt |
1 · nur mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers
Besondere Regelungen für Gespanne
Sicherheitsverbindung
Bei gebremsten Anhängern muss das Abreißseil an einer Öse befestigt werden, das Überwerfen über den Kugelhals ist nicht ausreichend und unzulässig.
Abmessungen
Breite | Länge | |
Kfz ohne Anhänger (z.B. Wohnmobil) | 2.55 m | 12 m |
Anhänger (mit Deichsel) | 2.55 m | 12 m |
Gespann (gesamt) | 2.55 m | 18.75 m |
Für Gespanne von Pkw und Anhängern sowie Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, werden keine Ausnahmegenehmigungen erteilt. Bei größeren Anhängern ist als Zugfahrzeug ein Lkw über 3,5 zGG (Fahrzeugklasse N2 oder N3) nötig. Dann ist eine Anhängerbreite von bis zu 3,30 m möglich. Noch breitere Anhänger benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Zuständig für die Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung ist:
Færdselsstyrelsen
Sorsigvej 35
6760 Ribe
Auf dem Weg zum Reiseziel
Wenn Sie auf dem Weg zu Ihrem Reiseziel andere Länder durchfahren, prüfen Sie bitte, ob dort besondere Regelungen für Campingfahrzeuge zu beachten sind.
Führerschein und Kraftfahrzeug
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein) ist mitzuführen.
Als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung reicht das deutsche Autokennzeichen. Dennoch wird die Mitnahme der IVK – Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) empfohlen, da mit Hilfe der IVK die Schadensabwicklung erleichtert wird.
Das Nationalitätskennzeichen muss am Fahrzeug angebracht oder im Euro-Kennzeichen enthalten sein.
Wichtige Verkehrsbestimmungen
Sie beträgt 0,5.
Vorfahrt haben Busse beim Verlassen einer Haltestelle.
An einem Schulbus mit eingeschaltetem Warnblinklicht an einer Bushaltestelle darf nicht vorbei gefahren werden.
Halte- und Parkverbot bei weniger als 10 Metern Abstand vor einem Fußgängerübergang, einer Straßenkreuzung oder einer Radwegausfahrt sowie auf Radwegen. Ebenso an Bushaltestellen innerhalb einer Entfernung von 12 Metern vor und nach dem Bushaltestellenschild oder innerhalb der Zone, wo der Bordstein gelb markiert ist.
Zeitlich begrenztes Parken ist stets beschildert. Dafür benötigen Sie entweder eine Parkscheibe oder einen Parkschein, den Sie an einem Automaten lösen können.
Das Zentrum Kopenhagens ist in Tarifzonen und zeitlich begrenzte Zonen unterteilt. Der Parkschein ist am Automaten der jeweiligen Parkzone erhältlich.
Nähere Informationen unter
Parken in KopenhagenParkerleichterungen für Schwerbehinderte
Der blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten.
Eine Übersicht kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:
FIA-LeitfadenAuf allen Straßen muss tagsüber ganzjährig mit Abblendlicht (oder alternativ Tagfahrleuchten) gefahren werden.
An Straßeneinmündungen bedeuten weiße Dreiecke ("Haifischzähne") auf der Fahrbahn Vorfahrt gewähren.
Bei Autobahnzufahrten sind in der Regel entsprechend der Beschilderung (zwei Pfeile, die sich zu einem Pfeil vereinen) beide Seiten gleichberechtigt und müssen sich gegenseitig einfädeln lassen (Reißverschlussprinzip). Dieses Schild wird manchmal auch abseits von Autobahnen verwendet.
Radarwarngeräte
Das Benutzen von Radarwarngeräten im einsatzbereiten Zustand ist verboten.
Dashcam
Erlaubt (falls die Aufnahmen als Beweismittel verwendet werden, sind andere Unfallbeteiligte unmittelbar nach dem Unfall über die Aufnahmen zu informieren).
Telefonieren am Steuer ist nur unter Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt.
Kinder unter 3 Jahren müssen in einem geeigneten Kindersitz gesichert werden. Der Beifahrerairbag muss deaktiviert werden, wenn das Kind in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz auf dem Vordersitz befördert wird. Kinder über 3 Jahren und kleiner als 1,35 cm müssen auf dem Rücksitz in einem zugelassenen Kindersitz befördert werden.
Eine allgemeine Warnwestenpflicht gibt es nicht. Autofahrern wird das Tragen einer Warnweste beim Verlassen des Fahrzeuges im Falle einer Panne oder Unfalls jedoch dringend empfohlen.
Im Interesse der eigenen Sicherheit sollten, je nach Zahl der Fahrzeuginsassen, mehrere Warnwesten mitgeführt werden, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich im Einzelfall auch die Mitfahrer auf der Fahrbahn aufhalten müssen.
Eine Kennzeichnungspflicht besteht, wenn die Ladung nach hinten oder auch nach vorne um mehr als 1 m hinausragt. Bei einem seitlichen Hinausragen der Ladung muss diese ab einem Überstand von mehr als 15 cm gekennzeichnet werden.
Tagsüber ist eine Kennzeichnung durch ein weißes Tuch ausreichend, während bei Dunkelheit bei vorne überstehender Ladung ein weißes Licht und bei hinten überstehender Ladung ein rotes Licht verwendet werden muss. Bei seitlichem Überstand ist sowohl ein nach vorne weiß leuchtendes Licht als auch ein nach hinten rot leuchtendes Licht einzusetzen.
Ladungshöchstmaße: Fahrzeug und Ladung dürfen maximal eine Breite von 2,55 m aufweisen. Die maximal zulässige Höhe von Fahrzeug und Ladung beträgt 4 m. Bei Motorrädern mit Anhängern beträgt die Höchstbreite inklusive Ladung 1 m.
Winterreifen
Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht.
Schneeketten
Schneeketten können bei entsprechenden winterlichen Straßen- und Witterungsverhältnissen erforderlich werden. Verwendung nur, wenn die Straße durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist.
Spikes
Erlaubt vom 1. November bis 15. April. Spike-Reifen müssen auf allen Rädern montiert werden.
Fahren unter Alkoholeinfluss wird auch bei Ausländern, abhängig vom Einkommen, bestraft (Beschlagnahme und Enteignung des Fahrzeuges möglich).
Verstöße gegen Parkvorschriften werden mit hohem Bußgeld belegt.
Bei einem Unfall, der zu einer Körperverletzung geführt hat, ist der Fahrer verpflichtet, die Polizei zu verständigen. Liegen nur Sachschäden vor, ist die Verwendung des »Europäischen Unfallberichts« zu empfehlen (in den ADAC Geschäftsstellen mehrsprachig erhältlich).
Zufahrtsbeschränkungen
Umweltzonen
Die jeweiligen Stadtgebiete sind Umweltzonen mit Zufahrtsbeschränkungen. Sie sind mit „Miljøzone“ beschildert und werden von Kameras überwacht. Seit Oktober 2023 sind auch dieselbetriebene Pkw und Wohnmobile betroffen. Benzinfahrzeuge unterliegen keinen Beschränkungen.
Gebiete
Karte der UmweltzonenBetroffene Fahrzeuge
Nicht einfahren dürfen:
- Dieselbetriebene Pkw und Wohnmobile mit Erstzulassung vor Januar 2011 ohne Partikelfilter (entspricht Euronorm 0-4). Neuere Dieselfahrzeuge haben freie Einfahrt, eine Registrierung oder Umweltplakette ist nicht erforderlich.
Dieselfahrzeuge, die zwar vor 2011 erstmals zugelassen worden sind, aber mit Partikelfilter nachgerüstet wurden und somit der Abgasnorm Euro 5 entsprechen, dürfen nach Registrierung und Nachweis einfahren.
FahrzeugregistrierungWaren die Informationen für Sie hilfreich?