innerorts | 50 |
außerorts | 80 |
Schnellstraßen | 80 |
Autobahnen1 | 130 |
1 · Autobahnbeschilderung: Skizzierte Autobahn mit Brückensymbol in weißer Farbe auf grünem Grund.
innerorts | 50 |
außerorts3 | 80 |
Schnellstraßen | 80 |
Autobahnen1, 2 | 80 |
1 · Autobahnbeschilderung: Skizzierte Autobahn mit Brückensymbol in weißer Farbe auf grünem Grund.
2 · 100 km/h nur nach Prüfung in dänischen Prüfstellen und mit dort erhältlicher dänischer Plakette.
3 · 70 km/h Pkw mit Anhänger über 3,5 t
innerorts | 50 |
außerorts | 80 |
Schnellstraßen | 80 |
Autobahnen1, 2 | 130 |
1 · Autobahnbeschilderung: Skizzierte Autobahn mit Brückensymbol in weißer Farbe auf grünem Grund.
2 · Motorrad mit Anhänger: 80 km/h
innerorts | 50 |
außerorts | 80 |
Schnellstraßen | 80 |
Autobahnen1 | 130 |
bis 3,5 t zGG
1 · Autobahnbeschilderung: Skizzierte Autobahn mit Brückensymbol in weißer Farbe auf grünem Grund.
innerorts | 50 |
außerorts | 80 |
Schnellstraßen | 80 |
Autobahnen1, 2 | 80 |
3,5 - 7,5 t zGG
1 · Autobahnbeschilderung: Skizzierte Autobahn mit Brückensymbol in weißer Farbe auf grünem Grund.
2 · 100 km/h nur nach Prüfung in dänischen Prüfstellen und mit dort erhältlicher dänischer Plakette.
Camping Key Europe - 12 Monate Vorteile genießen! Die Vorteilskarte Camping Key Europe - CKE gilt nun ab dem Ausstellungsmonat bis einschließlich desselben Monats im Folgejahr. Der ADAC stellt die CKE exklusiv für seine Mitglieder aus.
Alle aktuellen Rabatte und Vorteile finden Sie unter:
www.adac.de/cke www.campingkeyeurope.comDie Camping Key Europe kann in allen ADAC Geschäftsstellen, telefonisch unter 0 800 5 10 11 12 (Montag bis Samstag von 8-20 Uhr) oder online beantragt werden.
www.adac-shop.de/ckeÜbernachten außerhalb von Campingplätzen | für eine Nacht | für mehrere Nächte |
auf Straßen und Parkplätzen | nicht erlaubt | nicht erlaubt |
auf Privatgrund1 | erlaubt | erlaubt |
1 · nur mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers
Bei gebremsten Anhängern muss das Abreißseil an einer Öse befestigt werden, das Überwerfen über den Kugelhals ist nicht ausreichend und unzulässig.
Breite | Länge | |
Kfz ohne Anhänger (z.B. Wohnmobil) | 2.55 m | 12 m |
Anhänger (mit Deichsel) | 2.55 m | 12 m |
Gespann (gesamt) | 2.55 m | 18.75 m |
Für Gespanne von Pkw und Anhängern sowie Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, werden keine Ausnahmegenehmigungen erteilt. Bei größeren Anhängern ist als Zugfahrzeug ein Lkw über 3,5 zGG (Fahrzeugklasse N2 oder N3) nötig. Dann ist eine Anhängerbreite von bis zu 3,30 m möglich. Noch breitere Anhänger benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Zuständig für die Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung ist:
Færdselsstyrelsen
Sorsigvej 35
6760 Ribe
Wenn Sie auf dem Weg zu Ihrem Reiseziel andere Länder durchfahren, prüfen Sie bitte, ob dort besondere Regelungen für Campingfahrzeuge zu beachten sind.
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein) ist mitzuführen.
Als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung reicht das deutsche Autokennzeichen. Dennoch wird die Mitnahme der IVK – Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) empfohlen, da mit Hilfe der IVK die Schadensabwicklung erleichtert wird.
Das Nationalitätskennzeichen muss am Fahrzeug angebracht oder im Euro-Kennzeichen enthalten sein.
Sie beträgt 0,5.
Vorfahrt haben Busse beim Verlassen einer Haltestelle.
Halte- und Parkverbot bei weniger als 10 Metern Abstand vor einem Fußgängerübergang, einer Straßenkreuzung oder einer Radwegausfahrt sowie auf Radwegen. Ebenso an Bushaltestellen innerhalb einer Entfernung von 12 Metern vor und nach dem Bushaltestellenschild oder innerhalb der Zone, wo der Bordstein gelb markiert ist.
Zeitlich begrenztes Parken ist stets beschildert. Dafür benötigen Sie entweder eine Parkscheibe oder einen Parkschein, den Sie an einem Automaten lösen können.
Das Zentrum Kopenhagens ist in Tarifzonen und zeitlich begrenzte Zonen unterteilt. Der Parkschein ist am Automaten der jeweiligen Parkzone erhältlich.
Nähere Informationen unter
Parken in KopenhagenDer blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten.
Eine Übersicht kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:
FIA-LeitfadenAuf allen Straßen muss tagsüber ganzjährig mit Abblendlicht (oder alternativ Tagfahrleuchten) gefahren werden.
Wenn ein Schulbus mit eingeschalteten Warnblinklichtern an einer Bushaltestelle steht, darf man nicht an diesen Bus vorbeifahren.
Das Benutzen von Radarwarngeräten im einsatzbereiten Zustand ist verboten.
Erlaubt (falls die Aufnahmen als Beweismittel verwendet werden, sind andere Unfallbeteiligte unmittelbar nach dem Unfall über die Aufnahmen zu informieren).
Kinder unter 3 Jahren müssen in einem geeigneten Kindersitz gesichert werden. Der Beifahrerairbag muss deaktiviert werden, wenn das Kind in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz auf dem Vordersitz befördert wird. Kinder über 3 Jahren und kleiner als 1,35 cm müssen auf dem Rücksitz in einem zugelassenen Kindersitz befördert werden.
Eine Kennzeichnungspflicht besteht, wenn die Ladung nach hinten oder auch nach vorne um mehr als 1 m hinausragt. Bei einem seitlichen Hinausragen der Ladung muss diese ab einem Überstand von mehr als 15 cm gekennzeichnet werden.
Tagsüber ist eine Kennzeichnung durch ein weißes Tuch ausreichend, während bei Dunkelheit bei vorne überstehender Ladung ein weißes Licht und bei hinten überstehender Ladung ein rotes Licht verwendet werden muss. Bei seitlichem Überstand ist sowohl ein nach vorne weiß leuchtendes Licht als auch ein nach hinten rot leuchtendes Licht einzusetzen.
Ladungshöchstmaße: Fahrzeug und Ladung dürfen maximal eine Breite von 2,55 m aufweisen. Die maximal zulässige Höhe von Fahrzeug und Ladung beträgt 4 m. Bei Motorrädern mit Anhängern beträgt die Höchstbreite inklusive Ladung 1 m.
Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht.
Schneeketten können bei entsprechenden winterlichen Straßen- und Witterungsverhältnissen erforderlich werden. Verwendung nur, wenn die Straße durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist.
Erlaubt vom 1. November bis 15. April. Spike-Reifen müssen auf allen Rädern montiert werden.
Fahren unter Alkoholeinfluss wird auch bei Ausländern, abhängig vom Einkommen, bestraft (Beschlagnahme und Enteignung des Fahrzeuges möglich).
Verstöße gegen Parkvorschriften werden mit hohem Bußgeld belegt.
Bei einem Unfall, der zu einer Körperverletzung geführt hat, ist der Fahrer verpflichtet, die Polizei zu verständigen. Liegen nur Sachschäden vor, ist die Verwendung des »Europäischen Unfallberichts« zu empfehlen (in den ADAC Geschäftsstellen mehrsprachig erhältlich).
An Straßeneinmündungen bedeuten weiße Dreiecke ("Haifischzähne") auf der Fahrbahn Vorfahrt gewähren.
Bei Autobahnzufahrten sind in der Regel entsprechend der Beschilderung (zwei Pfeile, die sich zu einem Pfeil vereinen) beide Seiten gleichberechtigt und müssen sich gegenseitig einfädeln lassen (Reißverschlussprinzip). Dieses Schild wird manchmal auch abseits von Autobahnen verwendet.
Die jeweiligen Stadtgebiete sind Umweltzonen mit Zufahrtsbeschränkungen. Sie sind mit „Miljøzone“ beschildert und werden von Kameras überwacht. Pkw und Wohnmobile zur Personenbeförderung sind davon bis September 2023 nicht betroffen. Ab 1. Oktober 2023 dürfen ältere dieselbetriebene Pkw nicht mehr in die Umweltzonen fahren.
Alle Angaben ohne Gewähr.