Maut in Bosnien-Herzegowina
Alle Informationen über Mautgebühren in Bosnien-Herzegowina
innerorts | 50 |
außerorts | 80 |
Schnellstraßen | 100 |
Autobahnen | 130 |
innerorts | 50 |
außerorts | 80 |
Schnellstraßen | 80 |
Autobahnen | 80 |
innerorts | 50 |
außerorts | 80 |
Schnellstraßen | 100 |
Autobahnen | 130 |
innerorts | 50 |
außerorts | 80 |
Schnellstraßen | 100 |
Autobahnen | 130 |
innerorts | 50 |
außerorts | 80 |
Schnellstraßen | 80 |
Autobahnen | 80 |
Bleifrei1 | 1,34 €/liter |
Diesel2 | 1,39 €/liter |
1 · Eurosuper 95
2 · Eurodiesel
Angegebene Preise sind Mittelwerte.
Es wird empfohlen, nicht mehr als 5 Liter Kraftstoff im Reservekanister mitzuführen.
LPG (Autoplin, Plin, UNP) wird angeboten. Für die Autogasbetankung wird ein Adapter (Dish-Anschluss) benötigt. CNG (prirodni plin) ist kaum erhältlich.
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www.adac-shop.de/ckeÜbernachten außerhalb von Campingplätzen | für eine Nacht | für mehrere Nächte |
auf Straßen und Parkplätzen | nicht erlaubt | nicht erlaubt |
auf Privatgrund | nicht erlaubt | nicht erlaubt |
Breite | Länge | |
Kfz ohne Anhänger (z.B. Wohnmobil) | 2.55 m | 12 m |
Anhänger (mit Deichsel) | 2.55 m | 12 m |
Gespann (gesamt) | 2.55 m | 18.75 m |
Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Zuständig für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung sind für die zwei Teilrepubliken (Föderation Bosnien und Herzegowina und die Republik Srpska) jeweils die folgenden Behörden:
Federal Ministry Transport and Communications
Fed. Bosnia and Herzegovina
Hamdije Čemerlića 2
71000 Sarajevo
Ministry of Transport and Communications of the Republic of Srpska
Trg Republike Srpske br. 1
78000 Banja Luka
Wenn Sie auf dem Weg zu Ihrem Reiseziel andere Länder durchfahren, prüfen Sie bitte, ob dort besondere Regelungen für Campingfahrzeuge zu beachten sind.
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein) ist mitzuführen.
Die IVK - Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte, i.d.R. erhältlich bei ihrem Kfz-Versicherer) als Nachweis der Haftpflichtversicherung wird anerkannt und muss den Eintrag des Länderkürzels „BIH“enthalten. Ohne IVA muss an der Grenze eine Kurzhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Die Mindestdeckungssummen liegen deutlich unter den deutschen Standards. Erkundigen Sie sich daher rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrem Autoversicherer nach ausreichendem Versicherungsschutz.
Das ovale „D-Schild" mit den Abmessungen 11,5 x 17,5 cm muss am Fahrzeug angebracht sein.
Es wird wegen fortbestehender Minengefahr empfohlen, die befestigten Straßen nicht zu verlassen. Von Nachtfahrten wird wegen der ungenügenden Straßenmarkierung und des schlechten Straßenzustands abgeraten.
Die Mitnahme von Anhaltern kann, insbesondere beim Grenzübertritt, den Straftatbestand der Schleusung erfüllen.
Sie beträgt 0,3.
Für Fahrer, die den Führerschein weniger als 3 Jahren besitzen und für unter 21-Jährige gelten 0,0 Promille.
Das Parken ist in den meisten Städten kostenpflichtig. Ein Parkticket kann bei einem Parkwächter oder einem Parkautomaten gekauft werden und muss gut sichtbar vor der Windschutzscheibe platziert werden.
Informationen für mobilitätseingeschränkte Reisende unter
BehindertenparkplatzAbblendlicht ist auf Straßen tagsüber ganzjährig vorgeschrieben.
Das Benutzen und Mitführen von Radarwarngeräten im einsatzbereiten Zustand ist verboten. Es drohen hohe Geldstrafen. Navigationssysteme mit POI-Radarfunktion sind ebenfalls verboten.
Erlaubt (falls die Aufnahmen als Beweismittel verwendet werden, sind andere Unfallbeteiligte unmittelbar nach dem Unfall über die Aufnahmen zu informieren).
Kinder unter 3 Jahren dürfen nur in geeigneten Rückhaltevorrichtung und mit deaktivierten Airbag auf dem Beifahrersitz befördert werden. Kinder unter 5 Jahren müssen in einem Kindersitz auf dem Rücksitz gesichert sein. Kinder von 5-12 Jahren sind auf dem Rücksitz mit einer Rückhaltevorrichtung (Kindersitze/ Sitzerhöher) zu sichern. Bei Nichtbeachtung wird ein Bußgeld fällig.
Fahrer von Kraftfahrzeugen müssen eine Warnweste tragen, wenn sie ihr Fahrzeug im Fall einer Panne oder eines Unfalls auf Landstraßen oder Autobahnen verlassen.
Es empfiehlt sich im Interesse der eigenen Sicherheit, je nach Zahl der Fahrzeuginsassen, mehrere Warnwesten mitzuführen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich im Einzelfall auch die Mitfahrer auf der Fahrbahn aufhalten müssen.
Winterreifenpflicht (M+S-Kennzeichnung) vom 1. November bis 1. April des Folgejahres. Alternativ ist die Verwendung von zwei Winterreifen auf der Antriebsachse oder von Sommerreifen mit mindestens 4 mm Profiltiefe ausreichend, wenn Schneeketten oder eine geeignete vergleichbare Ausrüstung montagefertig mitgeführt und bei winterlichen Straßenverhältnissen aufgezogen wird.
Bußgelder müssen oftmals bereits vor Ort bezahlt werden. Nicht beglichene Bußgelder können bei einer erneuten Einreise zu Problemen führen und diese ganz verhindern oder zumindest solange unterbinden, bis der Betrag bezahlt ist.
Unfälle sollten unabhängig vom Ausmaß des Schadens der Polizei gemeldet werden. Eine polizeiliche Unfallbestätigung (Potvrda) sowie der „Europäischen Unfallberichts“ können dann bei der Regulierung eines Schadens von Bedeutung sein.
Der »Europäischen Unfallberichts« ist in den ADAC Geschäftsstellen mehrsprachig erhältlich.
Im Fall von Verkehrsunfällen mit Personenschaden können Ausländer bis zum Abschluss des Untersuchungsverfahrens in Untersuchungshaft genommen werden, die Kautionshinterlegung ist nicht immer möglich.