Mit dem Fahrzeug in Bosnien-Herzegowina

Tempolimits

Pkw

innerorts50
außerorts80
Schnellstraßen100
Autobahnen130

Gespann

innerorts50
außerorts80
Schnellstraßen80
Autobahnen80

Motorrad

innerorts50
außerorts80
Schnellstraßen100
Autobahnen130

Wohnmobil leicht

innerorts50
außerorts80
Schnellstraßen100
Autobahnen130

Wohnmobil schwer

innerorts50
außerorts80
Schnellstraßen80
Autobahnen80

Kraftstoffpreise

Bleifrei11,34 €/liter
Diesel21,39 €/liter

1 · Eurosuper 95

2 · Eurodiesel

Angegebene Preise sind Mittelwerte.

Es wird empfohlen, nicht mehr als 5 Liter Kraftstoff im Reservekanister mitzuführen.

LPG (Autoplin, Plin, UNP) wird angeboten. Für die Autogasbetankung wird ein Adapter (Dish-Anschluss) benötigt. CNG (prirodni plin) ist kaum erhältlich.

Camping und Gespanne

Camping Key Europe

Camping Key Europe - 12 Monate Vorteile genießen! Die Vorteilskarte Camping Key Europe - CKE gilt nun ab dem Ausstellungsmonat bis einschließlich desselben Monats im Folgejahr. Der ADAC stellt die CKE exklusiv für seine Mitglieder aus.

Ihre Vorteile:

  • Rabatt bei rund 2.500 Campingplätzen oder auch Wohnmobil-Stellplätzen und Mietunterkünften, zum Teil auch während der Hauptsaison (die Rabatte variieren je nach Saison und Campingplatz)
  • Als Ausweis-Ersatz akzeptiert (Reisepass/Personalausweis bleiben beim Camper)
  • Inklusive starkem Versicherungspaket
  • Schnellerer Check-in vor Ort
  • ADAC Mitglieder erhalten die “Camping Key Europe” für nur 12 Euro für 12 Monate

Alle aktuellen Rabatte und Vorteile finden Sie unter:

www.adac.de/cke www.campingkeyeurope.com

Die Camping Key Europe kann in allen ADAC Geschäftsstellen, telefonisch unter 0 800 5 10 11 12 (Montag bis Samstag von 8-20 Uhr) oder online beantragt werden.

www.adac-shop.de/cke

Freies Campen

Übernachten außerhalb von Campingplätzenfür eine Nachtfür mehrere Nächte
auf Straßen und Parkplätzennicht erlaubtnicht erlaubt
auf Privatgrundnicht erlaubtnicht erlaubt

Campingfahrzeuge und Gespanne

Abmessungen

Breite Länge
Kfz ohne Anhänger (z.B. Wohnmobil) 2.55 m 12 m
Anhänger (mit Deichsel) 2.55 m 12 m
Gespann (gesamt) 2.55 m 18.75 m

Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Zuständig für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung sind für die zwei Teilrepubliken (Föderation Bosnien und Herzegowina und die Republik Srpska) jeweils die folgenden Behörden:

Federal Ministry Transport and Communications

Fed. Bosnia and Herzegovina

Hamdije Čemerlića 2

71000 Sarajevo

Ministry of Transport and Communications of the Republic of Srpska

Trg Republike Srpske br. 1

78000 Banja Luka

Auf dem Weg zum Reiseziel

Wenn Sie auf dem Weg zu Ihrem Reiseziel andere Länder durchfahren, prüfen Sie bitte, ob dort besondere Regelungen für Campingfahrzeuge zu beachten sind.

Führerschein und Kraftfahrzeug

Führerschein

Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

Fahrzeugpapiere

Die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein) ist mitzuführen.

Die IVK - Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte, i.d.R. erhältlich bei ihrem Kfz-Versicherer) als Nachweis der Haftpflichtversicherung wird anerkannt und muss den Eintrag des Länderkürzels „BIH“enthalten. Ohne IVA muss an der Grenze eine Kurzhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Die Mindestdeckungssummen liegen deutlich unter den deutschen Standards. Erkundigen Sie sich daher rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrem Autoversicherer nach ausreichendem Versicherungsschutz.

Weitere Bestimmungen

Das ovale „D-Schild" mit den Abmessungen 11,5 x 17,5 cm muss am Fahrzeug angebracht sein.

Wichtige Verkehrsbestimmungen

Mit dem Auto unterwegs

Es wird wegen fortbestehender Minengefahr empfohlen, die befestigten Straßen nicht zu verlassen. Von Nachtfahrten wird wegen der ungenügenden Straßenmarkierung und des schlechten Straßenzustands abgeraten.

Die Mitnahme von Anhaltern kann, insbesondere beim Grenzübertritt, den Straftatbestand der Schleusung erfüllen.

Promillegrenze

Sie beträgt 0,3.

Für Fahrer, die den Führerschein weniger als 3 Jahren besitzen und für unter 21-Jährige gelten 0,0 Promille.

Halten und Parken

Das Parken ist in den meisten Städten kostenpflichtig. Ein Parkticket kann bei einem Parkwächter oder einem Parkautomaten gekauft werden und muss gut sichtbar vor der Windschutzscheibe platziert werden.

Informationen für mobilitätseingeschränkte Reisende unter

Behindertenparkplatz

Lichtpflicht

Abblendlicht ist auf Straßen tagsüber ganzjährig vorgeschrieben.

Weitere wichtige Verkehrsbestimmungen

Radarwarngeräte

Das Benutzen und Mitführen von Radarwarngeräten im einsatzbereiten Zustand ist verboten. Es drohen hohe Geldstrafen. Navigationssysteme mit POI-Radarfunktion sind ebenfalls verboten.

Dashcam

Erlaubt (falls die Aufnahmen als Beweismittel verwendet werden, sind andere Unfallbeteiligte unmittelbar nach dem Unfall über die Aufnahmen zu informieren).

Kindersitze

Kinder unter 3 Jahren dürfen nur in geeigneten Rückhaltevorrichtung und mit deaktivierten Airbag auf dem Beifahrersitz befördert werden. Kinder unter 5 Jahren müssen in einem Kindersitz auf dem Rücksitz gesichert sein. Kinder von 5-12 Jahren sind auf dem Rücksitz mit einer Rückhaltevorrichtung (Kindersitze/ Sitzerhöher) zu sichern. Bei Nichtbeachtung wird ein Bußgeld fällig.

Warnwestenpflicht

Fahrer von Kraftfahrzeugen müssen eine Warnweste tragen, wenn sie ihr Fahrzeug im Fall einer Panne oder eines Unfalls auf Landstraßen oder Autobahnen verlassen.

Es empfiehlt sich im Interesse der eigenen Sicherheit, je nach Zahl der Fahrzeuginsassen, mehrere Warnwesten mitzuführen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich im Einzelfall auch die Mitfahrer auf der Fahrbahn aufhalten müssen.

Winterausrüstung

Winterrreifen

Winterreifenpflicht (M+S-Kennzeichnung) vom 1. November bis 1. April des Folgejahres. Alternativ ist die Verwendung von zwei Winterreifen auf der Antriebsachse oder von Sommerreifen mit mindestens 4 mm Profiltiefe ausreichend, wenn Schneeketten oder eine geeignete vergleichbare Ausrüstung montagefertig mitgeführt und bei winterlichen Straßenverhältnissen aufgezogen wird.

Bußgelder - Besonderheiten

Bußgelder müssen oftmals bereits vor Ort bezahlt werden. Nicht beglichene Bußgelder können bei einer erneuten Einreise zu Problemen führen und diese ganz verhindern oder zumindest solange unterbinden, bis der Betrag bezahlt ist.

Richtiges Verhalten bei Unfall und Panne

Unfälle sollten unabhängig vom Ausmaß des Schadens der Polizei gemeldet werden. Eine polizeiliche Unfallbestätigung (Potvrda) sowie der „Europäischen Unfallberichts“ können dann bei der Regulierung eines Schadens von Bedeutung sein.

Der »Europäischen Unfallberichts« ist in den ADAC Geschäftsstellen mehrsprachig erhältlich.

Im Fall von Verkehrsunfällen mit Personenschaden können Ausländer bis zum Abschluss des Untersuchungsverfahrens in Untersuchungshaft genommen werden, die Kautionshinterlegung ist nicht immer möglich.

Alle Angaben ohne Gewähr.