Mit dem Fahrzeug in Bosnien-Herzegowina

Bosnien und Herzegowina ist mit seinen Spektakulären Landschaften ein beliebtes Urlaubsziel. Gerade in den Sommermonaten kann es an den Grenzen zu stichprobeartigen Grenzkontrollen kommen. Wer mit dem Fahrzeug durch Bosnien und Herzegowina fährt, muss sich an die örtlichen Verkehrsregeln und das Tempolimit im Land halten. Erfahren Sie hier mehr über:

  • Welche Tempolimits gelten in Bosnien und Herzegowina für verschiedene Fahrzeugtypen?

  • Welche speziellen Regelungen und Empfehlungen gibt es für Campingfahrzeuge und Gespanne in Bosnien und Herzegowina?

  • Brauche ich für Bosnien und Herzegowina eine Vignette oder gibt es Mautgebühren?

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Tempolimits

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Kraftstoffpreise

Bleifrei11,34 €/liter
Diesel21,39 €/liter

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2 · Eurodiesel

Angegebene Preise sind Mittelwerte.

Zahlungsmittel

Kreditkarten werden meist akzeptiert.

Reservekraftstoff / Kanister

Es wird empfohlen, nicht mehr als 5 Liter Kraftstoff im Reservekanister mitzuführen.

Autogas (LPG und CNG)

LPG (Autoplin, Plin, UNP) wird angeboten. Für die Autogasbetankung wird ein Adapter (Dish-Anschluss) benötigt. CNG (prirodni plin) ist kaum erhältlich.

Camping und Gespanne

Camping Key Europe - 12 Monate Vorteile genießen! Die Vorteilskarte Camping Key Europe - CKE gilt nun ab dem Ausstellungsmonat bis einschließlich desselben Monats im Folgejahr. Der ADAC stellt die CKE exklusiv für seine Mitglieder aus.

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Die Camping Key Europe kann in allen ADAC Geschäftsstellen, telefonisch unter +49 89 558 95 96 97 (Montag bis Samstag von 8-20 Uhr) oder online beantragt werden.

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Übernachten außerhalb von Campingplätzenfür eine Nachtfür mehrere Nächte
auf Straßen und Parkplätzennicht erlaubtnicht erlaubt
auf Privatgrundnicht erlaubtnicht erlaubt

Abmessungen

Breite Länge
Kfz ohne Anhänger (z.B. Wohnmobil) 2.55 m 12 m
Anhänger (mit Deichsel) 2.55 m 12 m
Gespann (gesamt) 2.55 m 18.75 m

Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Zuständig für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung sind für die zwei Teilrepubliken (Föderation Bosnien und Herzegowina und die Republik Srpska) jeweils die folgenden Behörden:

Federal Ministry Transport and Communications

Fed. Bosnia and Herzegovina

Hamdije Čemerlića 2

71000 Sarajevo

Ministry of Transport and Communications of the Republic of Srpska

Trg Republike Srpske br. 1

78000 Banja Luka

Auf dem Weg zum Reiseziel

Wenn Sie auf dem Weg zu Ihrem Reiseziel andere Länder durchfahren, prüfen Sie bitte, ob dort besondere Regelungen für Campingfahrzeuge zu beachten sind.

Führerschein und Kraftfahrzeug

Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein) ist mitzuführen.

Die IVK - Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte, i.d.R. erhältlich bei ihrem Kfz-Versicherer) als Nachweis der Haftpflichtversicherung wird anerkannt und muss den Eintrag des Länderkürzels „BIH“enthalten. Ohne IVA muss an der Grenze eine Kurzhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Die Mindestdeckungssummen liegen deutlich unter den deutschen Standards. Erkundigen Sie sich daher rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrem Autoversicherer nach ausreichendem Versicherungsschutz.

Das Nationalitätenkennzeichen („D-Schild" mit den Abmessungen 11,5 x 17,5 cm) muss bei Reisen in Nicht-EU-Länder am Fahrzeug angebracht sein.

Wichtige Verkehrsbestimmungen

Es wird wegen fortbestehender Minengefahr empfohlen, die befestigten Straßen nicht zu verlassen. Von Nachtfahrten wird wegen der ungenügenden Straßenmarkierung und des schlechten Straßenzustands abgeraten.

Die Mitnahme von Anhaltern kann, insbesondere beim Grenzübertritt, den Straftatbestand der Schleusung erfüllen.

Sie beträgt 0,3.

Für Fahrer, die den Führerschein weniger als 3 Jahren besitzen und für unter 21-Jährige gelten 0,0 Promille.

Das Parken ist in den meisten Städten kostenpflichtig. Ein Parkticket kann bei einem Parkwächter oder einem Parkautomaten gekauft werden und muss gut sichtbar vor der Windschutzscheibe platziert werden.

Informationen für mobilitätseingeschränkte Reisende unter

Behindertenparkplatz

Abblendlicht ist auf Straßen tagsüber ganzjährig vorgeschrieben.

Radarwarngeräte

Das Benutzen und Mitführen von Radarwarngeräten im einsatzbereiten Zustand ist verboten. Es drohen hohe Geldstrafen. Navigationssysteme mit POI-Radarfunktion sind ebenfalls verboten.

Dashcam

Erlaubt (falls die Aufnahmen als Beweismittel verwendet werden, sind andere Unfallbeteiligte unmittelbar nach dem Unfall über die Aufnahmen zu informieren).

Kinder unter 3 Jahren dürfen nur in geeigneten Rückhaltevorrichtung und mit deaktivierten Airbag auf dem Beifahrersitz befördert werden. Kinder unter 5 Jahren müssen in einem Kindersitz auf dem Rücksitz gesichert sein. Kinder von 5-12 Jahren sind auf dem Rücksitz mit einer Rückhaltevorrichtung (Kindersitze/ Sitzerhöher) zu sichern. Bei Nichtbeachtung wird ein Bußgeld fällig.

Fahrer von Kraftfahrzeugen müssen eine Warnweste tragen, wenn sie ihr Fahrzeug im Fall einer Panne oder eines Unfalls auf Landstraßen oder Autobahnen verlassen.

Es empfiehlt sich im Interesse der eigenen Sicherheit, je nach Zahl der Fahrzeuginsassen, mehrere Warnwesten mitzuführen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich im Einzelfall auch die Mitfahrer auf der Fahrbahn aufhalten müssen.

Winterrreifen

Winterreifenpflicht (M+S-Kennzeichnung) vom 1. November bis 1. April des Folgejahres. Alternativ ist die Verwendung von zwei Winterreifen auf der Antriebsachse oder von Sommerreifen mit mindestens 4 mm Profiltiefe ausreichend, wenn Schneeketten oder eine geeignete vergleichbare Ausrüstung montagefertig mitgeführt und bei winterlichen Straßenverhältnissen aufgezogen wird.

Bußgelder müssen oftmals bereits vor Ort bezahlt werden. Nicht beglichene Bußgelder können bei einer erneuten Einreise zu Problemen führen und diese ganz verhindern oder zumindest solange unterbinden, bis der Betrag bezahlt ist.

Unfälle sollten unabhängig vom Ausmaß des Schadens der Polizei gemeldet werden. Eine polizeiliche Unfallbestätigung (Potvrda) sowie der „Europäischen Unfallberichts“ können dann bei der Regulierung eines Schadens von Bedeutung sein.

Der »Europäischen Unfallberichts« ist in den ADAC Geschäftsstellen mehrsprachig erhältlich.

Im Fall von Verkehrsunfällen mit Personenschaden können Ausländer bis zum Abschluss des Untersuchungsverfahrens in Untersuchungshaft genommen werden, die Kautionshinterlegung ist nicht immer möglich.

Waren die Informationen für Sie hilfreich?