Welche Rechtsschutzversicherung brauchen Sie?
- Verkehrs-Rechtsschutz: Versicherungsschutz, wenn Sie mit dem Auto, Fahrrad, E-Bike oder als Fußgänger unterwegs sind.
- Privat-Rechtsschutz: Bei rechtlichen Auseinandersetzungen in vielen Bereichen des Privatlebens.
- Berufs-Rechtsschutz: Schutz bei arbeitsrechtlichen Konflikten als Arbeitnehmer.
- Wohn-Rechtsschutz: Schutz als Mieter oder als Eigentümer eines selbst bewohnten Appartements oder Hauses.
Wählen Sie die Rechtsschutzversicherung, die zu Ihnen passt. Mit dem optionalen
Premiumschutz können Sie die Leistungen nochmal erweitern.
Passend zum ADAC ist der Verkehrs-Rechtsschutz immer dabei und bildet die Basis des 4-Bausteine-Prinzips.
Zusätzlich können Sie je nach Bedarf weitere Rechtsschutz-Bausteine hinzufügen und somit die optimale Kombination für Ihre persönliche Rechtsschutzversicherung zusammen stellen:
Ich möchte Flüchtlinge aus der Ukraine aufnehmen. Unterstützt mich der ADAC Rechtsschutz bei rechtlichen Fragen?
Um Helfende zu unterstützten, hat der ADAC Rechtsschutz in Zusammenarbeit mit der DAHAG die wichtigsten rechtlichen Fragen rund um die direkte Hilfe und Aufnahme von Geflüchteten gesammelt. Wir hoffen, Helfenden mit diesen Informationen ein wenig unter die Arme greifen und die dringendsten rechtlichen Fragen beantworten zu können.
FAQs für Helfende und Geflüchtete
Bei weiteren Fragen können Sie als Versicherungsnehmer des ADAC Rechtsschutz die kostenlose telefonische Rechtsberatung bei Fragen bezüglich der Direkthilfe von Ukraine-Geflüchteten nutzen:
Tel. 089 7676 4700
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Die Versicherungssumme oder Deckungssumme bezeichnet die maximale Höhe der Kosten, die die Rechtssschutz-Versicherung übernimmt.
Bei der ADAC Rechtsschutz Versicherung ist die Versicherungssumme in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeers und auf den Kanarischen Inseln, den Azoren und auf Madeira unbegrenzt. Ansonsten ist die Versicherungssumme auf 300.000 € begrenzt.
Wer kann versichert werden?
Im Einzelvertrag sind nur Sie als Versicherungsnehmer versichert.
Im Familienvertrag sind neben Ihnen selbst versichert:
- Ihr Ehe- oder Lebenspartner in eingetragener Lebenspartnerschaft sowie der Lebenspartner der nichtehelichen Lebenspartnerschaft in häuslicher Gemeinschaft (im Folgenden: Partner),
- Ihre minderjährigen Kinder sowie die minderjährigen Kinder des Partners,
- Ihre unverheirateten, auch nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten. Zu den geschützten volljährigen Kindern gehören auch die volljährigen Kinder des Partners,
-
- Ihre Adoptiv- und Stiefkinder zählen zu den geschützten Kindern.
Wenn Sie den optionalen Premiumschutz wählen, erweitert sich der geschützte Familienkreis um folgende Personen:
- Ihre Eltern und Großeltern und die Ihres Partners. Voraussetzung ist, dass sie mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben und bei Ihnen gemeldet sind,
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- Ihre unverheirateten, auch nicht in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft lebenden Enkel und Urenkel und die Ihres Partners. Voraussetzung ist, dass sie mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben und bei Ihnen gemeldet sind. Die Mitversicherung gilt jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem diese erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.
Ab wann besteht bei der Rechtsschutzversicherung Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt (Vertragsbeginn), sofern keine Wartezeit besteht.
Im Verkehrs-Rechtsschutz gibt es keine Wartezeiten. Versicherungsschutz besteht also ab Vertragsbeginn.
Im Privat-, Berufs-und Wohn-Rechtsschutz besteht bei einzelnen Rechtsbereichen (Leistungsarten)
eine Wartezeit von drei Monaten. Die Wartezeit entfällt, wenn Sie von einem anderen Rechtsschutz Versicherer zu uns wechseln und
Sie bei Ihrer vorherigen Versicherung gegen das betroffene Risiko versichert waren und der Wechsel zu uns lückenlos erfolgt ist.
Gibt es bei der Rechtsschutzversicherung des ADAC eine Wartezeit?
Im Verkehrs-Rechtsschutz gibt es keine Wartezeiten. Versicherungsschutz besteht also ab Vertragsbeginn.
Im Privat-, Berufs-und Wohn-Rechtsschutz besteht bei einzelnen Rechtsbereichen (Leistungsarten) eine Wartezeit von drei Monaten. Die Wartezeit entfällt, wenn Sie von einem anderen Rechtsschutz Versicherer zu uns wechseln und Sie bei Ihrer vorherigen Versicherung gegen das betroffene Risiko versichert waren und der Wechsel zu uns lückenlos erfolgt ist.
Wo gilt der Versicherungsschutz?
Der ADAC Rechtsschutz gilt grundsätzlich weltweit. In Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeers, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren und auf Madeira sogar mit unbegrenzter Versicherungssumme. Ansonsten ist diese auf 300.000 € begrenzt.
Was zeichnet die ADAC Rechtsschutz Versicherung aus?
Wenn Sie um Ihr gutes Recht streiten müssen, gibt der ADAC Rechtsschutz schnell und unkompliziert eine Deckungszusage.
Der ADAC Rechtsschutz verzeichnet eine der geringsten Beschwerdequoten aller Rechtsschutz-Anbieter.*
* Verhältnis der Anzahl der Beschwerden zu den versicherten Risiken, Ergebnis der Beschwerdestatistik der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) 2019.
Wer braucht eine Rechtsschutzversicherung?
Grundsätzlich jeder, der Rat und Hilfe erhalten will und das Kostenrisiko eines Rechtsstreits nicht selbst tragen möchte. Bei vielen rechtlichen Problemen kann der ADAC Rechtsschutz helfen, so dass ein kostenintensiver Rechtsstreit vermieden werden kann.
Wer kann die Rechtsschutzversicherung des ADAC abschließen?
Sowohl ADAC Mitglieder, als auch Personen ohne ADAC Mitgliedschaft können den ADAC Rechtsschutz abschließen.
Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie als ADAC Mitglied den günstigeren Mitgliederpreis erhalten. In unserem Online-Antrag können Sie die Mitgliedschaft und den ADAC Rechtsschutz ganz bequem zusammen abschließen.
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Gibt es einen Preisvorteil für ADAC Mitglieder?
Ja, ADAC Mitglieder erhalten den günstigen Mitgliederpreis.
Kann ich meinen Anwalt frei wählen?
Ja, Sie haben freie Anwaltswahl. Bei Bedarf unterstützen wir Sie natürlich gerne und benennen Ihnen einen geeigneten Rechtsanwalt.
Kann ich mich mit der Rechtsschutzversicherung des ADAC bei rechtlichen Fragen anwaltlich beraten lassen?
Ja, wir bieten unseren Versicherten wertvolle Rechtsservices, auch wenn kein Rechtsschutzfall vorliegt.
Beispielsweise können Sie bei rechtlichen Fragen eine erste rechtliche Beratung per Telefon, Chat oder Online durch einen Rechtsanwalt nutzen.
Außerdem vermitteln wir Online-Dienste (sog. Rechtsgeneratoren), z. B. für die Erstellung einer Patientenverfügung oder eines Testaments.
Zu den Rechtsservices (Beratung und Generatoren)
Wohin kann ich mich bei Fragen zu meinem Rechtsschutz-Vertrag oder Vertragsänderung wenden?
Fragen zum Vertrag/Vertragsänderung
oder
Service-Hotline zu Ihrem bestehenden Vertrag:
(Montag–Freitag, 8.00–18.00 Uhr)