Schadenmeldung ADAC Rechtsschutz

ADAC Rechtsschutz Schadenmeldung

So können Sie uns einen Rechtsschutz Schaden melden:


Schadenmeldung telefonisch

Tel.: +49 89 76 76 47 00

Rechtsschutz-Schadenfall im Ausland: Bitte melden Sie sich im Schadensfall und zur Vermittlung von Dolmetschern im Ausland bei unserer Auslands-Notrufnummer (rund um die Uhr erreichbar):

Tel:  +49 89 22 22 22


Schadenmeldung per Formular

Schadenmeldeformular für Verkehrs-, Privat-, Berufs- und Wohn-Rechtsschutz, 448,85 KB

Sie können die Schadenmeldung als PDF downloaden und ausfüllen. Das vollständig ausgefüllte Formular können Sie uns per Post, per Fax oder per E-Mail zukommen lassen:

Postanschrift: ADAC RSR GmbH, Hansastr. 19, 80686 München

Fax: +49 89 76 76 28 88
E-Mail: RS-Schaden-Mail@adac.de

Sollten Belege und Informationen zur Bearbeitung benötigt werden, kontaktieren wir Sie.

Hinweis zur Schadenabwicklung

Die ADAC Versicherung AG hat mit der Leistungsbearbeitung ein selbständiges Schadenregulierungsunternehmen beauftragt:
ADAC RSR GmbH, Hansastr. 19, 80686 München; Geschäftsführer: Ulrich May, Stefanie Geng

Häufige Fragen zum Schaden und zur Rechtsberatung

Wie melde ich einen Rechtsschutz-Schaden?

So können Sie uns Ihren Rechtsschutz-Schaden melden: 

Schadenmeldung telefonisch:
Tel.:
+49 89 76 76 47 00

Rechtsschutz-Schadenfall im Ausland: Bitte melden Sie sich im Schadensfall und zur Vermittlung von Dolmetschern im Ausland bei unserer Auslands-Notrufnummer (rund um die Uhr erreichbar):

Tel:  +49 89 22 22 22


Schadenmeldung per Formular:

Schadenmeldeformular für die Bereiche Verkehr, Privat, Beruf und Wohnen, 448,85 KB
Sie können die Schadenmeldung als PDF downloaden und ausfüllen. Das vollständig ausgefüllte Formular können Sie uns per Post, per Fax oder per E-Mail zukommen lassen:

Postanschrift: ADAC RSR GmbH, Hansastr. 19, 80686 München

Fax: +49 89 76 76 28 88
E-Mail: RS-Schaden-Mail@adac.de

Sollten Belege und Informationen zur Bearbeitung benötigt werden, kontaktieren wir Sie.

 

Hinweis zur Schadenabwicklung:
Die ADAC-Rechtsschutz Versicherungs-AG hat mit der Leistungsbearbeitung ein selbständiges Schadenregulierungsunternehmen beauftragt:
ADAC RSR GmbH, Hansastr. 19, 80686 München; Geschäftsführer: Ulrich May

  

Was sind die Rechtsservices/Rechtsberatung? Kann ich mich rechtlich beraten lassen?

Mit den Rechtsservices erhalten Sie zusätzliche wertvolle Leistungen. Beispielsweise können Sie bei rechtlichen Fragen eine erste rechtliche Beratung per Telefon, Chat oder Online durch einen Rechtsanwalt erhalten.
Außerdem vermitteln wir den Zugang zu Online-Diensten (Rechtsgeneratoren), z.B. für die Erstellung einer Patientenverfügung oder eines Testaments.

Zur Rechtsberatung und den Rechtsservices.

Kann ich eine Selbstbeteiligung wählen?

Ja, folgende Selbstbeteiligungen können Sie wählen:

  • keine
  • 150,- €
  • 250,- €


Schadenfreiheitsbelohnung:
Wenn Sie 3 Jahre schadenfrei sind und uns dann einen Rechtsschutzfall melden, entfällt die vereinbarte Selbstbeteiligung zu 50 %. Nach 5 Jahren Schadenfreiheit entfällt sie komplett.

Wird Schadenfreiheit belohnt?

Ja, wenn Sie 3 Jahre schadenfrei sind und uns dann einen Rechtsschutzfall melden, entfällt die vereinbarte Selbstbeteiligung zu 50%. Nach 5 Jahren Schadenfreiheit entfällt sie komplett.