Schadenmeldung ADAC Rechtsschutz
So können Sie uns einen Rechtsschutz Schaden melden:
Schadenmeldung online
Online-Schadenmeldung Rechtsschutz
Melden Sie Ihren Schaden online. Ganz einfach, schnell und in wenigen Minuten. Belege und Dokumente können Sie direkt im Online-Tool hochladen.
Schadenmeldung telefonisch
Alternativ können Sie einen Rechtsschutzfall auch von Mo-Fr 09:00 Uhr - 18.00 Uhr telefonisch melden unter:Tel.: +49 89 76 76 47 00
Hinweis zur Schadenabwicklung
Die ADAC Versicherung AG hat mit der Leistungsbearbeitung ein selbständiges Schadenregulierungsunternehmen beauftragt:
ADAC RSR GmbH, Hansastr. 19, 80686 München; Geschäftsführer: Ulrich May, Stefanie Bösselmann
Häufige Fragen zum Schaden und zur Rechtsberatung
Was sind die Rechtsservices/Rechtsberatung? Kann ich mich rechtlich beraten lassen?
Mit den Rechtsservices erhalten Sie zusätzliche wertvolle Leistungen. Beispielsweise können Sie bei rechtlichen Fragen eine erste rechtliche Beratung per Telefon, Chat oder Online durch einen Rechtsanwalt erhalten.
Außerdem vermitteln wir den Zugang zu Online-Diensten (Rechtsgeneratoren), z.B. für die Erstellung einer Patientenverfügung oder eines Testaments.
Kann ich eine Selbstbeteiligung wählen?
Ja, folgende Selbstbeteiligungen können Sie wählen:
- keine
- 150,- €
- 250,- €
Schadenfreiheitsbelohnung:
Wenn Sie 3 Jahre schadenfrei sind und uns dann einen Rechtsschutzfall melden, entfällt die vereinbarte Selbstbeteiligung zu 50 %. Nach 5 Jahren
Schadenfreiheit entfällt sie komplett.
Wird Schadenfreiheit belohnt?
Ja, wenn Sie 3 Jahre schadenfrei sind und uns dann einen Rechtsschutzfall melden, entfällt die vereinbarte Selbstbeteiligung zu 50%. Nach 5 Jahren Schadenfreiheit entfällt sie komplett.