Schadenmeldung ADAC Rechtsschutz

ADAC Rechtsschutz Schadenmeldung

So können Sie uns einen Rechtsschutz Schaden melden:


Schadenmeldung online

Online-Schadenmeldung Rechtsschutz

Melden Sie Ihren Schaden online. Ganz einfach, schnell und in wenigen Minuten. Belege und Dokumente können Sie direkt im Online-Tool hochladen.

Schadenmeldung telefonisch

Alternativ können Sie einen Rechtsschutzfall auch von Mo-Fr 09:00 Uhr - 18.00 Uhr telefonisch melden unter:
Tel.: +49 89 76 76 47 00

Hinweis zur Schadenabwicklung

Die ADAC Versicherung AG hat mit der Leistungsbearbeitung ein selbständiges Schadenregulierungsunternehmen beauftragt:
ADAC RSR GmbH, Hansastr. 19, 80686 München; Geschäftsführer: Ulrich May, Stefanie Bösselmann

Häufige Fragen zum Schaden und zur Rechtsberatung

Was sind die Rechtsservices/Rechtsberatung? Kann ich mich rechtlich beraten lassen?

Mit den Rechtsservices erhalten Sie zusätzliche wertvolle Leistungen. Beispielsweise können Sie bei rechtlichen Fragen eine erste rechtliche Beratung per Telefon, Chat oder Online durch einen Rechtsanwalt erhalten.
Außerdem vermitteln wir den Zugang zu Online-Diensten (Rechtsgeneratoren), z.B. für die Erstellung einer Patientenverfügung oder eines Testaments.

Zur Rechtsberatung und den Rechtsservices.

Kann ich eine Selbstbeteiligung wählen?

Ja, folgende Selbstbeteiligungen können Sie wählen:

  • keine
  • 150,- €
  • 250,- €


Schadenfreiheitsbelohnung:
Wenn Sie 3 Jahre schadenfrei sind und uns dann einen Rechtsschutzfall melden, entfällt die vereinbarte Selbstbeteiligung zu 50 %. Nach 5 Jahren Schadenfreiheit entfällt sie komplett.

Wird Schadenfreiheit belohnt?

Ja, wenn Sie 3 Jahre schadenfrei sind und uns dann einen Rechtsschutzfall melden, entfällt die vereinbarte Selbstbeteiligung zu 50%. Nach 5 Jahren Schadenfreiheit entfällt sie komplett.