Haftung für grob verkehrswidriges Wendemanöver

Wendeverbotsschild
U-Turn verboten: Wer haftet bei einem Unfall?© iStock.com/Michael Derrer Fuchs [M]

Ein Lkw muss wegen des Wendemanövers eines Autofahrers eine Vollbremsung machen. Dabei verrutscht die Ladung und beschädigt den Lkw. Wer haftet für den Schaden? Darüber hatte das Oberlandesgericht Karlsruhe zu entscheiden.

Der Fall: Ein Autofahrer fuhr auf einer Bundesstraße. Nachdem er kurz rechts gehalten hatte, wendete er grob verkehrswidrig. Der hinter ihm fahrende Lkw musste eine Vollbremsung hinlegen, um einen Zusammenstoß zu verhindern. Dabei verrutschten die geladenen schweren Metallteile und stießen im Laderaum gegen die Stirnwand. Diese wurde erheblich beschädigt. Der Halter des Lkw verlangte Schadenersatz von dem Autofahrer und klagte.

Vollbremsung wegen verkehrswidrigem Wendemanöver

In der ersten Instanz wurde die Klage in vollem Umfang abgewiesen. Das OLG Karlsruhe gab dem Halter des Lkw in der Berufungsinstanz aber teilweise Recht. Die Richter führten aus, dass das verkehrswidrige Verhalten des Autofahrers die Ursache für die scharfe Bremsung des Lkw gewesen sei.

Allerdings sei es nur deshalb zur Beschädigung der Stirnwand gekommen, weil die Ladung nicht ordentlich gesichert war und deshalb verrutschen konnte, so das Gericht. Der Lkw-Fahrer sei für die Sicherung der Ladung verantwortlich, auch wenn der Absender der geladenen Metallteile diese mit Folien auf Paletten verpackt hatte. Der Autofahrer musste daher nur zu einem Drittel für den Schaden haften.

OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.4.2021, Az.: 9 U 66/19

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