Trotz Impfung: Quarantäne für Reiserückkehrer aus Brasilien

Junge Frau schaut an einem brasilianischen Flughafen auf ihr Handy
Trotz Corona-Impfung: Quarantäne bei Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet© iStock.com/Pollyana Ventura

Reiserückkehrer aus einem Virusvariantengebiet müssen nach der Einreise in Deutschland vierzehn Tage in Quarantäne. Das gilt auch, wenn sie eine vollständige Impfung gegen Corona haben. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden.

Der Fall: Ein aus Brasilien zurückgekehrtes Ehepaar hatte einen Eilantrag gestellt und wollte damit feststellen lassen, dass es nach der Einreise nach Deutschland nicht in Quarantäne muss, obwohl das in der Corona-Einreiseverordnung der Bundesregierung für die Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet ausdrücklich so geregelt ist.

Quarantänepflicht auch für vollständig Geimpfte

Das VG Düsseldorf hat den Eilantrag abgelehnt. In einem Eilverfahren, in dem in der Sache die Gültigkeit einer Rechtsvorschrift (hier: der Corona-Einreiseverordnung) vorübergehend ausgesetzt werden soll, ist nach Ansicht des Gerichts ein besonders strenger Maßstab anzulegen. Eine einstweilige Anordnung könne nur getroffen werden, wenn deren Erlass unabweisbar erscheint, so das Gericht.

Quarantäne für Reiserückkehrer ist verhältnismäßig

Das Gericht führte aus, dass die in der Corona-Einreiseverordnung festgelegte vierzehntägige Quarantänepflicht für Rückreisende aus einem Virusvariantengebiet nicht offensichtlich rechtswidrig sei. Sie sei nicht unverhältnismäßig und verstoße nicht gegen den Gleichheitssatz, obwohl die Absonderungspflicht auch für vollständig Geimpfte gilt und es keine Möglichkeit gibt sich freizutesten, so das Gericht.

Die Bundesregierung hatte diese Regelung in der Einreiseverordnung getroffen, weil zu befürchten ist, dass grenzüberschreitender Reiseverkehr zu zusätzlichen Infektionen auch mit besorgniserregenden Virusvarianten führen kann. Ein weiterer Grund für die Regelung war die Einschätzung, dass Virusvarianten besonders gefährlich sein können, weil sie leichter übertragen werden können, und die vorhandenen Impfstoffe dagegen möglicherweise nur eine reduzierte Wirksamkeit haben.

Schutz von Leben und Gesundheit haben Vorrang

Es bestehe ein hohes öffentliches Interesse daran, eine weitere Eintragung und Verbreitung von Virusvarianten in Deutschland zu verhindern, führte das Gericht aus. Mit Blick auf die möglichen Folgen habe der Schutz von Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen Vorrang vor den Einschränkungen, mit denen Reiserückkehrer rechnen müssen. Die Quarantänepflicht wird von der örtlichen Ordnungsbehörde durchgesetzt.

VG Düsseldorf, Beschluss vom 16.6.2021, Az.: 29 L 1267/21

Hinweis: Der Beschluss ist nicht rechtskräftig.

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