Spanien: Streik an Flughäfen u.a. in Madrid, Barcelona und auf Mallorca

• Lesezeit: 2 Min.

Von Katharina Dümmer

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Passagiere warten am Flughafen von Barcelona
Streiks in Spanien angekündigt: An vielen Flughäfen müssen Reisende zu Ostern längere Wartezeiten einplanen© dpa/Lorena Sopena

An zahlreichen Flughäfen in Spanien will das Bodenpersonal an mehreren Tagen rund um Ostern die Arbeit niederlegen. Betroffen sind unter anderem Madrid, Barcelona und Mallorca. Was Reisende jetzt tun können.

  • Acht Streiktermine zwischen 27. März und 6. April

  • Personal zweier wichtiger Abfertigungsunternehmen streikt

  • Was Sie bei Streiks beachten müssen

Das Bodenpersonal an zahlreichen Flughäfen in Spanien will rund um Ostern mehrmals die Arbeit niederlegen. Die Mitarbeitenden zweier wichtiger Abfertigungsunternehmen, Groundforce und Menzies, beteiligen sich am Streik.

Spanien: Streiks in Madrid, Barcelona, Mallorca und Co.

An rund 20 spanischen Airports droht ab Ende März eine Streikwelle beim Bodenpersonal, darunter in Madrid, Barcelona, Malaga, Valencia , Alicante, Mallorca und Ibiza sowie Gran Canaria, Lanzarote, Fuerteventura und Teneriffa. Die geplanten Streiktage sind:

  • Von Freitag, 27. März, bis Sonntag, 29. März, jeweils stundenweise

  • Von Donnerstag, 2. April, bis Ostermontag, 6. April, jeweils ganztägig

Anlass für die Streiks an den Flughäfen sind Forderungen nach besserer Bezahlung.

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Das Bodenpersonal an den spanischen Airports hatte bereits 2025 mehrmals die Arbeit niedergelegt. Die Auswirkungen auf den Flugverkehr hielten sich meist in Grenzen, zumal das Spanische Verkehrsministerium eine Grundversorgung sichergestellt hatte, indem es Mindestdienste anordnete.

Streiks an Flughäfen: Was Reisende jetzt tun können

Reisende sollten ihren Flugstatus regelmäßig prüfen, und besonders an den genannten Streiktagen frühzeitig am Flughafen erscheinen, um Verzögerungen bei Check-in und Gepäckabfertigung abzufangen.

Grundsätzlich gilt: Wenn ein Flug wegen eines Streiks annulliert wird oder sich verspätet, haben Reisende Anspruch auf Unterstützungsleistungen, Verpflegung und Unterbringung. Diese Ansprüche können sie bei der Fluggesellschaft geltend machen.

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Für die korrekte Berechnung ist die gesamte Flugstrecke wichtig. Bitte deshalb mit dem ersten Teil der Flugstrecke beginnen.

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