Spanien: Streik der Fluglotsen – diese Airports sind betroffen

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Von Katharina Dümmer

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Passagiere warten am Flughafen von Barcelona
An einigen spanischen Flughäfen kommt es derzeit zu Verzögerungen© dpa/Lorena Sopena

An einigen Flughäfen in Spanien streiken seit Freitag, 17. April, die Fluglotsen unbefristet. Welche Airports betroffen sind und was Flugreisende beachten müssen.

  • Fluglotsen-Streik ist unbefristet

  • Verzögerungen auf den Kanaren und an Regionalflughäfen

  • Streiks beim Bodenpersonal vorerst ausgesetzt

Flugreisende in Spanien aufgepasst! Die Fluglotsinnen und -lotsen streiken seit Freitag, 17. April, unbefristet. Große Störungen im Flugverkehr sind bisher ausgeblieben. Was Reisende dennoch wissen müssen.

Fluglotsen-Streik: Verzögerungen möglich

Den zunächst unbefristeten Fluglotsen-Streik haben die Gewerkschaften USCA und CC.OO. ausgerufen, betroffen ist die Firma Saerco. Ein letzter Einigungsversuch zwischen den Gewerkschaften und Saerco war am Mittwoch, 15. April, gescheitert. An folgenden 14 Flughäfen, überwiegend kleinere Regionalflughäfen, ist Saerco für die Flugverkehrskontrolle zuständig:

  • Lanzarote

  • Fuerteventura

  • La Palma

  • El Hierro

  • La Gomera

  • Sevilla, Jerez

  • Vigo

  • A Coruña

  • Castellón-Costa Azahar

  • Burgos

  • Huesca

  • Ciudad Real

  • Flugplatz Cuatro Vientos in Madrid

Spanien: Groundforce-Streik vorerst ausgesetzt

An mehreren spanischen Flughäfen streikte in den letzten Wochen das Bodenpersonal. Beschäftigte des großen Abfertigers Groundforce folgten dem Aufruf der Gewerkschaften CCOO, USO und UGT. Diese Streiks sind nun ausgesetzt, auch wenn die Gespräche zwischen den Gewerkschaften und Groundforce bislang keine Einigung erzielt haben.

Groundforce bedient unter anderem die Lufthansa-Gruppe an mehreren spanischen Airports, darunter in Madrid, Barcelona, Málaga, Valencia, Alicante, Bilbao, Mallorca und Ibiza sowie Gran Canaria, Lanzarote und Fuerteventura.

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Mindestservice gegen das Flugchaos

Wie schon in früheren Streikfällen gibt es aber im Streikfall einen Mindestbetrieb, der gesetzlich vorgeschrieben ist. Das bedeutet, dass viele Flüge voraussichtlich stattfinden werden. Komplettausfälle dürften daher eher die Ausnahme bleiben.

Streiks an Flughäfen: Was Reisende tun können

Reisende sollten sich in nächster Zeit über die Medien informieren, ihren Flugstatus regelmäßig prüfen und vorsorglich früher am Flughafen erscheinen, um Verzögerungen bei Check‑in und Gepäckabfertigung abzufangen.

Grundsätzlich gilt: Wenn ein Flug wegen eines Streiks annulliert wird oder sich verspätet, haben Reisende Anspruch auf Unterstützungsleistungen, Verpflegung und Unterbringung. Diese Ansprüche können sie bei der Fluggesellschaft geltend machen.

Jetzt Anspruch prüfen

Für die korrekte Berechnung ist die gesamte Flugstrecke wichtig. Bitte deshalb mit dem ersten Teil der Flugstrecke beginnen.

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