Frankreich: Radarkontrollen durch private Firmen
Wer in Frankreich mit dem Auto unterwegs ist, sollte noch genauer darauf achten, die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht zu überschreiten. Ab Oktober tritt die französische Polizei die Radarkontrollen nach und nach an Privatfirmen ab. Dadurch wird die Überwachung deutlich intensiviert.
Polizei übergibt Radarkontrollen schrittweise an Privatfirmen
Wo und wann überwacht wird, entscheiden allein die Behörden
Keine Erfolgsprämien für Firmen und Fahrer
So funktioniert die automatische Überwachung
Laut Information der Präfektur im elsässischen Straßburg werden bis zum Jahresende 223 private Radarfahrzeuge in Betrieb genommen. Diese werden ganz normal im Verkehrsfluss unterwegs sein und Temposünder automatisch erfassen. Bis zu Tempo 100 wird dabei eine pauschale Toleranz von zehn Kilometern pro Stunde eingeräumt, oberhalb von Tempo 100 soll es eine Toleranz von zehn Prozent geben. Welche Geschwindigkeit jeweils erlaubt ist, würden die Kontrollwagen automatisch erkennen.
Ziel ist es, die Verkehrsüberwachung zu intensivieren. Dadurch könnten Unfallstrecken und besonders gefährdete Straßenabschnitte intensiver und rund um die Uhr kontrolliert werden. Die Polizei wird dadurch entlastet und hat mehr Zeit für andere Aufgaben, etwa für die Kontrolle von Alkohol- oder Drogenverstößen am Steuer.
Keine Jagd auf Verkehrssünder
Eine Jagd auf Temposünderinnen und Temposünder ist aber nicht beabsichtigt. Wann und wo die Blitzerwagen unterwegs sind, bestimmen allein die Behörden und nicht die Fahrerinnen oder Fahrer der Wagen. Die Präfektur in Straßburg betont auch, dass es keine Erfolgsprämien oder Provisionen für die Fahrenden oder für Firmen gibt.
Der Datenschutz sei uneingeschränkt gewahrt. Die Fahrenden wüssten nicht, wie viele Raserinnen und Raser sie auf einer Tour erwischt haben. Weder sie noch die privaten Blitzerfirmen erhielten Zugriff auf die Fotos der Ertappten.
Einsatz auch im Grenzgebiet zu Deutschland
Die Radarautos werden auch im Grenzgebiet zu Deutschland verstärkt unterwegs sein. In der Region Grand Est, zu der auch das Elsass und Lothringen gehören, ist der Einsatz von insgesamt 39 Fahrzeugen geplant.
Strafzettel aus dem Ausland nicht ignorieren
Bußgelder aus allen EU-Staaten können auch in Deutschland vollstreckt werden. Wer eine Zahlungsaufforderung aus Frankreich erhält, sollte diese daher auf keinen Fall ignorieren. Verkehrsvergehen werden in Frankreich meist höher als in Deutschland geahndet.
Verkehrsüberwachung: Das sagt der ADAC
Der ADAC setzt sich für Ausbildung, Information und Eigenverantwortung aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer ein. Die Realität zeigt jedoch, dass Menschen aus verschiedenen Gründen Situationen oftmals nicht richtig einschätzen und sich dadurch falsch verhalten können. Die Verkehrsüberwachung ist daher ein notwendiger Bestandteil der Verkehrssicherheitsarbeit. Die Ermittlung und Ahndung von Verkehrsverstößen darf jedoch kein Selbstzweck und schon gar kein Finanzierungsinstrument öffentlicher Kassen sein. Zudem müssen stets alle Regeln des Datenschutzes beachtet werden.
In Deutschland ist die Kontrolle der gefahrenen Geschwindigkeit grundsätzlich eine hoheitliche Aufgabe. Die Kombination von privater Messfirma und überwachendem Beamten bei der mobilen Messung ist zwar im Einzelfall - abhängig von den Regelungen des einzelnen Bundeslandes - möglich, ergibt aber wirtschaftlich meist keinen Sinn. Die Auswertung der Messdaten muss stets in hoheitlicher Hand bleiben, das heißt, die Behörde muss jederzeit Herrin des Verfahrens bleiben. Hier hat die Rechtsprechung der letzten Jahre gezeigt, dass es oft nicht rechtssicher möglich ist, dabei Private einzubinden.
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Mit Material von dpa.