Frankreich-Urlaub 2022: Einreise, Inzidenz und Corona-Regeln
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Frankreich ist eines der liebsten Urlaubsländer der Deutschen. Das sind die Regeln für die Einreise und vor Ort.
Fast alle Corona-Einschränkungen abgeschafft
Für die Einreise genügt ein Impfnachweis oder Antigen-Schnelltest
Aktuelle Inzidenz: 523,4 Infizierte je 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen
Die Zahl der Neuinfektionen in Frankreich steigt wieder. Der Inzidenz-Wert der letzten sieben Tage je 100.000 Einwohner liegt aktuell bei 523,4 (Stand: 22. Juni, Quelle: Johns Hopkins University) – das ist ein ähnliches Niveau wie derzeit in Deutschland.
Frankreich: Das müssen Reisende wissen
Wichtig für die Einreise nach Frankreich
Rückkehr aus Frankreich nach Deutschland
Die wichtigsten Corona-Regeln in Frankreich
Wichtig für die Einreise nach Frankreich
Infos im Überblick | |
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Reisewarnung des Auswärtigen Amtes | NEIN |
Einreiseformular nötig | NEIN Ausnahme: Flugreisende müssen die digitale Passenger Locator Form (EU dPLF)* ausfüllen |
Corona-Test für Geimpfte und Genesene vor Einreise | NEIN |
Corona-Test für Ungeimpfte vor Einreise | JA - PCR-Test (max. 72 Stunden) oder Antigen-Schnelltest (max. 48 Stunden) |
Quarantäne-Pflicht nach Einreise | NEIN |
Das gilt für Kinder | Unter 12 Jahren kein 3G-Nachweis nötig |
Als vollständig geimpft gilt man bei der Einreise nach Frankreich:
7 Tage nach der zweiten Impfung (Biontech, Moderna, Astrazeneca)
28 Tage nach einer Impfung mit Johnson & Johnson, bei der nur eine Impfdosis nötig ist
7 Tage nach einer einzigen Impfung, wenn zusätzlich eine Genesung von einer vorangegangenen Covid-19-Infektion nachgewiesen werden kann.
Reisen in der EU: Impfzertifikate nur noch 270 Tage gültig
Ohne Booster sind Impfzertifikate für Einreisen in alle EU-Länder nur noch 270 Tage nach der Grundimmunisierung gültig.
Ob Ihr Zertifikat zu Ihrem Reisezeitpunkt für die Einreise nach Frankreich gültig ist, können Sie in der CovPass-App unter "Zertifikate" und "Reisegültigkeit prüfen" ermitteln.
Ausnahmen von der Nachweis-Pflicht bzw. der Corona-Testpflicht gelten im kleinen Grenzverkehr für Fahrten (maximal 24 Stunden) nach Frankreich im Umkreis von weniger als 30 Kilometer vom eigenen Wohnort sowie generell für Kinder unter 12 Jahren.
Eine Liste mit häufig gestellten Fragen zum Thema Reisen und Grenzverkehr findet man auf den Internetseiten der Saarländischen Landesregierung*
Was Reisende zum Fliegen in Corona-Zeiten wissen müssen.
Rückkehr aus Frankreich nach Deutschland
Infos im Überblick | |
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Anmeldung vor Rückreise | NEIN |
Corona-Test für Geimpfte und Genesene vor Rückkehr | NEIN |
Corona-Test für Ungeimpfte vor Rückkehr | NEIN |
Quarantäne-Pflicht in Deutschland | NEIN |
Weitere Informationen |
So viel kosten Corona-Tests in Frankreich
Weitere Informationen zur Maut, den Kraftstoffpreisen und den Verkehrsbestimmungen in Frankreich.
Transit durch Frankreich
Der Transit durch Frankreich aus einem EU- oder Schengen-Land in ein anderes ist ohne größere Probleme möglich. Dabei sind die Einreisebestimmungen nach Frankreich zu beachten (siehe oben).
Alle Informationen zur Einreise nach Spanien
Infos zu Elektro-Ladestationen in Frankreich
Die wichtigsten Corona-Regeln in Frankreich
Frankreich hat fast alle Corona-Regeln aufgehoben: In der Öffentlichkeit gibt es keine Maskenpflicht mehr und es muss weder ein Impfzertifikat, noch ein negativer Test vorgelegt werden.
Dies gilt für alle Aspekte des gesellschaftlichen Lebens wie z.B. Verkehrsmittel, Restaurants, Diskotheken, Beherbergungsbetriebe, Geschäfte, Museen, Freizeitparks, Veranstaltungen, usw. Auch Obergrenzen für Kontakte und Veranstaltungen gibt es nicht.
Frankreich: Radarkontrollen durch private Firmen
Infos zum Fliegen in Corona-Zeiten
Mit der Fähre nach Korsika
Für die Einreise nach Korsika mit der Fähre ist neben den für Frankreich generell erforderlichen Voraussetzungen entweder der Nachweis des Impfstatus oder ein negativer PCR- oder ein Antigen-Test (max. 24 Std. alt) sowie eine entsprechende Erklärung dazu erforderlich.
Französische Überseegebiete
Zu Frankreich gehören auch die folgenden Überseegebiete, die ebenfalls nicht mehr als Hochrisiko-Gebiete eingestuft sind:
Französisch-Guayana
Französisch-Polynesien (u.a. Tahiti)
Guadeloupe
La Réunion
Martinique
Mayotte
Neukaledonien
St. Barthélemy
St. Martin
St. Pierre et Miquelon
Wallis und Futuna
Die Einreisebestimmungen in die einzelnen Überseegebiete weichen vom französischen Mutterland ab und unterscheiden sich auch untereinander.
Einen detaillierten Überblick über die Einreiseregeln zu allen Überseegebieten erhält man auf den Internetseiten des französischen Innenministeriums* (nur in französischer Sprache).
Die aktuelle Lage in den beliebtesten Reisezielen
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