Geschwindigkeitsmessung: Wie und wo darf geblitzt werden?

Im Video erklärt ADAC Jurist Klaus Heimgärtner, wo Blitzer aufgestellt werden dürfen ∙ Bild: © ADAC/David Klein/Shutterstock, Video: © ADAC e.V.

Wer sich am Steuer nicht an das Tempolimit hält und geblitzt wird, dem drohen teilweise empfindliche Strafen. Wo geblitzt werden darf und welche Regeln dabei gelten, erfahren Sie hier.

  • Tempobeschränkungen dienen der Verkehrssicherheit

  • Wo geblitzt werden soll, ist in Richtlinien geregelt

  • Ob ein Gerät getarnt werden darf, ist unterschiedlich geregelt

Auch wenn immer wieder das Gegenteil behauptet wird: Das Blitzen bei Regen, Glatteis, Schnee oder in der Nacht ist erlaubt. Dabei muss kein Blitz sichtbar sein. Das Messen der Geschwindigkeit in Kurven mit dafür vorgesehenen Geräten ist ebenfalls möglich.

Wie und wo darf geblitzt werden?

In Deutschland sind unterschiedliche Messverfahren im Einsatz, z.B. Lasermessungen, Radarmessungen oder Induktionsschleifen. Verkürzt dargestellt funktionieren sie so:

  • Bei der Lasermessung werden Laserstrahlen ausgesandt, vom Fahrzeug reflektiert und an das Messgerät zurückgeschickt. Daraus lässt sich durch eine Weg-Zeit-Berechnung die Geschwindigkeit ermitteln.

  • Bei der Radarmessung sendet das Messgerät elektromagnetische Wellen aus, die vom zu messenden Fahrzeug reflektiert werden und wieder zum Radarmessgerät zurückgeschickt werden. Dabei ändert sich die Wellenlänge ("Doppler-Effekt"), wodurch die gefahrene Geschwindigkeit ermittelt werden kann.

  • Bei der Messung per Induktionsschleife werden unter der Fahrbahn mehrere Spulen verlegt. Durch die Änderung ihres Magnetfeldes erkennen diese, wenn ein Fahrzeug über sie hinweg fährt. Anhand der Zeit, die dieses bis zum Passieren der nächsten Induktionsspule benötigt, wird dann die Geschwindigkeit berechnet.

Alle verwendeten Messverfahren müssen technisch geprüft und zugelassen werden (Konformitätsprüfung). Dabei muss der Hersteller eine Konformitätserklärung bei einer zugelassenen Prüfungsstelle einreichen. Diese kann bei einer Behörde eingerichtet sein, es kann aber auch ein privates Unternehmen prüfen, wenn es als Bewertungsstelle zugelassen ist.

Nach der Zulassung spricht man von "standardisierten Messverfahren", das heißt, es wird zunächst davon ausgegangen, dass die damit durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen korrekt erfolgt sind.

Im Einzelfall können trotzdem Zweifel an der Richtigkeit einer Messung entstehen. Dann muss geprüft werden, ob die Geräte rechtmäßig aufgestellt und bedient wurden. Dabei spielen zum einen die Richtlinien der einzelnen Bundesländer und zum anderen die Herstellervorgaben für das verwendete Messgerät eine entscheidende Rolle.

Richtlinien der Bundesländer beachten

Für die Geschwindigkeitsüberwachung sind die Bundesländer zuständig. Entsprechend hat jedes Bundesland hierzu eigene Richtlinien. Diese legen fest, wer überwachen darf und wo die Messgeräte aufgestellt werden sollen. Entsprechend hat jedes Bundesland hierzu eigene Regeln, wie die folgenden Beispiele zeigen.

Mindestabstand zum Verkehrszeichen

In vielen Richtlinien sind Mindestabstände zwischen dem Schild und der Messanlage vorgeschrieben. Im Regelfall sollen die Abstände zwischen 150 und 200 Meter zum Schild betragen. Ausnahmen gibt es z.B. an Gefahrenstellen (z.B. Straßeneinmündungen mit Unfallhäufung kurz nach der Beschilderung) oder bei Messungen vor Schulen und Altenheimen. Doch nicht alle Bundesländer geben derartige Abstände vor. Baden-Württemberg etwa hat keine Abstandsvorgabe – auch das ist zulässig.

Messungen durch Private erlaubt?

Private Unternehmen dürfen in der Regel nur sehr eingeschränkt bei der Geschwindigkeitsmessung helfen. Baden-Württemberg untersagt eine Beteiligung ganz, andere Bundesländer erlauben Hilfstätigkeiten, wenn die Auswertung der Daten bei der Behörde bleibt.

Darf das Messgerät getarnt werden?

Die Frage, ob ein Messgerät "versteckt" werden darf, ist ebenfalls unterschiedlich geregelt. Bayern erlaubt beispielsweise die Ausnutzung einer natürlichen Tarnung hinter Büschen oder Ähnlichem, aber keine künstliche Tarnung wie etwa ein Tarnnetz. Andere Bundesländer wiederum haben dazu keine Vorgaben.

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Hersteller machen Vorgaben

Neben den Richtlinien der Bundesländer gibt es für jedes Gerät eine Gebrauchsanweisung des Herstellers. Hier wird unter anderem vorgegeben:

  • wie das konkrete Gerät genau aufgestellt werden muss,

  • welche Tests gemacht werden müssen, bevor der Messbetrieb aufgenommen werden kann und

  • welche örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen sind.

Außerdem kann beispielsweise nach der Richtlinie des Bundeslandes eine Tarnung des Gerätes zwar erlaubt sein, die Gebrauchsanweisung des Messgerätes macht aber Vorgaben, die eine solche Maßnahme verbieten.

Daher ist es in der Regel nur geschultem Personal erlaubt, die Messgeräte einzurichten und auszuwerten. Über die Schulung, den Aufbau und die sonstigen technischen Voraussetzungen (z.B. Eichsiegel) ist in der Messakte ein Protokoll zu führen.

Was droht, wenn man geblitzt wurde?

Die Frage, wie viel der Betroffene zu zahlen hat, richtet sich danach, um wie viel km/h er die Höchstgeschwindigkeit überschritten hat. Der bundeseinheitliche Bußgeldkatalog legt den Regelfall für das fällige Verwarnungs- bzw. Bußgeld fest. Hier einige Beispiele für Geschwindigkeitsüberschreitungen: