Einspeisevergütung für Solarstrom: Ab August 2025 gibt es weniger Geld

Für Betreiber neu installierter PV-Anlagen sinkt die Einspeisevergütung zum 1. August 2025 um ein Prozent. Auch bei negativen Strompreisen erhalten sie kein Geld mehr.
EEG-Förderung für Solarüberschüsse wird halbjährlich weniger
Einspeisevergütung bei Teileinspeisung sinkt auf 7,87 Cent/kWh
Einspeisevergütung für Volleinspeisung sinkt auf 12,48 Cent/kWh
Ab 1. August 2025 gibt es weniger Einspeisevergütung für alle, die eine neue Photovoltaik-Anlage auf ihrem Hausdach oder auch an der Fassade montieren. Die Förderung sinkt gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) alle sechs Monate um ein Prozent – mit spürbaren Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit vom PV-Anlagen, die nach den halbjährlichen Anpassungen neu in Betrieb gehen.
Die Einspeisevergütung richtet sich nach der installierten Leistung der PV-Anlage in Kilowatt-Peak (kWp), dem Datum der Inbetriebnahme und der Art der Einspeisung ins öffentliche Stromnetz.
So sinken die Fördersätze ab August 2025
Zum Monatswechsel sinkt die Förderung für private PV-Anlagen bis 10 kWp bei Teileinspeisungen voraussichtlich auf 7,87 Cent/kWh (zuvor 7,94 ct/kWh). Wer seinen Solarstrom vollständig ins Netz einspeist, erhält dann 12,48 Cent/kWh (bisher 12,60 ct/kWh). Die neuen Fördersätze für die Einspeisevergütung gibt die zuständige Bundesnetzagentur in Kürze offiziell bekannt.
Einspeisevergütung entfällt bei negativen Strompreisen
Auch für Betreiberinnen und Betreiber neu installierter Solaranlagen mit mehr als 10 kWp maximaler Leistung gibt es künftig weniger Geld vom Netzbetreiber für den überschüssigen Strom. In einem ausführlicheren ADAC Artikel finden Sie eine Tabelle mit allen Vergütungssätzen.
Wichtig: Für alle Anlagen, die ab dem 25. Februar 2025 in Betrieb genommen wurden, entfällt die Einspeisevergütung in Stunden mit negativen Strompreisen vollständig. PV-Betreiber sollten daher auf intelligente Steuerung und Eigenverbrauch setzen, um Ertragseinbußen zu vermeiden.
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